Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Das ist noch offen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union ein Fahrzeug vorgelegt, dessen Abgasrückführung bei bestimmten Temperaturen, ab 1.000 Metern Seehöhe und bei längerem Leerlauf zurückgenommen wird. Geklärt werden soll unter anderem, ob auf das gesamte System oder auf das einzelne Bauteil abzustellen ist und wer was zu beweisen hat.
Das ist noch offen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob die Bauteile eines Dieselfahrzeugs so gebaut sein müssen, dass die Emissionsgrenzwerte nicht nur im vorgeschriebenen Prüfzyklus, sondern auch bei normaler Nutzung auf der Straße eingehalten werden. Bis zur Antwort werden solche Verfahren unterbrochen.
Das ist noch offen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, ob es auf die Wirksamkeit des gesamten Systems zur Abgasreinigung ankommt oder auf einzelne Bauteile wie ein Thermofenster. Davon hängt auch ab, was der Käufer und was der Hersteller vorbringen und beweisen muss.
Das ist noch offen. Der Oberste Gerichtshof hat dem Gerichtshof der Europäischen Union unter anderem die Frage vorgelegt, ob der Hersteller beweisen muss, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und die Grenzwerte auch im Realbetrieb eingehalten werden. Bis zur Antwort werden solche Verfahren unterbrochen.
Stehen einem Gläubiger für dieselbe Forderung mehrere Sicherheiten zu, haftet grundsätzlich jede einzelne für die gesamte Forderung. Der Gläubiger kann frei entscheiden, welche Sicherheit er zuerst in Anspruch nimmt. Er darf auch mehrere gleichzeitig durchsetzen.
Nein. Eine bloße Bilanz reicht in der Regel nicht aus. Einnahmen und Ausgaben müssen einzeln aufgeschlüsselt und durch Originalbelege gedeckt sein. Wurden Bücher geführt, genügt der Hinweis auf die entsprechenden Buchungen und Belege; wer sich auf Bücher beruft, muss auch Einsicht gewähren.
Ein Vorpachtrecht wird nach denselben Regeln beurteilt wie ein Vorkaufsrecht. Etwas anderes gilt nur dort, wo Besonderheiten des Pachtrechts dem entgegenstehen.
Wer eine fremde Sache im Rahmen eines Vertrages in Händen hat, muss sie sorgfältig verwahren. Das gilt auch dann, wenn der Vertrag gar nicht die Aufbewahrung zum Inhalt hat, etwa beim Kauf oder beim Auftrag an einen Handwerker.
Entscheidend ist, ob sich der Gegenstand wirtschaftlich sinnvoll wieder abtrennen und als eigene Sache herstellen lässt. Allein dass etwas fest mit dem Boden, dem Mauerwerk oder durch Nieten und Nägel verbunden ist, macht es noch nicht zu einem unselbständigen Bestandteil.
Ein eintausend Kilogramm schwerer Heizkessel für Zentralheizung und Warmwasserbereitung ist ein selbständiger Bestandteil des Hauses und nicht dessen Zubehör. Als Maschine im Sinne des Gesetzes gilt er ebenfalls nicht.
Wenn von Inventar die Rede ist, ist damit das Zubehör im Sinne des Gesetzes gemeint. Die beiden Begriffe bezeichnen dasselbe.
Eine Treuhandschaft kann für mehrere Seiten gleichzeitig bestehen. Ein Rechtsanwalt darf ein solches Treuhandmandat auch dann übernehmen, wenn die Interessen der beteiligten Parteien einander widersprechen.
Wenn Sie als Unternehmer Gegenstände kaufen, die häufig unter Eigentumsvorbehalt verkauft werden, trifft Sie eine besonders sorgfältige Nachforschungspflicht. Sie müssen die Behauptung des Verkäufers, Eigentümer zu sein, durch Einsicht in die entsprechenden Urkunden überprüfen.
Verschenken Sie eine Forderung, die nicht an ein Wertpapier gebunden ist, wird die Abtretung wirksam, sobald der bisherige Gläubiger den Schuldner davon verständigt. Erst mit dieser Verständigung ist die Übertragung also abgeschlossen.
Die Übergabe muss nach außen deutlich erkennbar sein. Aus ihr muss hervorgehen, dass der Schenkende die Sache sofort aus seiner Verfügung in den Besitz des Beschenkten geben will.
Manche Rechte erlauben es Ihnen, die Rechtslage allein durch Ihre Erklärung zu verändern, ohne dass jemand mitwirken muss. Damit können Rechte entstehen, sich ändern oder wegfallen. Dazu gehört auch das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten.
Auch öffentliche Einrichtungen können ihren Willen durch schlüssiges Verhalten erklären, also ohne ausdrückliche Worte. Entscheidend ist, dass ihr Verhalten bei Betrachtung aller Umstände keinen vernünftigen Zweifel offen lässt.
Ein Anerkenntnis kann sich auch aus Ihrem Verhalten ergeben, ohne dass Sie es ausdrücklich aussprechen. Entscheidend ist allein, welchen Eindruck der andere aus diesem Verhalten gewinnen musste.
Eine Erklärung ist ausreichend bestimmt, wenn sich ihr die wesentlichen Rechtsfolgen entnehmen lassen, die der Erklärende anstrebt. Es genügt, dass diese eindeutig bestimmbar sind. Dasselbe gilt für Übergabeverträge in der Landwirtschaft.
Ein Irrtum ist eine unrichtige Vorstellung von der Wirklichkeit. Sie haben sich die Lage also anders vorgestellt, als sie tatsächlich war.
Ja, aber nur, wenn die Drohung schwer genug wiegt. Entscheidend ist, ob das angedrohte Übel, gemessen an Ihren persönlichen Verhältnissen, so bedeutsam war, dass Sie den Vertrag nur deshalb abgeschlossen haben. Bei einem leichteren Übel bleibt der Vertrag gültig, auch wenn die Drohung widerrechtlich war.
Ja, aber nur, wenn der Irrtum für den Abschluss des Vergleichs ursächlich war. Hätten Sie den Vergleich auch ohne den Irrtum genauso geschlossen, bleibt er gültig. Ein Irrtum, der auf Ihre Entscheidung keinen Einfluss hatte, zählt nicht.
Von einem gemeinsamen Irrtum spricht man nur dann, wenn beide Vertragspartner demselben Irrtum unterliegen. Irrt sich nur einer von beiden, liegt kein gemeinsamer Irrtum vor.
Verbietet die Rechtsordnung ein bestimmtes Geschäft, um dessen Wirkung zu verhindern, ist das Geschäft nichtig. Es entfaltet dann keine rechtliche Wirkung.
Dass Sie eine Ausschlussfrist unverschuldet versäumt haben, genügt für sich allein nicht. Der Gegner darf sich nur dann nicht auf den Fristablauf berufen, wenn gerade sein Verhalten Sie dazu veranlasst hat, Ihre Forderung nicht rechtzeitig geltend zu machen.
Eine Gemütsaufregung ist ein Zustand vorübergehender seelischer Erregung. In diesem Zustand kann man die Lage nicht mehr ruhig überlegen und abwägen.
Unerfahren sind Sie, wenn Ihnen die Lebenserfahrung oder die allgemeinen Geschäftskenntnisse fehlen. Wegen dieses Mangels müssen Sie außerstande gewesen sein, Ihre Interessen beim Abschluss richtig zu wahren.
Ja. Eine Zwangslage kann verschuldet oder unverschuldet sein. Sie kann auch bloß eine vermeintliche sein, denn vermeintlicher Zwang wirkt nicht schwächer als wirklicher.
Ausbeutung heißt, dass der andere Ihre Lage zu seinem Vorteil nutzt. Er muss diese Lage nicht selbst geschaffen haben. Es genügt, dass ihm die Lage und das Missverhältnis der Leistungen bewusst waren oder hätten bewusst sein müssen.
Nein. Zwangslage bedeutet nicht dasselbe wie Notlage. Der Begriff umfasst alle Fälle, in denen Ihnen nur die Wahl blieb, entweder einen drückenden Vertrag einzugehen oder einen noch größeren Nachteil zu erleiden.