Arbeitsrecht
1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Die sexuelle Belästigung einer Schwesternschülerin durch einen Stationsgehilfen ist ein wichtiger Grund. Der Dienstgeber darf das Dienstverhältnis deshalb vorzeitig auflösen.
Ein höherer Lohn ist sachlich gerechtfertigt, wenn damit verhindert werden soll, dass wichtige und schwer ersetzbare Mitarbeiter zu einem anderen Arbeitgeber wechseln. Voraussetzung ist ein konkretes besseres Angebot von dritter Seite. Eine solche Erhöhung ist daher nicht zu beanstanden.
Wenn Sie das Arbeitsverhältnis wegen einer Gefährdung Ihrer Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragsbestimmungen vorzeitig beenden, müssen Sie diese Gründe behaupten und beweisen.
Ob Sie trotz Tätigkeit im Ausland einem inländischen Betrieb zugehören, hängt davon ab, wie eng Ihre Beziehung zu diesem Betrieb ist. Entscheidend ist, ob Sie trotz der Arbeit außerhalb der Betriebsstätte noch Teil der betrieblichen Organisation sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die heutigen Kommunikationsmittel eine Eingliederung über größere Entfernungen weit eher möglich machen als früher.
Nein. Eine Versetzung, die ohne die nötige Zustimmung des Betriebsrats erfolgt ist, wird durch eine nachträgliche Zustimmung nicht wirksam. Die Zustimmung wirkt nur für die Zukunft. Wirksam wäre die Versetzung erst, wenn sie nach der Zustimmung wiederholt wird.
Eine Pensionszusage wird nach den allgemeinen Regeln für Verträge ausgelegt. Entscheidend ist, wie die Formulierung nach der Übung des redlichen Verkehrs zu verstehen ist. Maßgeblich ist dabei nicht nur der Wortlaut, sondern auch, wie die Zusage verstanden und gehandhabt wurde.
Ob die Entlassung eines begünstigten behinderten Arbeitnehmers berechtigt ist, richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Entlassungsrechts. Ein eigener Maßstab gilt dafür nicht.
Für eine Essenspause gibt es keine gesetzliche oder kollektivvertragliche Vorgabe, dass sie zu festen Zeiten liegen muss oder dass ein Raum zum Händewaschen und zum Aufwärmen der Speisen bereitsteht. Solche Anforderungen lassen sich aus den Regelungen nicht ableiten.
Beruft sich der Arbeitgeber darauf, dass betriebliche Erfordernisse die Kündigung rechtfertigen, muss er alle dafür wesentlichen Umstände vorbringen und beweisen. Die Beweislast liegt also bei ihm, nicht bei Ihnen.
Wenn Sie eine Abteilung leiten, aber einem Hauptabteilungsleiter unterstehen, kein eigenes Budget haben und Ihr Konzept nicht frei und eigenverantwortlich durchsetzen können, haben Sie keinen maßgeblichen eigenverantwortlichen Einfluss auf die Betriebsführung. Sie zählen dann nicht zu den leitenden Angestellten.
Nicht unbedingt. Der Ersatz kann herabgesetzt werden; allein dass Sie gegen eine ausdrückliche Weisung verstoßen haben, schließt eine Herabsetzung nicht aus. Ob und wie weit gemäßigt wird, hängt vom Einzelfall ab.
Wurden Sie bei einer Bewerbung diskriminiert, muss der Arbeitgeber beweisen, dass Sie die zu besetzende Stelle auch ohne die Diskriminierung nicht bekommen hätten. Der Grund dafür ist, dass nur er die Voraussetzungen sämtlicher Bewerber überblicken kann.
So wie bei der Entlassung dürfen auch beim Austritt weitere Gründe später vorgebracht werden. Sie können sich also im Verfahren auch auf einen Grund berufen, den Sie bei Ihrem Austritt nicht genannt haben.
Gesetzwidriges Verhalten und unlautere Geschäftspraktiken Ihres Arbeitgebers müssen Sie nicht geheim halten, weil daran kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Geht es um strafbare Vorgänge, dürfen Sie im Interesse der Allgemeinheit auch Anzeige erstatten, sollen dabei aber möglichst schonend vorgehen. Nur haltlose und unbegründete Anschuldigungen rechtfertigen eine Entlassung.
Die Regelung über befristete Dienstverhältnisse im Mutterschutzgesetz soll verhindern, dass das Mutterschutzgesetz umgangen wird. Sie richtet sich also gegen Gestaltungen, mit denen der Schutz ausgehebelt werden soll.
Nein. Der Dienstgeberbeitrag ist eine Abgabe, die der Arbeitgeber zu tragen hat und nicht Sie. Auch den Zuschlag zu diesem Beitrag schuldet der Arbeitgeber.
Auch eine Straftat außerhalb des Dienstes kann den Interessen des Dienstes schaden und das Vertrauen der Allgemeinheit in Ihre sachliche Arbeit untergraben. Dabei zählen Art und Inhalt der Tat, das verletzte Rechtsgut sowie Ihre Stellung und Ihr Aufgabenbereich. Bei einer Volksschullehrerin, die einen Ladendiebstahl begeht, hat das Gericht das bejaht.
Dass sich der Schuldner auf Tatsachenbehauptungen stützt, die sich als unzutreffend herausstellen, ändert nichts an Ihrem Anspruch auf Zinsen. Die Zinsen stehen Ihnen also trotzdem zu.
Ein Landeskrankenhaus ist ein Betrieb im Sinn des Arbeitsverfassungsgesetzes. Die Regeln über die betriebliche Mitbestimmung sind daher dort anzuwenden.
Eine Ermahnung ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für eine Kündigung von Vertragsbediensteten. Sie kann aber nach Treu und Glauben und wegen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nötig sein. Das gilt nur, wenn Ihnen die Fehlerhaftigkeit Ihres Verhaltens nicht bewusst sein musste, etwa weil der Arbeitgeber es lange widerspruchslos hingenommen hat.
Das Gesetz zählt abschließend auf, wann die Amtszeit eines Betriebsrats vorzeitig endet. Dass die Zahl der Beschäftigten unter fünf sinkt, steht nicht in dieser Aufzählung. Die Amtszeit des Betriebsrats endet dadurch also nicht.
Nein. Eine Zugangskontrolle, die den Fingerabdruck der Beschäftigten erfasst, berührt die Menschenwürde und braucht die Zustimmung des Betriebsrats. Dasselbe gilt für ein Ortungssystem im Dienstfahrzeug, das den Arbeitnehmer während Arbeitszeit und Freizeit erfasst.
Im Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe ist die ununterbrochene Betriebszugehörigkeit so zu verstehen, dass die Zeit eines unmittelbar davor liegenden Lehrverhältnisses mitzählt. Für die Berechnung der Kündigungsfristen wird Ihre Lehrzeit dort also berücksichtigt.
Nein. Die Kündigung eines Vertragsbediensteten muss schriftlich erfolgen, und schriftlich bedeutet hier auch unterschrieben. Ohne Unterschrift ist die vorgeschriebene Form nicht eingehalten.
Wer sich auf eine Benachteiligung beruft, muss selbst behaupten, worin sie liegt, und sie glaubhaft machen. Erst dann kann sie im Verfahren geprüft werden.
Ja. Eine Vereinbarung, nach der der Beschäftigerbetrieb dem Überlasser eine Strafe zahlen muss, wenn er einen früher überlassenen Arbeitnehmer nach dessen Ausscheiden beschäftigt, ist verboten und deshalb unwirksam. Auf die Bezeichnung der Zahlung, etwa Ablöse, Provision oder Rekrutierungsaufwand, kommt es nicht an.
Das Verbot der Benachteiligung greift nicht erst bei der Zusage oder Absage. Es gilt für das gesamte Bewerbungs- und Auswahlverfahren, also auch für alles, was der Arbeitgeber im Vorfeld tut. Jedes benachteiligende Verhalten in diesem Ablauf ist verboten.
Belästigend sind unangebrachte Äußerungen, die Ihre Würde verletzen und ein demütigendes Umfeld schaffen. Haben sie einen Bezug zu Ihrer Behinderung oder zu damit verbundenen Eigenschaften, ist der geforderte Zusammenhang jedenfalls gegeben. Dieser Zusammenhang darf nicht eng ausgelegt werden.
Die Tätigkeit in einer geschützten Werkstätte dient in erster Linie der arbeitenden Person selbst. Deshalb liegt kein Arbeitsvertrag vor, und die Entgeltregeln eines Kollektivvertrags gelten für diese Tätigkeit nicht.
Für den Anspruch auf den Pensionszuschuss aus der betrieblichen Regelung für das Kabinenpersonal ist es nicht nötig, bis zum Erreichen des Pensionsalters im Betrieb tätig gewesen zu sein. Ein früheres Ausscheiden schadet dem Anspruch also nicht.