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Arbeitsrecht

1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Wiederholte Befristung von Dienstverträgen · günstig für Arbeitnehmer

Befristete Dienstverträge sind nur in den im Gesetz genannten Fällen zulässig. Damit soll verhindert werden, dass der soziale Schutz eines unbefristeten Dienstverhältnisses umgangen wird. Wiederholte Befristungen sind daher nur wirksam, wenn tatsächlich ein Vertretungsfall vorliegt.

Gleiche Kündigungstermine im Arbeitsvertrag · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Ihre Freiheit zu kündigen darf nicht stärker eingeschränkt werden als die Kündigungsmöglichkeit des Arbeitgebers. Wird eine gleich lange Kündigungsfrist vereinbart, ist es unzulässig, Sie bei den möglichen Kündigungsterminen zu benachteiligen.

Auswirkungen einer Straftat auf das Arbeitsverhältnis · günstig für Arbeitnehmer

Ob eine sonstige strafbare Handlung Sie für den Arbeitgeber untragbar macht, richtet sich nach den konkreten Auswirkungen der Tat auf das Arbeitsverhältnis. Zu beachten sind dabei die Umstände der Tat, besonders die Schwere des Verschuldens und die Folgen, sowie die Art Ihrer Arbeit.

Vordienstzeiten und Kündigungsfrist · günstig für Arbeitgeber

Grundsätzlich nicht. Für die Dauer der Kündigungsfrist zählen nur die Zeiten, die Sie als Angestellter bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt haben. Etwas anderes gilt, wenn Ihnen Vordienstzeiten vertraglich angerechnet wurden; eine solche Anrechnung wirkt im Allgemeinen auch auf die Kündigungsfrist.

Entlohnung nach tatsächlicher Tätigkeit · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen sind nach der Tätigkeit zu entlohnen, die sie tatsächlich ausüben. Ob sie auf eine entsprechende Planstelle ernannt wurden, spielt dafür keine Rolle.

Vereinbarung der Lage der Arbeitszeit · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Die Lage der Arbeitszeit muss festgelegt werden. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, kommt sie in der Regel stillschweigend zustande: Der Arbeitgeber bietet zu Beginn eine bestimmte Arbeitszeit an, und der Arbeitnehmer nimmt sie durch sein Verhalten an.

Krankmeldung per Kurznachricht · günstig für Arbeitnehmer

Eine Krankmeldung per Kurznachricht an die Ihnen bekanntgegebene Nummer des Diensthandys ist eine ordnungsgemäße Meldung der Dienstverhinderung. Dass Sie darüber keinen Sendenachweis haben, ändert daran nichts; das betrifft nur die Frage, wie Sie den Zugang beweisen. Hat der Arbeitgeber die Nummer ohne Einschränkung bekanntgegeben, dürfen Sie alle Formen nutzen, also Anruf, Nachricht auf der Mailbox oder Kurznachricht.

Weiterarbeit nach Ende der Befristung · günstig für Arbeitnehmer

Ja, das kann passieren. Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet zwar ohne Kündigung von selbst. Der Arbeitgeber muss aber unmissverständlich zu erkennen geben, dass er es nicht fortsetzt; sonst entsteht durch die Weiterbeschäftigung ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.

Zumutbarkeit bei der Änderungskündigung · günstig für Arbeitgeber

Eine Kündigung, mit der Ihnen zugleich geänderte Arbeitsbedingungen angeboten werden, ist nicht sozialwidrig, wenn Ihnen die Annahme des Angebots zumutbar war. Verglichen wird dabei Ihr bisheriger Arbeitsplatz mit den geänderten Bedingungen.

Kundenschutzklausel als Konkurrenzklausel · günstig für Arbeitnehmer

Eine Klausel, die Ihnen nach dem Ausscheiden verbietet, Mandanten oder Kunden Ihres früheren Arbeitgebers zu betreuen, gilt als Konkurrenzklausel. Das gilt gleichermaßen, wenn Sie danach angestellt oder selbständig tätig sind. Für solche Klauseln gelten daher dieselben gesetzlichen Grenzen wie für andere Konkurrenzklauseln.

Zeitliche Lage der Ruhepause · günstig für Arbeitnehmer

Die Pause darf nicht an den Beginn oder das Ende der Arbeitszeit gelegt werden, sie muss dem Erholungsbedarf gerecht werden und ist spätestens nach sechs Stunden Arbeitszeit zu gewähren. Räumt Ihnen eine Betriebsvereinbarung das Recht ein, die Pause innerhalb der Arbeitszeit selbst zu wählen, ist das zulässig und erweitert die Regeln sogar zu Ihren Gunsten.

Entgeltfortzahlung nach Ende des Arbeitsverhältnisses · günstig für Arbeitgeber

Über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus wird das Entgelt nur für jene Erkrankung weitergezahlt, die schon beim Ausspruch der Kündigung bestanden hat. Erkranken Sie erst danach an etwas anderem, verlängert das die Zahlung nicht.

Schutzpflicht des Arbeitgebers bei Mobbing · günstig für Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Ihre Persönlichkeitssphäre im Betrieb nicht durch unsachliche Belästigungen anderer Arbeitnehmer beeinträchtigt wird. Das gilt auch für Mobbing wegen der sexuellen Orientierung.

Inhalt der Krankmeldung · günstig für Arbeitgeber

Für die Meldung der Arbeitsverhinderung ist keine bestimmte Form vorgeschrieben. Für den Arbeitgeber muss aber erkennbar sein, dass Sie wegen Krankheit nicht arbeiten können. Die bloße Mitteilung, Sie gingen zum Arzt und seien andernfalls im Krankenstand, genügt dafür nicht.

Probezeit und Schwangerschaft · günstig für Arbeitnehmer

Wird ein Probedienstverhältnis beendet, weil die Arbeitnehmerin schwanger ist, verstößt das gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Diese Beendigung wird dabei wie eine Kündigung oder Entlassung behandelt, also als benachteiligende Beendigung.

Urlaubsverfall bei langer Krankheit · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Konnten Sie Ihren Urlaub bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses wegen Arbeitsunfähigkeit nicht verbrauchen, ist der Verfall gehemmt. Die Frist läuft in dieser Zeit nicht weiter.

Haftung des Einsatzbetriebs für Entgelt · günstig für Arbeitnehmer

Der Betrieb, in dem Sie als überlassene Arbeitskraft eingesetzt sind, haftet als Bürge für Ihre Entgeltansprüche aus dieser Beschäftigung samt den Beiträgen zur Sozialversicherung. Diese Regel soll Ihre finanziellen Ansprüche sichern. Zugleich soll sie den Einsatzbetrieb dazu anhalten, den Überlasser sorgfältig auszuwählen.

Betriebsübergang und Arbeitsvertrag · günstig für Arbeitnehmer

Ihr Arbeitsverhältnis geht mit dem Betrieb von selbst auf den neuen Inhaber über, auch gegen den Willen des bisherigen oder des neuen Arbeitgebers. Es endet dadurch nicht, es gebühren also keine Beendigungsansprüche. Die beim bisherigen Arbeitgeber zurückgelegten Dienstzeiten werden angerechnet, etwa für die Abfertigung.

Sexuelle Belästigung durch den Geschäftsführer · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Belästigt Sie das Vertretungsorgan einer juristischen Person sexuell, etwa der Geschäftsführer einer GmbH, muss die Gesellschaft selbst dafür einstehen. Das gilt auch für Personen, die die Geschäfte tatsächlich leiten, etwa einen „Seniorchef“.

Mobbing und einmalige Belästigung · günstig für Arbeitnehmer

Von Mobbing spricht man in der Regel nur bei einem andauernden Geschehen über einen längeren Zeitraum. Eine Belästigung, die an das Geschlecht anknüpft, kann dagegen schon durch ein einziges schwerwiegendes Verhalten begangen werden.

Belästigung am Arbeitsplatz · günstig für Arbeitnehmer

Es genügt, wenn eines der im Gesetz genannten Merkmale erfüllt ist. Das gilt sowohl für die Art des Verhaltens, das unerwünscht, unangebracht oder anstößig sein kann, als auch für seine Wirkung, die einschüchternd, feindselig, entwürdigend, beleidigend oder demütigend sein kann.

Auszahlung des Urlaubs statt Freizeit · günstig für Arbeitnehmer

Nein, nicht während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Der Urlaubsanspruch ist darauf gerichtet, dass Sie tatsächlich frei haben; er hat keinen Entgeltcharakter und ist ein höchstpersönliches Recht. Solange das Arbeitsverhältnis besteht, kann er daher nicht in Geld abgegolten werden.

Entlassung wegen Verhaltens im Krankenstand · günstig für Arbeitgeber

Auch Ihr Arbeitgeber darf im Krankenstand grundsätzlich auf die Richtigkeit der ärztlichen Diagnose vertrauen. Weist er nach, dass Ihr Verhalten nach dieser Diagnose geeignet war, den Heilungsverlauf zu gefährden, liegt eine beharrliche Pflichtverletzung vor, die eine Entlassung rechtfertigt. Daran ändert sich nichts, wenn sich später aufgrund einer anderen Diagnose zeigt, dass Ihr Verhalten möglicherweise doch unschädlich war.

Nachweispflicht im Krankenstand · günstig für Arbeitnehmer

Können Sie die Bestätigung über Ihre Krankheit ohne eigenes Verschulden nicht beibringen, bleibt Ihr Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts bestehen. Die Verletzung der Nachweispflicht kostet Sie den Anspruch also nur dann, wenn Sie sie zu verantworten haben.

Schriftliche Vereinbarung über Ausbildungskosten · günstig für Arbeitnehmer

Sollen Sie Ausbildungskosten zurückersetzen, muss darüber noch vor der jeweiligen Ausbildung eine schriftliche Vereinbarung geschlossen werden. Aus dieser Vereinbarung muss auch die konkrete Höhe der zu ersetzenden Kosten hervorgehen.

Kettenverträge an der Universität · günstig für Arbeitnehmer

Werden befristete Dienstverträge an einer Universität mehrmals unmittelbar hintereinander abgeschlossen, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen, ist die Befristung unzulässig. Die Folge ist ein unbefristeter Dienstvertrag.

Krankheit während des Zeitausgleichs · günstig für Arbeitgeber

Eine Erkrankung während des Verbrauchs von Zeitausgleich für Überstunden wirkt sich auf das Arbeitsverhältnis nicht aus. Die Zeit des Krankenstands kann daher zur Abdeckung des Überstundenguthabens herangezogen werden.

Gleichbehandlung von Teilzeitkräften beim Entgelt · günstig für Arbeitnehmer

Für Teilzeitbeschäftigte gelten dieselben Entgelt- und Arbeitsbedingungen wie für Vollzeitbeschäftigte. Auch betriebliche Zulagen stehen Ihnen zu, umgerechnet auf Ihre Arbeitszeit. Eine Schlechterstellung nur wegen der Teilzeit ist nicht erlaubt.

Aliquote Urlaubsbeihilfe bei Beendigung · günstig für Arbeitgeber

Nein. Steht am Tag der Fälligkeit bereits fest, dass Ihr Arbeitsverhältnis noch im laufenden Jahr endet, gebührt Ihnen die Urlaubsbeihilfe nur anteilig. Maßgeblich ist die zu diesem Zeitpunkt feststehende Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses.

Höhe des Urlaubsentgelts · günstig für Arbeitnehmer

Sie erhalten im Urlaub grundsätzlich jenes Entgelt, das Sie verdient hätten, wenn Sie in dieser Zeit gearbeitet hätten. Es kommt also nicht darauf an, was Sie in früheren Zeiträumen verdient haben, in denen der Urlaubsanspruch entstanden ist.