Sind meine Sachen bei Arbeiten für einen anderen geschützt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (106 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zur Einbeziehung des erwachsenen Sohnes in den Schutzbereich des zwischen seiner Mutter und einer Krankenanstalt abgeschlossenen BehandlungsvertragsOGH 9 Ob 12/24s, 23.10.2024
- Die Voraussehbarkeit der Kontaktmöglichkeit mit der Vertragsleistung und deren Auswirkungen darf nicht zu eng verstanden werden; es genügt, wenn dem Vertragspartner generell erkennbar sein muss, dass Dritte im unmittelbaren, besonderen Gefahrenbereich sein werden. Vorausgesetzt ist allerdings, dass der geschädigte Dritte zur Nutzung der im unmittelbaren besonderen Gefahrenbereich gelegenen Räumlichkeiten oder des dort befindlichen Bereichs berechtigt war.OGH 8 Ob 132/14s, 28.04.2015
- Hier: Der Klägerin kann durchaus darin zugestimmt werden, dass bereits bei Abschluss des Vertrags zwischen der Beklagten (Flughafenbetreiberin) und der Fluglinie vorhersehbar war, dass ein räumlicher Kontakt zwischen der vertraglichen Hauptleistungspflicht der Beklagten und jenen Personen besteht, die aufgrund einer Buchung Vertragsbeziehungen mit der Fluglinie begründen. Ebenso zutreffend ist, dass diese Personen der vertraglichen Hauptleistung der Beklagten nahestehen und der Vertragspartner der Beklagten (die Fluglinie) an ihnen ein sichtbares eigenes Interesse hat.OGH 8 Ob 53/14y, 26.06.2014
- Hier aber: Fesselballonstarts für Gewinner eines Gewinnspieles aufgrund Vertrag mit Verein durchgeführt; Berechtigung des Geschädigten zur Ballonfahrt (Gewinn) nicht festgestellt.OGH 2 Ob 50/14p, 25.06.2014
- Hier: Vertrag zwischen einer Gemeinde und dem Betreiber einer Müllsammelstelle ‑ verletzte Gemeindebürgerin.OGH 4 Ob 33/14b, 25.03.2014
Alle 30 Ergänzungen anzeigen
- Der von einem Mit‑ und Wohnungseigentümer abgeschlossene Werkvertrag löst Schutzwirkung zu Gunsten der übrigen Miteigentümer aus.OGH 1 Ob 150/13k, 27.02.2014
- Hier: Kauf- und Liefervertrag, verletzter Lagerleiter.OGH 2 Ob 191/12w, 30.07.2013
- Zum Kreis der in diesen Schutzbereich des Transportvertrags über die verladende Ware einzubeziehenden Personen gehört auch der, der diese Ware als Unterfrachtführer zu transportieren hatte.OGH 7 Ob 165/08b, 29.04.2009
- Hier: Abonnentenvertrag - Zeitungszusteller.OGH 2 Ob 78/08x, 28.04.2008
- Die Haftung des ausführenden Werkunternehmers als faktischen Schädiger tritt bei Emissionen (§ 364a ABGB) oder Grundstückssetzungen (§ 364b ABGB) neben die nachbarrechtliche Haftung des Grundeigentümers.OGH 1 Ob 153/07t, 11.09.2007
- Hier: Haftung des ausführenden Werkunternehmers gegenüber dem Eigentümer des Nachbargrundstücks für Schäden, die durch die Bauarbeiten an seinem Grundstück entstanden sind.OGH 1 Ob 153/07t, 11.09.2007
- Ein Kaskoversicherungsvertrag entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten einer Kfz-Reparaturwerkstätte.OGH 7 Ob 218/06v, 27.09.2006
- Entscheidend für die Frage, welche vertragsfremden Dritten in den Schutzbereich eines (Werkvertrags) Vertrags einzubeziehen sind, ist immer die Auslegung des Vertrags nach den Umständen des Einzelfalls.OGH 6 Ob 21/04p, 03.11.2005
- Das schutzwürdige Interesse des Geschädigten wird nicht dadurch beseitigt, dass er auch aus einem anderen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte vorgehen könnte. Hier: Der Kläger aus dem Vertrag seines Arbeitgebers mit der Drittbeklagten.OGH 6 Ob 21/04p, 03.11.2005
- Der begünstigte Personenkreis ist aufgrund einer objektiven Auslegung des Vertrages zu bestimmen.OGH 6 Ob 246/02y, 11.09.2003
- Vom Schutzbereich eines Werkvertrages des Vermieters ist nicht in jedem Fall auch der Mieter erfasst. Eine extensive Auslegung des Parteiwillens der Vertragsparteien dahin, dass auch Dritte geschützt werden sollen, ist immer dann gerechtfertigt, wenn ansonsten ein Rechtsschutzdefizit vorläge. Ansonsten ist der Geschädigte aber an seinen Vertragspartner zu verweisen. Entscheidend ist immer die jeweilige Auslegung des Vertrages nach den Umständen des Einzelfalls.OGH 6 Ob 250/01k, 29.11.2001
- In den Schutzbereich der der Eröffnungsbank auferlegten Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten ist zwar der Begünstigte einbezogen, in aller Regel nicht aber die Avisbank als "technische Durchlaufstelle".OGH 1 Ob 16/01m, 26.06.2001
- Der Eigentümer (und nicht bloß der Hinterleger) einer verwahrten Sache kann gegen den Verwahrer ex contractu vorgehen, wenn der Verwahrungsvertrag als Rechtsgeschäft mit Schutzwirkung zugunsten Dritter einzustufen ist.OGH 2 Ob 101/99p, 15.04.1999
- Das bloße Vermögen dritter Personen ist nicht in den Schutzbereich einzubeziehen, außer wenn die Hauptleistung gerade einem Dritten zukommen soll.OGH 4 Ob 2/93, 15.12.1992
- Der Schuldner muss seine Risken übersehen können.OGH 7 Ob 50/86, 23.10.1986
- Die Voraussehbarkeit der Kontaktmöglichkeit darf nicht zu eng verstanden werden: Es muss genügen, dass dem Vertragspartner generell erkennbar war, dass möglicherweise Dritte im Gefahrenbereich sein werden; wer dies im Einzelfall sein wird, muss nicht von vornherein feststellbar sein.OGH 5 Ob 565/81, 09.02.1982
- Speditionsvertrag - FrachtvertragOGH 5 Ob 679/81, 12.01.1982
- Flughafengesellschaft haftet gegenüber Passagier der Fluggesellschaft, der infolge Vereisung des Vorfeldes zum Sturz gekommen ist.OGH 7 Ob 738/80, 11.12.1980
- Hier: Inanspruchnahme der vertraglichen Schadenersatzhaftung durch den Eigentümer eines Ledermantels, den dieser der Putzerei zur Reinigung übergeben hat, aus dem zwischen der Putzerei und einer Pelzreinigungsfirma und Lederspezialreinigungsfirma abgeschlossenen Werkvertrag.OGH 5 Ob 710/80, 28.10.1980
- Nicht jedoch bei Beschädigung eines fremden Fahrzeuges durch von den Arbeitern des Unternehmers bei Dacharbeiten losgelöste, herabfallende Steine.OGH 6 Ob 692/79, 30.08.1979
- Nicht nur bei Werkverträgen, auch bei zweiseitigen Rechtsgeschäften.OGH 7 Ob 754/78, 14.12.1978
- Wo der Dritte aber ohnehin gegen einen der beiden Kontrahenten vertragliche Ansprüche hat, erscheint die Annahme erweiterter Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegen dessen Erfüllungsgehilfen nicht geboten.OGH 2 Ob 133/78, 07.12.1978
- Eigentümer als begünstigter Dritter eines Untermietvertrages in Bezug auf die vertragliche Nebenverpflichtung, eine übermäßige oder missbräuchliche Abnützung der Bestandsache zu unterlassen.OGH 7 Ob 564/78, 11.05.1978
- die anderen Mieter können bei Eintritt eines Schadens zufolge mangelhafter Erbringung der zwischen einem Mieter und einem Bauunternehmer vereinbarten Leistung diesen aus dem fremden Vertrag geltend machen.OGH 6 Ob 736/77, 24.11.1977
- Gewährleistungsansprüche kann jedoch der Nachmann, abgesehen von dem Fall des sogenannten echten Garantievertrages grundsätzlich immer nur gegenüber seinem Vormann geltend machen.OGH 6 Ob 680/76, 17.03.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034594 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 106.
- OGH 9 Ob 12/24s, 23.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 160/23z, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 135/23y, 28.09.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 82/23d, 17.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 152/21y, 25.10.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 241/21s, 29.08.2022, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 88/21h, 04.11.2021, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 176/19i, 24.10.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 82/19y, 22.10.2019, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 129/15g, 28.06.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 881 · Verträge zugunsten Dritter
- ABGB § 914
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1313a
- ABGB § 1315
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Vertrag kann auch Schutzpflichten gegenüber Dritten begründen. Ihr bloßes Vermögen ist als Dritter aber in der Regel nicht in diesen Schutzbereich einbezogen.
Der Kreis jener Personen, die statt Ansprüchen aus dem allgemeinen Schadenersatzrecht auch vertragliche Ansprüche erhalten, ist eng zu ziehen. Voraussetzung ist ein schutzwürdiges Interesse. Ein solches fehlt, wenn Sie aus Ihrer eigenen Vertragsbeziehung bereits einen deckungsgleichen Anspruch auf Schadenersatz haben.