Was gilt, wenn eine Kollektivvertragsregel mehrere Bedeutungen zulässt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat, Gewerkschaft
Lässt eine Regel im Kollektivvertrag mehrere Deutungen zu und helfen die üblichen Auslegungsregeln nicht weiter, wird jene Deutung gewählt, die vernünftig und praktisch durchführbar ist. Es wird angenommen, dass die Vertragsparteien einen gerechten Ausgleich der Interessen wollten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 25.06.2025 (128 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Da den Kollektivvertragsparteien grundsätzlich unterstellt werden darf, dass sie eine vernünftige, zweckentsprechende und praktisch durchführbare Regelung treffen sowie einen gerechten Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen herbeiführen wollten, ist bei mehreren an sich in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten, wenn alle anderen Auslegungsgrundsätze versagen, jener der Vorzug zu geben, die diesen Anforderungen am meisten entspricht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Auslegung von § 19c Abs 1 des Rahmenkollektivvertrags für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereichs geltenden Fassung ("Dienstjubiläen")OGH 9 ObA 24/25g, 25.06.2025
- Hier: Auslegung von § 37g Z 2 DO.AOGH 8 ObA 4/24g, 26.08.2024
- Hier: Auslegung von § 5 Abs 2 des Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Ordensspitäler Österreichs.OGH 9 ObA 108/23g, 16.05.2024
- Hier: Auslegung von Abschnitt XX. des Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden GewerbeOGH 8 ObA 9/23s, 22.03.2024
- Hier: § 29 Abs 6 des Kollektivvertrags für die Angestellten der Banken und Bankiers.OGH 9 ObA 104/23v, 24.01.2024
Alle 64 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auslegung von Art XIII Punkt 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im Güterbeförderungsgewerbe („Unglücksfall“).OGH 8 ObS 6/23z, 11.01.2024
- Hier: Auslegung von Punkt 69.2 des Kollektivvertrags für das Boardpersonal 2015.OGH 8 ObA 92/22w, 23.02.2023
- Hier: Auslegung des Punkts XVI.5 des Kollektivvertrags für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung (KVAÜ).OGH 8 ObA 85/22s, 25.01.2023
- Hier: Betreffend Art XVI Abs 5 iVm Art XII Abs 1 des Kollektivvertrags für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken Österreichs (die Zulage für die Funktion eines Herstellungsleiters gemäß Art XVI Abs 5 des KV steht ungeachtet einer Teilzeitbeschäftigung in voller Höhe zu).OGH 8 ObA 60/22i, 27.09.2022
- Hier: Zum Verhältnis von § 26 Abs 3 SWÖ-KV und § 11a AVRAG.OGH 9 ObA 64/21h, 28.09.2021
- Hier: Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Justizbetreuungsagentur in der bis zum 31. 1. 2019 geltenden Fassung – Einreihung der Arbeitnehmer des „handwerklichen Dienstes“.OGH 9 ObA 4/20h, 29.04.2020
- Hier: Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem Kollektivvertrag für Handelsarbeiter verneint.OGH 9 ObA 76/19w, 23.07.2019
- Hier: Art IX Abs 6 des Kollektivvertrags für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 9 ObA 19/19p, 24.04.2019
- Hier: Auslegung des Art XVI Abs 6 des Kollektivvertrags für pharmazeutische Fachkräfte in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken.OGH 9 ObA 12/19h, 28.03.2019
- Hier: Auslegung einer Betriebsvereinbarung.OGH 9 ObA 77/16p, 29.09.2016
- Für den Beginn der in § 5 Abs 10 des Rahmenkollektivvertrags für Angestellte im Handwerk und Gewerbe normierten Verfallsfrist für Überstunden, die nicht durch eine vereinbarte Überstundenpauschale abgegolten sind, kann daher frühestens jener Zeitpunkt in Frage kommen, zu dem die Überstunden eines Beobachtungszeitraums abrechenbar sind.OGH 9 ObA 166/13x, 29.01.2014
- Hier: Einstufung von SozialarbeiterInnen nach dem Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen des Fonds Soziales Wien.OGH 9 ObA 129/13f, 29.10.2013
- Hier: Berücksichtigung (nur) des Überstundengrundentgelts bei den Sonderzahlungen nach § 26 Abs 1 BAGS-KV.OGH 9 ObA 131/13z, 29.10.2013
- Hier: Auslegung des Begriffs „Kraftfahrer, die im Linienverkehr bei Einmannbetrieb eingesetzt sind“ iSd Punktes 7. der Lohnordnung zum KollV für Dienstnehmer in privaten Autobusbetrieben.OGH 9 ObA 136/11g, 22.10.2012
- Hier: Senioritätsregelung für Flugbegleiter nach dem KollV für das Bordpersonal der Austrian Airlines und Lauda Air.OGH 9 ObA 110/11h, 27.02.2012
- Hier: Tagesgelder nach der Lohn- und Zulagenordnung des Kollektivvertrags für die Arbeiter des Güterbeförderungsgewerbes.OGH 9 ObA 112/11b, 25.10.2011
- Hier: Auslegung der §§ 208 ff des KollV für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG, wobei es im Vergleich zu 9 ObA 129/08y um die Frage geht, ob bei der Berechnung der Betriebspension die Abschläge vollständig oder bloß anteilig zu berücksichtigen sind.OGH 9 ObA 82/11s, 29.08.2011
- Hier: Kollektivvertrag für Handelsangestellte, Einstufung von „Ladenkassieren in Selbstbedienungsläden".OGH 9 ObA 33/11k, 28.06.2011
- Hier: § 10 Z 3 KollV für das graphische Gewerbe ‑ Mantelvertrag für Arbeiter.OGH 9 ObA 24/11m, 30.03.2011
- Hier: Pkt d) der KollV-Bestimmungen für Handelsangestellte über die Weihnachtsremuneration.OGH 9 ObA 85/10f, 30.03.2011
- Hier: Die in der Betriebsvereinbarung der Austrian Airlines AG vom 22. 12. 1994 über eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung normierte Nachschusspflicht.OGH 9 ObA 92/10k, 24.11.2010
- Hier: Anhang III des Kollektivvertrag für Dienstnehmer/Dienstnehmerinnen der Privatkrankenanstalten Österreichs.OGH 8 ObA 39/10h, 04.11.2010
- Hier: § 20 iVm Anhang IV des Kollektivvertrags für die DienstnehmerInnen der Privatkrankenanstalten Österreichs.OGH 9 ObA 94/10d, 22.10.2010
- Hier: Betriebsvereinbarung über die Gewährung eines Pensionszuschusses für die Mitglieder des Kabinenpersonals der Austrian Airlines.OGH 9 ObA 132/09s, 03.09.2010
- Dabei kommt es nicht auf das interne Verständnis der vertragschließenden Teile, sondern auf dasjenige an, das der objektive Leser eines Kollektivvertrags oder einer Betriebsvereinbarung aus dem Wortlaut gewinnen muss.OGH 9 ObA 132/09s, 03.09.2010
- Hier: Auslegung von § 10 Z 2 des Kollektivvertrags für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie (Frage der Anrechnung von bei einem anderen Arbeitgeber geleisteten Vordienstzeiten auf das für die Einstufung im Gehaltsschema maßgebliche „Gruppenalter").OGH 9 ObA 39/09i, 15.12.2009
- Hier: Auslegung von §§ 208 ff des KollV für die Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG.OGH 9 ObA 129/08y, 30.09.2009
- Hier: Auslegung des § 10 RahmenkollV für Angestellte der Industrie vom 1. 11. 1991.OGH 9 ObA 115/08i, 26.08.2009
- Hier: Auslegung von § 5 Abs 1 des Kollektivvertrags Feuerfest- und Schornstein-(Kamin-)bau in der hier anzuwendenden Fassung vom 1. 5. 1994.OGH 9 ObA 81/08i, 29.06.2009
- Hier: Einstufung nach der Lohn- und Zulagenordnung des Kollektivvertrags für die Arbeiter des Güterbeförderungsgewerbes.OGH 8 ObA 20/09p, 18.06.2009
- Hier: Abgrenzung der Verwendungsgruppen im Zusatzkollektivvertrag für das Bordpersonal.OGH 8 ObA 18/09v, 02.04.2009
- Hier: Betriebsvereinbarung; Auslegung von Bestimmungen über die Einrechnung von Leistungen der gesetzlichen Pensionsversicherung in die Betriebspension.OGH 9 ObA 10/09z, 01.04.2009
- Hier: Auslegung des Begriffes „Dienstreise" in Punkt B KollV für Handelsarbeiter - LohnO.OGH 9 ObA 119/08b, 24.02.2009
- Hier: Auslegung des Kollektivvertrags für das Bordpersonal der Austrian Airlines AG und die Lauda Air GmbH (ZLF-Tage).OGH 8 ObA 51/08w, 27.01.2009
- Hier: Auslegung des Kollektivvertrags für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe (Lohngruppen).OGH 8 ObA 82/08d, 16.12.2008
- Bei der Auslegung des Kollektivvertrags ist den Parteien die Absicht einer vernünftigen Regelung zu unterstellen.OGH 9 ObA 66/07g, 20.08.2008
- Hier: Auslegung des § 8 Punkt 66 des KollV für Arbeiter in der Papierindustrie.OGH 8 ObS 28/07m, 16.01.2008
- Hier: Auslegung des Abschnitts VI Z 16 des Kollektivvertrags für Arbeiter der Elektrizitätsversorgungsunternehmen.OGH 9 ObA 56/06k, 30.05.2007
- Dabei ist auch ein „Blick über den Kollektivvertrags-Rand" als zusätzliches Auslegungskriterium heranzuziehen.OGH 9 ObA 56/06k, 30.05.2007
- Hier: Auslegung des Begriffes der "ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit" in Abschn IV Pkt 3 des KollV für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe.OGH 8 ObS 10/07i, 18.04.2007
- Hier: Auslegung des Art XI Punkt 2 des KollV für das Güterbeförderungsgewerbe - Arbeiter dahin, dass das Schriftformgebot nur für Kündigungserklärungen, nicht aber für die Erklärung des vorzeitigen Austrittes beziehungsweise für die Entlassung des Dienstnehmers zu gelten hat.OGH 8 ObA 86/06i, 31.01.2007
- Hier: Auslegung des § 17 des Kollektivvertrages für die Angestellten bei Fachärzten für Zahn-, Mund-und Kieferheilkunde oder Zahnärzten (Dentisten) in der maßgeblichen Fassung vom 15. 5. 2002 (Inkrafttreten 1. 7. 2002).OGH 8 ObA 4/06f, 30.03.2006
- Hier: KollV für Dienstnehmer der Speditions- und Lagereibetriebe Österreichs.OGH 8 ObA 126/04v, 17.03.2005
- Naturgemäß stellt das Ergebnis der Verhandlungen der Kollektivvertragsparteien regelmäßig einen Kompromiss beim Ausgleich der gegenläufigen Interessen dar.OGH 8 ObA 126/04v, 17.03.2005
- Hier: Auslegung des Artikel IX Abs 6 des Kollektivvertrages für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe.OGH 9 ObA 41/04a, 26.05.2004
- Hier: Auslegung des § 11 lit a KollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe.OGH 8 ObA 30/04a, 15.04.2004
- Hier: Leistungsprämie des Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten.OGH 9 ObA 193/02a, 13.11.2002
- Hier: Artikel XX des Kollektivvertrages für das eisenverarbeitende und metallverarbeitende Gewerbe.OGH 9 ObA 98/02f, 04.09.2002
- Hier: §§ 43, 47 DO.B.OGH 9 ObA 164/01k, 10.10.2001
- Hier: § 6 KollV für Expeditarbeiter, Redaktionsgehilfen und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger.OGH 9 ObA 126/01x, 07.06.2001
- Hier: Punkt VIII KollV für die eisenerzeugende und metallerzeugende Industrie.OGH 9 ObA 81/01d, 07.06.2001
- Hier: Auslegung des § 1 Abs 1 lit c KVA; Abgrenzung KVI-KVA im Fall eines "Gebietsleiters".OGH 9 ObA 122/00g, 14.06.2000
- Im Zweifel ist daher nicht davon auszugehen, dass eine Norm der kollektiven Rechtsetzung dem Arbeitgeber ein einseitiges Gestaltungsrecht zu Lasten der Arbeitnehmer einräumt.OGH 8 ObA 339/99g, 24.02.2000
- Hier: KollV für das Hafnergewerbe, Plattengewerbe und Fliesenlegergewerbe.OGH 9 ObA 112/99g, 01.09.1999
- Hier: Punkt 2 der Sonderbestimmungen des Kollektivvertrages für Expeditarbeiter, Redaktionsgehilfen und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger.OGH 9 ObA 24/99s, 14.04.1999
- Hier: Auslegung des § 5 Abs 3 Zusatzkollektivvertrag für die Speditionsangestellten Österreichs.OGH 8 ObA 252/97k, 11.12.1997
- Dabei ist auch ein "Blick über den Kollektivvertrags-Rand" als zusätzliches Auslegungskriterium heranzuziehen. Bei Anwendung des kollektivvertragsübergreifenden Auslegungskriteriums der Sachgerechtigkeit lässt sich bei allen Kollektivverträgen für Angestellte das Senioritätsprinzip mit unterschiedlicher Ausprägung feststellen. Der Durchführung dieses Grundsatzes dient häufig die Anrechnung von Vordienstzeiten (Berufsjahren) in der Weise, dass die Kollektivvertragspartner dadurch das Element der Berufserfahrung als sachgerecht bei der Entgeltfindung anerkennen.OGH 8 ObA 190/97t, 10.07.1997
- Hier: Betriebsvereinbarung. (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 142/93, 08.09.1993
- Und eine Ungleichbehandlung der Normadressaten vermeiden wollten.OGH 9 ObA 269/90, 24.10.1990
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008828 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 128.
- OGH 9 ObA 24/25g, 25.06.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 62/24m, 27.02.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObS 5/24d, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 57/24h, 19.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 56/24m, 19.09.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 ObA 4/24g, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 108/23g, 16.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 101/23b, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 9/23s, 22.03.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 104/23v, 24.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Art. 4 § 6
- ABGB Art. 4 § 7
- ABGB § 915
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) Art. 3
- ArbVG § 11 · Normwirkung
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