Zum Inhalt springen

Ist ein Belastungsverbot etwas wert, das ich verlieren kann?

günstig für Beklagter betrifft Grundeigentümer, Ehegatten, Kinder, Erben, Notare
Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot ist kein Vermögensgegenstand, sondern ein höchstpersönliches Recht, das sich nicht verwerten lässt. Geht es durch einen Fehler verloren, entsteht allein daraus noch kein Anspruch auf Schadenersatz.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Ein Belastungsverbot und Veräußerungsverbot stellt kein Vermögensobjekt dar, sondern ist ein höchstpersönliches nicht verwertbares Recht. Der Umstand, dass durch einen Fehler des Notars das Recht erlosch, begründet daher für sich allein keinen Schadenersatzanspruch (die Behauptung der Kläger, sie hätten Forderungen gegen den Liegenschaftseigentümer, das Belastungsverbot und Veräußerungsverbot hätte der Sicherstellung dieser Forderungen gedient, entspricht nach den Feststellungen nicht den Tatsachen).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 18.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Festsetzung der Schadenshöhe durch das Gericht

Steht fest, dass Ihnen ein Schaden zu ersetzen ist, räumt das Gesetz dem Gericht die Möglichkeit ein, den Betrag nach freier Überzeugung festzusetzen. Damit wird zugleich die allgemeine Regel eingeschränkt, dass Sie als Geschädigter Bestand und Höhe der Forderung beweisen müssen.

günstig für Kläger Begriff und Zeitpunkt des Inlandsvermögens

Vermögen ist jeder im Inland gelegene wirtschaftliche Wert, auch eine Forderung. Fällt es später weg, etwa durch Verkauf oder Verbringung, bleibt der Gerichtsstand bestehen. Umgekehrt wird die Klage nicht mehr zurückgewiesen, wenn das zunächst fehlende Vermögen bis zur Entscheidung über die Unzuständigkeit hinzugekommen ist.

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Erlöschen des Belastungsverbots
Eigentum und Grundbuch · Übertragbarkeit des Veräußerungsverbots
Eigentum und Grundbuch · Wirkung des Veräußerungsverbots
Eigentum und Grundbuch · Erlöschen des Belastungsverbots durch Tod
Eigentum und Grundbuch · Belastungsverbot nach dem Tod des Berechtigten