Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Nur wenn beide Seiten erkennbar damit einverstanden waren, dass ein Teil der Leistung ohne wirtschaftlich beachtliche Gegenleistung erfolgt; das kann ausdrücklich oder schlüssig geschehen. Bei Übergabeverträgen mit Ausgedinge oder Rentenleistungen ist zu berücksichtigen, dass diese Leistungen vom Zufall abhängen. Aus den Umständen, etwa einem krassen Missverhältnis der Leistungen, lässt sich die Schenkungsabsicht aber erschließen.
Grundsätzlich nicht. Ein Auftrag betrifft die Besorgung von Rechtsgeschäften oder anderen Rechtshandlungen, rein tatsächliche Tätigkeiten fallen im Allgemeinen nicht darunter. Sind solche tatsächlichen Handlungen aber mit rechtsgeschäftlicher Tätigkeit verbunden, werden für ihre Beurteilung die Regeln über Auftrag und Bevollmächtigung herangezogen.
Der Anspruch, dass Ihr Bevollmächtigter den erzielten Erlös oder Gewinn herausgibt, und das darauf gerichtete Begehren auf Rechnungslegung unterliegen nicht der kurzen dreijährigen Frist. Sie verjähren erst nach dreißig Jahren. Es handelt sich um einen Anspruch auf Erfüllung, nicht um Schadenersatz.
Sie werden geschützt, wenn der Vertretene die Vollmacht nach außen kundgetan hat, auch wenn er sie im Innenverhältnis nie erteilt hat. Das gilt aber nur, wenn dieser Anschein für Ihren Vertragsabschluss ursächlich war; dazu müssen Sie das Verhalten, das ihn hervorgerufen hat, damals gekannt haben. Behaupten und beweisen müssen Sie das selbst.
Ja, bei Vereinbarungen von weittragender Bedeutung. Wer mit einem Verein etwa die Auflösung eines Mietvertrags vereinbart, muss durch Einsicht in die Statuten prüfen, wie weit die Vertretungsmacht des handelnden Organs reicht und ob eine nötige Beschlussfassung des Vorstands vorliegt. Handelt der Obmann zwar im Rahmen der Statuten, aber ohne die erforderliche Zustimmung des Vorstands, und hätten Ihnen bei gehöriger Aufmerksamkeit Bedenken kommen müssen, bindet die Handlung den Verein nicht.
Wer ohne Auftrag nur die Schuld eines anderen bezahlt, darf bei der Verjährung seines Ersatzanspruchs nicht besser gestellt werden als jemand, der die Forderung förmlich eingelöst hat. Sonst könnten die kurzen Verjährungsfristen auf einem Umweg umgangen werden.
Sie ist gültig, wenn mit dem Auftrag ein Zweck erreicht werden soll, der über das zu besorgende Geschäft hinausgeht, etwa wenn dem Beauftragten damit auf bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit ein Unterhalt in Form des Honorars gesichert wird; ohne einen solchen weiteren Zweck bleiben Vollmacht und Auftrag widerruflich. Auch bei vereinbarter Unwiderruflichkeit dürfen Sie sich aus wichtigen Gründen vom Vertrag lösen. Das müssen Sie nach angemessener Überlegungsfrist unverzüglich tun, sonst verlieren Sie dieses Recht.
Der allgemeine Anspruch wegen der Verwendung einer Sache zum Nutzen eines anderen hat nur ergänzende Bedeutung. Beruht die Bereicherung auf einer Leistung, gelten die besonderen Regeln über die Rückforderung von Leistungen, die ohne Rechtsgrund erbracht wurden.
Ersatz für die Verwendung kann nicht nur der Eigentümer im engen Sinn verlangen, sondern jeder, dem ein Vermögenswert rechtlich zugeordnet ist. Das gilt auch für bloße Forderungen gegen bestimmte Personen. Es genügt, dass die Rechtsordnung Ihre Vermögensposition in diese Richtung schützt.
Ja. Wer eine fremde Sache über das hinaus benützt, was ihm vertraglich erlaubt war, muss dafür den Wert ersetzen. Voraussetzung ist aber, dass er tatsächlich ein Gut verwendet hat, das ausschließlich Ihnen zugewiesen ist; eine bloße Vertragsverletzung genügt dafür nicht.
Ja. Räumen die Beteiligten einer Seite das Recht ein, durch einseitige Erklärung entweder die Erträgnisse der übergebenen Grundstücke oder die Rückübertragung des Eigentums zu verlangen, ist das rechtlich zulässig. Eine solche Abrede kommt dem gesetzlich geregelten Wiederkaufsrecht nahe und kann als Rücktrittsvorbehalt oder Gestaltungsrecht verstanden werden.
Wenn Sie ein Vorkaufsrecht ausüben, treten Sie grundsätzlich in den Vertrag mit dem Dritten ein. Eine Bedingung, die nur deshalb aufgenommen wurde, weil Ihre Ausübung drohte, und die nicht zum Austausch von Leistung und Gegenleistung gehört, müssen Sie aber nicht übernehmen. Solche Klauseln sind Fremdkörper im Kaufvertrag.
Ja. Auch wenn das Konsumentenschutzgesetz auf Ihr fremdfinanziertes Geschäft nicht unmittelbar anwendbar ist, können Sie Einwände gegen den Unternehmer sinngemäß auch dem Geldgeber entgegenhalten. Voraussetzung bleibt aber, dass die Verträge mit dem Unternehmer und dem Geldgeber eine wirtschaftliche Einheit bilden.
Ja, wenn Sie so in die Vertriebsorganisation des Mineralölunternehmens eingegliedert waren wie ein Handelsvertreter. Dann steht Ihnen der Ausgleich zu, den das Handelsvertreterrecht vorsieht, und zwar auch für den Betrieb des Tankstellenshops. Wie der Vertrag überschrieben ist, entscheidet nicht; es kommt auf den Inhalt der eingeräumten Befugnisse und auf den Zweck des Geschäfts an.
Von Überlassung spricht man, wenn nur Arbeitskräfte gegen ein nach dem Umfang bemessenes Entgelt zur Verfügung gestellt werden, während der Empfänger sie anweist und überwacht - ein bestimmter Arbeitserfolg ist dann nicht geschuldet. Der Überlasser steht nur für durchschnittliche fachliche Eignung und Arbeitsbereitschaft ein, sein Entgelt hängt nicht vom Ergebnis ab.
Ja. Der Vertrag über eine Reiseveranstaltung ist ein mit einer Geschäftsbesorgung verbundener Werkvertrag; wegen der einheitlichen Buchung lässt sich Ihre Bestellung nicht in einzelne Reiseleistungen zerlegen. Ansprüche daraus stehen deshalb rechtlich und tatsächlich miteinander in Zusammenhang.
Ja. Wenn Sie wegen Mängeln Geld für deren Behebung fordern, können Sie zusätzlich feststellen lassen, dass die Firma auch für künftige Schäden haftet, sofern solche Schäden nicht ausgeschlossen werden können. Sie können damit aber nicht ohne konkrete Angaben zu den Mängeln bloß die Gewährleistungsfrist ausdehnen.
Wer nur ein bemanntes Fahrzeug bereitstellt, das der Auftraggeber nach eigenen Weisungen belädt und einsetzt, schuldet nicht den Transporterfolg. Dann gelten die besonderen Regeln für Frachtverträge nicht, und der Empfänger der Ware kann seine Ansprüche nicht gegen dieses Fuhrunternehmen richten.
Haben Sie auf ausdrückliches Verlangen des anderen gearbeitet und ist der Zweck ohne Ihr Zutun weggefallen, steht Ihnen der angemessene Lohn samt vollem Ersatz Ihrer Geld- und Materialaufwendungen zu. Brechen Sie die Tätigkeit aus Gründen ab, die Ihnen nicht als unredliches Verhalten anzulasten sind, bekommen Sie nur so viel, wie dem anderen tatsächlich an Nutzen geblieben ist; er kann dann auch seinen Vertrauensschaden entgegenhalten. Vereiteln Sie den Erfolg treuwidrig, verlieren Sie den Anspruch ganz.
Erst mit dem Ende des Auftrags in der jeweiligen Sache. Solange Ihr Anwalt in dieser Sache noch pflichtgemäß für Sie tätig werden kann, ist das Mandat nicht erloschen und das Honorar noch nicht fällig. Bei mehreren Aufträgen ohne engen inneren Zusammenhang läuft für jeden eine eigene Frist.
Der Unternehmer, der trotz unterbliebener Ausführung sein Entgelt verlangt, muss vorbringen und beweisen, dass er leistungsbereit war und die Ausführung an Umständen aus dem Bereich des Bestellers gescheitert ist, und er muss die Höhe seines Anspruchs nachweisen. Der Besteller muss demgegenüber konkret behaupten, was sich der Unternehmer erspart hat.
Nein. Der Unternehmer muss Sie auch dann warnen, wenn das beigestellte Material untauglich oder eine Vorarbeit mangelhaft war, und ebenso, wenn Sie fachkundig beraten waren. Das Verschulden eines Dritten, der die Vorstufe schlecht ausgeführt hat, mindert seine Verantwortung Ihnen gegenüber nicht. Bei einem fachkundigen Besteller darf er allerdings annehmen, dass dieser die Tauglichkeit seiner Anweisungen selbst geprüft hat; im Regelfall wiegt die Verantwortung des Unternehmers dennoch schwerer.
Wurde die Klage nur deshalb abgewiesen, weil gerügte Mängel nicht behoben wurden und die Forderung daher nicht fällig war, beginnt die Verjährung erst später. Sie beginnt mit der dann durchgeführten Verbesserung oder mit deren grundloser Verweigerung durch den Besteller. Voraussetzung ist, dass die Pflicht zur Verbesserung im Vorprozess nicht willkürlich bestritten wurde.
Ja, das ist möglich. Wenn Sie eine Liegenschaft übergeben und dafür nur eine sehr geringe Versorgung erhalten, etwa ein kleines Wohn- oder Pflegerecht, kann der Vertrag als Wucher nichtig sein. Der Gerichtshof hat das ausdrücklich für Übergabsverträge geprüft.
Ja, das ist möglich. Ist an einem Vertrag jemand beteiligt, der nicht geschäftsfähig ist, wird geprüft, ob der Vertrag ohne diesen Teil überhaupt bestehen kann. Lässt er sich nicht auftrennen, ist er zur Gänze unwirksam.
Das ist heute unsicher. Der Rechtssatz besagt, dass die Gewährleistungsklage sechs Wochen nach Ablauf der zugesagten Frist erlischt, wenn der Verkäufer zugesichert hat, dass das Tier binnen einer bestimmten Zeit wirft. Der Oberste Gerichtshof hat diese Regel in einer Entscheidung aus dem Jahr 2021 nicht angewendet; welcher Stand heute gilt, ist aus der Quelle nicht erkennbar.
Wer den Aufwand eines anderen trägt, kann dafür Ersatz verlangen. Diese Ansprüche greifen aber nur ergänzend. Gibt es für die Vermögensverschiebung schon einen Rechtsgrund, etwa einen Vertrag zwischen Ihnen und dem Empfänger oder eine eigene Zahlungspflicht, kommen sie nicht zum Zug.
Wird ein Vertrag über den Alleinvertrieb vertragswidrig vorzeitig aufgelöst, richtet sich Ihr Ersatz nach dem Schaden aus der Nichterfüllung. Dabei wird berücksichtigt, welche Vorteile Ihnen daraus zugekommen sind und was Sie zur Verringerung Ihres Schadens tun mussten.
Zu einem Teil ja. Der Bürgermeister führt nicht nur die Beschlüsse des Gemeinderats aus, er bereitet auch jene Rechtsgeschäfte vor, über die der Gemeinderat erst beschließen muss. Für diese Verhandlungen hat er eine aus dem Gesetz ableitbare Vollmacht, und die Gemeinde muss sich seine Erklärungen in dieser Rolle zurechnen lassen.
Wird als Sicherheit nicht eine bestimmte Sache, sondern Geld oder eine andere vertretbare Sache übergeben, die der Empfänger verbrauchen darf, gelten die Verbote für unerlaubte Nebenabreden beim Pfandvertrag nicht.