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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Gleichbehandlung bei öffentlicher Vergabe · günstig für Bieter

Vergibt die öffentliche Hand einen Auftrag über eine Ausschreibung, muss sie alle Bieter gleich behandeln. Davon kann sie nicht abgehen.

Mäßigung der Vertragsstrafe nur auf Einwand · günstig für Gläubiger

Nein. Das Gericht mäßigt die Vertragsstrafe nicht von sich aus. Sie müssen beweisen, dass die Strafe unbillig hoch ist oder dass der entstandene Schaden unverhältnismäßig geringer ausfällt, und dazu entsprechende Tatsachen vorbringen.

Bürgschaft für einen künftigen Kredit · günstig für Bürge

Nein. Eine Bürgschaft für einen erst zu gewährenden Kredit ist zwar zulässig, sie wirkt aber nur für den Fall, dass die Hauptschuld tatsächlich entsteht. Kommt es nicht dazu, trifft Sie keine Haftung.

Grenze des Rückgriffs des Bürgen · günstig für Schuldner

Höchstens so viel, wie der Hauptschuldner dem Gläubiger geschuldet hat, und nur in dem Umfang, in dem Sie tatsächlich gezahlt haben. Die Forderung geht auf Sie so über, wie sie beim Gläubiger bestanden hat.

Rücktritt und Wiederaufleben des Vertrags · günstig für Gläubiger

Ja. Treten Sie berechtigt von einer Vereinbarung zurück, die eine frühere Verpflichtung ersetzen sollte, gilt wieder das ursprüngliche Vertragsverhältnis. Etwas anderes gilt nur, wenn die Beteiligten erkennbar das Gegenteil gewollt haben.

Fortbestand der alten Schuld

Nur dann, wenn die alte Verpflichtung neben der neuen nicht mehr sinnvoll bestehen kann. Solange beide nebeneinander möglich sind, gilt die alte Schuld im Zweifel als aufrecht.

Preisänderung im Kaufvertrag

Nein. Wenn Sie in einem bestehenden Kaufvertrag nur den Preis ändern, bleibt der alte Vertrag bestehen; er wird nicht durch einen neuen ersetzt. Anders ist es, wenn sich der eigentliche Gegenstand des Geschäfts ändert.

Wiederholung einer Vertragsabmachung

Nein. Wird eine bestehende vertragliche Abmachung bloß wiederholt, entsteht dadurch keine neue Verpflichtung an Stelle der alten. Das gilt auch, wenn dabei nur Nebenleistungspflichten geändert werden.

Abtretung einer Forderung zum Inkasso

Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, ist das eine abgeschwächte, aber dennoch echte Abtretung. Der Übernehmer wird dadurch tatsächlich Gläubiger der Forderung.

Klage nach Übertragung zum Inkasso · günstig für Gläubiger

Wird eine Forderung nur zum Einziehen übertragen, darf die Person, die sie erhalten hat, dennoch darüber im Prozess verfügen. Sie kann die Forderung also selbst gerichtlich geltend machen.

Wirkung der Vertragsübernahme

Bei einer Vertragsübernahme geht mit einem einzigen Vorgang die gesamte Rechtsstellung der ausscheidenden Partei auf den Übernehmer über. Er tritt vollständig an ihre Stelle. Der Inhalt und die rechtliche Identität des bisherigen Schuldverhältnisses bleiben dabei unverändert.

Übernahme im erreichten Zustand

Wer einen Vertrag übernimmt, tritt in die Rechtsstellung ein, die die ausscheidende Partei bis zu diesem Zeitpunkt erreicht hat. Sie müssen das Vertragsverhältnis in der Lage hinnehmen, in der es sich gerade befindet, und es so fortsetzen. Den Regeln des Vertrags unterwerfen Sie sich dabei insgesamt.

Zustimmung des Schuldners zur Abtretung · günstig für Gläubiger

Ja. Für die Wirksamkeit der Abtretung ist Ihre Zustimmung als Schuldner nicht erforderlich. Auch eine Bank muss der Weitergabe eines Sparbuchs nicht zustimmen.

Abtretung einer Forderung und Klagerecht · günstig für Schuldner

Wenn jemand seine Forderung an eine andere Person abtritt, gehört sie ab diesem Zeitpunkt der anderen Person. Der frühere Gläubiger kann den Schuldner dann nicht mehr im eigenen Namen auf Zahlung klagen. Klagen kann nur noch derjenige, der die Forderung übernommen hat.

Anerkenntnis als Feststellungsvertrag · günstig für Gläubiger

Ein Anerkenntnis ist ein Vertrag, mit dem etwas festgestellt wird. Eine Seite gibt dabei einseitig nach und gesteht das Recht, das sie bisher bezweifelt hat, zur Gänze zu.

Überweisungsauftrag und Girovertrag · günstig für Kontoinhaber

Der einzelne Überweisungsauftrag hat neben dem Girovertrag keine eigenständige Bedeutung. Die Pflicht der Bank, Überweisungen durchzuführen, entsteht schon durch den Girovertrag. Der einzelne Auftrag begründet also keine neuen Pflichten, sondern führt bestehende aus.

Keine Haftung für Altschulden bei Pacht · günstig für Pächter

Wer einen Betrieb nur pachtet, übernimmt ihn nicht in jenem Sinn, an den das Gesetz die Haftung für Altschulden knüpft. Diese Haftung des Übernehmers gilt bei einer Pacht daher nicht.

Anrechnung einer Zahlung auf Zinsen und Kapital

Die gesetzliche Reihenfolge, in der eine Zahlung auf Zinsen und Kapital angerechnet wird, gilt nur, soweit nichts anderes vereinbart ist. Sie und Ihr Vertragspartner können also eine abweichende Anrechnung festlegen.

Annahmeverzug des Gläubigers · günstig für Gläubiger

Nein. Nimmt Ihr Gläubiger die Leistung nicht an, bleiben Sie grundsätzlich weiter zur Leistung verpflichtet. Sie werden dadurch nur in einzelnen Punkten entlastet und müssen den Leistungsgegenstand weiterhin verwahren.

Kein Erlag bei bestrittener Forderung · günstig für Gläubiger

Wenn Sie den Anspruch des anderen bestreiten und ihm deshalb nicht leisten wollen, ist das kein Grund für eine Hinterlegung bei Gericht. Der Streit über die Berechtigung lässt sich damit nicht umgehen.

Hinterlegung bei mehreren Anspruchstellern · günstig für Schuldner

Verlangen mehrere Personen dieselbe Leistung von Ihnen, dürfen Sie bei Gericht hinterlegen. Voraussetzung ist, dass Ihnen nach verständigem Ermessen auch bei sorgfältiger Prüfung nicht zumutbar ist zu erkennen, wer von ihnen berechtigt ist.

Klage gegen Vertreter oder Gläubiger · günstig für Vertreter

Haben Sie irrtümlich nicht an den vermeintlichen Gläubiger selbst, sondern an dessen Vertreter gezahlt, können Sie das Geld nur vom vermeintlichen Gläubiger zurückfordern. Der Vertreter war dabei nur Mittelsperson. Das gilt auch dann, wenn Sie überhaupt nicht zahlen wollten.

Aufrechnungsverbot muss eingewendet werden · günstig für Kläger

Ein Verbot, Forderungen gegeneinander aufzurechnen, wird vom Gericht nicht von sich aus berücksichtigt. Sie müssen es ausdrücklich einwenden.

Widerruf der Aufrechnungserklärung · günstig für Empfänger

Eine außergerichtliche Aufrechnung ist eine Erklärung an den Gegner, die auch stillschweigend erfolgen kann. Sie können sie nicht beliebig widerrufen. Anfechten können Sie sie nur, wenn ein Willensmangel vorlag.

Begriff des Verzichts · günstig für Schuldner

Ein Verzicht bedeutet, dass Sie ein Recht aufgeben, ohne es auf jemand anderen zu übertragen. Das Recht wandert also nicht weiter, sondern es endet.

Verzicht als zweiseitiges Geschäft

Nein. Ein Verzicht kommt erst zustande, wenn beide Seiten übereinstimmend erklären, dass die Forderung wegfallen soll. Diese Erklärungen können auch stillschweigend abgegeben werden.

Verzicht auf die Aufrechnung · günstig für Gläubiger

Haben Sie auf die Aufrechnung verzichtet, führt das dazu, dass eine dennoch erhobene Aufrechnungseinrede abgewiesen wird.

Rückforderung ohne Verschulden des Empfängers · günstig für Leistender

Für die Rückforderung kommt es nicht darauf an, ob der Empfänger daran schuld ist, dass Ihre Leistung ihren Zweck verfehlt hat. Ein Verschulden ist dafür nicht Voraussetzung.

Annahme des Verzichts durch den Schuldner · günstig für Gläubiger

Ein Verzicht wird erst wirksam, wenn der Schuldner ihn annimmt. Eine Erklärung gegenüber einer anderen Person genügt dafür nicht.

Beweislast des Beklagten bei Unmöglichkeit · günstig für Kläger

Es ist Sache des Beklagten, zu behaupten und zu beweisen, dass die von ihm verlangte Leistung unmöglich ist.