Schadenersatz
2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Eine Vielzahl von Nachlässigkeiten und Unvorsichtigkeiten, von denen jede für sich die Schadensgefahr erhöht, kann zur Haftung wegen grober Fahrlässigkeit führen.
Ja. Wer eine Sache für Sie verwahrt, muss sie sorgfältig behandeln und haftet für jeden Schaden, den er durch Vernachlässigung dieser Sorgfalt verursacht. Schon leichte Fahrlässigkeit genügt. Wie viel Sorgfalt verlangt wird, hängt vom Einzelfall ab; von einem Fachmann wird mehr erwartet.
Der Verwahrer. Kann er Ihnen die anvertraute Sache nicht in jenem Zustand zurückgeben, in dem er sie übernommen hat, weil sie beschädigt oder zerstört wurde oder verloren ging, verletzt er seine Rückgabepflicht. Er muss dann beweisen, dass ihn daran kein Verschulden trifft.
Nein. Auch wenn Sie Ihren behandlungsbedürftigen Zustand selbst verschuldet haben, mindert das Ihre Ansprüche gegen einen Arzt nicht, der Sie danach fehlerhaft behandelt hat. Ebenso wenig darf den Hinterbliebenen ein solches Eigenverschulden bei Unterhaltsentgang und Bestattungskosten vorgehalten werden.
Ja. Wer einen Parkplatz im Freien oder in einem Parkhaus auf einem Flughafen vermietet, haftet seinen Parkplatzmietern für den Zustand jener Wege, die nach den örtlichen Verhältnissen vom Parkplatz zum Flughafengebäude und zurück führen. Er muss diese Wege von Schnee und Eis säubern oder streuen.
Nein, wenn Sie nachweisen können, dass die Fahrt und der Schaden auch ohne Ihre Beteiligung eingetreten wären. Das bloße Mitfahren ist dann kein Beitrag, der eine Haftung für den Schaden begründet.
Ja. Ein kurz vor dem errechneten Geburtstermin totgeborenes Kind gilt für Mutter und Vater als naher Angehöriger. Eine enge Gefühlsbindung wird vermutet; wer den Schaden verursacht hat, müsste das Gegenteil beweisen. Ob das Kind eigene Rechte hätte geltend machen können, spielt keine Rolle.
Ja. Die vorgeschriebenen Spiegel eines Lkw sollen allgemein die Gefahren ausgleichen, die aus der eingeschränkten Sicht des Lenkers entstehen. Gerade im stockenden Verkehr muss er sie tatsächlich benützen, weil sich einspurige Fahrzeuge erlaubterweise vorschlängeln dürfen. Auch vor dem Losfahren nach einem verkehrsbedingten Halt muss er die ganze Fahrbahnbreite beobachten.
Wenn Ihnen nach einer Schädigung Pflege- und Betreuungskosten ersetzt werden, zählt nicht nur die Zeit der tatsächlichen Pflege. Auch die Zeiten, in denen jemand notwendigerweise bei Ihnen anwesend oder in Rufbereitschaft sein muss, sind hinzuzurechnen.
Ja. Ein Sportveranstalter muss auf alle typischen, für ihn erkennbaren Sicherheitsrisiken hinweisen, besonders bei einer Risikosportart und wenn er das Gerät zur Verfügung stellt. Die Aufklärung muss so konkret und umfassend sein, dass Sie die Gefahren selbst abschätzen können. Je gefährlicher die Sportart ist und je weniger Sie mit der Gefahr rechnen müssen, desto strenger ist diese Pflicht.
Nein. Als Anleger müssen Sie grundsätzlich nicht damit rechnen, dass die Ihnen übergebenen Unterlagen in wesentlichen Punkten von den mündlichen Zusicherungen des Beraters abweichen. Dass Sie beides nicht abgeglichen haben, kann Ihnen daher nicht ohne Weiteres als eigenes Verschulden angelastet werden.
Nein. Wer einen Greifreifenrollstuhl benützt, wird im Straßenverkehr wie ein Fußgänger behandelt. Die Beleuchtungspflicht für Fahrzeuge gilt für Rollstühle daher nicht.
Ja, zwei Wochen. Diese Frist ist keine bloße Ordnungsvorschrift wie die Dokumentationspflicht oder das Gebot der Schriftlichkeit. Wird der Eingriff schon vor Ablauf der Frist durchgeführt, gilt die ästhetische Behandlung oder Operation als rechtswidriger Eingriff in Ihre körperliche Unversehrtheit.
Ja, unter Umständen. Die vertraglichen Sicherungspflichten eines Beförderungsunternehmens reichen auch auf Flächen und Anlagen außerhalb des Gebäudes, wenn diese funktionell noch zum Bahnhof gehören und von den Fahrgästen bestimmungsgemäß benützt werden – etwa auf einen Bahnhofsparkplatz.
Ja. Ob Sie für Ihre Arbeitskraft eine Gegenleistung erhalten haben, spielt für den Ersatz des Verdienstentgangs keine Rolle.
Ein Betretungs- und Annäherungsverbot soll die gefährdete Person schützen. Unterlässt die Behörde eine solche Anordnung schuldhaft, kann das Ansprüche gegen den Staat begründen.
Dass ein Medikament und seine Gebrauchsinformation behördlich zugelassen sind, schützt den Hersteller nicht vor der Haftung für ein fehlerhaftes Produkt. Die Zulassung setzt nur Mindestanforderungen. Deutliche Warnhinweise bleiben trotzdem erforderlich, auch wenn Arzt und Apotheker zusätzlich aufklären.
Ein Geschäftsführer haftet Ihnen persönlich in drei Fällen. Erstens, wenn die verletzte Schutzvorschrift ihn persönlich verpflichtet und auch Sie als Dritten schützen soll. Zweitens, wenn er absolut geschützte Güter wie Leben, Gesundheit oder Eigentum verletzt. Drittens, wenn er Sie absichtlich und sittenwidrig schädigt.
Ein Hersteller kann sich nicht darauf berufen, er habe das Verbot einer Abschalteinrichtung nicht gekannt. Ein solcher Rechtsirrtum kann wegen der unionsrechtlichen Vorgaben nicht geltend gemacht werden.
Ja. Mehrere Ersatzpflichtige können auch dann gemeinsam für denselben Schaden haften, wenn ihre Haftung auf ganz verschiedenen rechtlichen Grundlagen beruht. Ob die Haftung gleichzeitig oder nacheinander entstanden ist, macht dabei keinen Unterschied.
Österreichische Gerichte wenden das Haager Übereinkommen über Straßenverkehrsunfälle an, um zu bestimmen, welches Recht auf Ihren Fall passt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der andere beteiligte Staat dieses Übereinkommen ebenfalls angenommen hat. Es gilt also auch dann, wenn der Unfallort, der Zulassungsort des Fahrzeugs oder die Herkunft des Geschädigten außerhalb der Vertragsstaaten liegen.
Ihr wirtschaftlicher Ruf ist ebenso umfassend geschützt wie Ihre persönliche Ehre. Greift jemand rechtswidrig ein und droht eine Wiederholung, können Sie Unterlassung verlangen; ob der Eingriff rechtswidrig ist, ergibt nur eine umfassende Abwägung der Interessen. Hatte der Empfänger einer nicht öffentlich vorgebrachten, erwerbsschädigenden Mitteilung daran ein wesentliches Interesse, steht Ihnen der Anspruch nur zu, wenn der Mitteilende die Unwahrheit kannte.
Sie können verlangen, dass die Verletzung unterlassen wird, und bei bereits erfolgten Eingriffen auch deren Beseitigung. Daneben kann ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. In dringenden Fällen lässt sich der Anspruch mit einer einstweiligen Verfügung sichern.
Ja. Ihre persönlichen Rechte wirken gegenüber jedermann, daher können Sie sich auch gegen Eingriffe fremder Personen wehren. Droht eine Verletzung, können Sie Unterlassung verlangen, ohne dass jemandem ein Verschulden nachgewiesen werden muss; ist schon etwas geschehen, können Sie auch die Beseitigung fordern. Nicht jedes Verhalten, das diese Rechte gefährdet, ist aber rechtswidrig.
Wer sich innerhalb der Grenzen der notwendigen Verteidigung wehrt, muss keinen Schadenersatz leisten. Erlaubt ist die Abwehr eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs auf Leben, Freiheit oder Vermögen, unter Umständen auch angriffsweise, wenn behördliche Hilfe zu spät käme. Notwehr ist auch dann möglich, wenn Sie den Angriff selbst herausgefordert haben.
Ja. Eine Gemeinde, ein Verein oder eine Gesellschaft haftet für unerlaubte Handlungen, die ihre Vertreter in Ausübung ihrer Vertretungsbefugnis begehen. Das gilt auch für Personen, die in der Organisation eine leitende Stellung mit eigener Entscheidungsbefugnis innehaben. Umgekehrt muss sie sich das Verschulden ihrer Organe auch als Mitverschulden zurechnen lassen.
Nicht für jeden. Für Mitarbeiter in untergeordneter Stellung haftet eine Gesellschaft außerhalb eines Vertrags nur eingeschränkt, etwa wenn diese untüchtig oder gefährlich sind. Sie haftet aber, wenn ihre leitenden Personen die Überwachung vernachlässigt oder die Abläufe schlecht organisiert haben.
Ja. Das verletzte Kind selbst darf die Besuchskosten seiner Eltern einfordern, soweit diese im Rahmen ihrer gesetzlichen Sorge- und Beistandspflicht angefallen sind. Dazu zählen auch Kosten für Besuche von Geschwistern, die im Familienverband leben, und Aufwendungen wie die Anpassung der Wohnung.
Es haftet, wer das Gebäude oder Werk innehat oder benützt und deshalb in der Lage war, die Gefahr rechtzeitig abzuwenden, und dazu auch verpflichtet war. Auf das Eigentum kommt es nicht an, sondern auf die tatsächliche Verfügungsgewalt; das kann etwa der Mieter, der Fruchtnießer oder das Bauunternehmen vor der Übergabe sein. Bei einem Haus im Wohnungseigentum haftet die Eigentümergemeinschaft.
Wird durch eine notwendige Reparatur nicht nur der frühere Zustand hergestellt, sondern das Haus zugleich verbessert, weil dieselbe Arbeit ohnehin später angefallen wäre, bekommen Sie nicht die vollen Reparaturkosten. Ersetzt wird nur der Unterschied zwischen dem Wert, den das Haus auch ohne den Schaden gehabt hätte, und dem Wert nach dem Schaden.