Zum Inhalt springen

Gesellschaftsrecht

258 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Genehmigung von Geschäften mit dem Stiftungsvorstand · günstig für Stiftung

Ja, aber nur wenn das Gericht den Vertrag genehmigt. Genehmigt wird er nur, wenn er im Interesse der Stiftung liegt, den Stiftungszweck nicht gefährdet und keine Gefahr von Missbrauch oder Schaden besteht. Ein besonders strenger Maßstab wird dabei nicht angelegt.

Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters · günstig für Gläubiger

Beschränkungen der Abfindung im Gesellschaftsvertrag sind grundsätzlich möglich; bei der GmbH gelten dafür dieselben Schranken wie bei Personengesellschaften. Sittenwidrig ist eine Klausel, die den Anspruch im Wesentlichen nur für den Fall der Insolvenz unter den Verkehrswert drückt, weil dann die Gläubiger benachteiligt werden.

Begriff der Anlage bei der GmbH · günstig für Gesellschafter

Als Anlagen gelten nicht nur unbewegliche Sachen, sondern auch bewegliche Maschinen und maschinelle Anlagen, Werkzeuge sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Begriff ist damit weiter, als er auf den ersten Blick klingt.

Großinvestitionen brauchen Gesellschafterbeschluss · günstig für Gesellschafter

Ja. Die Regel schützt die Gesellschafter vor großen und daher riskanten Investitionen und erfasst auch Geschäfte mit Dritten. Solche Großinvestitionen bleiben der Entscheidung der Gesellschafter vorbehalten, gleichgültig, wer Vertragspartner der Gesellschaft wird.

Einlagenrückgewähr bei der GmbH und Co KG · günstig für Gläubiger

Nein, nicht ohne Weiteres. Ist bei einer Kommanditgesellschaft kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person, gelten die Regeln über das Verbot der Einlagenrückgewähr sinngemäß auch im Verhältnis zu den Kommanditisten. Wurde dagegen verstoßen, steht der Kommanditgesellschaft ein Anspruch auf Rückersatz zu.

Rückforderung und Verjährung · günstig für Gläubiger

Neben dem besonderen Rückforderungsanspruch gegen den Gesellschafter besteht auch der allgemeine Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung. Deshalb kann auch die lange allgemeine Verjährungsfrist zur Anwendung kommen. Die Begünstigung eines Empfängers, der vom Verbot nichts wusste, wirkt sich auf diesen allgemeinen Anspruch nicht aus.

Frist für die Haftung des Prospektprüfers · günstig für Prüfer

Für die Haftung des Prüfers eines Wertpapierprospekts gilt eine eigene, feste Frist. Sie läuft unabhängig davon, wann Sie vom Schaden und vom Schädiger erfahren. Diese Frist gilt auch dann, wenn Sie den Prüfer wegen des von ihm geschaffenen besonderen Vertrauens in Anspruch nehmen.

Eigene Klage trotz bestelltem Kurator · günstig für Anleger

Auch wenn für die Anleihegläubiger ein gemeinsamer Vertreter bestellt ist, können Sie selbst auf Schadenersatz klagen. Das gilt, wenn es auf einen bei Ihnen persönlich zu beurteilenden Sachverhalt ankommt oder wenn Sie den Anspruch zusätzlich auf einen anderen Grund stützen.

Sorgfaltsmaßstab bei der Abschlussprüfung · günstig für Geschädigter

Ob eine Abschlussprüfung fachgerecht durchgeführt wurde, ist teils eine Tatsachenfrage und teils eine Rechtsfrage. Was von einem gewissenhaften Prüfer verlangt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ergibt sich aus Sinn und Zweck der gesetzlichen Prüfung. Maßstab ist nicht die eigene Einschätzung des Prüfers, sondern der Standard, der aus objektiver Sicht geboten ist.

Haftung für unternehmerische Entscheidungen · günstig für Geschäftsführer

Nein, nicht allein deswegen. Unternehmerische Entscheidungen betreffen die Zukunft und beruhen auf Prognosen und Einschätzungen, die sich rechtlich nicht nachrechnen lassen; ihnen wohnt daher ein gewisses Risiko inne. Solche Entscheidungen trifft auch ein Stiftungsvorstand, wozu ebenso ein bewusstes Unterlassen zählen kann.

Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters · günstig für Gläubiger

Nur unter einer Bedingung. Zum Schutz der Gläubiger müssen freiwilliges Ausscheiden und Tod eines Gesellschafters einerseits sowie Exekution und Insolvenz andererseits gleich behandelt werden. Eine Abfindung unter dem Verkehrswert des Geschäftsanteils ist bei Exekution und Insolvenz daher nur zulässig, wenn dieselbe Kürzung für jedes freiwillige und unfreiwillige Ausscheiden vereinbart ist.

Verjährung von Ansprüchen gegen Stiftungsvorstand · günstig für Stiftung

Es gelten die allgemeinen Verjährungsregeln des Zivilrechts. Das Privatstiftungsrecht enthält keine eigene, davon abweichende Frist für Schadenersatzansprüche gegen Mitglieder des Stiftungsvorstands. Nur für die Haftung des Stiftungsprüfers besteht eine Sonderregel, weshalb auch keine Lücke besteht, die man durch Anwendung dieser Sonderregel schließen könnte.

Einlagenrückgewähr und Kreditgeber · günstig für Gesellschaft

Nicht immer. Verstößt eine Zahlung oder Sicherheit gegen das Verbot, Einlagen zurückzugewähren, kann sich die Gesellschaft auch gegenüber der Bank weigern zu leisten. Das gilt nicht nur bei bewusstem Zusammenwirken. Es reicht, dass die Bank wusste, dass sie einem Gesellschafter den Anteilskauf finanziert und dafür Gesellschaftsvermögen als Sicherheit dient, oder dass sich ihr das geradezu aufdrängen musste.

Einbringung von Kommanditanteilen in die GmbH · günstig für Gesellschafter

Ja. Bringen alle Kommanditisten ihre Anteile gegen Übernahme von Geschäftsanteilen in die Komplementärgesellschaft ein, kann das eine zulässige Sacheinlage sein; sie wird der Einbringung eines Unternehmens gleichgehalten, sodass bei der Kapitalerhöhung keine eigene Gründungsprüfung nötig ist. Das Verbot, eigene Anteile zu erwerben, steht nicht entgegen, wenn die Gesellschaft reine Arbeitsgesellschafterin ohne Kapitalanteil war. Bei Zweifeln an der Bewertung prüft das Firmenbuchgericht nach.

Unbare Entnahme bei der Einbringung · günstig für Gläubiger

Bei einer unbaren Entnahme verpflichtet sich die übernehmende Gesellschaft, dem einbringenden Gesellschafter für das eingebrachte Unternehmen Geld zu zahlen. Bekommt er dafür keine Anteile, ist diese Zahlung wirtschaftlich ein Entgelt für die Einbringung. Wurde die Gesellschaft kurz zuvor bar gegründet und ist die Entnahme im eingebrachten Vermögen nicht gedeckt, kann darin eine Umgehung der Gründungsvorschriften liegen.

Verfahren bei Änderung der Stiftungserklärung

Ein Antrag auf gerichtliche Genehmigung einer Änderung der Stiftungserklärung wird im Verfahren außer Streitsachen erledigt. Dasselbe gilt für die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts der Stiftung mit einem Mitglied ihres Vorstands.

Unzulässige Bestimmungen in der Satzung · günstig für Aktionär

Bestimmungen, die mit dem Wesen der Aktiengesellschaft unvereinbar sind, dürfen nicht in die Satzung aufgenommen werden. Dasselbe gilt für Regelungen, die dem Schutz der Gläubiger oder im öffentlichen Interesse bestehenden Vorschriften widersprechen, die sittenwidrig sind oder die den Schutz der Aktionäre betreffen, etwa das Gebot der Gleichbehandlung.

Beschluss vor Klage gegen den Geschäftsführer · günstig für Gesellschaft

Ein Gesellschafterbeschluss ist nur nötig, wenn die Gesellschaft eigene Ersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer geltend macht. Werden Ansprüche eines Dritten an die Gesellschaft abgetreten, die das Verhältnis des Geschäftsführers zu diesem Dritten betreffen, braucht es keinen solchen Beschluss.