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Entscheidet der Oberste Gerichtshof auch über Verwaltungsvorschriften?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Zivilverfahrens
Geht es um Rechtsvorschriften, für die nicht die ordentlichen Gerichte zuständig sind, hat der Oberste Gerichtshof keine leitende Aufgabe. Zur Auslegung solcher Bestimmungen, etwa des Verwaltungsverfahrensrechts, gibt er daher keine richtungsweisende Antwort.

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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Bei der Auslegung von nicht in die Kompetenz der ordentlichen Gerichte fallenden Rechtsmaterien kommt dem Obersten Gerichtshof keine Leitfunktion zu. (Hier: Auslegung einer Bestimmung des österreichischen Verwaltungsverfahrensrechts.)

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116438 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 41.

Im Gesetz

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