Schadenersatz
2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Müssen Sie Zeit und Geld aufwenden, um einen Schaden zu beheben, können Sie den Ersatz dieses Mehraufwands vom Schädiger verlangen.
Wie ein Tier verwahrt oder beaufsichtigt werden muss, richtet sich immer nach den Umständen des einzelnen Falles. Es trifft daher nicht zu, dass ein Hund in ländlicher Umgebung stets frei herumlaufen darf.
Heilungskosten sind Ausgaben, die durch die Verletzung veranlasst wurden und die Folgen des Unfalls beseitigen oder wenigstens bessern sollen. Was Sie auch ohne den Unfall ausgegeben hätten, zählt nicht dazu. Bei verletzten Tieren gilt dasselbe: Unterbringungskosten ohne Aussicht auf Heilung sind keine Heilungskosten.
Kosten dafür, die Wohnung so umzubauen, dass sie mit dem Rollstuhl benützbar ist, zählen zu den Kosten Ihrer durch die Verletzung vermehrten Bedürfnisse. Sie gehören damit zum ersatzfähigen Schaden.
Auch ein einmaliger Verstoß gegen Schutzvorschriften kann grob fahrlässig sein, wenn nach den Umständen ein Schaden wahrscheinlich vorhersehbar war. Umgekehrt begründet nicht jede Übertretung einer Schutzvorschrift schon grobe Fahrlässigkeit.
Grob fahrlässig handelt, wer eine Sorgfaltspflicht außergewöhnlich und auffallend vernachlässigt. Dazu muss der Eintritt des Schadens wahrscheinlich und nicht bloß möglich vorhersehbar gewesen sein.
Ja. Wer Dachdeckerarbeiten auf einem Dach mit elf Öffnungen durchführen lässt und dabei jede Sicherungsmaßnahme unterlässt, handelt grob fahrlässig. Ebenso wurde grobe Fahrlässigkeit angenommen, wenn jemand die Arbeitnehmerschutzvorschriften bei besonders gefährlichen Abbrucharbeiten gleichgültig behandelt.
Können Sie sich nach einem Unfall kaum noch bewegen, kann ein Auto der einzige zweckmäßige und vernünftige Ausgleich dafür sein. Dann sind Ihnen auch die Kosten für die Anschaffung zu ersetzen.
Eine Gesundheitsverletzung ist eine Störung der inneren Lebensvorgänge, etwa ein Schock durch eine massive Einwirkung auf die Psyche. Eine seelische Einwirkung, die bloß Ihr Wohlbefinden beeinträchtigt, genügt dafür nicht. Bloße Verärgerung oder Aufregung über einen eingetretenen Schaden reicht daher für einen Anspruch nicht aus.
Als Verletzung gilt jede Beeinträchtigung Ihrer körperlichen oder geistigen Gesundheit und Unversehrtheit. Äußerlich sichtbare Spuren sind nicht nötig. Schon das Zufügen von Schmerzen ist eine Körperverletzung, auch wenn der Körper keine bleibenden Veränderungen erleidet.
Als selbständig Erwerbstätiger können Sie entweder den entgangenen Verdienst oder die Kosten für eine Ersatzkraft geltend machen. Auch beides zusammen ist möglich, wenn Sie trotz Ersatzkraft weniger verdient haben, als wenn Sie selbst gearbeitet hätten.
Nein. Haben Sie sich über das Schmerzengeld verglichen, erfasst diese Einigung im Zweifel nur die damals bekannten oder vorhersehbaren Folgen. Treten später Beschwerden auf, mit denen Sie bei sorgfältiger Betrachtung damals nicht rechnen mussten, können Sie dafür noch ergänzend Schmerzengeld verlangen.
Ja, wenn der Vergleich das vorbehalten hat. Maßgeblich sind seine Entstehungsgeschichte und sein Wortlaut; auch eine Teilabfindung von Schmerzengeldansprüchen kann vereinbart werden. Umfasst der Vergleich den Anspruch dagegen, ist eine Nachforderung ausgeschlossen.
Für die Höhe des Schmerzengeldes zählt das Gesamtbild der Schmerzen. Berücksichtigt werden ihre Dauer und ihre Stärke, die Schwere der Verletzung und das Ausmaß der körperlichen und seelischen Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit.
Nein. Körperliche und seelische Schmerzen werden gemeinsam in einem Betrag abgegolten und nicht getrennt zugesprochen. Ob die seelischen Schmerzen vom Tod eines nahen Angehörigen beim selben Unfall herrühren oder von anderen Unfallursachen, macht dabei keinen Unterschied.
Es soll die durch die Schmerzen entstandenen Unlustgefühle ausgleichen. Sie sollen dadurch in die Lage versetzt werden, sich als Ersatz für die Leiden und die entzogene Lebensfreude andere Annehmlichkeiten und Erleichterungen zu verschaffen. Bestimmte Anschaffungen wie ein Spezialfahrrad werden deshalb nicht gesondert ersetzt, und mit dem Tod des Verletzten endet diese Ausgleichsfunktion.
Ja, es kann sich erhöhend auswirken. Das Bewusstsein, körperlich nicht mehr voll einsatzfähig zu sein, Sport nur mehr eingeschränkt ausüben zu können und im Beruf beeinträchtigt zu sein, belastet gerade jüngere Menschen stark. Das wird bei der Bemessung berücksichtigt.
Ja. Die Beeinträchtigung der sportlichen Betätigung begründet einen Schmerzengeldanspruch. Anerkannt wurde das etwa für Skifahren, Reiten, Kajakfahren und das Fahren im Gelände mit dem Motorrad.
Nein. Wie schwer das Verschulden des Schädigers wiegt, spielt für die Höhe des Schmerzengeldes keine Rolle, auch bei sehr hohem Verschuldensgrad nicht. Berücksichtigt wird dagegen das seelische Ungemach, etwa die eingeschränkte Beweglichkeit, Minderwertigkeitsgefühle und die verringerte Lebensfreude.
Auch für seelische Schmerzen, die Folge einer körperlichen Schädigung sind, steht Ihnen Schmerzengeld zu.
Grobe Fahrlässigkeit ist eine Außerachtlassung der gebotenen Sorgfalt, die sich erheblich und ungewöhnlich von alltäglichen Unachtsamkeiten abhebt und bei der der Schaden wahrscheinlich vorhersehbar ist. Der Verstoß gegen das normale Handeln muss auffallen und der Vorwurf in höherem Maß gerechtfertigt sein. Es braucht einen objektiv besonders schweren Verstoß, der auch persönlich schwerstens vorzuwerfen ist.
In der Regel bleibt auch nach einer einwandfreien Reparatur ein Wertverlust bestehen, weil Käufer für ein Unfallauto weniger zahlen. Nur bei ganz geringfügigen und harmlosen Schäden gilt das nicht.
Das Schmerzengeld ist eine Gesamtentschädigung. Bei der Bemessung wird der Gesamtbetrag daher nicht in Teilbeträge für einzelne Verletzungen oder einzelne Folgen zerlegt.
Ja. Der Wertverlust, der trotz einwandfreier Reparatur bleibt, ist ein eigener Schaden und wird zusätzlich zu den Reparaturkosten ersetzt. Ein früherer Schaden am Fahrzeug schließt diesen Ersatz nicht aus.
Für den Verlust des Sehvermögens sprechen die Gerichte ein hohes Schmerzengeld zu. Der Betrag hängt davon ab, wie stark das Sehen beeinträchtigt ist und welche weiteren Beschwerden dazukommen. Für den Verlust eines Auges wurden etwa 40.000 Euro als angemessen angesehen.
Wird ein Unterhaltspflichtiger getötet, umfasst der Ersatz nicht nur das, was den Hinterbliebenen bereits entgangen ist, sondern auch das, was ihnen künftig entgeht. Ersetzt wird alles, was sie bekommen hätten, wenn der Getötete noch leben würde.
Die Höhe richtet sich danach, wie lange und wie stark Sie körperlich und seelisch gelitten haben, wie kompliziert die Heilung verlief und welche Folgen bleiben. Auch eine Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit zählt dazu. Dass die Versicherung zögerlich zahlt, erhöht das Schmerzengeld für sich genommen nicht.
Bei der Bemessung des Schmerzengeldes können auch Schmerzen berücksichtigt werden, die erst in Zukunft zu erwarten sind. Sie müssen daher nicht nur die bereits erlittenen Beschwerden geltend machen.
Ja. Den Ersatz der Begräbniskosten können nicht nur jene Hinterbliebenen verlangen, denen Unterhalt entgangen ist. Auch andere nahe Angehörige kommen dafür in Betracht, in entschiedenen Fällen etwa ein Onkel, eine Schwiegertochter oder Geschwister.
Nein. Weder Ihre Vermögensverhältnisse noch Ihre soziale Stellung oder Ihre kulturellen Bedürfnisse werden bei der Bemessung berücksichtigt. Auch der Grad des Verschuldens des Schädigers bleibt außer Betracht.