Wer muss beweisen, dass mich niemand schuldhaft verletzt hat?
günstig für Fahrgast betrifft Fahrgäste, Verkehrsbetriebe, Unfallopfer, Konsumenten
Wer Sie befördert, muss auch darauf achten, dass Sie dabei körperlich nicht zu Schaden kommen; das gehört zum Beförderungsvertrag. Werden Sie dennoch verletzt, müssen Sie das Verschulden der Leute des Unternehmens nicht beweisen. Das Unternehmen muss beweisen, dass es kein Verschulden trifft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1955, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (66 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1955)
Bei einem Beförderungsvertrag gilt die Verpflichtung, das körperliche Wohlbefinden des Beförderten nicht zu verletzen, als vertragliche Nebenverpflichtung. Das Verschulden des Erfüllungsgehilfen des Beklagten ist nicht unabhängig von der Beweisregel des § 1298 ABGB vom Kläger nachzuweisen (In Übereinstimmung mit Ehrenzweig, Obligationenrecht 1928 S 297 ff, entgegen Wolff in Klang 2. Auflage Band VI S 90).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verletzung der vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflichten durch die unterbliebene Streuung des Bereichs hinter einer Haltestellenhütte, der „normal und üblich“ als Zugang zur Haltestelle benutzt wird.OGH 2 Ob 206/25w, 18.12.2025
- Hier: Die Sogwirkung eines – einen Bahnhof passierenden – Zuges riss eine (kurz) offen gelassene Holzabsperrung eines Aufzugs um, wodurch dahinter gelagerte Holzteile herumgewirbelt wurden, die die Klägerin am Fuß verletzten.OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025
- Hier: Beförderung in U-BahnOGH 2 Ob 232/23s, 21.03.2024
- Hier: Bahnhofsparkplatz.OGH 4 Ob 121/18z, 23.10.2018
- Die vertraglichen Verkehrssicherungspflichten eines Beförderungsunternehmen erstrecken sich auch auf Flächen bzw Anlagen außerhalb des Bahnhofsgebäudes, wenn diese funktionell noch zum Bahnhofsbereich gehören und von den Fahrgästen bestimmungsgemäß benützt werden.OGH 4 Ob 121/18z, 23.10.2018
Alle 39 Ergänzungen anzeigen
- Hier Sturz über eine Bodenleiste auf der Tanzfläche in einer Gaststätte.OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018
- Hier: Luftbeförderungsvertrag. Unterlassen der notwendigen Information zum Öffnen der Hubschraubertür durch den Piloten, wozu dieser den Fluggast aufgefordert hatte.OGH 2 Ob 58/15s, 02.07.2015
- Hier: Wasserflugzeug.OGH 3 Ob 212/13t, 22.01.2014
- Mit Abschluss des Beförderungsvertrags übernimmt der Liftunternehmer als Pistenhalter die Pflicht, im unmittelbaren Bereich des von ihm eröffneten Schiverkehrs die körperliche Integrität seiner Vertragspartner durch nach der Verkehrsauffassung erforderliche und zumutbare Maßnahmen zu schützen.OGH 2 Ob 30/10s, 27.01.2011
- Hier: Unentgeltliche Benützung eines Wasserschilifts.OGH 2 Ob 76/09d, 03.09.2009
- Dies gilt auch im Anwendungsbereich des BBG.OGH 2 Ob 139/08t, 04.09.2008
- Hier: Sturz beim Einsteigen in U-Bahn.OGH 2 Ob 265/06v, 18.01.2007
- Es ist nicht entscheidend, dass es trotz bestehender gefährlicher Situation bisher zu keinem Unfall gekommen ist.OGH 2 Ob 59/00s, 16.03.2000
- Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB gilt sowohl bei Verletzung einer vertraglichen Nebenverpflichtung als auch bei Verletzung einer vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflicht.OGH 2 Ob 300/97z, 02.09.1999
- Hier: Unentgeltlicher Flugbeförderungsvertrag.OGH 2 Ob 300/97z, 02.09.1999
- Zu dieser Pflicht gehört es auch, die Zugänge beziehungsweise Abgänge zu beziehungsweise von den Verkehrsmitteln in einem Zustand zu erhalten, der das gefahrlose Einsteigen und Aussteigen der Fahrgäste gewährleistet. Dies gilt insbesondere für jene Teile einer Straße, von denen aus die Fahrgäste die Verkehrsmittel betreten beziehungsweise auf die sie beim Aussteigen gelangen.OGH 2 Ob 35/97d, 02.09.1999
- Hier: U-Bahn.OGH 2 Ob 35/97d, 02.09.1999
- Sommerrodelbahn.OGH 6 Ob 2343/96v, 05.12.1996
- Dass ein Fahrgast beim Aussteigen von einem anderen Fahrgast einen Stoß erhält und dadurch stürzt und verletzt wird, ist für den Beförderungsunternehmer im allgemeinen unvermeidlich.OGH 2 Ob 74/95, 12.10.1995
- Verspätetes Abstellen eines Schlepplifts.OGH 8 Ob 83/85, 27.02.1986
- RodelbahnOGH 1 Ob 570/85, 10.06.1985
- Die den Fahrgästen zur Verfügung gestellten Bahnanlagen sind in einem solchen Zustand zu erhalten, dass die Benützer der Bahn keinen Schaden erleiden können.OGH 7 Ob 626/81, 25.06.1981
- ReparaturauftragOGH 5 Ob 665/80, 16.09.1980
- Verpflichtung, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Beförderungsanlage in einem für die Beförderung sicheren und gefahrlosen Zustand befindet, Sessellift.OGH 8 Ob 29/80, 10.04.1980
- Jedoch keine solche Nebenpflicht eines Schleppliftunternehmens, Personen, die sich außerhalb einer Beförderung als Fußgänger auf der Liftspur befinden, vor Schäden zu bewahren.OGH 7 Ob 806/79, 20.12.1979
- Kann die Ursache nicht aufgeklärt werden, dann haftet der Unternehmer für den durch die mangelhafte Funktion der Anlage verursachten Schaden des Beförderten, es sei denn, er weist nach, dass ihm alle möglicherweise in Betracht kommenden technischen Gebrechen der Anlage und das Nichterkennen dieser Gebrechen nicht zum Verschulden gereichen. Eine bloß allgemeine Berufung auf die Anwendung der pflichtgemäßen Sorgfalt bei der Überprüfung und Wartung der Anlage genügt dazu nicht.OGH 7 Ob 674/78, 12.10.1978
- Beweislastumkehr, wenn das Beförderungsunternehmen Schutzvorschriften, die zum Schutze der zu befördernden Personen aufgestellt wurden, nicht beachtet.OGH 6 Ob 651/78, 22.06.1978
- Schlepplift - Ausreißen des Bügels.OGH 5 Ob 649/76, 21.09.1976
- Den Schischleppliftunternehmer trifft dem Beförderten gegenüber die Schutzpflicht und Sorgfaltspflicht, ihn in seiner körperlichen Unversehrtheit während der Beförderung zu bewahren. Ist ein Schaden durch nicht einwandfreie technische Funktion der Anlage eingetreten, hat der in Anspruch genommene Unternehmer zu beweisen, dass ihn und seine Erfüllungsgehilfen, für deren Verschulden er einzustehen hat, kein Verschulden trifft.OGH 5 Ob 257/75, 09.03.1976
- Hier: Verkehrsunfall in Niederlanden.OGH 8 Ob 145/75, 27.08.1975
- Schlepplift, Seilentgleisung, verspätetes Abstellen des Liftes.OGH 5 Ob 7/75, 18.02.1975
- Hier: Verkehrsunfall in Ungarn - Schmerzensgeldanspruch aus Vertragsvertretung.OGH 2 Ob 240/74, 31.10.1974
- Ohne behördliche Kommissionierung in Betrieb genommener Skilift.OGH 8 Ob 155/74, 03.09.1974
- SesselliftOGH 2 Ob 152/72, 07.12.1972
- SchleppliftOGH 7 Ob 230/72, 22.11.1972
- Hier: SesselliftanlageOGH 2 Ob 216/70, 09.07.1970
- Hier: SkiliftOGH 2 Ob 265/68, 18.10.1968
- Hier: SchleppliftanlageOGH 2 Ob 197/67, 23.06.1967
- Kaltdauerwellen und KopfhauterkrankungOGH 6 Ob 101/60, 06.04.1960
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0021735 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 66.
- OGH 2 Ob 206/25w, 18.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 163/25x, 23.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 232/23s, 21.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 198/23s, 21.11.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 94/20i, 07.07.2020, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 47/20b, 08.04.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 2 Ob 214/19p, 27.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 108/19z, 27.02.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 121/18z, 23.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 120/18b, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1165
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1298
- ABGB § 1313a
Verwandte Fragen
Schadenersatz · Beweislast bei vertraglichen Schäden
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