Woran misst das Gericht, was ein Elternteil zahlen kann?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (42 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ausgaben eines Politikers für Getränke- und Essenseinladungen sowie für Spenden und Sponsoring sind Repräsentationsaufwendungen, die der Förderung des gesellschaftlichen Ansehens des Amtsträgers dienen, aber nicht zu Lasten der Unterhaltsberechtigten ausschlagen dürfen. Sie können daher ungeachtet einer allfälligen steuerlichen Absetzbarkeit keine Verminderung der Unterhaltsbemessungsgrundlage bewirken.OGH 2 Ob 7/25f, 25.03.2025
- Das Verhalten des pflichtbewussten, rechtschaffenen Elternteils muss ex ante gegenüber dem Unterhaltsberechtigten vertretbar gewesen sein.OGH 2 Ob 180/24w, 19.11.2024
- Hier: Allfällige schriftliche bzw gerichtliche Geltendmachung vertraglicher (Zahlungs-)Ansprüche des Vaters gegen den väterlichen Großvater, die in der Vergangenheit der Finanzierung des Lebensunterhalts der Familie dienten.OGH 3 Ob 192/22i, 15.12.2022
- Hier: Kosten der Erziehungsberatung.OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022
- Hier: Hier hat sich der Vater – anstatt weiterhin in seinem erlernten Beruf als Kfz‑Werkmeister tätig zu sein oder einen entsprechenden Arbeitsplatz zu suchen – zum Eintritt in ein Kloster entschieden; Anspannung (zumindest) auf seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.OGH 1 Ob 155/17a, 27.09.2017
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- Hier: Von einem unterhaltspflichtigen Pensionisten, der das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht hat und über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, kann eine Nebenbeschäftigung ebensowenig verlangt werden wie die Übernahme einer Pflegetätigkeit in einem die gesetzliche Pflicht übersteigenden Ausmaß. Ein in dieser Form ausgeübter Verzicht auf ein Zusatzeinkommen aus einer Pflegetätigkeit kann dem Unterhaltspflichtigen nicht als vorwerfbare Verletzung seiner Anspannungsobliegenheit gegenüber der Unterhaltsberechtigten angelastet werden.OGH 3 Ob 63/13f, 15.05.2013
- Hier: Versuch der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit in einem der Ausbildung nicht entsprechenden Fachbereich.OGH 9 Ob 5/13w, 24.04.2013
- Hier: Inanspruchnahme einer Bildungskarenz.OGH 1 Ob 75/12d, 24.05.2012
- Nur wenn der Verzicht auf ein höheres Einkommen durch berücksichtigungswürdige Gründe gerechtfertigt ist, kommt der Anspannungsgrundsatz nicht zur Anwendung.OGH 1 Ob 81/10h, 06.07.2010
- Hier: Unterhaltsanspruch der schuldlos geschiedenen Ehefrau.OGH 4 Ob 100/08x, 08.07.2008
- Hier: Aufhebung zu Verbreiterung der Sachverhaltsgrundlage hinsichtlich der Erfolgsaussichten der beginnenden selbständigen Tätigkeit des Vaters als Wahlarzt.OGH 7 Ob 197/07g, 12.03.2008
- Sollte der Vater durch seine selbständige Tätigkeit als Wahlarzt nach einer gewissen Anlaufzeit sehr gut verdienen und sich dies positiv für die Unterhaltsberechtigten auswirken, wird ihm unter der Voraussetzung einer positiven Einkommensprognose auch nicht zu verwehren sein, eine solche Chance zu ergreifen. Während er seine selbständige Tätigkeit aufbaut, soll ihm kein Unterhalt auferlegt werden, den er nicht leisten kann. Dies ungeachtet des Umstands, dass hier bereits die Luxusgrenze erreicht wird.OGH 7 Ob 197/07g, 12.03.2008
- An diese Leitfigur eines pflichtbewussten Unterhaltsschuldners ist auch bei der gerichtlichen Unterhaltsfestsetzung anzuknüpfen.OGH 6 Ob 70/01i, 13.09.2001
- Ein pflichtbewusster Unterhaltspflichtiger würde seine Kinder im Normalfall ebenfalls an seinen - wenngleich kärglichen - Einkommensverhältnissen teilhaben lassen. Das gilt gerade auch für das Karenzgeld des Unterhaltsschuldners.OGH 1 Ob 115/98p, 29.09.1998
- Ein pflichtbewusster Vater würde seine Kinder im Normalfall ebenso an seinen - wenngleich kärglichen - Einkommensverhältnissen teilhaben lassen.OGH 1 Ob 590/95, 27.07.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047421 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 42.
- OGH 6 Ob 58/26m, 30.06.2026, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 49/25s, 21.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 104/25i, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 7/25f, 25.03.2025
- OGH 2 Ob 180/24w, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 49/24i, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 192/22i, 15.12.2022, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 Ob 71/22i, 17.11.2022, Fall aus Niederösterreich
- OGH 9 Ob 30/22k, 31.08.2022, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 151/21f, 02.02.2022
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 94 · Sonstige Wirkungen der Ehe
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Beginnt der Zahlungspflichtige eine selbständige Tätigkeit, muss auch ein minderjähriges Kind für eine gewisse Anlaufzeit weniger hinnehmen, damit sich das Unternehmen festigen kann. Ist aber absehbar, dass daraus keine ausreichenden Einkünfte kommen, muss er eine unselbständige Arbeit annehmen.
Zahlt der Vater den Unterhalt für sein Kind freiwillig und ordentlich, wird ihm vom Gericht kein Zahlungsauftrag erteilt. Ein Titel wird also nicht geschaffen, solange die Zahlungen ohnehin geleistet werden.