Gilt der Haftungsausschluss auch nach Ablauf der Garantiefrist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 21.05.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Gewährleistungsausschluss, aber Zusage der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs.OGH 7 Ob 52/25k, 21.05.2025
- Gewährleistungsausschluss bei einem GebrauchtwagenkaufOGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024
- Für den inhaltlichen Zusammenhang zwischen dem Hinweis auf die Besichtigung und dem Haftungsausschluss ist nicht zwingend ein „Verbindungswort“ („demnach“; „daher“) erforderlich.OGH 1 Ob 79/23h, 23.05.2023
- Hier: Gewährleistungsausschluss in einem Liegenschaftskaufvertrag iZm einer Vertragsbestimmung, wonach die Käufer den Vertragsgegenstand besichtigt haben. Beurteilung der Vorinstanzen, wonach sich dieser Ausschluss nur auf Mängel beziehe, die für die Käufer bei sorgfältiger Besichtigung erkennbar gewesen wären, nicht korrekturbedürftig.OGH 1 Ob 79/23h, 23.05.2023
- Zur Frage, ob der Haftungsausschluss eines Generalunternehmers auch für den Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen gilt.OGH 9 Ob 41/13i, 25.06.2013
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Auslegung eines beim Privat-Verkauf eines Gebraucht-PKW abgegebenen Gewährleistungsverzichts.OGH 9 Ob 3/09w, 24.02.2009
- Bei Auslegung des Gewährleistungsverzichts ist nicht nur am Wortlaut (hier "... Gewährleistung absolut ausgeschlossen ...") zu haften, sondern für die Erforschung der Parteienabsicht sind auch die Umstände des Vertragsschlusses, nämlich das sonstige Verhalten der Parteien und deren Erklärungen, von wesentlicher Bedeutung.OGH 9 Ob 3/09w, 24.02.2009
- Einschränkende Auslegung.OGH 1 Ob 566/79, 30.03.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0016561 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 23.
- OGH 7 Ob 52/25k, 21.05.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 3 Ob 34/25h, 16.04.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 96/24g, 25.06.2024
- OGH 8 Ob 130/23k, 22.05.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 ob 215/23f, 04.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 243/23h, 21.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 77/23i, 20.09.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 60/23v, 31.05.2023
- OGH 1 Ob 79/23h, 23.05.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 64/19a, 24.09.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 914
- ABGB § 929
- ABGB § 933 · Gewährleistungsfrist; Verjährung
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat Ihnen der Verkäufer bestimmte Eigenschaften der Sache zugesagt, auf die Sie sich verlassen durften, haftet er dafür auch dann, wenn die Gewährleistung im Vertrag ausgeschlossen wurde.
Grundsätzlich ja, ein Verzicht auf Gewährleistung schließt die Anfechtung wegen Irrtums nicht schon aus. Wurde jedoch die Haftung für einen bestimmt bezeichneten Umstand ausgeschlossen, können Sie sich auch nicht mehr auf einen Irrtum darüber berufen. Eine Irreführung durch Personen, die für die andere Seite tätig waren, muss diese sich zurechnen lassen.