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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Haftung des Belegarztes für Spitalspersonal · günstig für Patient

Ja, wenn nichts anderes vereinbart ist. Der Belegarzt haftet für Fehler jener nachgeordneten Personen, die ihm das Belegspital für die Operation zur Verfügung stellt; sie werden für ihn tätig. Das gilt jedenfalls auch für die Tätigkeiten des assistierenden Personals bei der unmittelbaren Vorbereitung der Operation. Dass Sie zugleich einen Vertrag mit dem Spital haben, schließt das nicht aus.

Keine Sicherungspflicht bei erkennbarer Gefahr · günstig für Eigentümer

Eine Pflicht, eine Gefahrenquelle zu sichern, entfällt, wenn sich jeder selbst schützen kann. Das ist der Fall, wenn die Gefahr auch ohne genaueres Hinsehen leicht zu erkennen ist.

Haftung für gefahrenträchtige Verwendung · günstig für Konsument

Auch ein allgemein fehlerfreies Produkt kann in bestimmten Verwendungen gefährlich sein. Der Hersteller haftet dann, wenn er mit einer solchen Verwendung rechnen musste und dennoch nicht auf die drohenden Gefahren hingewiesen hat.

Grobe Fahrlässigkeit des Wegehalters · günstig für Geschädigter

Ja. Wer für einen Weg verantwortlich ist und jahrelang eine rund zehn Zentimeter hohe Erhebung des Asphalts durch eine hineinwachsende Baumwurzel bestehen lässt, handelt grob fahrlässig. Er haftet Ihnen daher für Schäden aus dem mangelhaften Zustand des Weges.

Schadenersatz wegen Pflichtverletzung des Maklers · günstig für Auftraggeber

Ja. Verletzt der Makler seine Pflichten Ihnen gegenüber, können Sie unter den allgemeinen Voraussetzungen Schadenersatz verlangen. Das Maklergesetz verweist dafür nur auf das allgemeine Schadenersatzrecht; schon Fahrlässigkeit genügt.

Verschulden des Lenkers und Mitfahrer · günstig für Mitfahrer

Als verletzter Fahrgast müssen Sie sich das Verschulden des Lenkers nicht auf Ihre Ansprüche gegen den Unfallgegner anrechnen lassen. Der Lenker gilt nicht als Ihr Gehilfe, wenn er Sie unentgeltlich mitgenommen hat.

Ehrenschutz nach dem Tod · günstig für Angehöriger

Die Ehre eines Menschen kann auch nach dem Tod geschützt sein. Nahe Angehörige, etwa die leibliche Tochter des Verstorbenen, dürfen deshalb verlangen, dass ehrverletzende Äußerungen unterlassen werden.

Unkenntnis einer Schutzvorschrift · günstig für Geschädigter

Ja. Für die Haftung kommt es nicht darauf an, ob Ihnen bekannt war, dass die verletzte Vorschrift dem Schutz anderer dient. Die Unkenntnis entlastet Sie nicht.

Beweis beim fehlerhaften Produkt · günstig für Geschädigter

Wenn Sie wegen eines fehlerhaften Produkts Ersatz fordern, müssen Sie beweisen, dass das Produkt fehlerhaft war und dass daraus Ihr Schaden entstanden ist. Welches Bauteil genau versagt hat, müssen Sie nicht nachweisen.

Zweck der Schadensanzeige nach Verkehrsunfall · günstig für Ersatzpflichtiger

Die Anzeige soll den Ersatzpflichtigen möglichst rasch darüber informieren, dass er in Anspruch genommen werden soll. Er soll dadurch die Gelegenheit bekommen, den Sachverhalt zu klären und Umstände zu sichern, die ihn entlasten könnten.

Schadensanzeige an die richtige Stelle · günstig für Ersatzpflichtiger

Nein. Sie dürfen nicht darauf vertrauen, dass die Polizei die richtige Stelle für die vorgeschriebene Anzeige ist. Sie müssen den Schaden dem Ersatzpflichtigen selbst anzeigen.

Auflagen im Baubescheid als Schutzgesetz · günstig für Geschädigter

Ja. Nicht nur die Bestimmungen der Bauordnung, sondern auch die im Rahmen der Baubewilligung erteilten Auflagen sind Schutzgesetze. Wer sie missachtet und dadurch einen Schaden verursacht, haftet dafür.

Vorwerfbarkeit von Rechtsirrtum

Unkenntnis oder ein Irrtum über die Rechtslage sind Ihnen nur dann nicht vorzuwerfen, wenn Sie die richtige Rechtslage trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennen konnten. Von einem Gesellschafter einer GmbH wird etwa erwartet, dass er sich über den Inhalt des GmbH-Gesetzes informiert.

Sorgfaltspflicht trotz behördlicher Genehmigung · günstig für Geschädigter

Nein. Eine behördliche Genehmigung oder die Erfüllung von Auflagen befreit den Betreiber nicht von seiner Sorgfaltspflicht gegenüber den Benützern. Er muss die Anlage in einem möglichst gefahrlosen Zustand halten, was auch die Anpassung an neue Sicherheitsstandards bedeuten kann.

Sicherungspflicht neben der Piste · günstig für Schifahrer

Ja, unter Umständen. Weiß der Betreiber einer Schipiste konkret, dass die von ihm beförderten Schifahrer auch pistenähnliches freies Gelände benützen, muss er dort von ihm selbst geschaffene Gefahrenquellen absichern, etwa einen oberirdisch verlegten Zuleitungsschlauch zu einer Schneekanone. Das ist eine Nebenpflicht aus dem Vertrag mit Ihnen.

Besuchszeit als Pflegekosten · günstig für Schädiger

Für den bloßen Zeitaufwand nicht. Besuche im Krankenhaus mit Anwesenheit, Zuspruch, Berührung und kleinen Hilfen gehören zum familiären Band und werden nicht wie Pflegeleistungen abgegolten. Ersetzt werden nur tatsächliche Auslagen, etwa Fahrtkosten, oder echte Vermögenseinbußen.

Sorgfalt bei Bewegung hangaufwärts auf der Piste

Wer sich auf der Piste hangaufwärts bewegt, muss sich auch nach oben vergewissern, dass er das ohne Gefahr für sich und andere tun kann. Das gilt auch bei Pistenkreuzungen. Wer sich entgegen der allgemeinen Fahrtrichtung bewegt, überrascht andere und trifft deshalb besondere Sorgfaltspflichten.

Sicherung der Ladung am Fahrzeug · günstig für Geschädigter

Ja. Was Sie mitführen, müssen Sie so verwahren, dass der sichere Betrieb des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird, niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird und die Straße weder beschädigt noch verunreinigt wird. Das gilt auch dann, wenn das Mitgeführte nicht auf einer Ladefläche transportiert wird, etwa eine Jacke am Fahrradlenker.

Vorrang beim Verlassen des Radwegs · günstig für Autofahrer

Endet ein Radweg vor einer Kreuzung, ohne dass er dort durch eine markierte Radfahrerüberfahrt fortgesetzt wird, verlassen Sie mit dem Einfahren in die Kreuzung die Radfahranlage. Sie müssen dem fließenden Verkehr dann den Vorrang geben.

Halter als verletzter Mitfahrer · günstig für Unfallgegner

Ja. Werden Sie als Halter im eigenen Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall verletzt, wird Ihnen das Verschulden des Lenkers auf Ihren Ersatzanspruch angerechnet, etwa beim Schmerzengeld. Ein bloßer Mitfahrer, der nicht Halter ist, muss sich das nicht anrechnen lassen.

Haftung für den Anlageberater · günstig für Anleger

Ja. Ein Unternehmen, das Wertpapierdienstleistungen erbringt, haftet für das Verhalten jener Personen, die es dabei einsetzt. Ein Anlageberater ist grundsätzlich seinem Geschäftsherrn zuzurechnen.

Aufgabe und Freiheit der Presse · günstig für Presse

Die Presse hat die Aufgabe, politische Vorgänge kritisch zu beleuchten und verschiedene Standpunkte wiederzugeben. Die Meinungsfreiheit schützt nicht nur Beiträge, die freundlich aufgenommen werden, sondern auch solche, die verletzen, schockieren oder verstören. Für Einschränkungen politischer Äußerungen in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse bleibt nur ein sehr enger Spielraum.

Zu Fuß auf der Autobahn · günstig für Helfer

Wer die Autobahn betritt, um Hilfe zu leisten, nimmt damit nicht am verbotenen Fußgängerverkehr teil. Das Verbot, die Autobahn zu Fuß zu benützen, trifft Sie in dieser Lage nicht. Das gilt auch für Insassen, die ihr liegengebliebenes Fahrzeug von der Fahrbahn schieben wollen.

Trauerschmerzengeld für Geschwister · günstig für Angehöriger

Ja, wenn die Beziehung entsprechend eng war. Geschwistern kann Trauerschmerzengeld auch dann zustehen, wenn sie nicht im selben Haushalt gelebt haben. Bestand ein gemeinsamer Haushalt, spricht das umso mehr für den Anspruch.

Familienleben als Teil der Privatsphäre · günstig für Betroffener

Zur Privatsphäre zählen auch private Umstände, die Ihr Familienleben betreffen, sofern sie nicht für eine breitere Öffentlichkeit bestimmt sind.

Stahlseil auf der Piste nach Betriebsschluss · günstig für Schifahrer

Auch nach Betriebsschluss der Lifte ist ein über die Piste gespanntes Stahlseil eine untypische Gefahr für Schifahrer. Der Bereich, in dem diese Gefahr besteht, muss entsprechend abgesichert werden.

Aufklärung über die Erfahrung des Operateurs · günstig für Arzt

Nein. Über die Zahl der bisher nach dieser Methode durchgeführten Operationen muss Sie der Arzt nicht aufklären. Voraussetzung ist, dass er den Eingriff nach den Regeln seiner Ausbildung und der ärztlichen Kunst durchführen darf.

Tatsachengrundlage für politische Kritik · günstig für Kritiker

Politiker müssen sich mehr Kritik gefallen lassen, soweit sie in ihrer öffentlichen Funktion handeln. In der politischen Auseinandersetzung genügt daher schon eine dünne tatsächliche Grundlage, damit eine Wertung zulässig ist.

Ursache eines Schadens

Zuerst ist zu prüfen, ob derjenige, der haften soll, den Schaden durch eigenes Verhalten verursacht hat. Ein Verhalten ist ursächlich, wenn der Schaden ohne dieses Verhalten nicht eingetreten wäre. Man denkt das Verhalten also weg und fragt, ob der Schaden dann entfällt.

Übertragung der Pflicht zur Verkehrssicherung · günstig für Eigentümer

Ja. Wer für die Sicherheit eines Weges oder einer Anlage zu sorgen hat, kann diese Pflicht auch dadurch erfüllen, dass er eine andere geeignete Person damit betraut. Das kann ein Gehilfe sein oder jemand, der eigenverantwortlich handelt. Die Person muss aber für diese Aufgabe geeignet sein.