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Arbeitsrecht

1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Nachtbetrieb im Gastgewerbe · günstig für Arbeitgeber

Ein Nachtbetrieb ist nur ein Betrieb, der seine Tätigkeit sowohl organisatorisch als auch wirtschaftlich schwerpunktmäßig in der Nacht ausübt. Ein Betrieb, der rund um die Uhr geöffnet hat, erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Einrichtungen für die Ruhepause · günstig für Arbeitgeber

Aus der Pflicht des Arbeitgebers, Ihnen Ruhepausen in einem bestimmten Ausmaß zu gewähren, folgt kein Anspruch auf bestimmte Einrichtungen für die Pause. Toiletten sowie Wasch-, Sitz- und Kochgelegenheiten können Sie darauf nicht stützen.

Haftung des Betriebs für sexuelle Belästigung · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Ein Unternehmen haftet als Arbeitgeber für eine sexuelle Belästigung auch dann, wenn der Belästiger kein förmlicher Geschäftsführer ist, aber durch seine Stellung und seine Befugnisse gegenüber den Beschäftigten wie ein Unternehmer auftreten kann. Die Belästigung muss mit dieser Stellung in einem inneren Zusammenhang stehen.

Wiedereinstellungszusage des Arbeitgebers · günstig für Arbeitnehmer

Sagt Ihnen der Arbeitgeber nach einer echten Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses zu, Sie wieder einzustellen, haben Sie damit ein Wahlrecht. Machen Sie davon Gebrauch, entsteht ein neues Arbeitsverhältnis, und zwar grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen.

Weisungsverstoß als Kündigungsgrund · günstig für Arbeitgeber

Ja, das kann ein Kündigungsgrund sein. Verstößt ein Lehrer gegen eine Weisung, die seinen Unterricht betrifft, und erklärt er, sich auch künftig nicht daran zu halten, liegt eine grobe Verletzung der Dienstpflichten vor. Das rechtfertigt die Kündigung des Dienstverhältnisses.

Datenschutz und Rechte des Betriebsrats · günstig für Betriebsrat

Die Befugnisse des Betriebsrats werden durch das Datenschutzrecht nicht berührt. Der Betriebsrat kann seine Kontroll- und Einsichtsrechte daher weiterhin ausüben.

Einstufung im Bäckergewerbe ohne Lehre · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Wenn Sie im Bäckergewerbe die Tätigkeiten eines Mischers oder Ofenarbeiters verrichten, sind Sie in die oberste Verwendungsgruppe des Kollektivvertrags einzustufen und nach deren Mindestlohn zu entlohnen. Ob Sie eine Lehre abgeschlossen haben, spielt dafür keine Rolle.

Benachteiligung wegen vermuteter Eigenschaft · günstig für Arbeitnehmer

Der Schutz vor Benachteiligung greift auch dann, wenn sich der Dienstgeber über das geschützte Merkmal geirrt hat. Irrtümer rechtfertigen eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots nicht. Es kommt also nicht darauf an, ob das Merkmal wirklich vorliegt oder nur vermutet wird.

Fahrtkostenersatz bei Arbeitskräfteüberlassung · günstig für Arbeitgeber

Nein. Als überlassene Arbeitskraft muss Ihnen die bezahlte Heimreise am Wochenende jedenfalls ermöglicht werden. Die Fahrtkosten bekommen Sie aber nur ersetzt, wenn Sie tatsächlich nach Hause gefahren sind. Kosten für eine nicht angetretene Fahrt werden nicht bezahlt.

Religiöse Kleidung am Arbeitsplatz · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Der Schutz vor Benachteiligung wegen der Religion im Arbeitsverhältnis erfasst auch das Tragen religiöser Kleidungsstücke. Solche Kleidung zeigt nach außen die Zugehörigkeit zu einer Religion und steht daher unter dem Schutz der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Kundenerwartungen als Rechtfertigung · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Unbestimmte Erwartungen oder Vorbehalte von Kunden rechtfertigen eine Benachteiligung nicht; das Recht will gerade Vorurteile überwinden. Entscheidend ist allein, ob das Ablegen des Kleidungsstücks für die Arbeit wesentlich und entscheidend ist.

Zurücksetzung wegen religiöser Kleidung · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Wird eine Notariatsangestellte wegen des islamischen Kopftuchs und der Abaya beim Kontakt mit Klienten und bei der Tätigkeit als Testamentszeugin gegenüber anderen zurückgesetzt, liegt eine unmittelbare Benachteiligung wegen der Religion bei den Arbeitsbedingungen vor.

Wahlzeuge als Dienstverhinderungsgrund · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Die Tätigkeit als Wahlzeuge bei einer Betriebsratswahl ist eine so wesentliche gesellschaftliche Verpflichtung, dass sie als Grund für eine Dienstverhinderung gilt. Sie behalten dafür Ihren Entgeltanspruch, obwohl keine Rechtspflicht zu dieser Tätigkeit besteht.

Sexuelle Belästigung ohne Zurückweisung · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Für eine sexuelle Belästigung ist es nicht nötig, dass Sie das Verhalten ausdrücklich oder stillschweigend zurückgewiesen oder abgelehnt haben. Das Fehlen einer Abwehr spricht nicht gegen die Belästigung.

Urlaubszuschuss und Resturlaub aus Vorjahren · günstig für Arbeitnehmer

Der Urlaubszuschuss wird fällig, sobald Sie Urlaub verbrauchen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Urlaub im laufenden Jahr entstanden ist oder noch aus Vorjahren stammt.

Schriftform bei Elternteilzeit · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Wollen Sie und Ihr Arbeitgeber eine vereinbarte Elternteilzeit abändern oder vorzeitig beenden, muss das schriftlich geschehen. Eine bloß mündliche Absprache genügt dafür nicht.

Willkürliche Vereitelung eines Entgeltanspruchs · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Eine Vertragsklausel, die es dem Arbeitgeber erlaubt, das Entstehen Ihres Anspruchs völlig willkürlich zu vereiteln, verstößt gegen die guten Sitten und ist unwirksam. Das gilt auch nach jenen Meinungen, die solche Vereinbarungen sonst für zulässig halten.

Ständige Nachtarbeit im Kollektivvertrag · günstig für Arbeitnehmer

Ständig in der Nacht beschäftigt sind Sie schon dann, wenn Ihre Arbeit regelmäßig weit überwiegend in der Nacht anfällt. Es ist nicht nötig, dass Sie durchgehend an sechs Werktagen in der Nacht arbeiten.

Abfertigung bei Teilzeitbeschäftigung · günstig für Dienstgeber

Ja. Bei teilbeschäftigten Vertragsbediensteten darf die Grundlage für die Abfertigung anteilig nach dem Beschäftigungsausmaß berechnet werden. Diese anteilige Berechnung ist zulässig.

Zwingende Regelung zur Mehrarbeit · günstig für Arbeitnehmer

Die gesetzliche Regelung über die Mehrarbeit von Teilzeitbeschäftigten ist zwingend. Sie kann durch eine Vereinbarung nicht zu Ihren Lasten geändert werden.

Begriff der Behinderung im Arbeitsleben

Eine Funktionsbeeinträchtigung ist eine Einschränkung jener Funktionen, die ein gesunder Mensch gleichen Alters üblicherweise hat. Nicht jede solche Einschränkung ist schon eine Behinderung. Dazu muss sie geeignet sein, Ihre Teilhabe am Arbeitsleben zu erschweren, und sie darf nicht nur vorübergehend sein.

Förderungspflicht des Vorgesetzten · günstig für Arbeitnehmer

Ein Vorgesetzter im öffentlichen Dienst ist verpflichtet, das dienstliche Fortkommen seiner Mitarbeiter nach Maßgabe ihrer Leistungen zu fördern. Diese Pflicht bezweckt auch den Schutz der persönlichen Interessen des einzelnen Bediensteten.

Haftung bei sexueller Belästigung im Betrieb · günstig für Arbeitnehmer

Wer Sie sexuell belästigt hat, und Ihr Arbeitgeber, dem das Verhalten seines Vertreters zugerechnet wird, haften Ihnen gemeinsam für denselben Schaden. Sie können sich aussuchen, an wen Sie sich halten, den Schaden aber nur einmal ersetzt bekommen.

Rückzahlung von Ausbildungskosten ohne Abschluss · günstig für Arbeitnehmer

Fehlt der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung, müssen Sie die Kosten nur dann zurückzahlen, wenn Sie den Erfolg schuldhaft vereitelt haben. Ohne dieses Verschulden besteht keine Rückzahlungspflicht.

Verfall des Anspruchs auf Arbeitszeitaufzeichnungen · günstig für Arbeitgeber

Auch auf den Anspruch, dass Ihnen die Arbeitszeitaufzeichnungen übermittelt werden, sind Verfallsklauseln des Kollektivvertrags grundsätzlich anwendbar. Der Anspruch kann daher durch Zeitablauf untergehen.

Begründung der Kündigung an Universitäten · günstig für Arbeitnehmer

Ja, im Bereich des Kollektivvertrags für die Universitäten. Dort darf nur unter Angabe des Grundes gekündigt werden, und die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Deshalb muss auch die Begründung in der schriftlichen Kündigung enthalten sein; eine gesonderte formlose Begründung genügt nicht.

Rückforderung unzulässiger Betriebsratsleistungen · günstig für Arbeitgeber

Leistungen, die gegen das Verbot der Besserstellung von Betriebsräten verstoßen, darf der Betriebsinhaber nicht nur für die Zukunft einstellen. Er kann auch bereits geleistete Zahlungen zurückfordern.

Ende einer befristeten Versetzung · günstig für Arbeitgeber

Endet eine befristete Versetzung, die für Sie eine Verbesserung war, ist das keine verschlechternde Versetzung. Aus dem bloßen Ende dieser Befristung entsteht daher kein Anspruch auf eine Ergänzungszulage.

Jubiläumsgeld und Anrechnung früherer Zeiten · günstig für Arbeitnehmer

Das Jubiläumsgeld hängt davon ab, wie lange Sie schon im Betrieb sind. Wird die nötige Dauer durch eine neue Regel verkürzt, gilt im Zweifel die neue Regel. Zeiten, die Sie schon vorher im Betrieb waren, zählen dabei mit, selbst wenn die Frist dadurch bereits erfüllt ist.

Auslegung des normativen Kollektivvertragsteils

Die verbindlichen Bestimmungen eines Kollektivvertrags werden wie ein Gesetz ausgelegt. Maßgeblich sind die eigentümliche Bedeutung der Worte in ihrem Zusammenhang und die Absicht dessen, der die Regel gesetzt hat.