Wie wird eine unklare Stelle im Kollektivvertrag ausgelegt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (107 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung von § 19c Abs 1 des Rahmenkollektivvertrags für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereichs geltenden Fassung ("Dienstjubiläen")OGH 9 ObA 24/25g, 25.06.2025
- Hier: Auslegung von § 21 Abs 1 und § 22 Abs 2 des Kollektivvertrages für ArbeitnehmerInnen der UniversitätenOGH 9 ObA 5/24m, 19.09.2024
- Hier: Auslegung von § 5 Abs 2 des Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Ordensspitäler Österreichs.OGH 9 ObA 108/23g, 16.05.2024
- Hier: Auslegung von Art XIII Punkt 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe („Unglücksfall“).OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024
- Hier: Auslegung der Betriebsvereinbarung zur Corona-Kurzarbeit in der WKO-ÖGB Formularversion 4.0 vom 19.3.2020.OGH 8 ObA 54/22g, 30.08.2022
Alle 46 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zum Verhältnis von § 26 Abs 3 SWÖ-KV und § 11a AVRAG.OGH 9 ObA 64/21h, 28.09.2021
- Hier: Kollektivvertrag für Expeditarbeiter, Maschinenwarte, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Aushelfer sowie von den Kollektivvertragsparteien am 31.1.1982 getroffene Vereinbarung für Expeditarbeiter bei den in Wien produzierten Zeitungsausgaben, die nach einem Sonntag oder Feiertag erscheinen (sog. ‚Wiener Abkommen‘).OGH 9 ObA 125/19a, 22.01.2020
- Hier: Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter verneint.OGH 9 ObA 76/19w, 23.07.2019
- Hier: Art IX Abs 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 9 ObA 19/19p, 24.04.2019
- Hier: Auslegung des Art XVI Abs 6 des Kollektivvertrags für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken.OGH 9 ObA 12/19h, 28.03.2019
- Hier: Auslegung einer Betriebsvereinbarung.OGH 9 ObA 77/16p, 29.09.2016
- Für den Beginn der in § 5 Abs 10 des Rahmenkollektivvertrags für Angestellte im Handwerk und Gewerbe normierten Verfallsfrist für Überstunden, die nicht durch eine vereinbarte Überstundenpauschale abgegolten sind, kann daher frühestens jener Zeitpunkt in Frage kommen, zu dem die Überstunden eines Beobachtungszeitraums abrechenbar sind.OGH 9 ObA 166/13x, 29.01.2014
- Hier: Einstufung von SozialarbeiterInnen nach dem Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen des Fonds Soziales Wien.OGH 9 ObA 129/13f, 29.10.2013
- Hier: Berücksichtigung (nur) des Überstundengrundentgelts bei den Sonderzahlungen nach § 26 Abs 1 BAGS-KV.OGH 9 ObA 131/13z, 29.10.2013
- Hier: § 89 DO.B für die Ärzte bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs 2005.OGH 9 ObA 104/13d, 27.09.2013
- Hier: Auslegung des Begriffs „Monat“ in § 2 Abs 2 lit a des KV für ArbeiterInnen im Fleischergewerbe.OGH 9 ObA 72/13y, 24.07.2013
- Hier: Sozialplan.OGH 9 ObA 129/12d, 26.11.2012
- Hier: Auslegung des Begriffs „Kraftfahrer, die im Linienverkehr bei Einmannbetrieb eingesetzt sind“ iSd Punktes 7. der Lohnordnung zum KollV für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben.OGH 9 ObA 136/11g, 22.10.2012
- Hier: Zusatzpension nach den § 208 ff des KollV für die Dienstnehmer der Grazer Verkehrsbetriebe.OGH 9 ObA 158/11t, 27.02.2012
- Hier: Senioritätsregelung für Flugbegleiter nach dem KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines und Lauda Air.OGH 9 ObA 110/11h, 27.02.2012
- Hier: Kollektivvertrag für Handelsangestellte, Einstufung von „Ladenkassieren in Selbstbedienungsläden".OGH 9 ObA 33/11k, 28.06.2011
- Hier: § 10 Z 3 KollV für das graphische Gewerbe ‑ Mantelvertrag für Arbeiter.OGH 9 ObA 24/11m, 30.03.2011
- Hier: Die in der Betriebsvereinbarung der Austrian Airlines AG vom 22. 12. 1994 über eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung normierte Nachschusspflicht.OGH 9 ObA 92/10k, 24.11.2010
- Hier: Anhang III des Kollektivvertrag für Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen der Privatkrankenanstalten Österreichs.OGH 8 ObA 39/10h, 04.11.2010
- § 20 iVm Anhang IV des Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Privatkrankenanstalten Österreichs.OGH 9 ObA 94/10d, 22.10.2010
- Hier: Auslegung von Punkt XVII Z 1 des KollV für Handelsangestellte.OGH 8 ObA 74/09d, 18.02.2010
- Hier: Betriebsvereinbarung; Auslegung von Bestimmungen über die Einrechnung von Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung in die Betriebspension.OGH 9 ObA 10/09z, 01.04.2009
- Die Auslegung hat grundsätzlich auch anzustreben, dass keine nicht erklärbaren Ungleichbehandlungen zwischen den Normadressaten auftreten.OGH 9 ObA 75/07f, 22.10.2007
- Die Auslegung hat insbesondere auch anzustreben, dass keine nicht erklärbaren Ungleichbehandlungen zwischen Normadressaten auftreten.OGH 9 ObA 22/07m, 22.10.2007
- Hier: Auslegung des Abschnitts VI Z 16 des Kollektivvertrags für Arbeiter der Elektrizitätsversorgungsunternehmen.OGH 9 ObA 56/06k, 30.05.2007
- Dabei ist auch ein „Blick über den Kollektivvertrags-Rand" als zusätzliches Auslegungskriterium heranzuziehen.OGH 9 ObA 56/06k, 30.05.2007
- Hier: Firmenkollektivvertrag der AUA.OGH 8 ObA 56/06b, 15.03.2007
- Hier: Auslegung des § 17 des Kollektivvertrages für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde oder Zahnärzten (Dentisten) in der maßgeblichen Fassung vom 15. 5. 2002 (Inkrafttreten 1. 7. 2002).OGH 8 ObA 4/06f, 30.03.2006
- Hier: Auslegung des Abschnitts 17 lit a des KV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe.OGH 8 ObA 124/04z, 17.02.2005
- Auslegung des Begriffs "betriebseigene Fahrzeuge" im Kollektivvertrag für das Bundesland Steiermark für im Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw beschäftigte Lenker.OGH 8 ObA 41/04v, 16.07.2004
- Der kollektivvertraglich festgelegte Umfang der Arbeitsverpflichtung eines Arbeitnehmers bezieht sich im Zweifel nur auf jene Tätigkeiten, die mit dem persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages in einem Zusammenhang stehen.OGH 8 ObA 41/04v, 16.07.2004
- Hier: Auslegung des Artikel IX Abs 6 des Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 9 ObA 41/04a, 26.05.2004
- Hier: §§ 43, 47 DO.B.OGH 9 ObA 164/01k, 10.10.2001
- Hier: KollV für die eisen-, metallerzeugende und -verarbeitende Industrie Abschn V ("Betriebszugehörigkeit").OGH 9 ObA 25/00t, 05.04.2000
- Hier: Auslegung des § 51 Abs 1 lit b DO-A - Gefahrenzulage bei überwiegender Betreuung septischer Patienten.OGH 8 ObA 211/99h, 09.09.1999
- Hier: Punkt 2 der Sonderbestimmungen des Kollektivvertrages für Expeditarbeiter, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger.OGH 9 ObA 24/99s, 14.04.1999
- Hier: Auslegung des § 5 Abs 3 Zusatzkollektivvertrag für die Speditionsangestellten Österreichs.OGH 8 ObA 252/97k, 11.12.1997
- Dabei ist auch ein "Blick über den Kollektivvertrags-Rand" als zusätzliches Auslegungskriterium heranzuziehen. Bei Anwendung des kollektivvertragsübergreifenden Auslegungskriteriums der Sachgerechtigkeit lässt sich bei allen Kollektivverträgen für Angestellte das Senioritätsprinzip mit unterschiedlicher Ausprägung feststellen. Der Durchführung dieses Grundsatzes dient häufig die Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufsjahren) in der Weise, dass die Kollektivvertragspartner dadurch das Element der Berufserfahrung als sachgerecht bei der Entgeltfindung anerkennen.OGH 8 ObA 190/97t, 10.07.1997
- § 48 ASGG.OGH 8 ObA 2105/96h, 23.05.1996
- Hiebei können auch Regelungen in anderen Kollektivverträgen berücksichtigt werden.OGH 8 ObA 2105/96h, 23.05.1996
- Hier: BetriebsvereinbarungOGH 8 ObS 3/95, 11.05.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008897 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 107.
- OGH 9 ObA 72/25s, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 44/25y, 26.08.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 24/25g, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 91/24h, 27.05.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 13/25i, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 66/24g, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 49/24g, 19.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 62/24m, 27.02.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 74/24h, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 5/24m, 19.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Regeln eines Kollektivvertrags werden nicht daran gemessen, ob der Arbeitgeber alle Beschäftigten gleich behandelt. Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz richtet sich in erster Linie an den Arbeitgeber selbst. Kollektivvertragliche Regeln werden stattdessen daran geprüft, ob sie gegen die guten Sitten und den Gleichheitsgedanken der Verfassung verstoßen.
Ja. Wird ein Kollektivvertrag nur als Muster in Ihren Dienstvertrag übernommen, sichert er keinen Mindeststandard. Einzelne Punkte dürfen dann auch ungünstiger geregelt werden, etwa ein anderer Kündigungstermin. Anders ist es bei jenem Kollektivvertrag, der ohnehin für Sie gilt.