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Darf sich jemand zu seinem frueheren Verhalten in Widerspruch setzen?

betrifft Vertragspartner, Glaeubiger, Schuldner, Geschaedigte
Wer sich zuerst so verhaelt, dass ein anderer darauf vertrauen darf, und dann das Gegenteil geltend macht, verhaelt sich widerspruechlich. Ein solches Verhalten kann als Missbrauch des Rechts zu werten sein. Ob das zutrifft, beurteilen die Gerichte nach den Umstaenden des einzelnen Falls.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 27.11.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Zur Frage, ob das Verhalten eines Berechtigten als gegen das Verbot des „venire contra factum proprium“ (widersprüchliches Verhalten) verstoßend und deshalb als rechtsmissbräuchlich zu beurteilen ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128483 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 11.

Im Gesetz

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