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Wird jeder einzelne Fehler bei der Verjährung getrennt betrachtet?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Anleger, Kläger, Behörden
Ja. Stützen Sie Ihren Anspruch auf mehrere verschiedene Fehler, wird für jeden dieser Vorwürfe eigens geprüft, wann die Frist zu laufen begann. Für den Beginn zählt der Zeitpunkt, zu dem Sie aus den Ihnen bekannten Tatsachen ohne nennenswerte Mühe auf ein Verschulden schließen konnten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (40 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Für den Beginn der Verjährung eines Amtshaftungsanspruchs ist jener Zeitpunkt maßgebend, zu dem der Geschädigte auf Grund der ihm bekannten Tatsachen ohne nennenswerte Mühe auf das Verschulden irgendeines Organs des Rechtsträgers schließen konnte (SZ 52/186). Wird der Anspruch aus verschiedenen Sachverhalten (schuldhaftem Verhalten verschiedener Organe) abgeleitet, ist die Frage der Verjährung in Ansehung jeder Anspruchsgrundlage gesondert zu prüfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 40.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung bei mehreren Schädigern

Haften mehrere Personen nebeneinander für Ihren Schaden, läuft die Verjährung gegen jede von ihnen weiter. Dass Sie zunächst versuchen, den Anspruch nur gegen einen durchzusetzen, hält die Verjährung gegenüber den anderen nicht auf.

günstig für Schädiger Verjährung vor Eintritt des Schadens

Ja. Die dreißigjährige Frist beginnt mit jener Handlung, die den Schaden verursacht hat, nicht erst mit dem Schaden selbst. Tritt der Schaden erst nach Ablauf dieser Frist ein, ist Ihr Anspruch bereits verjährt.

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