Sind Verweise auf andere Punkte oder Preislisten zulässig?
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (72 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wird eine an sich unbedenkliche Klausel (A 1) nur durch das Zusammenspiel mit einer für sich genommen intransparenten Klausel (C 4) selbst intransparent, kann die Intransparenz durch das Verbot der jedenfalls unzulässigen Klausel (C 4) beseitigt werden.OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026
- Ein Widerspruch zwischen zwei Klauseln kann auch ohne einen Verweis dieser Klauseln aufeinander zur Unzulässigkeit beider Klauseln führen, wenn der damit geregelte Bereich insgesamt keine transparente Regelung erfährt.OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026
- Hier: Klauseln einer Fluglinie zu Flugtarifen.OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026
- Hier: Verbandsverfahren zu mehreren Klauseln zur Wartungs- und Instandhaltungspflicht des Mieters.OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025
- Hier: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern für den Abschluss von Wohnungsmietverträgen im Teilanwendungsbereich des MRG.OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025
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- Hier: Art 6 Abs 3 AWB ( Rechtsfolge einer Verletzung der 72-Stunden-Klausel in einem Eigenheimversicherungsvertrag); unmittelbar zielführende, auch dem Durchschnittsverbraucher leicht verständliche Verweisung.OGH 7 Ob 74/24v, 28.08.2024
- Wird dem Verbraucher aufgebürdet, Allgemeine Bestimmungen und Sonderbestimmungen miteinander zu vergleichen und zu entscheiden, inwieweit welche Regelung ergänzt oder abgeändert wird, ist die Klausel intransparent.OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023
- Hier: Verweis in Beförderungsbedingungen, dass zusätzlich zu Beförderungsbestimmungen die Pauschalreisebedingungen gelten.OGH 4 Ob 222/22h, 21.11.2023
- Hier: Prüfung, ob der in einer Klausel eines Bestandvertrags vorgesehene Pauschalbetrag für Betriebskosten auch die Kosten des Betriebs einer gemeinsamen Wärmeversorgungsanlage im Sinne einer weiteren Klausel umfasst. Intransparenz verneint, weil kein Grund zu Annahme bestehe, dass sich der Vermieter eine doppelte Verrechnung der Wärme- und Kaltwasserkosten vorbehalten wollte, weshalb die Klauseln selbst bei kundenfeindlichster Auslegung nur dahin verstanden werden können, dass die vom Vermieter verrechneten Pauschalbeträge nicht jene Wärme- und Kaltwasserkosten enthalten dürfen, die aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung über einen Dritten abgerechnet werden.OGH 8 Ob 37/23h, 24.05.2023
- Das Berufungsgericht ist vertretbar davon ausgegangen, dass der Verbraucher auch unter Berücksichtigung der in der Klausel enthaltenen Hyperlinks kein klares und umfassendes Bild davon vermittelt bekommt, in welchen Punkten sich die AGB konkret ändern.OGH 2 Ob 11/23s, 21.02.2023
- Hier: AGB-Änderung durch Mitteilung zur „Aktualisierung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie“ samt „Zustimmen“-Button bei Messenger-Dienst als intransparent beurteilt.OGH 2 Ob 11/23s, 21.02.2023
- Hier: Klauseln in AGB eines Energieversorgungsunternehmens.OGH 9 Ob 46/21m, 27.01.2022
- Wird dem Verbraucher aufgebürdet, Allgemeine Bestimmungen und Sonderbestimmungen miteinander zu vergleichen und zu entscheiden, inwieweit welche Regelung ergänzt oder abgeändert wird ist die Klausel intransparent.OGH 8 Ob 125/21x, 25.01.2022
- Hier: AGB eines Luftfahrtunternehmens [Klausel 1] - Verbandsprozess.OGH 9 Ob 27/21t, 24.06.2021
- Hier: AGB eines Edelmetallhandelsunternehmens [Klausel 7].OGH 1 Ob 201/20w, 18.05.2021
- Hier: AGB eines Ticketvermittlers eines „Online Ticket Marktplatzes“ ‑ Verbandsprozess.OGH 8 Ob 59/20i, 18.12.2020
- Dies muss sinngemäß auch dann gelten, wenn die Verweisung auf eine unzulässige Bestimmung außerhalb der eigenen AGB erfolgt.OGH 10 Ob 106/18p, 13.09.2019
- Eine unzulässige Intransparenz liegt jedoch vor, wenn der Unternehmer die im Preisblatt verzeichneten Entgelte dem Verbraucher nicht in jedem Fall verrechnen kann.OGH 10 Ob 60/17x, 20.02.2018
- Die in der Klausel enthaltene Vorrangregelung ändert nichts an dieser Intransparenz, zwingt sie den Verbraucher doch dazu, im Einzelfall zu beurteilen, ob Bestimmungen der verschiedenen AGB im Widerspruch zueinander stehen oder nicht.OGH 2 Ob 155/16g, 14.12.2017
- Hier: Klausel 13 bis 16.OGH 7 Ob 217/16m, 26.04.2017
- Unklar ist auch, ob diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des ursprünglichen Vertragsschlusses gültigen Fassung auf das Vertragsverhältnis Anwendung finden sollen oder aber in der zu jenem Zeitpunkt gültigen Fassung, in der der Kunde Einzelleistungen der Bank in Anspruch nimmt bzw Transaktionen durchführt.OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016
- Der Hinweis, dass die weiteren Nutzungsbedingungen „im Internet ersichtlich“ seien, stellt nicht sicher, dass der Verbraucher diese zuverlässig in ihrer für das konkrete Vertragsverhältnis gültigen Form auffinden kann.OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016
- Dieser Grundsatz kommt jedoch nicht zur Anwendung, wenn – wie im vorliegenden Fall – nicht völlig allgemeine AGB zum Vertragsbestandteil gemacht werden, sondern lediglich solche, die das konkrete Rechtsgeschäft näher regeln. In einem solchen Fall bedarf es ja eines „Heraussuchens“ der konkret maßgeblichen Bestimmungen nicht.OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016
- Ein Pauschalverweis auf AGB führt typischerweise dazu, dass sich der Kunde aus den AGB erst jene Regelung heraussuchen muss, die auch für das mit ihm geschlossene Vertragsverhältnis gelten sollen.OGH 6 Ob 120/15p, 20.07.2016
- Der Verweis auf Preisinformationen mithilfe des „Schalteraushangs“ ist dem durchaus vergleichbar.OGH 6 Ob 17/16t, 27.06.2016
- Ist hingegen umgekehrt nicht die verwiesene, sondern nur die verweisende Klausel unzulässig, führt dies nicht automatisch auch zur Unzulässigkeit der verwiesenen Klausel.OGH 6 Ob 169/15v, 21.12.2015
- Es widerspricht dem Transparenzgebot, wenn der Verbraucher gezwungen ist, sich die notwendigen Informationen aus dem Seminarvertrag, der Broschüre und der Homepage „zusammenzusuchen“, um vor der Anmeldung zur Teilnahme am Seminar lediglich allgemeine Informationen zu den Themen zu bekommen.OGH 7 Ob 73/15h, 02.07.2015
- Ergibt sich aus der Klausel in einem Seminarvertrag nicht, welchen konkreten Inhalt die von ihm gebuchten Seminare haben, widerspricht die Klausel dem Bestimmtheitsgebot des § 6 Abs 3 KSchG.OGH 7 Ob 73/15h, 02.07.2015
- Zur Klausel: „Ergänzende Bedingungen: Im Übrigen gelten die 'Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bankgeschäfte (AGB)' und für das Wertpapier‑Banking die im Internet ersichtlichen Nutzungsbedingungen.“OGH 1 Ob 88/14v, 27.11.2014
- Allgemeine Versicherungsbedingungen ARB 2010.OGH 7 Ob 201/12b, 23.01.2013
- Hier: AGB eines Anbieters von Leistungen im Bereich Internet/Telekommunikation/Kabelfernsehen - Verbandsprozess.OGH 7 Ob 84/12x, 14.11.2012
- Hier: Art 19.2 ABE 2004.OGH 7 Ob 66/12z, 28.06.2012
- Hier: Leistungsfreiheit des Versicherers „nach Maßgabe von § 6 Abs 2 VersVG“: Klausel nicht intransparent.OGH 7 Ob 66/12z, 28.06.2012
- Hier: Bloßer Verweis auf § 6 Abs 3 VersVG.OGH 7 Ob 216/11g, 21.12.2011
- Hier: Klausel in AGB von Finanzierungsleasingverträgen.OGH 3 Ob 12/09z, 19.05.2009
- Hier: Klausel in AGB eines Kreditkartenunternehmens (Klausel 17).OGH 10 Ob 70/07b, 28.01.2009
- Der Verweis in einer Verordnung auf einen gesetzwidrigen Entgelttarif ist selbst als gesetzwidrig anzusehen.OGH 4 Ob 54/08g, 08.07.2008
- Der Verweis auf unzulässige Bestimmungen im Klauselwerk hat die Unzulässigkeit der verweisenden Bestimmung selbst zur Folge.OGH 5 Ob 247/07w, 05.02.2008
- Unbeschadet der Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 15 KSchG verlangt schon das Transparenzgebot für eine Klausel über die Verpflichtung zur Tragung von Betreibungskosten, dass in ihr der zu leistende Betrag entweder selbst genannt oder seine Auffindung durch eine unmittelbar zielführende, auch dem Durchschnittsverbraucher leicht verständliche Verweisung ermöglicht wird. Dem Verbraucher darf kein unklares Bild seiner vertraglichen Verpflichtung vermittelt werden.OGH 5 Ob 247/07w, 05.02.2008
- Hier: Der in einer Klausel über die Verpflichtung des Konsumenten zum Ersatz von Betreibungskosten enthaltene Hinweis auf die Berechnung dieser Kosten nach den Tarifen der VO BGBl 141/1996 über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen (Inkassogebührenverordnung) ist schon deshalb verfehlt, weil es sich dabei um Höchstsätze handelt, die wegen der Einschränkung auf die Notwendigkeit der Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung oder Einbringung (§ 6 Abs 1 Z15 KSchG) gerade nicht maßgeblich sind. Die in der Klausel enthaltene Einschränkung hinsichtlich der zu ersetzenden Gebühren und Kosten „sofern diese zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich sind" begründet einen zu Intransparenz führenden Widerspruch mit der von der Klausel vorgesehenen Berechnung nach der (nur Höchstsätze enthaltenden) Inkassogebührenverordnung.OGH 5 Ob 247/07w, 05.02.2008
- Klauseln 7.4 und 7.5 der AGB eines Mobiltelefonnetzbetreibers.OGH 4 Ob 227/06w, 20.03.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122040 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 72.
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 202/25g, 26.02.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 75/25w, 16.12.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 115/25z, 19.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 162/24b, 13.08.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 48/25m, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 145/24t, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 87/24y, 26.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 74/24a, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 181/24g, 23.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.
Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.