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Arbeitsrecht

1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Pflichten beim freien Dienstvertrag · günstig für Dienstnehmer

Sie schulden die Arbeit selbst, erbringen sie aber weitgehend selbstständig und ohne persönliche Abhängigkeit. Vorschriften darüber, wie Sie sich dabei persönlich zu verhalten haben, bestehen nicht. Ob ein Arbeitsverhältnis vorliegt, misst sich nach dieser persönlichen Abhängigkeit und nach keinem anderen Maßstab.

Regelmäßige Arbeit im freien Dienstverhältnis · günstig für Arbeitgeber

Nein. Dass Sie regelmäßig und dauerhaft Arbeit leisten, macht Sie noch nicht zum Angestellten. Auch ein freies Dienstverhältnis kann auf Dauer angelegt sein und regelmäßige Leistungen vorsehen.

Arbeitsrecht beim freien Dienstvertrag · günstig für Dienstnehmer

Arbeitsrechtliche Regeln, die nicht auf die persönliche Abhängigkeit abstellen und nicht den sozial Schwächeren schützen sollen, können auch auf einen freien Dienstvertrag sinngemäß angewendet werden. Ob das auch für die allgemeinen Regeln über die Abfertigung gilt, ist damit nicht entschieden.

Verjährung von Ansprüchen für geleistete Arbeit

Wer Arbeit geleistet hat und dafür ein angemessenes Entgelt verlangt, weil der erwartete Zweck nicht eingetreten ist, muss das innerhalb von drei Jahren tun. Danach ist der Anspruch verjährt.

Konkurrenztätigkeit als Entlassungsgrund · günstig für Arbeitnehmer

Nur dann, wenn Ihnen darüber hinaus konkrete Verstöße gegen die Treuepflicht vorzuwerfen sind oder Sie sich des Vertrauens Ihres Arbeitgebers unwürdig gemacht haben. Ein Beispiel dafür ist der Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Die bloße Tätigkeit für ein Konkurrenzunternehmen genügt dafür nicht.

Angestellter nur laut Vertrag · günstig für Arbeitnehmer

Wenn im Vertrag vereinbart ist, dass Sie wie ein Angestellter behandelt werden, bekommen Sie zwar die Rechte eines Angestellten. Zum Angestellten macht Sie das aber nicht. Für den Umfang der Rechte, auf die Sie nicht verzichten können, bleibt entscheidend, welche Arbeiten Sie tatsächlich verrichten.

Rückforderung der Abfertigung nach Konkurrenztätigkeit · günstig für Arbeitnehmer

Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses Gründe zu melden, die eine Entlassung ermöglicht hätten. Auch eine nicht gemeldete Tätigkeit im gleichen Geschäftszweig ist deshalb kein rechtswidriges Verschweigen. Eine Rückforderung der Abfertigung kann daher nicht auf Schadenersatz gestützt werden.

Konkurrenzverbot für Angestellte · günstig für Arbeitgeber

Angestellte dürfen ohne Erlaubnis des Arbeitgebers keine Geschäfte in dessen Geschäftszweig machen. Maßgeblich ist die Warenart oder Tätigkeit, die der Arbeitgeber tatsächlich führt. Dass ihm für diesen Bereich noch behördliche Genehmigungen fehlen, ändert daran nichts.

Kosten für das Dienstfahrzeug nach dem Austritt · günstig für Arbeitgeber

Ja, wenn Sie das vereinbart haben und das Fahrzeug auf Ihren Wunsch angeschafft wurde. Eine solche Abrede beschränkt Ihre Erwerbsfreiheit nicht und ist daher wirksam. Anders liegt es, wenn Ihr Arbeitgeber das Fahrzeug nach dem Ende selbst weiterverwendet und der Nutzen allein bei ihm liegt.

Abweichende Provisionsvereinbarung im Dienstvertrag · günstig für Arbeitgeber

Ja. Die gesetzlichen Regeln darüber, wann eine Provision entsteht und wann sie fällig wird, sind größtenteils nicht zwingend. Ihr Dienstvertrag darf davon abweichen oder solche Ansprüche einschränken.

Selbstverschuldete Dienstverhinderung und Entgelt · günstig für Arbeitgeber

Wenn Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit durch ungewöhnlich leichtfertiges oder mutwilliges Verhalten selbst herbeigeführt haben, trifft Sie ein Verschulden. Das gilt vor allem, wenn Sie sich mutwillig Gefahren aussetzen, die weit über das bei vernünftiger Lebensweise Übliche hinausgehen. Auch eine Haft wegen einer Straftat, die Sie an der Arbeit hindert, zählt dazu.

Folgeprovision in der Versicherungsbranche · günstig für Arbeitnehmer

Die in der Versicherungsbranche übliche Folgeprovision ist dem Wesen nach eine Vermittlungsprovision, die mehrfach statt einmalig ausgezahlt wird. Sie gebührt meist für Verträge, die Sie selbst durch eigene Werbung vermittelt haben, und richtet sich nach dem Eingang der Prämien. Eine Provision für Verträge, die Ihnen nur zur Betreuung übergeben wurden, ist dagegen Entgelt für Ihre allgemeine Tätigkeit.

Merkmale höherwertiger Angestelltentätigkeit · günstig für Arbeitnehmer

Für eine höherwertige Tätigkeit sprechen mehr Selbständigkeit und Denkvermögen, höhere Intelligenz, Genauigkeit und Verlässlichkeit, die Fähigkeit, die Arbeit anderer zu beurteilen, Aufsichtsbefugnisse, überwiegend nicht körperliche Arbeit und ein gewisser Einblick in den Arbeitsablauf. Das sind Anhaltspunkte, die im einzelnen Fall nicht alle vorliegen müssen.

Privatnutzung des Dienstautos als Entgelt · günstig für Arbeitnehmer

Ja, aber nur zum Teil. Ist das Fahrzeug vor allem für den Betrieb bestimmt und dürfen Sie es zusätzlich privat nutzen, gilt nur der Mehraufwand durch die Privatnutzung als Teil Ihres Entgelts. Für die Bewertung dieses Vorteils sind die amtlichen Sachbezugswerte eine brauchbare Richtschnur.

Was zum Monatsbezug gehört · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Zum Monatsbezug gehört alles, was Sie als Gegenleistung für einen Monat Arbeit bekommen, also auch Überstundenentgelt. Auch Leistungen, die nur einmal im Jahr ausbezahlt werden, zählen dazu. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung, sondern wofür gezahlt wird.

Gewinnbeteiligung und Einsicht in die Bücher · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Ist Ihr Entgelt ganz oder teilweise ein Anteil am Gewinn, wird ohne andere Vereinbarung nach der Bilanz des abgelaufenen Geschäftsjahres abgerechnet. Sie dürfen so weit in die Bücher sehen, wie das zur Prüfung der Abrechnung nötig ist.

Einstufung als höhere Dienste · günstig für Arbeitnehmer

Verrichten Sie sowohl höherwertige als auch einfache Tätigkeiten, kommt es grundsätzlich darauf an, was zeitlich überwiegt. Haben die höherwertigen Aufgaben für Ihren Arbeitgeber aber die entscheidende Bedeutung, zählen diese, auch wenn sie weniger Zeit beanspruchen.

Umsatzbeteiligung, Provision und Gewinnbeteiligung

Nein, sie steht zwischen Provision und Gewinnbeteiligung. Ihre Höhe hängt nicht nur von Ihrer eigenen Leistung ab, sondern auch von der Arbeit der übrigen Mitarbeiter.

Auskunft über Provisionsgeschäfte · günstig für Arbeitnehmer

Als Angestellter mit Provisionsanspruch können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er Ihnen die für Ihre Provision maßgeblichen Geschäfte bekanntgibt. Erst damit können Sie Ihre Forderung genau beziffern. Das gilt auch für Geschäfte, die während des Arbeitsverhältnisses geschlossen wurden, bei denen das Geld aber erst nach dessen Ende eingeht.

Inhalt der Provisionsabrechnung · günstig für Arbeitnehmer

Die Abrechnung betrifft die bereits fälligen Provisionen. Sie muss die einzelnen Geschäfte bezeichnen und auch die Zahlungseingänge ausweisen, soweit davon abhängt, wann Ihre Provision fällig wird.

Abgrenzung kaufmännischer und untergeordneter Arbeiten · günstig für Arbeitnehmer

Es kommt auf die Art Ihrer Arbeit an. Kaufmännische Dienste sind Tätigkeiten, die kaufmännische Ausbildung und Geschicklichkeit verlangen. Untergeordnete Verrichtungen sind rein mechanische Arbeiten, die jeder mit durchschnittlicher Bildung ohne besondere Ausbildung erledigen kann.

Überstundenentgelt bei Dienstfreistellung · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Werden Sie freigestellt, gebührt Ihnen auch das Entgelt für jene Mehrleistungen, die in dieser Zeit regelmäßig angefallen wären. Als Maßstab dient der Durchschnitt Ihrer Überstunden aus dem Zeitraum davor.

Bleiben bis zum Nachfolger nach Kündigung

Vereinbaren Sie nach Ihrer eigenen Kündigung mit dem Arbeitgeber, dass Sie so lange bleiben, bis ein Nachfolger gefunden ist, verliert die Kündigung ihre Wirkung. Halten sich beide daran, endet das Dienstverhältnis durch Zeitablauf oder einvernehmlich.

Enddatum trotzdem unbefristeter Vertrag · günstig für Arbeitnehmer

Nein, nicht unbedingt. Ist ein Endtermin nur für den Fall vorgesehen, dass vorher ordnungsgemäß gekündigt wird, liegt in Wahrheit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vor. Es endet dann nur durch eine Kündigung.

Ungleiche Kündigungsfristen im Vertrag · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Bei der Beendigung dürfen Sie nicht schlechter gestellt sein als Ihr Arbeitgeber. Kündigt er mit der kürzeren Frist, die nur für ihn vereinbart war, wirkt das wie eine Kündigung zum falschen Zeitpunkt und Ihre Ansprüche bleiben gewahrt.

Wahlrecht bei besonderem Kündigungsschutz · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Sind Sie besonders vor Kündigung oder Entlassung geschützt, können Sie auf diesen Schutz verzichten und statt der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Ansprüche wegen unberechtigter Beendigung geltend machen. Sie haben also die Wahl.

Neue Probezeit beim selben Arbeitgeber · günstig für Arbeitgeber

Ja. Wurde Ihr Dienstverhältnis beendet, können Sie mit demselben Arbeitgeber ein neues Dienstverhältnis mit einem Probemonat vereinbaren. Das gilt aber nicht, wenn damit Schutzvorschriften des Arbeitsrechts umgangen werden sollen.

Geteiltes Verschulden bei vorzeitiger Auflösung

Trifft den Empfänger der Auflösungserklärung ein Verschulden und kommt ein Verschulden der anderen Seite hinzu, das sein Verhalten in einem anderen Licht erscheinen lässt, es aber immer noch bestehen lässt, ist die Regel über das beiderseitige Verschulden anzuwenden. Das Gericht entscheidet dann nach freiem Ermessen, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt.

Anteilige Sonderzahlung beim Ausscheiden · günstig für Arbeitgeber

Ja, aber nur wenn der Anspruch überhaupt besteht. Das Gesetz schafft keinen Anspruch auf eine Sonderzahlung oder Prämie, sondern setzt ihn voraus. Besteht er dem Grunde nach und endet Ihr Dienstverhältnis vor der Fälligkeit, gebührt Ihnen der anteilige Betrag.

Frist für den Fortsetzungsanspruch · günstig für Arbeitgeber

Wenn Sie darauf bestehen, dass Ihr Arbeitsverhältnis weiterläuft, müssen Sie zur Arbeit bereit sein. Diesen Anspruch können Sie aber nicht zeitlich unbegrenzt geltend machen.