Zum Inhalt springen

Wohnungseigentum

561 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Ausgleich für die Hausbesorgerwohnung · günstig für Wohnungseigentümergemeinschaft

Erst dann, wenn die Nutzwerte neu festgesetzt und die Anteile an der Liegenschaft tatsächlich verschoben wurden. Solange das nicht geschehen ist, haben Sie gegen die anderen Wohnungseigentümer keinen Anspruch auf Ausgleich. Der Anspruch richtet sich später gegen jeden einzelnen Miteigentümer in dem Ausmaß, in dem ihm etwas zugekommen ist.

Fehlender Zwischenbeschluss als Verfahrensmangel

Unterlässt das Gericht den vorgesehenen gesonderten Beschluss über die strittige Höhe der geschuldeten Zahlungen, ist das bloß ein Mangel des Verfahrens. Die Entscheidung ist dadurch nicht nichtig.

Wer im Wohnungseigentumsverfahren Partei ist · günstig für Miteigentümer

Ob Sie einen Antrag stellen können und ob Sie zu beteiligen sind, richtet sich nach den inhaltlichen Regeln des Wohnungseigentumsrechts, nicht nach der Verfahrensvorschrift allein. Alle Miteigentümer sind nicht schon dann beizuziehen, wenn Gemeinschaftsinteressen berührt sein könnten, sondern nur, wenn sie tatsächlich berührt sind. Können Ihre Interessen durch die Entscheidung unmittelbar berührt werden, haben Sie Parteistellung.

Umwandlung in Wohnungseigentum und Lasten · günstig für Gläubiger

Nein. Wandeln Sie Ihren schlichten Miteigentumsanteil in Wohnungseigentum um, bleiben die Lasten bestehen, die Sie selbst im Grundbuch begründet haben. Die dafür vorgesehene Anmerkung im Grundbuch dient nicht dazu, eigene Belastungen abzustreifen.

Anmerkung der Ausschlussklage im Grundbuch · günstig für Wohnungseigentümer

Die Anmerkung einer Ausschlussklage wird nur gelöscht, wenn Sie dem Grundbuchsgericht mit geeigneten Urkunden nachweisen, dass die Klage zurückgezogen oder auf die Kosten eingeschränkt wurde oder dass der Beklagte das Objekt geräumt hat. Ein bloßer Verkauf des Anteils genügt dafür nicht.

Bindung des Gerichts an den Antrag

Nein. Ficht ein Miteigentümer eine solche Entscheidung an, ist das Gericht an seinen Antrag gebunden. Es kann dem Antrag nur stattgeben oder ihn abweisen. Eine eigene, für alle Beteiligten billige Regelung darf es nicht schaffen.

Wer als Wohnungseigentumsorganisator gilt · günstig für Wohnungseigentumsbewerber

Ja. Schon wer Miteigentümer einer Liegenschaft ist, kann als Organisator des Wohnungseigentums gelten. Es genügt jede organisatorische oder verwaltende Mitwirkung an der Begründung von Wohnungseigentum, unabhängig davon, ob das Gebäude erst bezogen werden soll oder schon bewohnt ist.

Alte Verwalterforderungen und Eigentümergemeinschaft · günstig für Wohnungseigentümer

Die Eigentümergemeinschaft ist erst seit 1. Jänner 1994 eine eigene Rechtsperson und kann erst seither Schuldnerin von Aufwandersatz des Verwalters sein. Für Ansprüche, die davor fällig wurden, bleiben die einzelnen Eigentümer verpflichtet; die Gemeinschaft übernimmt diese Schulden nicht.

Klagsanmerkung im Wohnungseigentum · günstig für Eigentümergemeinschaft

Nein. Die Anmerkung der Klage im Grundbuch hat nur eine Warnfunktion und ist für den Rang ohne Bedeutung. Um die bevorrangte Forderung durchzusetzen, genügt die Anmeldung bei der Verteilung des Versteigerungserlöses, sofern die Klage eingebracht und im Grundbuch angemerkt ist. Zusätze braucht es dafür nicht, und eine erstrangige Anmerkung einer Klage ist im Grundbuchsrecht gar nicht vorgesehen.

Geltendmachung des Vorzugspfandrechts · günstig für Eigentümergemeinschaft

Es genügt, mit der Klage die Anmerkung beim Miteigentumsanteil des Beklagten im Grundbuch zu beantragen. Ein Zusatz im Urteilsbegehren, dass bei Nichtzahlung in die Pfandsache vollstreckt wird, ist nicht nötig, weil der beklagte Wohnungseigentümer ohnehin mit seinem ganzen Vermögen haftet.

Anmerkung bei teilweise fälliger Forderung · günstig für Eigentümergemeinschaft

Ja. Für die Bewilligung genügt es, dass ein Teil der eingeklagten Forderung innerhalb von sechs Monaten vor der Klage fällig geworden ist. Die Anmerkung hat zunächst nur eine Warnfunktion. Wie weit das Vorrecht tatsächlich ausgenützt werden kann, entscheidet sich erst im Exekutionsverfahren.

Prüfung beim Vorzugspfandrecht der Hausgemeinschaft · günstig für Wohnungseigentümer

Soll im Grundbuch angemerkt werden, dass die Hausgemeinschaft wegen rückständiger Beiträge klagt, prüft das Gericht die Forderung. Es sieht nach, ob es sich überhaupt um eine Forderung handelt, für die das gesetzliche Vorrecht in Anspruch genommen werden darf.

Anmerkung gegen den Ersteher einer Wohnung · günstig für Eigentümergemeinschaft

Damit das gesetzliche Vorrecht der Hausgemeinschaft nicht ins Leere geht, darf die Klage auch dann im Grundbuch angemerkt werden, wenn die Wohnung bereits versteigert wurde. Möglich ist das ab dem Zeitpunkt, zu dem der Zuschlag im Grundbuch angemerkt ist. Sonst bliebe eine Lücke im Rechtsschutz, die der Gesetzgeber nicht gewollt hat.

Parteistellung des Hausverwalters · günstig für Verwalter

Ja, wenn es um ihn selbst geht. Der Verwalter hat Parteistellung, sobald zu klären ist, ob er sich bei der Vergabe von Aufträgen Befugnisse angemaßt hat, die ihm nicht zustehen. Das könnte den Vorwurf begründen, dass er seine Pflichten verletzt hat.

Übergangsrecht der Wohnrechtsnovelle 1999 · günstig für Wohnungseigentümer

Für die Anwendung der neuen Regel auf bereits verwirklichte Sachverhalte fehlt eine eigene Übergangsbestimmung. Das Gesetz ist insoweit lückenhaft und die Lücke ist durch sinngemäße Anwendung zu schließen. Die Änderung zielte vor allem darauf ab, die Überprüfungsmöglichkeit des Außerstreitrichters zu erweitern.

Anteilsverkauf während der Teilungsklage · günstig für Kläger

Nein, nicht zwangsläufig. Eine Änderung der Miteigentumsverhältnisse während des Verfahrens kann außer Betracht bleiben, wenn es gegen Treu und Glauben verstieße, sie als Teilungshindernis zu werten, oder wenn der neue Miteigentümer durch die Anmerkung der Teilungsklage im Grundbuch gewarnt war.

Vollständigkeit der Wohnungseigentumsbegründung · günstig für Wohnungseigentümer

Ja. Es genügt nicht, alle geeigneten Objekte bei der Festsetzung der Nutzwerte zu erfassen. An allen diesen Objekten muss auch tatsächlich Wohnungseigentum begründet werden, außer sie sind als allgemeine Teile gewidmet.

Nutzwertfestsetzung und Widmung

Nein. Im Verfahren über die Nutzwerte wird nur nachvollzogen, wie die Teile der Liegenschaft bereits gewidmet sind. Die Festsetzung schafft selbst keinen Rechtsgrund für eine Widmung. Wer eine Änderung durchsetzen will, muss dafür ein eigenes Verfahren führen; beides gleichzeitig zu verfolgen ist nicht möglich.

Löschung von Wohnungseigentumsanteilen im Grundbuch

Nein. Sollen bei einer Neuberechnung der Anteile ganze Wohnungseigentumsobjekte samt Miteigentumsanteilen wegfallen, reicht die vereinfachte Berichtigung des Grundbuchs dafür nicht aus. Auch eine bloße Umwidmungsvereinbarung ändert Ihre Rechtslage nicht so, dass sie nur mehr berichtigt werden müsste.

Berichtigung der Miteigentumsanteile

Nein. Die Anteile können nur berichtigt werden, wenn die Nutzwerte zuvor neu festgesetzt wurden, entweder durch das Gericht oder durch eine Einigung aller Wohnungseigentümer. Ohne diese Neufestsetzung ist eine bloße Berichtigung nicht möglich.

Neubegründung von Wohnungseigentum und Frist

Verzichten alle Wohnungseigentümer und wird das Wohnungseigentum daraufhin gelöscht, ist es formell beendet. Wird zugleich neues Wohnungseigentum vereinbart und eingetragen, liegt aber keine erstmalige Begründung vor. Die Dreijahresfrist beginnt dadurch nicht neu zu laufen.