Zum Inhalt springen

Gilt der Haftungsausschluss auch nach Ablauf der Garantiefrist?

günstig für Verkäufer betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Konsumenten
Vereinbarungen, mit denen die Haftung beschränkt oder ausgeschlossen wird, sind nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs auszulegen. Wurde die Haftung für bestimmte Schäden während der Garantiefrist ausgeschlossen, bleibt sie auch nach Ablauf dieser Frist ausgeschlossen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Vereinbarungen über die Beschränkung oder den Ausschluss der Haftung sind nach der Absicht der Parteien und der Übung des redlichen Verkehrs (§ 914 ABGB) auszulegen (vgl SZ 31/57). Bei einem Haftungsausschluss für die Dauer der Garantiefrist muss der Parteiwille dahin interpretiert werden, dass für die genannten Schäden auch nach Ablauf der Garantiefrist eine Haftung ausgeschlossen bleiben sollte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016561 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 23.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Käufer Zugesagte Eigenschaften trotz Ausschluss

Hat Ihnen der Verkäufer bestimmte Eigenschaften der Sache zugesagt, auf die Sie sich verlassen durften, haftet er dafür auch dann, wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde.

günstig für Käufer Gewährleistungsverzicht und Irrtumsanfechtung

Grundsätzlich ja, ein Verzicht auf Gewährleistung schließt die Anfechtung wegen Irrtums nicht schon aus. Wurde jedoch die Haftung für einen bestimmt bezeichneten Umstand ausgeschlossen, können Sie sich auch nicht mehr auf einen Irrtum darüber berufen. Eine Irreführung durch Personen, die für die andere Seite tätig waren, muss diese sich zurechnen lassen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Grenzen von Haftungsausschlüssen
Vertragsrecht · Reichweite einer Garantiezusage
Vertragsrecht · Auslegung einer Garantieerklärung
Vertragsrecht · Grenzen des Haftungsausschlusses
Vertragsrecht · Haftungsausschluss in Geschäftsbedingungen