Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Die besondere Schutzbestimmung des Elektrizitätsrechts für Vertragsänderungen gilt nicht für eine gewöhnliche Kündigung. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Unternehmen mit der Kündigung zugleich einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen anbietet.
Kaufen Sie ein Auto bei einem gewerblichen Händler, sagt dieser die Verkehrs- und Betriebssicherheit im Regelfall stillschweigend zu, und ein vereinbarter Verzicht auf Gewährleistung tritt dahinter zurück. Handelt der Verkäufer nicht gewerblich mit Fahrzeugen, gilt eine solche stillschweigende Zusage nur bei besonderen Umständen.
Eine Preisänderung im Strombereich setzt voraus, dass Ihr Vertrag eine gültige Regelung darüber enthält. Ein gesetzliches Recht zur Preisänderung, das ohne solche Vertragsregelung gelten würde, gibt es nicht. Für den Energiebereich gelten insoweit keine Sonderregeln gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht.
Ein persönlicher Kontakt vor dem Vertragsabschluss schließt ein Geschäft im Fernabsatz nur dann aus, wenn dabei tatsächlich über den Vertrag verhandelt wurde. Konnten Sie bei diesem Kontakt nur Informationen sammeln, bleibt es ein Geschäft im Fernabsatz.
Der besondere Schutz gilt nur, wenn Sie einer Schuld beitreten, die wirtschaftlich einen anderen trifft, die Haftung also auf fremde Rechnung und im fremden Interesse übernehmen. Gehen mehrere gemeinsam und im gemeinsamen Interesse eine Verbindlichkeit als echte Mitschuld ein, greift er nicht. In wessen Interesse die Übernahme liegt, ist aus Sicht des Schuldners zu beurteilen; kommt der Kredit auch Ihnen zugute, liegt keine fremde Verbindlichkeit vor.
Nein, allein daraus folgt kein Verzicht. Vor Ablauf der Verjährungsfrist geht ein Recht durch bloße Nichtausübung grundsätzlich nicht verloren. Sie müssen Ihre Forderung auch nicht laufend einmahnen.
Ja, im Zweifel schon. Ist nichts anderes vereinbart, erfasst ein Geschäft über die Hauptsache auch deren Zubehör. Diese Auslegungsregel gilt nicht nur für Kauf und Tausch, sondern für alle Verträge, und ebenso für selbständige Bestandteile.
Ja. Auch Kunstwerke wie eine gotische Heiligenfigur haben einen Marktwert. Deshalb kann ihr Verkauf angefochten werden, wenn der Preis weniger als die Hälfte des wahren Wertes betrug.
Sie erwerben eine bewegliche Sache von jemandem, dem sie nicht gehört, nur dann wirksam, wenn Sie dabei redlich waren. Redlich sind Sie nur, wenn Sie den Verkäufer aus guten Gründen für den Eigentümer halten konnten. Schon leichte Unachtsamkeit schadet Ihnen dabei; das gilt auch beim Kauf in einer Versteigerung.
Wird die Schenkung eines ideellen Anteils an einem unverbauten Grundstück widerrufen und wurde darauf inzwischen ein Wohnhaus errichtet, kommt eine Rückübertragung im Grundbuch nicht mehr in Betracht.
Ein Sparbuch mit Losungswort geht in das Eigentum des Übernehmers über, wenn es übergeben und das Losungswort mitgeteilt wird. Wird eine Forderung verschenkt, braucht es dafür dann keinen Notariatsakt, wenn eine wirkliche Übergabe stattgefunden hat.
Das Pfand haftet bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld. Zahlen Sie nur einen Teil, muss der Gläubiger weder einzelne Pfandgegenstände noch einen Teil des Pfandes freigeben.
Hat ein Dritter Ihr Auto ohne Ihre Zustimmung in Reparatur gegeben, kann die Werkstatt es nur unter einer Voraussetzung wegen der Reparaturkosten zurückbehalten. Sie muss in gutem Glauben gewesen sein, dass der Auftraggeber zur Reparatur befugt war. Fehlt dieser gute Glaube, muss sie Ihnen das Auto herausgeben.
Allein daraus, dass mehrere Angehörige einer Familie viele Jahre lang ein Gebäude ihrer Verwandten bewohnen, entsteht noch kein Wohnrecht. Eine solche Benützung kann auch bloß ein ungeregelter tatsächlicher Zustand sein, der sich aus dem Naheverhältnis in der Familie ergibt.
Ein Ausgedinge ist ein Bündel von Leistungen, das der Hofübernehmer dem Übergeber auf dessen Lebenszeit schuldet, meist Wohnung, Unterhalt und Betreuung. Es soll dem Altbauern einen gesicherten Lebensabend geben. Es kann auch für nahe Angehörige vereinbart werden, etwa für den Ehepartner oder für behinderte Geschwister.
Nein. Der Umfang richtet sich nach dem Vertrag. Üblich sind Unterhalt, Wohnrecht, Betreuung, Verpflegung und Krankenpflege als Paket. Sie können aber auch nur einzelne dieser Leistungen vereinbaren.
Verhindert jene Seite, der der Eintritt einer Bedingung zum Nachteil gereichen würde, diesen Eintritt gegen Treu und Glauben, so gilt die Bedingung dennoch als eingetreten. Sie darf sich also nicht auf das Ausbleiben der Bedingung berufen.
Haben Sie vereinbart, dass eine Erklärung mit eingeschriebenem Brief abzugeben ist, reicht nach dem Zweck dieser Abrede auch ein einfacher Brief. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Empfänger zugesteht, den Brief erhalten zu haben.
Haben Sie sich vertraglich gebunden, die Gemeinschaft aufrechtzuerhalten, können Sie diese Bindung aus wichtigen Gründen vorzeitig lösen. Ein solcher wichtiger Grund kann darin liegen, dass Ihnen beharrlich alle Rechte verweigert werden, die aus dem Miteigentum fließen.
Eine Benützungsregelung weist den Teilhabern die gemeinsame Sache oder körperlich abgegrenzte Teile davon zur alleinigen oder gemeinsamen Nutzung zu, und zwar auf Dauer oder zumindest für längere Zeit. Dazu kann auch die Festlegung eines Entgelts gehören, wenn jemand mehr nutzt, als seinem Anteil entspricht.
Eine Regelung über die Benützung kann wie jede andere Vereinbarung auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Eine ausdrückliche Absprache ist dafür nicht nötig.
Mit jedem Vertrag sind auch ohne besondere Vereinbarung Nebenpflichten verbunden. Dazu gehört, dass Ihr Vertragspartner Sie bei der Erfüllung nicht in Ihren geschützten Rechtsgütern schädigen darf.
Ja. Sie dürfen den Inhalt Ihrer Verträge frei gestalten. Das erlaubt Ihnen sowohl Verträge, die im Gesetz gar nicht geregelt sind, als auch solche, die Elemente mehrerer Vertragsarten mischen.
Im Schuldrecht gilt als Ausdruck der Privatautonomie die Vertragsfreiheit. Sie entscheiden daher selbst, ob Sie überhaupt einen Vertrag schließen und mit wem.
Aus einem Verhalten darf nur dann auf eine Erklärung geschlossen werden, wenn es nach den üblichen Gewohnheiten eindeutig in eine bestimmte Richtung zu verstehen ist. Es darf kein vernünftiger Zweifel bleiben, dass die Person diese Rechtsfolge auch wirklich wollte. Gerichte gehen dabei besonders vorsichtig vor.
Nur dann, wenn beide Seiten einen Vertrag schließen wollten. Auch ein stillschweigend geschlossener Vertrag setzt voraus, dass sich die Beteiligten über den Inhalt einig sind und ihr gemeinsamer Wille auf die wesentlichen Punkte gerade dieser Vertragsart gerichtet ist.
Ein Vertrag ist nur dann ausreichend bestimmt, wenn sich aus ihm selbst ergibt, welche Leistungen geschuldet werden. Notfalls dürfen dafür die gesetzlichen Auslegungsregeln herangezogen werden.
Ja. Wollten beide Seiten dasselbe, geht dieser übereinstimmende Wille einer falschen Bezeichnung im schriftlichen Vertrag vor. Das gilt auch, wenn nur eine Seite anders wollte, die andere das aber erkennen musste. Bei einseitigen Erklärungen gilt dasselbe, wenn die Beteiligten sie gemeinsam gleich verstanden haben.
Ob eine Vereinbarung bereits vollständig ist, muss durch Auslegung ermittelt werden. Wurde über einen Punkt verhandelt und darüber keine Einigung erzielt, ist der Kaufvertrag nicht geschlossen, auch wenn Sie sich über die Sache und den Preis längst einig sind.
Nein. Nehmen Sie ein Angebot nur mit Änderungen oder Einschränkungen an, gilt das als Ablehnung, verbunden mit einem neuen Angebot; das ursprüngliche erlischt. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die andere Seite dieses neue Angebot annimmt. Bei ganz unwesentlichen Abweichungen kann schon ihr Schweigen als Zustimmung gewertet werden.