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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Verbandsklage bei der Vertragsanbahnung · günstig für Konsument

Die im Gesetz genannten Verbände können klagen, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit Verbraucherverträgen Informationspflichten verletzt oder gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot verstößt. Ein Vertrag muss dafür noch gar nicht geschlossen sein. Auch Verstöße bei der Anbahnung von Geschäften können bekämpft werden.

Sportwetten außerhalb des Glücksspielgesetzes · günstig für Wettanbieter

Nein. Sportwetten sind in den Landesgesetzen geregelt und fallen nicht unter das Glücksspielgesetz. Das gilt auch für Kombinationswetten auf Endergebnisse und für Wetten auf E-Sport-Fußballspiele.

Verjährung von Garantieansprüchen · günstig für Garant

Ansprüche aus einer abstrakten Garantie können schon zu verjähren beginnen, bevor die Befristung der Garantie abgelaufen ist. Sie können sich also nicht darauf verlassen, bis zum Ende der Frist Zeit zu haben.

Prozessfinanzierung und Erfolgsbeteiligung · günstig für Kunde

Auch wer einen Prozess finanziert, kann unter das Verbot fallen, sich einen Anteil am erstrittenen Betrag versprechen zu lassen. Das gilt dann, wenn er seine Kunden rechtlich berät oder versucht, auf die Führung des Verfahrens durch den Anwalt Einfluss zu nehmen.

Auszahlung einer Bankgarantie verhindern · günstig für Begünstigter

Es liegt im Wesen der Bankgarantie, dass der Begünstigte auf die bloße Behauptung hin, der Garantiefall sei eingetreten, zunächst sein Geld bekommt; der Vertragspartner ist auf eine Klage auf Rückzahlung verwiesen. Ansprüche gegen den Begünstigten aus dem Grundgeschäft dürfen daher grundsätzlich nicht dazu führen, dass die Auszahlung über eine einstweilige Verfügung doch wieder davon abhängig gemacht wird. Bedingungen für den Abruf können Sie nur im Vorhinein vereinbaren.

Rechtsschutz für Verträge über bewegliche Sachen · günstig für Versicherer

Die erweiterte Deckung für Verträge über bewegliche Sachen greift nur, wenn der Vertrag tatsächlich eine bewegliche Sache betrifft. Ein Vertrag über ein Nutzungsrecht an einem Grundstück oder Gebäude betrifft die unbewegliche Sache selbst, nicht das Recht daran.

Vorzeitige Auflösung von Dauerverträgen · günstig für Vertragspartner

Ja. Sie dürfen mit dem anderen auch ein Dauerverhältnis vereinbaren, das im Gesetz gar nicht eigens geregelt ist. Für solche Verträge gelten dann sinngemäß jene Regeln, die das Gesetz für ähnliche laufende Verträge vorsieht, etwa für die vorzeitige Auflösung aus wichtigem Grund.

Rechtsstellung des Treuhänders · günstig für Treugeber

Nach außen ist der Treuhänder unbeschränkt verfügungsberechtigt, im Verhältnis zu Ihnen ist er aber verpflichtet, das übertragene Recht nur in Ihrem Interesse und nur im vereinbarten Rahmen auszuüben. Das Treugut scheidet damit rechtlich, aber nicht wirtschaftlich aus Ihrem Vermögen aus. Ihre Rechte daran beruhen auf dieser Vereinbarung; das Treuhandverhältnis endet erst, wenn er Ihnen das Eigentum überträgt.

Sale and lease back und Eigentum · günstig für Leasinggeber

Ja. Bei dieser Sonderform des Leasings erwerben Sie ein Investitionsgut, verkaufen es an die Leasinggesellschaft und nutzen es danach als Leasingnehmer weiter. Es genügt, dass Sie die Sache ab dann nur noch für die Leasinggesellschaft innehaben; sie wird damit volle Eigentümerin. Liegt dem Vertrag in Wahrheit ein Darlehen zugrunde, gelten strengere Anforderungen.

Bedingte Aufrechnungserklärung · günstig für Gläubiger

Nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Gegenseite auf sofortige Klarheit angewiesen ist. Erklären Sie außergerichtlich die Aufrechnung, muss der Gegner darauf vertrauen können, dass beide Forderungen allein beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.

Rücktritt bei mehreren Vertragsbeteiligten

Nicht in allen Fällen. Auch wenn auf einer Seite mehrere Personen beteiligt sind, müssen Rechte wie ein Rücktritt nicht immer von allen und gegen alle geltend gemacht werden. Getrennt geht das, wenn Rechte, Pflichten und Parteirolle aus dem Interesse aller Beteiligten heraus teilbar sind.

Auslegung eines unentgeltlichen Verzichts

Für einen unentgeltlichen Verzicht, etwa auf Schmerzengeld, kommt es nach dem heutigen Stand nicht allein auf den inneren Willen des Verzichtenden an; die ältere Rechtsprechung dazu ist überholt. Der Rechtssatz gibt insoweit die frühere Ansicht wieder, wonach bei einem unentgeltlichen Verzicht von der Willenstheorie auszugehen war.

Prüfreihenfolge bei Formularklauseln

Zuerst wird geprüft, ob die Klausel überhaupt Teil des Vertrags geworden ist, weil sie in einem Formular ungewöhnlich und nachteilig war. Erst danach wird geprüft, ob ihr Inhalt grob benachteiligend ist. Fällt die Klausel schon im ersten Schritt weg, kommt es auf den zweiten nicht mehr an.

Irrtum über Geschäft oder Beweggrund

Ein Irrtum über das Geschäft betrifft den Inhalt des Vertrags selbst, ein Irrtum über den Beweggrund nur den Anlass, aus dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Ob ein bestimmter Umstand zum Vertragsinhalt gehörte, ergibt erst die Auslegung des Vertrags im Einzelfall. Ein bloßer Irrtum über den Wert zählt meist nur zum Beweggrund.

Kalkulationsirrtum als Erklärungsirrtum

Ein Fehler in der Berechnung betrifft in der Regel nur den Beweggrund und berechtigt nicht zur Anfechtung. Wurde die Berechnung aber zum Gegenstand der entscheidenden Verhandlungen gemacht und der Preis erkennbar als darauf beruhend bezeichnet, liegt ein Irrtum über den Inhalt der Erklärung vor.

Irrtum und Anpassung des Vertrags · günstig für Vertragspartner

Wenn Sie sich beim Vertragsabschluss geirrt haben, kann Ihr Vertragspartner die Auflösung abwenden, indem er Sie so stellt, wie Sie bei richtiger Vorstellung stünden. Das geht aber nur, solange Ihr Interesse an dem Geschäft nicht weggefallen ist. Dass Ihr Interesse weggefallen ist, müssen Sie beweisen; trifft den anderen kein Verschulden, zählt nur ein objektiver Wegfall.

Irrtum bei offengelegter Kalkulation · günstig für Irrender

Ja. Wurde die Kalkulation zum Inhalt des Geschäfts gemacht, die Grundlagen also offengelegt und das Geschäft einvernehmlich auf dieser Grundlage abgeschlossen, ist ein Irrtum darüber nicht bloß ein unbeachtlicher Beweggrund. Weist eine Rechnung die Steuer gesondert aus, spricht das in der Regel für eine Offenlegung der Kalkulation.

Umgehung des Vorkaufsrechts · günstig für Vorkaufsberechtigter

Käufer und Verkäufer können untereinander frei festlegen, worauf es ihnen ankommt. Gegenüber einem Vorkaufsberechtigten sind sie aber an gesetzliche Schranken gebunden, und Vereinbarungen zur Umgehung dieser Schranken bleiben wirkungslos. Wesentliche Nebenleistungen, die sich schätzen lassen, dürfen daher nicht willkürlich zur Hauptleistung erklärt werden.

Umfang der Nichtigkeit bei Gesetzesverstoß

Verstößt ein Vertrag gegen ein gesetzliches Verbot, wird er nur so weit ungültig, wie es der Zweck dieses Verbots verlangt. Entscheidend ist also, wen oder was das Gesetz schützen will, und nicht, ob die Beteiligten den Rest des Vertrags auch ohne die verbotene Stelle geschlossen hätten.

Sittenwidrigkeit ohne alle Wuchermerkmale · günstig für Benachteiligter

Auch wenn nicht alle Voraussetzungen des Wuchers vorliegen, kann ein Vertrag sittenwidrig sein. Dafür muss zur Ausnützung noch ein besonderer, den Einzelfall prägender Umstand hinzukommen.

Grenzen der allgemeinen Sittenwidrigkeit · günstig für Vertragspartner

Verlangt das Gesetz für eine bestimmte Form der Sittenwidrigkeit mehr als nur ein Missverhältnis der Leistungen, kann ein ähnlicher Fall nur dann unter die allgemeine Regel fallen, wenn ein zusätzlicher Umstand hinzutritt. Dieser Umstand muss ausgleichen, dass ein ausdrücklich vorgeschriebenes Merkmal fehlt.

Gute Sitten als Grenze der Rechtsausübung

Wo die guten Sitten der Ausübung eines Rechts Grenzen setzen, sind die Interessen beider Seiten gegeneinander abzuwägen. Aus dieser Abwägung ergeben sich die angemessenen Rechtsfolgen, auch wenn sie von den sonst geltenden Regeln abweichen.

Vergleich wegen Irrtums anfechten · günstig für Irrender

Ja. Hat die andere Seite Ihren Irrtum veranlasst, können Sie den Vergleich grundsätzlich anfechten. Ob der Irrtum wesentlich war, ist eine Frage der Ursächlichkeit; im Zweifel kommt es darauf an, wie sich redliche Parteien ohne den Irrtum verhalten hätten. Bei Organen einer gesetzlichen Interessenvertretung wird dabei kein unrechtmäßiges Verhalten unterstellt.

Sittenwidrigkeit eines Vertrags

Sittenwidrig ist etwas, das offenbar geradezu widerrechtlich ist, ohne gegen ein ausdrückliches gesetzliches Verbot zu verstoßen - also nicht gesetzwidrig, aber grob rechtswidrig. Ob sich der Handelnde der Sittenwidrigkeit bewusst war oder bewusst sein konnte, ist nicht entscheidend. Auf die Ungültigkeit eines verbotenen Geschäfts kann sich nur der berufen, den die Verbotsnorm schützen soll, und auch das nur, wenn das Verbot einen Schutzzweck verfolgt.

Bindungsdauer bei Bierlieferungsverträgen

Ob die Laufzeiten mehrerer aufeinander folgenden Lieferverträge zusammenzuzählen sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Entscheidend ist, ob Ihre wirtschaftliche Bewegungsfreiheit als Wirt gewahrt bleibt. Kann der zweite Vertrag rasch gekündigt werden, liegt keine unzulässige Einschränkung vor.

Missbrauch der Vertretungsmacht · günstig für Vertretener

Die Vertretungsmacht soll den redlichen Geschäftsverkehr erleichtern und die redlich Beteiligten schützen, nicht unredliche Geschäfte ermöglichen. Erkennt der Geschäftspartner, dass Ihr Vertreter pflichtwidrig zu Ihrem Nachteil handelt, sind nicht er, sondern Sie geschützt; das gilt vor allem, wenn Vertreter und Dritter absichtlich zu Ihrem Schaden zusammenwirken. Schon grob fahrlässige Unkenntnis des Dritten vom Missbrauch macht das Geschäft unwirksam; wer sich darauf beruft, muss den Missbrauch aber beweisen.

Vertrag in Schwebe bis zur Genehmigung

In der Regel nicht sofort. Bis die nötige Genehmigung versagt wird, ist das Geschäft nicht nichtig, sondern schwebend unwirksam; beide Seiten bleiben gebunden und dürfen nichts gegen das Wirksamwerden unternehmen. Müssen die Parteien um die Genehmigung ansuchen, dürfen Sie Ihre Vorleistung erst zurückfordern, wenn Sie diese Pflicht erfüllt haben, es sei denn, sie stünde Ihnen schon nach dem bedingten Vertrag zu. Wollen die Parteien die Genehmigung von vornherein gar nicht beantragen, ist der Vertrag von Anfang an nichtig.

Besitznachfolgerecht bei der Hofübergabe · günstig für Übergeber

Nein, über den Vertrag selbst nicht. Verspricht der Übernehmer bei der Übergabe, die Liegenschaft später einer bestimmten dritten Person zu hinterlassen, kann daraus zwar ein Recht dieser Person entstehen. Rücktritt, Wandlung, Widerruf und Anfechtung des Vertrags stehen aber nur dem Übergeber und dem Übernehmer zu.

Zeitpunkt des Rechtserwerbs des Dritten · günstig für Begünstigter

Das richtet sich danach, was die Vertragsparteien wollten. Ob und ab welchem Zeitpunkt Sie als begünstigter Dritter selbst Erfüllung verlangen können, wird aus der Vereinbarung sowie aus Natur und Zweck des Vertrags ermittelt. Ihr Forderungsrecht tritt dabei grundsätzlich neben jenes desjenigen, der sich die Leistung für Sie versprechen ließ.

Teilbarkeit der vereinbarten Leistung

Das richtet sich nach dem Willen beider Seiten oder nach dem Willen, den die andere Seite bei Vertragsabschluss erkennen konnte. Teilbar ist die Leistung dann, wenn Sie den Vertrag auch über einen Teil zu einem entsprechend geringeren Preis geschlossen hätten. Fehlte ein erkennbares Interesse an einem solchen Teilaustausch, ist die Leistung unteilbar, und eine wertvolle Nebenleistung teilt dann das Schicksal der Hauptleistung.