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Wohnungseigentum

561 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Verfügung über die Rangordnungsanmerkung · günstig für Wohnungseigentumsbewerber

Nein. Über die zugunsten der Wohnungseigentumsbewerber angemerkte Rangordnung darf der Liegenschaftseigentümer, also der Bauträger, nicht verfügen. Auch das Ausnützen der damit verbundenen Rangwirkungen gilt als solche Verfügung und steht ihm nicht zu.

Wiederherstellung eines Kaminanschlusses · günstig für Antragsteller

Die Wiederherstellung eines früher einzeln genutzten Kaminanschlusses, der für allgemeine Zwecke des Hauses umgewidmet wurde, betrifft die Liegenschaft als Ganzes. Richtet sich Ihr Antrag nur gegen den einzelnen Wohnungseigentümer, muss dieser die Zustimmung der übrigen Eigentümer einholen und, wenn ihm das nicht gelingt, das Gericht anrufen.

Nachträgliche Eintragung im gesicherten Rang · günstig für Wohnungseigentümer

Ja. Ein Mit- und Wohnungseigentümer kann verlangen, dass auch das Wohnungseigentum nachträglich in jenem Rang eingetragen wird, den die Anmerkung gesichert hat. Eintragungen, die in der Zwischenzeit erwirkt wurden, sind dann zu löschen.

Realteilung trotz Wohnungseigentumsbestimmungen · günstig für Miteigentümer

Ja. Die Aufzählung jener wohnungseigentumsrechtlichen Bestimmungen, die in diesem Zusammenhang gelten, wird nicht auf die Regel über die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft ausgedehnt. Diese Bestimmung steht einem Begehren auf reale Teilung daher nicht entgegen.

Abtretung von Ansprüchen an die Eigentümergemeinschaft · günstig für Wohnungseigentümer

Ja. Nutzt ein anderer Wohnungseigentümer allgemeine Teile eigenmächtig allein, können Sie Ihren Anspruch auf Benützungsentgelt an die Eigentümergemeinschaft abtreten; diese kann ihn dann geltend machen. Abtretbar sind aber nur Ansprüche, die mit der Erhaltung der allgemeinen Teile zusammenhängen.

Anpassung der Anteile nach Nutzwertänderung · günstig für Wohnungseigentümer

Ändern sich die Nutzwerte während der Bauausführung nur geringfügig, können die Miteigentumsanteile im Grundbuch vereinfacht angepasst werden. Die Nutzwerte müssen zuvor entweder vom Gericht oder einvernehmlich von allen Wohnungseigentümern neu festgesetzt werden. Ob dabei allgemeine Teile in eine Wohnung einbezogen werden, spielt keine Rolle.

Eigentumspartnerschaft nach dem Tod · günstig für Partner

Nein. Soll der Anteil an der Eigentumswohnung aufgrund einer Vereinbarung übergehen, setzt die dafür nötige Amtsbestätigung die Zustimmung des überlebenden Partners voraus. Wird bestritten, dass die Vereinbarung gültig ist, muss darüber im streitigen Verfahren entschieden werden.

Kostenaufteilung bei gemeinnützigen Bauvereinigungen

Nein. Besteht an der Liegenschaft bereits Wohnungseigentum, sind die dafür festgelegten Nutzwerte auch für die Aufteilung maßgeblich. Eine zusätzliche gerichtliche Festsetzung dieser Nutzwerte ist dafür nicht nötig.

Anmerkung im Rang der Treuhänderrangordnung · günstig für Wohnungseigentumsbewerber

Nein. Als Wohnungseigentumsbewerber können Sie die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum im Rang der Treuhänderrangordnung beantragen, ohne den Treuhänder einzubeziehen. Er wird dadurch weder in seinen Grundbuchsrechten noch sonst in geschützten Interessen verletzt.

Minderheitsrechte gegen den Hausverwalter · günstig für Verwalter

Nein. Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie im Außerstreitverfahren nicht sämtliche allgemeinen Pflichten des Verwalters gegen ihn durchsetzen. Der Verweis im Gesetz ist enger zu verstehen, als sein Wortlaut vermuten lässt.

Gerichtsstand bei Widmungsänderung · günstig für Kläger

Am Ort der Liegenschaft. Klagen Sie einen anderen Wohnungseigentümer, weil er die vereinbarte Widmung seines Objekts eigenmächtig ändert, geht es nach dem Europäischen Gerichtshof um ein Recht an einer unbeweglichen Sache, sofern die Widmung gegenüber jedermann wirkt. Wirkt sie nur zwischen den Miteigentümern, geht es um einen Vertrag, der ebenfalls am Ort der Liegenschaft zu erfüllen ist.

Wohnungseigentum der Partner im Todesfall

Beim Tod eines von zwei Wohnungseigentumspartnern übernimmt in bestimmten Fällen das Grundbuchsgericht jene Aufgaben, die sonst das Verlassenschaftsgericht hat. Es muss dann zwingend auch nach jenen Verfahrensregeln vorgehen, die sonst für das Verlassenschaftsgericht gelten.

Erhaltungsarbeiten gegen den Mehrheitswillen · günstig für Mehrheit

Als einzelner Wohnungseigentümer können Sie Erhaltungsarbeiten an den allgemeinen Teilen des Hauses auch gegen den Willen der Mehrheit verlangen. Das gilt aber nicht für Maßnahmen, die den Standard des Hauses verschlechtern. Solche Maßnahmen können Sie selbst dann nicht erzwingen, wenn eine Behörde sie aufgetragen hat.

Abstimmungseinheiten im Wohnungseigentum · günstig für Wohnungseigentümer

Ja. Auch wenn die Eigentümer für die Abrechnung eigene Einheiten vereinbart haben, kann das Gericht dazu passende getrennte Abstimmungseinheiten festlegen. Voraussetzung ist, dass mit dieser Vereinbarung nicht zugleich auf solche Abstimmungseinheiten verzichtet werden sollte.

Ausnahme vom Heizkostengesetz bei Wärmelieferung · günstig für Wärmeabnehmer

Die Ausnahme für gewerbliche Wärmeerzeuger greift nur, wenn die im Gebäude erzeugte Wärme auch andere Gebäude versorgt, also eine Versorgung ähnlich der Fernwärme vorliegt. Versorgt die Anlage nur das eigene Gebäude, bleiben die Heizkostenregeln anwendbar.

Abrechnung nach Kauf einer Genossenschaftswohnung · günstig für Verwalter

Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.

Nutzwerte vor der Baubewilligung · günstig für Wohnungseigentümer

Wenn die Änderung auf der Zustimmung der Wohnungseigentümer oder einer Gerichtsentscheidung beruht und baurechtlich voraussichtlich zulässig ist, genügt das. Ist nicht ersichtlich, warum eine Baubewilligung ausbleiben sollte, rechtfertigt auch eine noch nicht bewilligte Bauführung die gerichtliche Nutzwertfestsetzung.

Liegenschaft als Grundbuchskörper

Wohnungseigentum kann nur am gesamten Grundbuchskörper begründet werden; dieser ist die Liegenschaft im Sinn des Gesetzes. Es ist nicht nötig, dass alle Grundstücke dieses Körpers bebaut sind.

Bindung an die baubehördliche Bescheinigung

Nein. Auch wenn die Baubehörde ein Objekt als baulich selbständig bescheinigt, beurteilt das Gericht selbständig, ob es nach den Regeln des Wohnungseigentums überhaupt tauglicher Gegenstand des Wohnungseigentums sein kann.

Parteistellung im Nutzwertverfahren

Parteistellung im Verfahren über die Nutzwerte hat nur, wer im maßgeblichen Zeitraum nach dem Grundbuchstand Miteigentümer ist. Geht das Eigentum über, scheidet der frühere Eigentümer aus dem Verfahren aus und der Erwerber tritt an seine Stelle.

Kleine Lagerräume im Wohnungseigentum

Sehr kleine Lagerräume von etwa eineinhalb bis sechseinhalb Quadratmetern haben nach allgemeiner Auffassung keine selbständige wirtschaftliche Bedeutung. Das gilt besonders, wenn nach den Plänen nicht einmal sicher ist, dass sie nach allen Seiten baulich abgeschlossen sind. An solchen Räumen kann daher kein eigenes Wohnungseigentum bestehen.

Eigentümergemeinschaft und Pfandrechte · günstig für Wohnungseigentümer

Nein. Der Eigentümergemeinschaft stehen nur Rechte der Verwaltung zu, nicht die Rechte der einzelnen Eigentümer. Sie kann daher nicht im eigenen Namen die Löschung von Pfandrechten einzelner Wohnungseigentümer bewirken.

Beteiligte im Heizkostenverfahren

Im Verfahren über die Wärmeabrechnung werden der Verwalter des Gebäudes und das mit der Abrechnung beauftragte Unternehmen von Amts wegen beigezogen. Sie haben dort nur eine beratende Aufgabe und sind keine Parteien.

Inhalt der Klagsanmerkung im Grundbuch

Nein. Angemerkt wird nur die Klage, nicht die eingeklagte Forderung, auf die sich das Vorrecht bezieht. Wurde ein Miteigentumsanteil im ursprünglichen Antrag vergessen, kann dort auf Antrag noch die Ausdehnung der Klage angemerkt werden.

Anwendbares Recht bei Eintragung von Wohnungseigentum

Alle Eintragungen von Wohnungseigentum nach dem 1. Juli 2002 müssen den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 entsprechen. Maßgeblich ist dabei, wann das später bewilligte Grundbuchsgesuch bei Gericht eingelangt ist.

Zehn-Prozent-Grenze je Anteil

Die Grenze von zehn Prozent ist auf jeden einzelnen Miteigentumsanteil zu beziehen. Es macht keinen Unterschied, ob alle betroffenen Anteile demselben Eigentümer gehören und bei ihm bleiben.

Wirksamkeit eines Sachbeschlusses

Ein Sachbeschluss in einem solchen Verfahren wird erst wirksam, wenn ihn keine der aktenkundigen Parteien mehr anfechten kann. Solange also für irgendeine Partei noch ein Rechtsmittel offen steht, entfaltet er keine Wirkung.

Keine Teilrechtskraft gegenüber Miteigentümern

Nein. Bekämpft nur ein Antragsgegner den stattgebenden Sachbeschluss, wird dieser gegenüber den übrigen Wohnungseigentümern nicht teilweise rechtskräftig. Die Entscheidung bleibt also insgesamt offen.

Verwalter als Partei im Beschlussstreit · günstig für Verwalter

Wird ein Beschluss der Eigentümer wegen formeller Fehler bekämpft, die auf ein Fehlverhalten des Verwalters zurückgehen sollen, ist der Verwalter am Verfahren beteiligt. Er kann dann auch selbst ein Rechtsmittel ergreifen.

Gleiche Belastung der Anteile beim Wohnungseigentum

Nein. Anteile, die verschieden belastet sind, dürfen nicht zu einem Anteil verbunden werden, auf dem Wohnungseigentum begründet werden soll. Die verbundenen Anteile müssen immer dasselbe rechtliche Schicksal haben. Das gilt auch dann, wenn ein Anteil frei ist und der andere durch eine Beschränkung des Eigentums gebunden ist.