Ist ein Belastungsverbot etwas wert, das ich verlieren kann?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Belastungs- und Veräußerungsverbot begründet keine vermögenswerte Rechtsposition, deren Begründung als Schenkung im Sinne des § 781 ABGB qualifiziert werden könnte.OGH 2 Ob 28/25v, 29.07.2025
- Die daraus erlangte Rechtsposition der Minderjährigen als Verbotsberechtigte in Bezug auf die Hälfteanteile ihrer Eltern an der Liegenschaft mit dem Haus, in dem sie wohnen, vermittelt aber geldwerte Rechte, die zum „Vermögen“ der Kinder gehören.OGH 5 Ob 124/21b, 27.07.2021
- Die uneingeschränkte Zustimmung führt zum Erlöschen des Verbots.OGH 2 Ob 25/10f, 22.12.2010
- Es erlischt mit dem Tod des Verbotsbelasteten sofort und nicht erst mit der Einantwortung von dessen Nachlass.OGH 5 Ob 101/08a, 24.06.2008
- Hier: Erhaltung des Familienbesitzes.OGH 6 Ob 304/05g, 26.01.2006
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Bei Verletzung eines vertraglichen Belastungsverbotes kann der Beseitigungsanspruch im Vertrag über die Einräumung des Belastungs- und Veräußerungsverbots, nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere aufgrund des Vertragszwecks, seine rechtliche Grundlage haben. Entscheidend ist die Rechtslage, die mit dem Verbot gesichert werden soll.OGH 6 Ob 304/05g, 26.01.2006
- Verbotswidrige Verfügungen des Verbotsbelasteten machen zwar nach allgemeinen Regeln schadenersatzpflichtig, da das Verbot selbst aber kein Vermögensobjekt ist, kann ein allfälliger Schadenersatzanspruch nur anhand jener Rechtslage, deren Sicherung die Verbotsvereinbarung bezweckt, beurteilt.OGH 6 Ob 304/05g, 26.01.2006
- Es ist auch nicht Gegenstand der Zwangsvollstreckung.OGH 7 Ob 276/02t, 18.12.2002
- Aus einer rechtlich gar nicht möglichen Verfügung des Anfechtungsgegners kann dem Anfechtungskläger kein Schaden drohen. Ein solcher ist nur denkbar, wenn der belastete Grundeigentümer, also der Schuldner des Anfechtungsklägers mit Zustimmung des Verbotsberechtigten die Liegenschaft weiter veräußert, wodurch das Recht nach § 364c ABGB erlischt.OGH 6 Ob 145/99p, 16.09.1999
- Das Recht erlischt mit dem Ableben des Berechtigten oder mit dem Tod des Belasteten oder aber auch mit der Veräußerung der Sache.OGH 6 Ob 145/99p, 16.09.1999
- Es erlischt mit dem Ableben des Berechtigten oder mit dem Tod des Belasteten oder der Veräußerung der Sache.OGH 1 Ob 233/98s, 29.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 18.
- OGH 2 Ob 28/25v, 29.07.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 241/22f, 27.01.2023, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 155/21m, 28.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 124/21b, 27.07.2021
- OGH 5 Ob 12/20f, 03.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 45/17d, 04.04.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 124/16w, 29.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 123/16y, 29.09.2016, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 53/16d, 25.08.2016, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 101/16p, 11.07.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Steht fest, dass Ihnen ein Schaden zu ersetzen ist, räumt das Gesetz dem Gericht die Möglichkeit ein, den Betrag nach freier Überzeugung festzusetzen. Damit wird zugleich die allgemeine Regel eingeschränkt, dass Sie als Geschädigter Bestand und Höhe der Forderung beweisen müssen.
Vermögen ist jeder im Inland gelegene wirtschaftliche Wert, auch eine Forderung. Fällt es später weg, etwa durch Verkauf oder Verbringung, bleibt der Gerichtsstand bestehen. Umgekehrt wird die Klage nicht mehr zurückgewiesen, wenn das zunächst fehlende Vermögen bis zur Entscheidung über die Unzuständigkeit hinzugekommen ist.