Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Die Vorschriften über die Feststellung des Sparbuchinhabers dienen der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Sie sollen niemandem im Streit um ein Sparkonto einen Vorteil verschaffen. Ein Verbot, das Sparbuch zu übertragen, ergibt sich daraus nicht.
Nein. Ein Anerkenntnis, das eine Forderung endgültig festlegt, kann sich auch nur auf einen Teil der Forderung oder auf deren Höhe beziehen. Es setzt aber voraus, dass Sie die Forderung und ihre Höhe zumindest kannten, weil ein solches Anerkenntnis ein einseitiges Nachgeben des Schuldners bedeutet.
Nein, allein deswegen nicht. Die Pflicht, die Beratung aufzuzeichnen, dient nur der Kontrolle der Wohlverhaltensregeln und einer allfälligen strafbehördlichen Verfolgung. Wird sie verletzt, ist das für sich noch kein Grund für Schadenersatz.
Beim Vorkaufsrecht muss Ihnen der Eigentümer die Sache anbieten, bevor er sie an jemand anderen verkauft. Liegt bereits ein bindendes Angebot eines Käufers vor, können Sie durch eine einseitige Erklärung an dessen Stelle treten; der Eigentümer und der Käufer müssen dabei nicht mitwirken. Das Recht ist an Ihre Person gebunden.
Der Gesetzgeber hat nicht festgelegt, was Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsformblätter genau sind. Man orientiert sich daher an der Umschreibung im deutschen Recht. Zwischen beiden Begriffen muss nicht unterschieden werden, weil gesetzwidrige Klauseln in beiden Fällen dieselben Folgen haben.
Drei Jahre. Hat ein Betrieb versehentlich mehr geliefert, als er schuldete, und will er das zurück, gilt dieselbe kurze Verjährungsfrist wie für seine Rechnungen. Auch Prämien, die ohne vertragliche Grundlage an eine Versicherung gezahlt wurden, können nur drei Jahre lang zurückgefordert werden.
Auch wenn das Unternehmen einen Umstand zu verantworten hat, der Ihnen begründeten Anlass zur Kündigung oder zur vorzeitigen Auflösung gibt, müssen Sie sich darauf innerhalb angemessener Zeit berufen, nachdem Sie davon erfahren haben. Die Anforderungen sind hier aber weniger streng als bei einem wichtigen Grund.
Ändert ein Unternehmen bloß seine Geschäftsbedingungen, ist die Gefahr einer Wiederholung damit nicht beseitigt. Denn es bleibt möglich, dass es sich bei bereits bestehenden Verträgen weiter auf die frühere Fassung beruft. Nach einer Abmahnung genügt das Entfernen der Klausel daher nicht.
Steht jemand für den Erfolg der Leistung eines Dritten ein, ist das eine eigenständige Verpflichtung. Sie verjährt nach drei Jahren, unabhängig davon, welche Fristen für die gesicherte Forderung gelten. Eine solche Garantie hat immer die Aufgabe, einen Ausfall zu ersetzen.
Ein Ausgleich setzt voraus, dass mit den neu gewonnenen Kunden eine Geschäftsverbindung entstanden ist. Damit ist gemeint, dass in einem überschaubaren Zeitraum weitere Geschäftsabschlüsse zu erwarten sind. Einmalige Geschäfte ohne Aussicht auf Wiederholung genügen nicht.
Ja. Eine Rechnungslegung können Sie nur verlangen, soweit sich aus Ihrem Vorbringen und dem festgestellten Sachverhalt ergibt, dass Ihnen die zu beziffernde Zahlung dem Grunde nach zusteht. Für Ansprüche, die sich daraus nicht ableiten lassen, gibt es keine Rechnungslegung.
Rechtliche Mängel werden grundsätzlich gleich behandelt wie Mängel an der Sache selbst. Für die Behauptungs- und Beweislast gelten deshalb auch bei Rechtsmängeln die allgemeinen Regeln.
Zahlt ein Tankstellenpächter die geschuldeten Erlösanteile nicht, verletzt er seine zentrale Vertragspflicht; der Unternehmer muss diese Vertragsverletzung behaupten und beweisen. Ist sie erwiesen, spricht das bereits für ein Verschulden des Pächters. Dann müssen Sie als klagender Pächter beweisen, dass Sie kein Verschulden trifft.
Nimmt jemand den Vorteil aus einem ohne Vollmacht geschlossenen Geschäft an, gilt das nur dann als Billigung, wenn er weiß, dass in seinem Namen abgeschlossen wurde und der Vorteil daraus stammt. Bei einem Verein muss dabei jenes Organ handeln, das nach den Statuten für das Geschäft zuständig ist. Nur dieses Organ kann das Geschäft billigen.
Ja. Die Regel, dass der Auftraggeber den notwendigen oder nützlichen Aufwand ersetzen muss, gilt nicht nur beim klassischen Auftrag. Sie kann auch auf andere Fälle sinngemäß angewendet werden, in denen jemand im Interesse eines anderen tätig wird, etwa bei einem Betreuungsvertrag. Die Beteiligten können aber etwas anderes vereinbaren.
Treten Sie einer Schuld bei, die wirtschaftlich nicht Ihre eigene ist, muss Ihre Erklärung schriftlich sein. Das gilt auch dann, wenn für Sie erkennbar ist, dass Sie sich das Geld vom eigentlichen Schuldner praktisch nie zurückholen könnten.
Dreißig Jahre. Nutzt jemand eine Leistung, die Sie außerhalb eines Vertrags erbracht haben, etwa die Pläne eines Architekten, gilt nicht die kurze dreijährige Frist für Forderungen aus dem Geschäftsbetrieb. Ihr Anspruch auf den Wert der Verwendung verjährt erst nach dreißig Jahren.
Rechnungslegung und Buchauszug sind Hilfsmittel, um Ihre Provision zu überprüfen. Sie verjähren gemeinsam mit dem Provisionsanspruch selbst, also in drei Jahren, und die Frist beginnt zum selben Zeitpunkt wie für die Provision.
Wird ein Vertrag wegen eines Irrtums angepasst, ist zu fragen, was redliche Vertragsparteien vereinbart hätten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung in der Regel marktorientierte, verkehrsübliche Entgelte vereinbart werden.
Wer die Aufhebung eines Vertrags erreicht, kann das Geleistete grundsätzlich noch dreißig Jahre lang zurückfordern. Das gilt aber nicht, wenn es um ein ungültiges Geschäft geht, für das sonst die kurze dreijährige Frist gelten würde.
Die im Gesetz aufgezählten österreichischen Verbände dürfen jede Verbandsklage gegen unzulässige Vertragsbedingungen erheben. Sie müssen nicht eigens begründen, dass die Klage zu ihrem Vereinszweck passt. Eine solche Rechtfertigung ist nur bei Verbänden aus anderen Mitgliedstaaten nötig.
Ein dafür vorgesehener Verband kann aus eigenem Recht verlangen, dass ein Unternehmen unzulässige Vertragsklauseln nicht mehr verwendet. Er tut das nicht für einzelne Mitglieder, sondern im öffentlichen Interesse, damit gesetz- und sittenwidrige Klauseln aus dem Geschäftsverkehr verschwinden.
Ja. Sinngleich sind Klauseln, die bei anderer Formulierung denselben verpönten Regelungsinhalt haben. Ein Unterlassungsgebot im Verbandsverfahren darf daher auch sinngleiche Klauseln erfassen, also alle Bestimmungen, die aus denselben Gründen unzulässig sind.
Nein. Steht in Ihrem Vertrag eine Vertragsstrafe, muss die Klausel nicht erwähnen, dass ein Gericht diese Strafe herabsetzen kann. Die Klausel ist allein deshalb nicht unklar und bleibt wirksam.
Hat der Verkäufer den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen oder verursacht, kann er sich nicht darauf berufen, dass Sie den Mangel zu spät angezeigt haben. Das gilt auch, wenn er den Mangel aus grober Sorglosigkeit selbst nicht erkannt hat oder wenn ihm grob fahrlässig entgangen ist, dass Sie davon nichts wussten und sonst anders abgeschlossen hätten.
Ja, unter Umständen. Eine Klausel, die zu weit geht, kann in dem Umfang aufrecht bleiben, in dem ihr Inhalt nicht zu beanstanden ist. Voraussetzung ist, dass erkennbar ist, dass die Vertragsparteien diesen Teil auch so vereinbart hätten. Unzulässig ist die Klausel nur so weit, wie die grobe Benachteiligung reicht.
Ja, in bestimmten Fällen. Haben Sie nur für den Ausfall gebürgt, muss der Gläubiger sonst zuerst gegen den Hauptschuldner vorgehen. Wurde über dessen Vermögen aber das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels ausreichenden Vermögens gar nicht erst eröffnet, kann der Gläubiger sofort von Ihnen Zahlung verlangen, sobald die Forderung fällig ist.
Wer sich zuerst so verhaelt, dass ein anderer darauf vertrauen darf, und dann das Gegenteil geltend macht, verhaelt sich widerspruechlich. Ein solches Verhalten kann als Missbrauch des Rechts zu werten sein. Ob das zutrifft, beurteilen die Gerichte nach den Umstaenden des einzelnen Falls.
Nein. Wenn Ihr Zahlungsdienstleister Sie über Entgelte informieren muss, genügt es nicht, die Preise in der Filiale auszuhängen. Ein Aushang erfüllt die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Eine Antwort liegt vor, wenn der Unternehmer inhaltlich zur erhobenen Forderung Stellung nimmt und seine Haltung dazu offenlegt. Es ist nicht nötig, dass er sich abschließend und ausdrücklich zustimmend oder ablehnend äußert.