Muss der neue Eigentümer mein unentgeltliches Wohnen weiter dulden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 05.08.2025 (40 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1965)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine allfällige Kaufoption.OGH 4 Ob 238/19g, 28.01.2020
- Lediglich „echte" Mietverträge gehen gemäß § 1120 ABGB im Sinne einer Vertragsübernahme vom früheren Eigentümer und Vermieter auf den Erwerber über.OGH 1 Ob 132/08f, 16.09.2008
- Ein Schenkungsvertrag mit dem Wortlaut "mit allen Rechten, Grenzen und Verbindlichkeiten, mit denen die Geschenkgeberin den Vertragsgegenstand besessen und benützt hatte" verpflichtet den Rechtsnachfolger aus dem obligatorischen Rechtsverhältnis.OGH 7 Ob 290/03b, 30.06.2004
- Vertragliche, nicht verbücherte Servituten sind gegen deren Gesamtrechtsnachfolger und bei Übernahme durch einen Einzelrechtsnachfolger auch diesem gegenüber wirksam.OGH 1 Ob 300/01a, 29.01.2002
- Ein bloß obligatorisches Wohnungsrecht ist nicht schon dann gegenüber dem Einzelrechtsnachfolger wirksam, wenn er von diesem Recht wußte, noch weniger, wenn er nur von der nicht völlig geklärten Rechtslage Kenntnis hatte; der Einzelrechtsnachfolger tritt vielmehr in das obligatorische Schuldverhältnis nur im Wege der Vertragsübernahme ein. Eine im Gesetz angeordnete Vertragsübernahme eines Dauerschuldverhältnisses enthält nur § 1120 ABGB; in allen anderen Fällen muß der Einzelrechtsnachfolger die Verbindlichkeit mit Zustimmung der anderen Beteiligten übernehmen.OGH 9 Ob 93/99p, 01.09.1999
- Hier: Obligatorisches Wohnrecht.OGH 9 ObA 203/98p, 07.10.1998
- Von einer Übernahme eines obligatorischen Wohnungsrechtes kann aber dann keine Rede sein, wenn die Parteien des Veräußerungsvertrages der Überzeugung waren, daß ein solches Recht gar nicht bestehe.OGH 7 Ob 547/95, 31.05.1995
- Einen Vertrauensschutz für ein nicht zu übernehmendes obligatorisches Recht gibt es nicht.OGH 4 Ob 547/90, 20.09.1990
- Eine Übernahme liegt vor, wenn dem Einzelrechtsnachfolger die Liegenschaft mit allen Rechten und Pflichten, mit welchen diese seine Rechtsvorgänger benützt haben, schenkungsweise übertragen wurde.OGH 6 Ob 728/81, 01.09.1982
- Solche Vereinbarungen können auch stillschweigend (§ 863 Abs 1 ABGB) getroffen werden.OGH 6 Ob 22/75, 24.04.1975
- BittleiheOGH 7 Ob 14/74, 07.02.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0011871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 40.
- OGH 5 Ob 83/25d, 05.08.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 45/24g, 18.03.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 15/24b, 30.01.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 25/24y, 12.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 98/23t, 25.05.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 18/23t, 18.04.2023, Fall aus Tirol
- OGH 7 Ob 104/22b, 28.09.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 87/20k, 07.12.2020, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 238/19g, 28.01.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 72/17z, 26.09.2017, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Solange Sie nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, bleibt der Verkäufer Eigentümer der Liegenschaft. Sein Recht ist durch die Verpflichtungen aus dem Vertrag zwar beschränkt, er gilt aber weiterhin als Eigentümer, auch wenn Ihnen die Liegenschaft bereits übergeben wurde.
Nein. Ist der zugrunde liegende Vertrag unwirksam, werden Sie nicht Eigentümer, auch wenn Sie bereits im Grundbuch eingetragen sind. Die Eintragung ist dann inhaltlich fehlerhaft. Der Verkäufer kann Ihnen das fehlende Eigentum auch dann entgegenhalten, wenn Sie ihn auf Räumung klagen.