Warum wird ein Urteil über verbotene Klauseln veröffentlicht?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 20.05.2026 (79 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Österreichweite Urteilsveröffentlichung aufgrund der Verwendung von Vertragsformblättern in fünf Bundesländern, auf einer Homepage und in Informationsbroschüren.OGH 8 Ob 124/24d, 05.12.2024
- Hier: Klauseln iZm einem Bauträgerprojekt.OGH 4 Ob 158/23y, 19.03.2024
- Mit dem Einwand, wonach eine unmittelbare Verständigung aller österreichischen Kunden der AGB-Verwenderin am treffsichersten wäre, kann diese das Begehren auf Veröffentlichung in einem Medium (hier: Tageszeitung und Webseite) nicht abwenden.OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024
- Wenn den österreichischen Verbrauchern das inkriminierte Angebot über eine Webseite mit einer ausländischen Top-Level-Domain unterbreitet wurde, ist die Veröffentlich auf dieser Webseite vorzunehmen.OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024
- Eine Veröffentlichung in einer auflagenstarken Tageszeitung ist auch dann sinnvoll, wenn der Fokus der Geschäftstätigkeit des beklagten Unternehmens im Internet liegt.OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023
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- Hier: Veröffentlichung in der auf den jeweiligen örtlichen Tätigkeitsbereich der einzelnen, in unterschiedlichen Verfahren Beklagten eingegrenzten Regionalausgabe der Samstags-Ausgabe der auflagenstärksten österreichweit vertriebenen Zeitung.OGH 8 Ob 171/22p, 17.11.2023
- Die zu informierenden beteiligten Verkehrskreise sind demnach bei der Verbandsklage nach dem KSchG nicht nur die aktuellen und potenziellen Kunden der Beklagten.OGH 9 Ob 18/23x, 27.09.2023
- Hier: Veröffentlichung in der Samstags-Regionalausgabe der auflagenstärksten Tageszeitung für die Bundesländer, in der die Bekl tätig istOGH 5 Ob 64/23g, 31.05.2023
- Hier: Das Erstgericht hat sich auf die Feststellung beschränkt, dass die Beklagte eine der größten privaten Hausverwaltungen Österreichs betreibt, den schon im erstinstanzlichen Verfahren erhobenen Einwand der Beklagten, wonach sie die beanstandeten Vertragsklauseln nicht österreichweit beworben habe, aber unberücksichtigt gelassen, obwohl dieser Umstand einer österreichweiten Urteilsveröffentlichung entgegenstehen würde. Die Berechtigung des Veröffentlichungsbegehrens kann damit nicht beurteilt werden.OGH 8 Ob 37/23h, 24.05.2023
- Hier: Veröffentlichung in Samstags-Ausgabe der "Kronen Zeitung", da die mit den AGB geregelte Gutscheinkarte in Einkaufszentren in vier Bundesländern eingelöst werden können, die AGB-Verwenderin österreichweit tätig ist und auch Personen, die nicht ihren Wohnsitz in einem dieser vier Bundesländer haben, die Möglichkeit der Nutzung der Wertkarte haben.OGH 4 Ob 232/22d, 25.04.2023
- Hier: Veröffentlichung in der bundesweit erscheinenden Samstagsausgabe der Kronen Zeitung.OGH 3 Ob 32/23m, 19.04.2023
- Hier: Veröffentlichung im redaktionellen Teil der Regionalausgabe für Wien und Niederösterreich in einer Samstagsausgabe der „Neuen Kronen Zeitung“ unter Hinweis auf die 25 Häuser umfassende Vermietertätigkeit des Beklagten in Wien und Niederösterreich.OGH 2 Ob 36/23t, 21.03.2023
- Hier: Klauseln in AGB eines Energieversorgungsunternehmens.OGH 9 Ob 46/21m, 27.01.2022
- Hier: Verbandsprozess über unzulässige Klauseln in AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens.OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021
- Die elektronische Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes ist schon aufgrund der Anonymisierung der Prozessparteien nicht zur Aufklärung des Publikums geeignet.OGH 6 Ob 242/15d, 22.12.2016
- Die Bereitstellung einschlägiger Informationen auf der Website der Beklagten wird dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Aufklärung über die Verwendung bestimmter gesetzwidriger Vertragsbestandteile nicht gerecht.OGH 6 Ob 242/15d, 22.12.2016
- Die Urteilsveröffentlichung hat in Normallettern zu erfolgen.OGH 4 Ob 223/16x, 22.11.2016
- Eine Aufklärung des Publikums kann wohl gerade auf der Internet-Homepage des Unternehmers am besten erreicht werden. Dass dieser „nur in der Online-Welt aktiv ist“, schließt allerdings nicht zwingend ein zusätzliches Bedürfnis nach einer allgemeinen Aufklärung des Publikums mithilfe einer Tageszeitung aus.OGH 6 Ob 169/15v, 21.12.2015
- Im Einzelfall kann auch dem Unternehmer ein Anspruch auf Veröffentlichung (des klagsabweisenden Teils der Entscheidung) zustehen, sofern er daran ein „berechtigtes Interesse“ im Sinne des § 25 Abs 3 UWG hat.OGH 9 Ob 26/15m, 24.09.2015
- Hier: AGB eines Anbieters von Leistungen im Bereich Internet/Telekommunikation/Kabelfernsehen - Verbandsprozess.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Die mediale Berichterstattung wird dem Bedürfnis der Öffentlichkeit nach Aufklärung über die Verwendung bestimmter gesetzwidriger Vertragsbestandteile nicht gerecht (so bereits 2 Ob 1/09z). Das Gleiche gilt für die Bereitstellung einschlägiger Informationen über die Website des Klägers.OGH 8 Ob 49/12g, 30.05.2012
- In der Regel ist die Urteilsveröffentlichung in einem solchen Umfang zuzusprechen, dass die Verkehrskreise, denen gegenüber die Rechtsverletzung wirksam geworden ist, über den wahren Sachverhalt bzw den Gesetzesverstoß aufgeklärt werden.OGH 8 Ob 49/12g, 30.05.2012
- Anspruchsvoraussetzung ist das „berechtigte Interesse“ an der Urteilsveröffentlichung.OGH 2 Ob 215/10x, 27.02.2012
- Das berechtigte Interesse an der Urteilsveröffentlichung liegt bei der Verbandsklage nach dem KSchG darin, dass der Rechtsverkehr bzw die Verbraucher als Gesamtheit das Recht haben, darüber aufgeklärt zu werden, dass bestimmte Geschäftsbedingungen gesetz- bzw sittenwidrig sind.OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
- Dies gilt insbesondere, aber nicht nur für jene Verbraucher, deren Verträgen noch die inkriminierten Klauseln zugrunde gelegt worden sind.OGH 5 Ob 138/09v, 13.10.2009
- Durch die Aufklärung wird die Aufmerksamkeit der Verbraucher für die Unzulässigkeit von Vertragsbestandteilen geschärft und es wird ihnen damit erleichtert, ihre Rechte gegenüber dem Unternehmer wahrzunehmen.OGH 2 Ob 153/08a, 03.09.2009
- Dies gilt auch im Verbandsprozess über die Zulässigkeit von Klauseln in Leasingverträgen.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Hier: Urteilsveröffentlichung nach § 25 UWG.OGH 4 Ob 142/08y, 26.08.2008
- Hier alle 41 unzulässigen Klauseln aus AGB für Ankauf- und Barkredite.OGH 4 Ob 221/06p, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 79.
- OGH 4 Ob 28/26k, 20.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 111/25m, 25.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 168/25g, 18.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 177/24x, 11.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 48/25m, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 184/24y, 18.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 124/24d, 05.12.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 30 · Anwendung des UWG
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.
In der Regel nicht. Enthält ein Formular, das ein Unternehmen im Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist die Bestimmung über unzulässige Vertragsbedingungen darauf nicht anzuwenden. Das betrifft etwa Bestätigungen, dass über Risiken oder über gesetzlich zustehende Rechte beraten und belehrt wurde.