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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Beobachtungspflicht ohne ordnungsgemäßes Einordnen · günstig für Nachfolgender

Ordnen Sie sich vor dem Einbiegen nicht vorschriftsgemäß ein, genügt der Blinker allein nicht. Sie müssen unmittelbar vor dem Abbiegen zusätzlich den nachfolgenden Verkehr beobachten.

Platz machen für Einsatzfahrzeuge · günstig für Einsatzfahrzeug

Wenn Sie erkennen können, dass sich ein Einsatzfahrzeug nähert, müssen Sie ihm Platz machen. Das gilt schon dann, wenn Sie auf seinem voraussichtlichen Weg ein Hindernis sein könnten. Besonders bei Kreuzungen dürfen Sie die Einsatzfahrt nicht behindern, denn das Einsatzfahrzeug hat immer Vorrang.

Geschwindigkeit bei schlechter Sicht · günstig für Geschädigter

Sie müssen Ihre Geschwindigkeit dem Wetter, dem Zustand der Straße und der Sicht anpassen. Im Ortsgebiet muss die Geschwindigkeit so gewählt sein, dass Sie ein Hindernis rechtzeitig sehen und sich darauf einstellen können.

Fahren auf Sicht

Sie müssen auf Sicht fahren. Das heißt, Sie müssen Ihre Geschwindigkeit so einrichten, dass Sie beim Auftauchen eines Hindernisses rechtzeitig anhalten oder das Hindernis zumindest umfahren können.

Vorrang an der Ampelkreuzung

Ist eine Kreuzung durch Lichtzeichen geregelt, ergibt sich allein aus deren Bedeutung, wer fahren darf und wer anhalten muss. Auf die sonstigen Vorrangregeln kommt es dort nicht an.

Anhalten bei gelbem Licht · günstig für Autofahrer

Bei gelbem Licht besteht nicht unter allen Umständen die Pflicht anzuhalten. Wenn ein Anhalten nicht mehr möglich ist, dürfen Sie die Kreuzung noch durchfahren.

Beobachtungspflicht an der Ampelkreuzung

Auch bei einer Kreuzung mit Ampel müssen Sie die Verkehrslage beobachten. Ihre Weiterfahrt oder Ihr Einbiegen müssen Sie nach der jeweils gegebenen Verkehrslage einrichten.

Schneeräumen ohne Gehsteig · günstig für Fußgänger

Ja. Fehlt ein Gehsteig, müssen Sie als Anrainer einen ein Meter breiten Streifen entlang dem Straßenrand von Schnee säubern. Das gilt auch dann, wenn dadurch ein Teil der Fahrbahn oder sogar allein die Fahrbahn erfasst wird. Eine Pflicht, darüber hinaus zu räumen, besteht nicht.

Meinungsfreiheit bei unwahren Behauptungen · günstig für Betroffener

Auf das Grundrecht der freien Meinungsäußerung können Sie sich nicht mit Erfolg berufen, wenn Sie eine unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptung aufgestellt haben.

Sorgfaltspflicht des Fußgängers · günstig für Autofahrer

Bevor Sie als Fußgänger die Fahrbahn betreten, müssen Sie sorgfältig prüfen, ob Sie noch vor herannahenden Fahrzeugen sicher hinüberkommen. In der Straßenmitte müssen Sie sich erneut vergewissern, ob von rechts ein Fahrzeug kommt, und stehen bleiben, wenn es dafür schon zu nahe ist.

Ärztliche Aufklärung vor der Operation · günstig für Patient

Nein. Es genügt nicht, Ihnen im bürokratischen Weg eine Zustimmungserklärung zum Eingriff vorzulegen. Das unmittelbare persönliche Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt kann durch nichts ersetzt werden.

Verkehrssicherungspflicht bei Gefahrenquellen · günstig für Geschädigter

Ja. Wer eine Gefahrenquelle schafft oder ihre Entstehung zulässt, muss dafür sorgen, dass anderen daraus kein Schaden entsteht. Sie müssen also die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um Dritte zu schützen.

Haftung des Tierhalters · günstig für Geschädigter

Wer ein Tier hält, muss es mit der objektiv nötigen Sorgfalt verwahren und beaufsichtigen. Kommt jemand zu Schaden, muss der Halter beweisen, dass er sich richtig verhalten hat. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, haftet er auch dann, wenn ihn kein persönliches Verschulden trifft.

Vorrangverzicht durch Anhalten · günstig für benachrangter Verkehrsteilnehmer

Ja. Wer sein Fahrzeug zum Stillstand bringt, verzichtet damit auf den Vorrang, und zwar auch dann, wenn er schon teilweise in die Kreuzung eingefahren ist. Voraussetzung ist, dass noch so viel Raum bleibt, dass der andere gefahrlos vorbeifahren kann.

Beweislast bei fehlender Aufklärung · günstig für Patient

Wurde die Aufklärung verletzt, muss der Arzt oder der Krankenhausträger beweisen, dass Sie auch bei ausreichender Aufklärung zugestimmt hätten. Der Grund liegt darin, dass er sich damit auf einen Umstand beruft, der den Eingriff erst rechtmäßig macht. Bleibt das offen, geht es zu seinen Lasten.

Dokumentationspflicht des Arztes · günstig für Patient

Alle wesentlichen diagnostischen Ergebnisse und therapeutischen Maßnahmen, und zwar spätestens am Ende des einzelnen Behandlungsabschnitts. Die Dokumentation dient der Therapiesicherung, der Beweissicherung und der Rechenschaftslegung. Verletzt der Arzt diese Pflicht, wird Ihnen der Nachweis eines Behandlungsfehlers entsprechend der Schwere dieser Verletzung erleichtert.

Fahrrad schieben gilt als Gehen · günstig für Radfahrer

Ja. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass nicht als Radfahrer gilt, wer ein Fahrrad schiebt. Sie haben dann die Vorschriften für Fußgänger einzuhalten. Die ältere gegenteilige Rechtsprechung ist damit überholt.

Maßstab für ärztliches Fehlverhalten · günstig für Patient

Ein Arzt handelt fehlerhaft, wenn er das unterlässt, was von gewissenhaften und aufmerksamen Ärzten oder Fachärzten erwartet wird. Maßstab ist also das übliche Verhalten sorgfältiger Fachkollegen.

Haftung des Betreibers einer Freizeitanlage · günstig für Besucher

Lösen Sie eine Eintrittskarte, entsteht ein Vertrag mit dem Betreiber der Anlage. Er muss die Anlage, die er Ihnen überlässt, in verkehrssicherem und gefahrlosem Zustand halten. Verletzt er diese Pflicht, haftet er nach den Regeln des Vertrags, also auch für das Fehlverhalten seiner Leute.

Abzug neu für alt beim Schadenersatz · günstig für Schädiger

Sie sollen durch den Ersatz weder schlechter noch besser dastehen als vor dem Schaden. Muss eine zerstörte Sache neu angeschafft werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass der frühere Zustand wiederhergestellt wird. Wird dabei nebenbei ein besserer Zustand erreicht, der Ihnen einen in Geld messbaren Vorteil bringt, müssen Sie dieses Mehr abgelten.

Rechtzeitige Aufklärung vor einer Behandlung · günstig für Patient

Ihr Arzt muss Sie so rechtzeitig aufklären, dass Ihnen noch eine angemessene Überlegungsfrist bleibt. Wie lang diese sein muss, hängt vom Einzelfall ab, vor allem davon, wie dringend die Behandlung ist. Bei dringend gebotenen Behandlungen ist Ihr Selbstbestimmungsrecht gegen die Hilfeleistungspflicht des Arztes abzuwägen; bei nicht unmittelbar notwendigen Eingriffen muss die Aufklärung besonders früh erfolgen.

Reißverschlusssystem bei Fahrbahnverengung · günstig für Einordnender

Das Reißverschlusssystem gilt nicht nur, wenn ein Fahrstreifen durch ein Hindernis versperrt ist, sondern auch bei einer allmählichen Verengung von zwei Fahrstreifen auf einen. Voraussetzung ist Kolonnenverkehr, wobei bereits zwei Fahrzeuge je Streifen genügen. Wer auf seinem Vorrecht rücksichtslos beharrt, kann ein, meist geringeres, Mitverschulden tragen.

Streupflicht bei eigenem Gehsteig · günstig für Fußgänger

Ja. Die Pflicht, den Gehsteig zu räumen und zu streuen, trifft Sie auch dann, wenn der dem Fußgängerverkehr dienende Gehsteig auf Ihrem eigenen Grund liegt. Die gesetzliche Grenze von drei Metern steht dem nicht entgegen, weil der Abstand zur Liegenschaft dann null oder geringer ist.

Grünlicht für Fußgänger und Radfahrer · günstig für Fußgänger

Nein. Als Fußgänger oder Radfahrer dürfen Sie bei Grün ungehindert und ungefährdet über die Fahrbahn. Wer einbiegt, darf Sie weder behindern noch gefährden. Das gilt auch, wenn keine Radfahrerüberfahrt vorhanden ist, und ebenso für Menschen auf einem E-Scooter.

Haftung der Gemeinde für Glatteis · günstig für Wegehalter

Nicht schon deshalb. Dass die Unfallstelle eisglatt und nicht gestreut war, begründet für sich allein noch kein Verschulden der Gemeinde als Wegehalterin. Sie haftet nur, wenn sie oder ihre Leute es bei durchschnittlicher Sorgfalt vorwerfbar unterlassen haben, für eine zumutbare Streuung zu sorgen.

Reparaturkosten ohne Reparatur · günstig für Geschädigter

Ja. Sie müssen die Reparatur nicht schon durchgeführt haben, um die Kosten ersetzt zu bekommen. Es genügt, dass Sie die Absicht haben zu reparieren.

Keine starre Berechnung des Schmerzengeldes

Das Schmerzengeld folgt keinen starren Regeln und wird nicht nach einem Tarif für einzelne Tage oder Zeiteinheiten berechnet. Jede Verletzung wird in ihrer Gesamtauswirkung nach den besonderen Umständen Ihres Falls betrachtet und auf dieser Grundlage bemessen.

Umschauen vor dem Linksabbiegen · günstig für Überholender

Bevor Sie nach links einbiegen, müssen Sie sich vergewissern, dass niemand zum Überholen angesetzt hat. Dabei macht es keinen Unterschied, ob an dieser Stelle ein Überholverbot gilt oder nicht.

Übernahme der Anrainerpflichten beim Schneeräumen

Nicht zwingend. Allein daraus, dass der Wegehalter die ganze Straße samt dem Ein-Meter-Streifen räumt und streut, folgt noch nicht, dass er Ihre Anrainerpflichten vertraglich übernommen hat. Er kann dabei auch nur seine eigenen Pflichten als Wegehalter erfüllen.

Aufmerksamkeitspflicht von Radfahrern · günstig für Straßenerhalter

In der Regel trifft Sie zumindest ein Teil der Verantwortung. Von einem Radfahrer wird verlangt, dass er die vor ihm liegende Fahrbahn so weit beobachtet, dass er ohne Sturz durchkommt. Dazu gehört, auf Hindernisse wie Schlaglöcher oder Rollsplitt zu achten. Das gilt umso mehr, wenn vor dem Straßenabschnitt Gefahrenzeichen aufgestellt sind.