Reicht Streit in der Scheidung für eine Wegweisung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 382c und § 382d EO idF GREx, BGBl. I Nr. 86/2021.OGH 7 Ob 38/23y, 22.03.2023
- hier: Erlassung einer EV nach § 382c und § 382d EO wegen Überwachung eines getrennt lebenden Ehegatten durch Voicerecorder, Kamera und Peilsender zur Beweiserlangung im Scheidungsverfahren (vermuteter Ehebruch).OGH 7 Ob 38/23y, 22.03.2023
- Das vom Antragsgegner zu verantwortende Überwachen und Ausspionieren der Telefonkontakte der Antragstellerin und seine „Beweismittelbeschaffungen“(hier: als Tonaufnahmegerät verwendetes, verstecktes Mobiltelefon in der Ehewohnung, Entnehmen von Haaren von der Haarbürste für einen Suchtmitteltest) stellen schwerwiegende Vertrauensbrüche und unerträgliche Eingriffe in die Privatsphäre eines Ehegatten dar, die auch im Rahmen eines anhängigen Scheidungsverfahrens keinesfalls zu tolerieren sind.OGH 7 Ob 151/17g, 18.10.2017
- Hier: Bis zu rund 150 (grundlose) Anrufe in der Nacht / in den frühen Morgenstunden gehen weit über die bei einem Scheidungsverfahren üblicherweise eintretenden Beeinträchtigungen und nervlichen Belastungen hinaus.OGH 7 Ob 34/17a, 17.05.2017
- Die Ausübung von „Psychoterror" rechtfertigt die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382b Abs 1 EO nur dann, wenn dadurch die psychische Gesundheit des Antragstellers erheblich beeinträchtigt wird - sonst würde diese Ausnahmeregelung zu einer Routinemaßnahme in einem Großteil aller Scheidungsverfahren.OGH 6 Ob 16/07g, 16.03.2007
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Im vorliegenden Fall hat sich die Antragstellerin keineswegs nur auf die mit einem Scheidungsverfahren üblicherweise verbundene nervliche Belastung, sondern auf das auch zuletzt gezeigte gewalttätige Verhalten des Antragsgegners berufen. Sollten sämtliche Behauptungen ihres Sicherungsantrags tatsächlich zutreffen, liegt daher nach den dargestellten Grundsätzen (zumindest) „Psychoterror" vor, der die Unzumutbarkeit des weiteren Zusammenlebens bewirkt.OGH 10 Ob 7/07p, 27.02.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 17.
- OGH 7 Ob 187/25p, 19.11.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 7 Ob 152/25s, 25.09.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 7 Ob 93/25i, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 161/23m, 24.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 111/18h, 24.09.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 134/17g, 21.09.2017
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 382b · Schutz vor Gewalt in Wohnungen
- EO § 382c · Allgemeiner Schutz vor Gewalt
- EO § 382e · Dauer
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das hängt davon ab, welche Verfügung Sie beantragen. Bei der Wegweisung aus der Wohnung nach dem ersten Absatz ist keine Abwägung der Interessen vorgesehen, und für Verfahren und Vollzug gelten eigene Regeln. Bei einer Verfügung nach dem zweiten Absatz sind die Interessen beider Seiten zwingend gegeneinander abzuwägen, und der Vollzug richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.
Voraussetzung ist ein Zustand, der sich mit einer partnerschaftlichen Auflösung der gemeinsamen Lebensbereiche nicht mehr verträgt, etwa wenn der andere Teil das Zusammenleben unerträglich macht. Das Gericht wägt dabei die Interessen beider Seiten gegeneinander ab und entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls.