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Reicht Streit in der Scheidung für eine Wegweisung?

günstig für Antragsgegner betrifft Ehegatten, Antragsteller, Antragsgegner, Mitbewohner
Die übliche nervliche Belastung durch ein Scheidungsverfahren ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit. Eine Wegweisung darf nie eine unangemessene Reaktion auf das Verhalten des anderen sein. Nicht jedes Verhalten, das den normalen Umgangsformen widerspricht, macht das Zusammenleben aus subjektiver Sicht unzumutbar.

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Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Die mit einem Scheidungsverfahren üblicherweise verbundene nervliche Belastung ist noch keine erhebliche Beeinträchtigung der psychischen Gesundheit. Die Wegweisung darf in keinem Fall eine unangemessene Reaktion auf das Verhalten des Antragsgegners sein. Die subjektive Auslegung des Begriffs „Psychoterror" kann nicht so weit gehen, dass jegliches Verhalten, das nicht den normalen Umgangsformen entspricht, aus einer subjektiven Sichtweise heraus die Unzumutbarkeit des Zusammenlebens begründen könnte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Antragsteller Einstweilige Verfügung bei Gewalt in der Wohnung

Das hängt davon ab, welche Verfügung Sie beantragen. Bei der Wegweisung aus der Wohnung nach dem ersten Absatz ist keine Abwägung der Interessen vorgesehen, und für Verfahren und Vollzug gelten eigene Regeln. Bei einer Verfügung nach dem zweiten Absatz sind die Interessen beider Seiten zwingend gegeneinander abzuwägen, und der Vollzug richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.

günstig für Antragsteller Voraussetzungen der vorläufigen Wohnungsregelung

Voraussetzung ist ein Zustand, der sich mit einer partnerschaftlichen Auflösung der gemeinsamen Lebensbereiche nicht mehr verträgt, etwa wenn der andere Teil das Zusammenleben unerträglich macht. Das Gericht wägt dabei die Interessen beider Seiten gegeneinander ab und entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls.

Verwandte Fragen

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