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Welches Gericht prüft, ob die Eintragung im Grundbuch möglich ist?

betrifft Gläubiger, Eigentümer, Wohnungseigentümer
Das Grundbuchsgericht. Bewilligt ein anderes Gericht die Eintragung eines Pfandrechts, muss es den Stand des Grundbuchs nicht prüfen. Erst das Grundbuchsgericht entscheidet, ob die Eintragung nach dem Buchstand durchführbar ist, und lehnt den Vollzug ab, wenn ein Hindernis besteht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 20.07.2021 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Ist das Bewilligungsgericht nicht auch Grundbuchsgericht, so hat es die Frage der Zulässigkeit der Pfandrechtseinverleibung im Hinblick auf den Buchstand nicht weiter zu untersuchen. Ob die Eintragung mit Rücksicht auf den Buchstand zulässig ist, hat vielmehr das Buchgericht zu entscheiden, und allenfalls den Vollzug abzulehnen, wenn ihm etwa ein bücherliches Hindernis entgegensteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0002519 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 16.

Im Gesetz

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