Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Der Vertrag über eine Pauschalreise mischt Elemente von Werkvertrag, Dienstleistung und Geschäftsbesorgung. Ihre Gewährleistungsrechte richten sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln für Werkverträge. Die Sonderbestimmung im Konsumentenschutzgesetz verdrängt diese Regeln nicht, sondern ergänzt sie.
Verkauft oder vermietet der Makler in Wahrheit eine eigene Sache, steht ihm keine Provision zu, weil dann keine Vermittlung vorliegt. Das gilt auch, wenn das Geschäft wirtschaftlich einem Abschluss durch den Makler selbst gleichkommt, etwa weil er die Verkäufer- oder Vermietergesellschaft beherrscht. Damit sollen Umgehungen und wirtschaftliche Verflechtungen erfasst werden.
Nein, nicht wenn Sie einen beachtenswerten Grund hatten. Beachtenswert sind alle Gründe, die Sie nicht zu vertreten haben, auch solche aus Ihrer Privatsphäre wie ein Berufswechsel, eine Kündigung, eine Scheidung oder ein Todesfall. Der Grund muss bei objektiver Betrachtung bloß verständlich sein.
Ob ein Mangel so geringfügig ist, dass Sie den Vertrag deswegen nicht auflösen können, lässt sich nicht allgemein sagen. Es kommt auf den konkreten Vertrag und die Umstände des einzelnen Falls an. Dabei werden die Interessen beider Vertragsteile sachlich gegeneinander abgewogen.
Grundsätzlich ja: Bei der Rückabwicklung werden die Nachteile und der Wertverlust aus Ihrem zwischenzeitlichen Gebrauch berücksichtigt. Angerechnet wird aber nur der Wertverlust bis zu jenem Zeitpunkt, zu dem Sie berechtigt die Rückabwicklung verlangt haben. Die längere Nutzung wegen erfolgloser Reparaturversuche darf Ihnen nicht zum Nachteil gereichen.
Nur eingeschränkt. Bei Krediten zur Schaffung und Sanierung von Gebäuden mit mindestens zehn Jahren Laufzeit und bei hypothekarisch besicherten Krediten darf ein besonderes Entgelt für die vorzeitige Rückzahlung vereinbart werden. Wirksam ist diese Vereinbarung aber nur für den Fall, dass Sie eine vereinbarte Kündigungsfrist nicht einhalten.
Ein Leasingvertrag ist so gestaltet, dass der Leasinggeber seine gesamten Kosten samt Zinsen und Gewinn zurückbekommt. Bleibt am Ende ein kalkulierter Restwert, tragen Sie als Leasingnehmer das Risiko einer Wertminderung und haben zugleich die Chance einer Wertsteigerung. Liegt der tatsächliche Wert darunter, müssen Sie die Differenz ersetzen, liegt er darüber, bekommen Sie einen Teil davon.
Eine Vertragsbestimmung ist für Sie nicht verbindlich, wenn sie Sie unangemessen lange an den Vertrag bindet. Wie lang zu lang ist, wird im Einzelfall durch Abwägung der wesentlichen Umstände beurteilt. Wählen Sie eine Variante mit besonders niedriger monatlicher Zahlung, kann auch eine lange Mindestdauer zulässig sein.
Eine Preisänderungsklausel muss schon im Vertrag klar umschreiben, wovon eine Änderung abhängt. Allgemeine Formulierungen wie geänderte Abgaben oder gesetzlich bedingte Änderungen genügen nicht. Unzulässig ist eine solche Klausel auch deshalb, weil der Unternehmer dann sogar bei eigener Verzögerung erhöhen dürfte.
Nein. Eine Klausel, nach der Sie alle Kosten ersetzen müssen, die der Bank oder ihren Beauftragten notwendig und zweckdienlich erscheinen, ist unwirksam. Sie stellt nicht auf die tatsächlich zweckmäßigen Kosten und deren Verhältnis zur Forderung ab und benachteiligt Sie damit gröblich.
Bei einem Mangel hat die Verbesserung durch den Übergeber Vorrang. Beheben Sie den Mangel voreilig selbst, sollen Sie deshalb aber nicht endgültig mit den gesamten Kosten belastet bleiben. Das war nicht die Absicht des Gesetzgebers.
Auch wenn Sie dem Verkäufer keine Gelegenheit zur Verbesserung gegeben, sondern selbst oder durch einen Dritten reparieren lassen haben, können Sie jedenfalls jene Kosten verlangen, die der Verkäufer selbst hätte aufwenden müssen. Beim Kauf unter Privaten ist davon auszugehen, dass der Verkäufer eine Fachwerkstätte hätte beauftragen müssen. Wären ihm ausnahmsweise geringere Kosten entstanden, muss er das selbst vorbringen und beweisen.
Sie müssen beweisen, dass die Sache oder Leistung überhaupt mangelhaft ist und dass der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach der Übergabe hervorgekommen ist. Dass der Zustand auf ein Verschulden oder eine schlechte Arbeit des Übergebers zurückgeht, müssen Sie nicht beweisen. Dass auch eine andere Ursache in Betracht kommt, schadet der Vermutung nicht.
Eine Vorauszahlung des Verbrauchers ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie ist aber unzulässig, wenn damit Ihr Recht umgangen wird, die Zahlung bei mangelhafter Leistung zurückzuhalten. Entscheidend ist, ob es für die Vorauszahlung einen sachlichen Grund gibt, etwa aus der Natur des Vertrags oder aus den gegenseitigen Pflichten.
Soll Ihr Schweigen als Zustimmung gelten, müssen sowohl die Möglichkeit zum Widerspruch als auch die Frist bereits im Vertragstext stehen. Es reicht nicht, dass das Unternehmen Sie ohne eine solche Vereinbarung bloß tatsächlich rechtzeitig auf die Bedeutung Ihres Verhaltens und auf den möglichen Widerspruch hinweist.
Darf die Bank die Zinsen selbst anpassen, darf sie dabei nicht offenbar unbillig vorgehen. Offenbar unbillig ist das Ergebnis, wenn Treu und Glauben grob vernachlässigt wurden und ein sachkundiger, unbefangener Beobachter die Unrichtigkeit sofort erkennt.
Wie weit Sie als Verbraucher der Bank bei nicht von Ihnen freigegebenen Zahlungen haften, regelt das Gesetz zwingend und abschließend. Eine zusätzliche Haftung, weil Sie eine im Vertrag vorgesehene Prüfpflicht verletzt haben, ist darin nicht vorgesehen. Eine solche Klausel in den Geschäftsbedingungen ist daher unzulässig.
Auch wenn eine Klausel die gesetzlichen Formvorgaben einhält, wird geprüft, ob sie klar verständlich ist und Sie nicht grob benachteiligt. Eine Klausel, die Vertragsänderungen durch Ihr Schweigen nach Inhalt und Ausmaß völlig unbeschränkt zulässt und nicht einmal ansatzweise eine Schranke erkennen lässt, ist unzulässig. Nicht jede Änderung durch Schweigen ist verboten, sondern nur die völlig uneingeschränkte.
Bestimmte Vereinbarungen mit einem Makler sind gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgen, also als geschriebener Text mit den Unterschriften beider Seiten. Ausdrücklich bedeutet, dass die Regelung für Sie deutlich erkennbar und eindeutig sein muss. Fehlt diese Form, ist die Vereinbarung unwirksam und der Makler kann daraus nichts fordern.
Nein. Das Gesetz verbietet ganz allgemein, für die Nutzung eines bestimmten Zahlungsmittels einen Aufschlag zu verlangen. Es handelt sich um ein echtes Verbot und nicht nur um eine Empfehlung. Rechte des Zahlungsempfängers auf Eigentum und freie Berufsausübung werden dadurch nicht verletzt.
Klauseln, mit denen Entgelte geändert werden, müssen so gestaltet sein, dass Sie dadurch nicht benachteiligt werden und die Änderung in beide Richtungen wirkt. Eine Klausel, die weder einen Bezugswechselkurs noch den Index oder dessen Grundlage nennt, ist unzulässig.
Nein. Die Klausel, der persönliche Code dürfe nicht notiert werden, benachteiligt Sie gröblich und ist unwirksam, weil es für dieses Ziel keine ausreichende sachliche Rechtfertigung gibt. Auch eine Klausel, wonach jede Aufzeichnung des Codes keine sorgfältige Verwahrung ist, verlangt Ihnen Unzumutbares ab.
Nein. Eine Klausel, die Ihnen vorschreibt, den Code für das Onlinebanking selbst spätestens alle zwei Monate zu ändern, benachteiligt Sie gröblich und ist unwirksam. Die technische Sicherheit liegt beim Anbieter, der eine Änderung mit seiner eigenen Software abverlangen könnte. Die Formulierung, der Code sei regelmäßig zu ändern, ist außerdem zu unbestimmt.
Die Klausel, die Ihre Haftung bis zur Sperrmeldung mit 150 Euro bei leichter und mit dem vollen Schaden bei grober Fahrlässigkeit festlegt, ist unwirksam. Sie verschweigt, dass die Haftung eingeschränkt ist, wenn der Zahlungsdienstleister selbst seine Pflichten verletzt hat, und erweckt so den Eindruck einer weitergehenden Haftung.
Ja. Hängt Ihr Kreditzins von einem Referenzzinssatz ab, muss die Bank auch einen negativen Wert dieses Zinssatzes berücksichtigen. Ohne eine entsprechende Vereinbarung darf sie ihn nicht einfach mit null ansetzen.
Ja. Ein Vertrag mit einem Immobilienmakler fällt nicht unter die Ausnahmen für Grundstücksgeschäfte oder für die Vermietung von Wohnraum. Die Regeln über Fern- und Auswärtsgeschäfte gelten daher auch für ihn.
Ja. Beheben Sie Bargeld an einem Automaten, dessen Betreiber nicht Ihr Vertragspartner ist, kommt darüber jeweils ein eigener entgeltlicher Einzelvertrag außerhalb Ihres Rahmenvertrags mit der Bank zustande. Das Entgelt kann Ihnen dabei auch über Ihr Zahlungskonto in Rechnung gestellt oder abgebucht werden.
Der Unternehmer muss nicht alle Eigenschaften der Ware oder Leistung umfassend darstellen. Unmittelbar vor Ihrer Vertragserklärung müssen Sie die wesentlichen Punkte aber mit einem Blick erfassen können. Diese Angaben sind deshalb ein zweites Mal zu zeigen.
Eine Klausel, wonach die kontaktlose Zahlfunktion technisch nicht gesperrt werden kann und Kleinbeträge bis 75 Euro nach einem Verlust nie ersetzt werden, ist unklar und daher unwirksam. Sie erweckt den falschen Eindruck, Sie müssten den Schaden immer selbst tragen, auch wenn Sie den Verlust sofort gemeldet haben und die Bank die missbräuchliche Verwendung nach dem Stand der Technik hätte verhindern können.
Der Übergeber, also die Person oder der Betrieb, von dem Sie die Sache erhalten haben. Die Fristen für Mängelansprüche sind Verjährungsfristen, und wer sich auf Verjährung beruft, muss die Umstände dafür beweisen. Sie müssen die Rechtzeitigkeit also nicht selbst nachweisen.