Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Vergibt die öffentliche Hand einen Auftrag über eine Ausschreibung, muss sie alle Bieter gleich behandeln. Davon kann sie nicht abgehen.
Nein. Das Gericht mäßigt die Vertragsstrafe nicht von sich aus. Sie müssen beweisen, dass die Strafe unbillig hoch ist oder dass der entstandene Schaden unverhältnismäßig geringer ausfällt, und dazu entsprechende Tatsachen vorbringen.
Nein. Eine Bürgschaft für einen erst zu gewährenden Kredit ist zwar zulässig, sie wirkt aber nur für den Fall, dass die Hauptschuld tatsächlich entsteht. Kommt es nicht dazu, trifft Sie keine Haftung.
Höchstens so viel, wie der Hauptschuldner dem Gläubiger geschuldet hat, und nur in dem Umfang, in dem Sie tatsächlich gezahlt haben. Die Forderung geht auf Sie so über, wie sie beim Gläubiger bestanden hat.
Ja. Treten Sie berechtigt von einer Vereinbarung zurück, die eine frühere Verpflichtung ersetzen sollte, gilt wieder das ursprüngliche Vertragsverhältnis. Etwas anderes gilt nur, wenn die Beteiligten erkennbar das Gegenteil gewollt haben.
Nur dann, wenn die alte Verpflichtung neben der neuen nicht mehr sinnvoll bestehen kann. Solange beide nebeneinander möglich sind, gilt die alte Schuld im Zweifel als aufrecht.
Nein. Wenn Sie in einem bestehenden Kaufvertrag nur den Preis ändern, bleibt der alte Vertrag bestehen; er wird nicht durch einen neuen ersetzt. Anders ist es, wenn sich der eigentliche Gegenstand des Geschäfts ändert.
Nein. Wird eine bestehende vertragliche Abmachung bloß wiederholt, entsteht dadurch keine neue Verpflichtung an Stelle der alten. Das gilt auch, wenn dabei nur Nebenleistungspflichten geändert werden.
Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, ist das eine abgeschwächte, aber dennoch echte Abtretung. Der Übernehmer wird dadurch tatsächlich Gläubiger der Forderung.
Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.
Bei einer Vertragsübernahme geht mit einem einzigen Vorgang die gesamte Rechtsstellung der ausscheidenden Partei auf den Übernehmer über. Er tritt vollständig an ihre Stelle. Der Inhalt und die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses bleiben dabei unverändert.
Wer einen Vertrag übernimmt, tritt in die Rechtsstellung ein, die die ausscheidende Partei bis zu diesem Zeitpunkt erreicht hat. Sie müssen das Vertragsverhältnis in der Lage hinnehmen, in der es sich gerade befindet, und es so fortsetzen. Den Regeln des Vertrags unterwerfen Sie sich dabei insgesamt.
Ja. Für die Wirksamkeit der Abtretung ist Ihre Zustimmung als Schuldner nicht erforderlich. Auch eine Bank muss der Weitergabe eines Sparbuchs nicht zustimmen.
Wenn jemand seine Forderung an eine andere Person abtritt, gehört sie ab diesem Zeitpunkt der anderen Person. Der frühere Gläubiger kann den Schuldner dann nicht mehr im eigenen Namen auf Zahlung klagen. Klagen kann nur noch derjenige, der die Forderung übernommen hat.
Ein Anerkenntnis ist ein Vertrag, mit dem etwas festgestellt wird. Eine Seite gibt dabei einseitig nach und gesteht das Recht, das sie bisher bezweifelt hat, zur Gänze zu.
Der einzelne Überweisungsauftrag hat neben dem Girovertrag keine eigenständige Bedeutung. Die Pflicht der Bank, Überweisungen durchzuführen, entsteht schon durch den Girovertrag. Der einzelne Auftrag begründet also keine neuen Pflichten, sondern führt bestehende aus.
Wer einen Betrieb nur pachtet, übernimmt ihn nicht in jenem Sinn, an den das Gesetz die Haftung für Altschulden knüpft. Diese Haftung des Übernehmers gilt bei einer Pacht daher nicht.
Die gesetzliche Reihenfolge, in der eine Zahlung auf Zinsen und Kapital angerechnet wird, gilt nur, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie und Ihr Vertragspartner können also eine abweichende Anrechnung festlegen.
Nein. Nimmt Ihr Gläubiger die Leistung nicht an, bleiben Sie grundsätzlich weiter zur Leistung verpflichtet. Sie werden dadurch nur in einzelnen Punkten entlastet und müssen den Leistungsgegenstand weiterhin verwahren.
Wenn Sie den Anspruch des anderen bestreiten und ihm deshalb nicht leisten wollen, ist das kein Grund für eine Hinterlegung bei Gericht. Der Streit über die Berechtigung lässt sich damit nicht umgehen.
Verlangen mehrere Personen dieselbe Leistung von Ihnen, dürfen Sie bei Gericht hinterlegen. Voraussetzung ist, dass Ihnen nach verständigem Ermessen auch bei sorgfältiger Prüfung nicht zumutbar ist zu erkennen, wer von ihnen berechtigt ist.
Haben Sie irrtümlich nicht an den vermeintlichen Gläubiger selbst, sondern an dessen Vertreter gezahlt, können Sie das Geld nur vom vermeintlichen Gläubiger zurückfordern. Der Vertreter war dabei nur Mittelsperson. Das gilt auch dann, wenn Sie überhaupt nicht zahlen wollten.
Ein Verbot, Forderungen gegeneinander aufzurechnen, wird vom Gericht nicht von sich aus berücksichtigt. Sie müssen es ausdrücklich einwenden.
Eine außergerichtliche Aufrechnung ist eine Erklärung an den Gegner, die auch stillschweigend erfolgen kann. Sie können sie nicht beliebig widerrufen. Anfechten können Sie sie nur, wenn ein Willensmangel vorlag.
Ein Verzicht bedeutet, dass Sie ein Recht aufgeben, ohne es auf jemand anderen zu übertragen. Das Recht wandert also nicht weiter, sondern es endet.
Nein. Ein Verzicht kommt erst zustande, wenn beide Seiten übereinstimmend erklären, dass die Forderung wegfallen soll. Diese Erklärungen können auch stillschweigend abgegeben werden.
Haben Sie auf die Aufrechnung verzichtet, führt das dazu, dass eine dennoch erhobene Aufrechnungseinrede abgewiesen wird.
Für die Rückforderung kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger daran schuld ist, dass Ihre Leistung ihren Zweck verfehlt hat. Ein Verschulden ist dafür nicht Voraussetzung.
Ein Verzicht wird erst wirksam, wenn der Schuldner ihn annimmt. Eine Erklärung gegenüber einer anderen Person genügt dafür nicht.
Es ist Sache des Beklagten, zu behaupten und zu beweisen, dass die von ihm verlangte Leistung unmöglich ist.