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Vertragsrecht

2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Wegfall des Fixgeschäfts bei Verzug · günstig für Gläubiger

Nein. Beim Fixgeschäft fällt der Vertrag mit dem Verzug von selbst weg. Sie müssen dafür weder eine Nachfrist setzen noch den Rücktritt erklären.

Dreijahresfrist bei Nichterfüllung · günstig für Schuldner

Ja. Forderungen auf Ersatz wegen Nichterfüllung verjähren in drei Jahren. Das gilt auch dann, wenn der Anspruch auf die Erfüllung selbst erst nach dreißig Jahren verjähren würde.

Nachfrist bei vereinbartem Rücktritt

Ja. Haben Sie ein Rücktrittsrecht vereinbart, das eine Nachfrist voraussetzt, gelten sinngemäß dieselben Grundsätze wie beim gesetzlichen Rücktritt wegen Verzugs.

Maßgeblicher Zeitpunkt für den Wert

Ob ein Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, richtet sich nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Der Wert der gekauften Sache ist auf diesen Zeitpunkt zu ermitteln.

Gemeiner Wert einer Sache

Unter dem gemeinen Wert einer Sache versteht man ihren Marktwert. Gemeint ist also der Preis, der beim Verkauf zu erzielen ist.

Rechte als Gegenstand einer Schenkung · günstig für Geschenknehmer

Ja. Gegenstand einer Schenkung kann jede Sache im Sinne des Gesetzes sein, und dazu zählen auch Rechte. So kann etwa eine Dienstbarkeit, zum Beispiel ein Wegerecht, verschenkt werden.

Übergabeklausel im Schenkungsvertrag · günstig für Geschenkgeber

Die Klausel, dass mit der Unterschrift die Übergabe und Übernahme als vollzogen gilt, ist für sich allein keine wirkliche Übergabe. Für eine Schenkung ohne Notariatsakt genügt eine solche Formulierung daher nicht.

Herausgabe an den Eigentümer · günstig für Eigentümer

Ja. Wenn Sie als Eigentümer die Herausgabe Ihrer Sache verlangen, kann der Verwahrer das nicht mit dem Hinweis darauf ablehnen, dass er die Sache in Verwahrung hat.

Begriff der öffentlichen Förderung

Eine Förderung ist eine Zuwendung mit Vermögenswert aus öffentlichen Mitteln. Sie wird von einer Verwaltungsstelle oder einer damit betrauten Einrichtung an einen privaten Empfänger geleistet. Der Empfänger verpflichtet sich dafür zu einem Verhalten, das im öffentlichen Interesse liegt.

Ansprüche aus einem Vorvertrag · günstig für Verpflichteter

Nein. Aus einem Vorvertrag können Sie nur verlangen, dass der Hauptvertrag abgeschlossen wird, nicht schon dessen Erfüllung. Auch Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht Ihnen daraus nicht zu.

Form von Vollmacht und Widerruf · günstig für Vollmachtgeber

Weder für die Erteilung noch für den Widerruf einer Vollmacht ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine Vollmacht kann daher auch durch schlüssiges Verhalten entzogen oder eingeschränkt werden.

Umfang der Obsorge des Verwahrers · günstig für Hinterleger

Ja, soweit das nach der Natur der Sache nötig ist, um sie zu erhalten oder ihre Verschlechterung zu verhindern. Die Verwahrung ist nicht bloß die Überlassung eines Raumes, sondern Obhut. Auch regelmäßig zu erbringende Handlungen wie eine Wartung gehören dazu, wenn sich das aus den Umständen erschließen lässt.

Gemischte Schenkung und Formvorschriften · günstig für Beschenkter

Wird eine Sache teils geschenkt und teils bezahlt, gelten die Formvorschriften für Schenkungen nur dann, wenn der geschenkte Anteil überwiegt. Überwiegt die Gegenleistung, sind sie nicht anzuwenden.

Notariatsakt beim Übergabsvertrag · günstig für Übergeber

Ein Übergabsvertrag, der überwiegend eine Schenkung ist, braucht für seine Gültigkeit einen Notariatsakt, wenn der Vertragsgegenstand nicht tatsächlich übergeben wurde.

Widerruf einer unkündbaren Vollmacht · günstig für Vollmachtgeber

Wenn der Bevollmächtigte gegen die ihn treffenden Treuepflichten verstoßen hat. Es genügt auch ein Verhalten, das begründete Zweifel daran wecken kann, dass er seiner Treuepflicht nachgekommen ist und ihr in Zukunft nachkommen wird.

Abweichende Zahlungsvereinbarung beim Kauf

Ja. Die gesetzlichen Regeln über Zahlung und Übergabe gelten nur, wenn die Vertragsparteien nichts anderes wollten. Sie können ausdrücklich oder auch stillschweigend etwas anderes vereinbaren, etwa Zahlungen nach dem Baufortschritt.

Ersparte Auslagen als Nutzen · günstig für Gläubiger

Ein Vorteil liegt nicht nur dann vor, wenn jemand etwas dazubekommt. Auch die Ersparnis von Ausgaben zählt als Nutzen.

Begriff des Nutzens · günstig für Gläubiger

Ein Nutzen liegt vor, wenn sich die Verhältnisse bei dem anderen bei vernünftiger Beurteilung verbessert haben. Es kommt also nicht auf sein eigenes Empfinden an, sondern auf eine sachliche Betrachtung.

Vorkaufsrecht bei einer Schenkung · günstig für Eigentümer

Ein Vorkaufsrecht wird grundsätzlich nur durch einen Verkauf ausgelöst. Wird die Sache verschenkt, können Sie Ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben. Etwas anderes gilt nur, wenn Sie das ausdrücklich vereinbart haben.

Anfechtung vor Vertragserfüllung · günstig für Geschädigter

Ja. Wegen Verkürzung über die Hälfte kann ein Vertrag schon vor seiner Erfüllung angefochten werden. Sie müssen also nicht abwarten, bis geleistet wurde.

Subunternehmer und Generalunternehmer

Ein Subunternehmer ist jemand, dem die beauftragte Firma die Arbeit ganz oder teilweise weitergibt, meist über einen eigenen Vertrag. Er führt sie in Eigenverantwortung selbst oder mit Gehilfen aus. Auch ein Generalunternehmer erbringt das versprochene Werk oft nicht selbst, sondern lässt es von Subunternehmern erledigen.

Wirtschaftliche Grenze der Warnpflicht · günstig für Unternehmer

Bei der Warnpflicht ist auch der wirtschaftliche Aufwand zu beachten. Umfangreiche, technisch schwierige und kostenintensive Untersuchungen, die zur eigentlichen Leistung und zum vereinbarten Entgelt in keinem vernünftigen Verhältnis stehen, muss der Unternehmer nur anstellen, wenn das besonders vereinbart wurde.

Erkennbarkeit einer falschen Anweisung · günstig für Besteller

Eine Anweisung des Auftraggebers gilt als offensichtlich unrichtig, wenn der Unternehmer sie mit seiner eigenen Sachkenntnis als falsch erkennen musste. Dann trifft ihn die Pflicht, Sie zu warnen.

Grenzen der Warnpflicht des Unternehmers · günstig für Unternehmer

Ein Unternehmer muss Sie nur im Rahmen jener Leistung warnen, die er selbst zu erbringen hat, samt den damit verbundenen Schutz- und Sorgfaltspflichten. Für Bereiche außerhalb seines Auftrags trifft ihn keine Warnpflicht.

Unterschied zwischen Wette und Spiel

Der Unterschied liegt nur im Zweck. Das Spiel dient der Unterhaltung und dem Gewinn, die Wette bekräftigt eine eigene Behauptung. Bei beiden muss der Ausgang für beide Seiten ungewiss sein, sonst liegt weder das eine noch das andere vor.

Begriff des Ausgedinges

Das Ausgedinge ist eine Verpflichtung, die auf der übergebenen Liegenschaft lastet. Sie umfasst Sachleistungen, Geldleistungen und Arbeitsleistungen und dient dem Unterhalt des früheren Eigentümers.

Betriebsvorschriften als Vertragsinhalt · günstig für Fahrgast

Ja. Die Betriebsvorschriften für einen Sessellift sind Bestandteil des Beförderungsvertrags. Für den Betreiber ergeben sich daraus zusätzliche vertragliche Nebenpflichten. Dasselbe gilt etwa für die Betriebsvorschrift einer Sommerrodelbahn.

Rücktritt vom Vergleich

Ja, unter denselben Voraussetzungen wie bei anderen Verträgen. Auf Vergleiche sind die allgemeinen Regeln über Erfüllung und Rücktritt anzuwenden, auch auf einen gerichtlichen Vergleich. Treten Sie berechtigt zurück, wird die Lage wiederhergestellt, die vor dem Vergleich bestanden hat.

Maßgebliche Rechtslage bei Vertragsabschluss

Ob ein Vertrag unwirksam ist, wird nach dem Zeitpunkt seines Abschlusses beurteilt. Maßgeblich sind die Bestimmungen, die damals gegolten haben.

Aufgabe des Vertragserrichters · günstig für Vertragserrichter

Haben Sie sich mit der anderen Seite bereits geeinigt und soll der Vertrag nur noch in die passende rechtliche Form gebracht werden, muss der Vertragserrichter in der Regel nur das Vereinbarte entsprechend formulieren und sinnvolle Ergänzungen vornehmen.