Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ja, wenn es für Sie günstiger ist. Als Verbraucher können Sie sich darauf berufen, dass Ihnen durch die Wahl eines anderen Rechts der Schutz zwingender Bestimmungen Ihres Aufenthaltsstaats entzogen würde. Das Gericht muss dann prüfen, ob das Recht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts Sie im konkreten Fall besser schützt.
Eine Stop-Loss-Order ist ein Verkaufsauftrag für börsegängige Wertpapiere, der an eine Bedingung geknüpft ist. Erreicht oder unterschreitet der Kurs die festgelegte Grenze, wird der Auftrag ohne Preisgrenze ins Auftragsbuch gestellt. Bei einem Fremdwährungskredit dient ein solcher Auftrag auch Ihrem Schutz vor einer ungünstigen Entwicklung des Wechselkurses.
Ist die Zahlung inzwischen fällig geworden, können Sie das Geld selbst nicht mehr zurückfordern. Die Zinsen, die bis zum Eintritt der Fälligkeit aufgelaufen sind, können Sie aber weiterhin verlangen.
Ja. Das Verbot, für ein bestimmtes Zahlungsmittel einen Aufschlag zu verlangen, ist nicht verfassungswidrig. Es widerspricht auch nicht dem europäischen Verbraucherrecht, sodass Sie sich darauf berufen können.
Auf Unterlassung unzulässiger Vertragsbedingungen kann nicht nur geklagt werden, wer sie selbst verwendet. Auch ein Vertreter einer Vertragspartei kann erfasst sein. Voraussetzung ist, dass er ein erhebliches eigenes Interesse an der Verwendung dieser Bedingungen hat.
Nein, eine solche Vereinbarung ist sittenwidrig und damit unwirksam. Wenn schon im Vertretervertrag festgelegt wird, dass bereits verdiente Folgeprovisionen bei einer unbegründeten Eigenkündigung ohne jede Einschränkung erlöschen, hält das nicht. Das gilt auch dann, wenn Sie nicht arbeitnehmerähnlich tätig sind.
Nein. Berufen Sie sich als Benachteiligter darauf, dass eine Klausel wegen grober Benachteiligung nichtig ist, kann diese Klausel nicht mehr wegen Irrtums angefochten werden. Die Nichtigkeit bleibt also bestehen.
Ja. Das Bauträgervertragsgesetz begrenzt nur, welche Rücktrittsrechte sich ein Bauträger im Vertrag ausbedingen darf. Rücktrittsrechte, die ihm ohnehin schon das Gesetz gibt, etwa bei Ihrem Zahlungsverzug, bleiben davon unberührt.
Ja. Waren Sie überwiegend im Gebiet der Europäischen Union tätig, steht Ihnen die Ausgleichszahlung zwingend zu. Daran ändert sich nichts, wenn das Unternehmen seinen Sitz außerhalb der Union hat und der Vertrag ein Recht vorsieht, das diesen Anspruch nicht kennt; eine darauf gestützte Schiedsklausel wird nicht anerkannt.
Nein. Können Sie auf ein Online-Sparkonto nur über Ihr Girokonto einzahlen und davon abheben, ist es kein Zahlungskonto. Die besonderen Regeln für Zahlungsdienste gelten für ein solches Konto daher nicht.
Ja. Eine Klausel, wonach bei Unwirksamkeit einer Bestimmung jene Regel gilt, die das Gesetz für Verbraucher vorsieht, ist zulässig. Sie gibt nur die bestehende Rechtslage wieder und ist deshalb nicht intransparent.
Ja. Eine Klausel eines Kreditkartenunternehmens, die den Geschäftstag über den geöffneten Betrieb umschreibt und zugleich Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage ausnimmt, ist unklar. Für Sie ist nicht erkennbar, ob alle übrigen Tage Geschäftstage sind und ob die Voraussetzungen zusammen vorliegen müssen; die Klausel ist deshalb unwirksam.
Nein. Die Klausel eines Kreditkartenunternehmens, wonach Haupt- und Zusatzkarteninhaber ausdrücklich erklären, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu handeln, ist unwirksam. Sie erweckt den falschen Eindruck, das Gesetz verlange eine solche Erklärung.
Es gilt, was die Parteien wirklich gewollt haben. Auch für Pfandverträge gelten die allgemeinen Regeln des Vertragsrechts. Stimmt der übereinstimmende wirkliche Wille nicht mit dem Wortlaut der Urkunde überein, geht der wirkliche Wille vor.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.
Nein. Haben Sie den vorformulierten Mustervertrag selbst in die Verhandlungen eingebracht, können Sie sich später nicht darauf berufen, er benachteilige Sie grob. Einzelne Klauseln können aber trotzdem unwirksam sein, wenn sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen.
Nein. Nach der alten Rechtslage vor dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz war der Rücktritt an keine bestimmte Form gebunden. Für neuere Verträge ist die Form nun ausdrücklich geregelt.
Nein. Knüpfen Geschäftsbedingungen die Zinsen an einen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, ist die Klausel unklar und daher unwirksam: Einen solchen Zinssatz gibt es nicht. Er ist weder der Leitzins der Europäischen Zentralbank noch der Basiszinssatz der Oesterreichischen Nationalbank.
Es genügt, wenn Sie die Informationen unmittelbar vor Ihrer bindenden Erklärung erhalten. Liegt dem Kartenantrag etwa ein Preisaushang bei, hat der Zahlungsdienstleister seine Pflicht erfüllt. Wird der Preisaushang erst nach der Bonitätsprüfung ausgehändigt, ist das hingegen zu spät und daher intransparent.
Grundsätzlich zu jenem Zeitpunkt, zu dem der Preis nach dem Vertrag mit dem Dritten fällig wäre; an diese Fälligkeit sind Sie gebunden. Eine Bedingung im Kaufvertrag, die nur das Verhältnis der Vertragsparteien betrifft, verlängert Ihre Frist nicht.
Unter Umständen ja. Handelt eine Gebietskörperschaft wie ein privater Vertragspartner, ist sie zur Gleichbehandlung verpflichtet. Wird ein Wirtschaftsteilnehmer durch die Verweigerung einer Leistung sachlich nicht gerechtfertigt benachteiligt, kann daraus eine Pflicht zum Vertragsabschluss entstehen.
Ja. Eine Honorarvereinbarung zwischen Ihnen als Verbraucher und einem Rechtsanwalt über die Errichtung eines Schenkungsvertrags über eine Liegenschaft fällt nicht mehr unter die Ausnahme für Grundstücksgeschäfte. Die allgemeinen Informationspflichten des Konsumentenschutzgesetzes gelten daher.
Nein. Ob ein Bauwerk mängelfrei ist, richtet sich nach dem Vertrag zwischen Ihnen und dem Bauunternehmen und hat für die Anzeige der Fertigstellung keine Bedeutung. Die Bauvorschriften betreffen nur das Verhältnis des Bauherrn zur Baubehörde und die Wahrung des öffentlichen Interesses.
In der Regel nein. Mängel am Bauwerk und deren Geltendmachung hindern die Anzeige der Fertigstellung für sich allein nicht. Ist die Anzeige formell vollständig erstattet, ist im Regelfall kein Verfahren bei der Baubehörde mehr anhängig.
Die Vertragsparteien können von vornherein vereinbaren, dass Ihr Anspruch als begünstigter Dritter widerrufen oder geändert werden darf. Eine solche Vereinbarung ist auch dann wirksam, wenn Sie davon nichts wussten und dieser Wille für Sie nicht erkennbar war.
Als Bauunternehmer können Sie eine Sicherstellung für Ihr noch offenes Entgelt verlangen. Eine Bankgarantie ist dafür grundsätzlich geeignet. Sie taugt aber nicht, wenn ihr Abruf durch zusätzliche Bedingungen ungebührlich erschwert oder überhaupt unmöglich gemacht wird.
Grundsätzlich entscheidet derjenige, der die Sache übergeben hat, auf welchem Weg sie versendet wird. Er kann auch verlangen, die Sache selbst abholen zu dürfen.
Für Hypothekar- und Immobilienkredite von Verbrauchern, die vor dem 21. März 2016 abgeschlossen oder gewährt wurden, gilt das Verbraucherkreditgesetz in seiner damaligen Fassung. Die spätere Novelle wirkt sich auf solche Verträge nicht aus.
Nein. Eine Vereinbarung, mit der ein Handelsvertreter auch für den Fall einer unberechtigten Vertragsauflösung durch den Geschäftsherrn auf alle Folgeprovisionen und den Ausgleich verzichtet, verstößt gegen die guten Sitten. Sie ist damit unwirksam.
Nur, wenn er vorsätzlich mitgewirkt hat. Hat Sie ein Dritter getäuscht, bleibt der Vertrag grundsätzlich gültig; anders ist es, wenn Ihr Vertragspartner an dessen Handlung teilnahm oder davon offenbar wissen musste. Eine Teilnahme liegt nur bei absichtlicher Beteiligung vor.