Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Anfechten können Sie nur, wenn sich Ihr Irrtum auf Umstände bezieht, die beide Seiten beim Abschluss als feststehend und unstrittig angenommen haben. Ein Irrtum über gerade jene Punkte, die mit dem Vergleich bereinigt werden sollten, genügt nicht; das gilt auch für einen Rechtsirrtum. Dass Sie den Irrtum hätten vermeiden können, schadet Ihnen dagegen in der Regel nicht.
Schon mit der Vereinbarung über die Abtretung. Ein zusätzlicher Übergabeakt ist dafür nicht nötig. Anders ist es bei Forderungen aus Order- und Inhaberpapieren: Dort muss auch die Urkunde übergeben werden, etwa bei einem Sparbuch mit kleinem Betrag.
Verspricht Ihnen jemand, Ihnen die wirtschaftliche Last Ihrer Schuld abzunehmen, wirkt das nur zwischen Ihnen beiden; Ihr Gläubiger erhält daraus kein Recht. Die Schuld muss wenigstens dem Grunde nach feststehen, sie darf aber auch erst künftig entstehen und der Höhe nach offen sein.
Nein, nicht völlig frei. Wollen Sie mit einer Gegenforderung gegen mehrere Forderungen aufrechnen, müssen Sie dieselbe Reihenfolge beachten, die auch für die Anrechnung von Zahlungen gilt. Dasselbe gilt umgekehrt, wenn einer Forderung mehrere Gegenforderungen gegenüberstehen.
Der Gläubiger darf zwar eine Teilzahlung verlangen, aber nicht verlangen, dass Sie Ihre volle Zahlung als bloße Teilzahlung anerkennen. Will er das Geld nicht ohne Vorbehalt annehmen, dürfen Sie den strittigen Betrag bei Gericht hinterlegen.
Eine laufende Rechnung liegt nur vor, wenn beide Seiten vereinbart haben, in bestimmten Zeitabständen alle gegenseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung abzurechnen. Aus dem Ergebnis dieser Abrechnung entsteht dann eine eigene Forderung, die von den einzelnen Posten unabhängig ist.
Wird der Nutzen abgegolten, den eine Leistung verschafft hat, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Leistung an. Lässt sich der Betrag nur schwer beziffern, darf ihn das Gericht nach freier Überzeugung festsetzen. Ob Sie die Leistung bezahlen mussten, unentgeltliche Helfer gewonnen haben oder selbst tätig waren, ist dabei ohne Bedeutung.
Die Rückforderung verjährt eigenständig. Sie folgt nicht der Frist, die für die Anfechtung des Vertrags gilt. Für die Rückabwicklung eines von vornherein nichtigen Geschäfts gelten daher die allgemeinen Verjährungsregeln.
Bei der Forderung des anderen, gegen die Sie aufrechnen, ist die Fälligkeit nicht nötig, wenn Sie berechtigt sind, vorzeitig zu zahlen. Für Ihre eigene Forderung bleibt es dagegen bei dem Erfordernis der Fälligkeit.
Ja. Sie können das Geleistete zurückverlangen, wenn nicht nur der Zweck des Geschäfts, sondern allgemein jene Umstände weggefallen sind, die nach dem Sinn des Geschäfts seine Grundlage bildeten. Diese Möglichkeit greift aber nur, wenn es an einer vertraglichen Regelung fehlt.
Auch über die ausdrücklich geregelten Verbote hinaus kann eine Aufrechnung ausgeschlossen sein. Das kann sich daraus ergeben, dass schutzwürdige Interessen an einer tatsächlichen Leistung bestehen und der Missbrauch des Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechts geradezu als Vertrauensbruch zu werten wäre. In vergleichbaren Fällen ist eine entsprechende Anwendung der bestehenden Regel angebracht.
Nein. Steht der Aufwand, den die versprochene Leistung erfordert, in einem groben Missverhältnis zu ihrem Wert, entfällt Ihr Anspruch auf Erfüllung. Das gilt auch dann, wenn der Schuldner dieses Missverhältnis selbst verschuldet hat. Auf den Wert der Gegenleistung kommt es dabei nicht an.
Die Verjährung beginnt grundsätzlich nicht zu laufen, solange Sie keinen Anlass haben, Ihr Recht geltend zu machen. Maßgeblich ist die erste Möglichkeit, das Recht auszuüben. Wie das im Einzelnen zu beurteilen ist, wird allerdings nicht einheitlich beantwortet.
Für die Anfechtung einer einseitigen Erklärung wegen Furcht oder Irrtums gilt dieselbe Frist von drei Jahren wie bei Verträgen, obwohl das Gesetz sie dort nicht ausdrücklich nennt. Die Frist beginnt, sobald die Erklärung beim Empfänger angekommen ist.
Ja. Haben Sie zuerst nur feststellen lassen wollen, dass Ihnen ein Anspruch zusteht, und wurde dieses Begehren abgewiesen, weil Sie es neben dem Zahlungsbegehren versehentlich weiter aufrecht hielten, hält Ihre Klage die Verjährung trotzdem auf. Seit 2024 gilt dasselbe, wenn Sie das Feststellungsbegehren zu Recht fallen ließen, weil Sie inzwischen auf Zahlung klagen konnten. Der Rechtssatz gibt nur den älteren, engeren Stand wieder.
Ja, ausnahmsweise. Lässt sich Ihr Recht nur so durchsetzen, können Sie schon auf eine künftige Leistung klagen. Anerkannt ist das etwa, wenn Ihnen als Bewerber bei einer öffentlichen Ausschreibung die Unterlagen aus sachfremden Gründen vorenthalten werden; ob ein solches besonderes Interesse vorliegt, hängt vom Einzelfall ab.
Wo das Gesetz hoheitliches Handeln zwingend vorsieht, darf eine Gemeinde die Pflicht nicht stattdessen in einem Vertrag begründen. Für Grundstücke außerhalb des Gemeindegebiets, die an das Kanalnetz angeschlossen sind, gilt das nicht. Dort handelt die Gemeinde nach Privatrecht.
Ist eine Haftungserklärung unklar formuliert, kommt es auf den Zweck des Geschäfts und die Interessen der Beteiligten an. Sollte der Begünstigte erkennbar besonders abgesichert werden, liegt eine Garantie vor, auch wenn im Text das Wort Bürgschaft steht. Ein bloßer Hinweis auf das zugrunde liegende Geschäft spricht umgekehrt noch nicht für eine bloße Bürgschaft.
Wird von jemandem, der nicht geschäftsfähig war, aus einem ungültigen Geschäft etwas zurückgefordert, muss der Fordernde beweisen, dass der andere überhaupt etwas erlangt hat. Der Empfänger muss dagegen selbst beweisen, dass der Vorteil weggefallen ist, weil er das Erhaltene nicht mehr hat oder es ihm nicht zugute gekommen ist.
Er bleibt vorerst in der Schwebe. Wer den Vertrag für ein Kind abgeschlossen hat, muss nach Treu und Glauben die Entscheidung des Gerichts herbeiführen, damit klar wird, ob der Vertrag rückwirkend voll wirksam wird oder seine Wirkung verliert. Bleibt die Entscheidung aus, endet ein Mietvertrag auch nicht durch bloßen Zeitablauf.
Vor dem ordentlichen Gericht. Die Vergabe von Förderungen zählt in der Regel nicht zum hoheitlichen Handeln, sondern zur Privatwirtschaftsverwaltung. Gemeint ist eine Zuwendung aus öffentlichen Mitteln, für die Sie sich statt eines marktüblichen Entgelts zu einem im öffentlichen Interesse liegenden Verhalten bereit erklären.
Sie wirken wie eine Vertragsschablone. Die Richtlinien regeln Art und Voraussetzungen der Förderung und bestimmen damit auch den Inhalt des Vertrags. Sie sind grundsätzlich keine Verordnungen, sondern werden wie Erklärungen im Zusammenhang mit dem Fördervertrag ausgelegt.
Ein Gesellschafter, ein Geschäftsführer und ein Kommanditist sind in dieser Eigenschaft allein noch keine Kaufleute. Ob Sie als Unternehmer gelten, wird wirtschaftlich beurteilt: Entscheidend ist, ob Sie beherrschenden Einfluss haben. Eine förmliche Geschäftsführerstellung ist dafür nicht nötig, und die Tätigkeit kann sich über mehrere Firmen erstrecken.
Bei einer echten Fremdwährungsschuld hat der Gläubiger Anspruch auf Zahlung in der fremden Währung. Bei einer unechten dient die fremde Währung nur als Rechengröße, geschuldet wird Inlandswährung. Von einer effektiven Fremdwährungsschuld spricht man, wenn der Schuldner nicht das Recht hat, stattdessen in inländischer Währung zu zahlen.
Ob ein Geschäft ungewöhnlich ist, richtet sich nach den örtlichen, zeitlichen und branchenüblichen Anschauungen. Dabei ist nicht nur zu fragen, ob es vertragsgemäß erfüllt werden kann, sondern es sind auch die Risiken und die Folgen möglicher Hindernisse bei der Erfüllung zu berücksichtigen. Ein Geschäft kann daher trotz seiner Art wegen seiner besonderen Tragweite von der Vollmacht nicht gedeckt sein.
Für eine laufende Rechnung ist nicht nötig, dass auf beiden Seiten Forderungen entstehen. Gerade im Bankverkehr wird sie auch dann angenommen, wenn nur ein Kredit abgewickelt wird. Das übliche Geschäft besteht ja darin, dass dem Kunden in laufender Rechnung ein Kredit bis zu einer Höchstsumme eingeräumt wird.
Die Regeln über den Ausgleich für Handelsvertreter können sinngemäß auch für einen Vertragshändler gelten. Das setzt voraus, dass sein Vertrag den Merkmalen eines Handelsvertretervertrags so stark angenähert ist, dass diese überwiegen, oder dass eine Ablehnung dem Zweck des Gesetzes widerspräche.
Der Frachtführer muss sich selbst entlasten, wenn ihm nur leichte Nachlässigkeit vorgeworfen wird. Absicht und grobe Nachlässigkeit müssen dagegen grundsätzlich Sie als Geschädigter vorbringen und beweisen. Weil Sie die Abläufe im fremden Betrieb nicht kennen können, muss der Frachtführer nach Treu und Glauben aber offenlegen, wie er die Sicherung der Ware organisiert und was er im konkreten Fall getan hat.
Ja. Endet ein üblicher Kraftfahrzeug-Händlervertrag, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wie sie für Handelsvertreter vorgesehen ist. Entscheidend ist, ob Ihre Tätigkeit den Wert des Herstellerunternehmens durch den überlassenen Kundenstamm erhöht hat und das nicht schon durch Ihre Handelsspanne und andere Zuschüsse abgegolten ist.
Ist vertraglich vereinbart, dass statt der geschuldeten Leistung eine andere erbracht werden darf, gilt im Zweifel: Die ursprüngliche Schuld erlischt erst, wenn die Ersatzleistung vollständig erbracht ist oder Sie als Gläubiger die Annahme verzögern. Wird die Ersatzleistung nur mangelhaft erbracht, können Sie Gewährleistung oder Schadenersatz verlangen.