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Arbeitsrecht

1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Berechnung der Kündigungsentschädigung

Sie wird aus einem Monatsdurchschnitt Ihres Entgelts ermittelt. Im Zweifel wird dafür ein ganzes Jahr herangezogen. So werden auch schwankende Bezüge angemessen berücksichtigt.

Vertragliche Abfertigung bei vorzeitiger Auflösung · günstig für Arbeitgeber

Wird Ihr Dienstverhältnis vom Dienstgeber vorzeitig beendet, können Sie den Teil der Abfertigung, der über die gesetzliche hinausgeht, nicht sofort verlangen. Diesen Teil erhalten Sie erst, wenn der Zeitraum abgelaufen ist, für den der Dienstvertrag geschlossen wurde.

Auskunft als verbindliche Vereinbarung · günstig für Arbeitnehmer

Eine Äußerung, die nach ihrem Wortlaut nur die bestehende Rechtslage wiedergibt, kann im Einzelfall trotzdem einen Gestaltungswillen erkennen lassen. Ein Satz wie jener, dass im Metallgewerbe vier Wochen Probezeit gelten, kann daher als Vereinbarung zu verstehen sein.

Unterbrechung und durchgehende Dienstzeit · günstig für Arbeitnehmer

Ihr Arbeitsverhältnis kann auch dann als durchgehend gelten, wenn zwischen dem Ende des einen und dem Beginn des nächsten nur eine verhältnismäßig kurze Zeit liegt. Zusätzlich müssen die Umstände zeigen, dass die beiden Arbeitsverhältnisse sachlich zusammengehören. Dann werden die Zeiten zusammengerechnet.

Zusammenrechnung von Dienstzeiten für die Abfertigung · günstig für Arbeitnehmer

Ja, wenn die Arbeitsverhältnisse unmittelbar aneinander anschließen. Dann werden alle Zeiten zusammengerechnet, gleichgültig wie das frühere Arbeitsverhältnis geendet hat; selbst eine Entlassung schadet nicht. Zeiten bei verschiedenen Arbeitgebern zählen dagegen nicht zusammen, auch nicht innerhalb eines Konzerns.

Zu lange Unterbrechung der Dienstzeit · günstig für Arbeitgeber

Zwei Arbeitsverhältnisse müssen nicht nahtlos aneinander anschließen, damit die Zeiten zusammengezählt werden. Ist die Unterbrechung aber deutlich länger, als etwa Betriebsferien dauern, werden die Zeiten nicht mehr zusammengerechnet. Eine zu lange Pause schneidet die frühere Dienstzeit also ab.

Befristung als Vertretung einer Kollegin · günstig für Arbeitgeber

Ja. Eine Anstellung für die Dauer der Abwesenheit einer erkrankten Kollegin ist ein befristetes Dienstverhältnis. Scheidet die Kollegin während ihres Krankenstandes aus, endet damit auch Ihre Vertretung.

Austritt aus wichtigem Grund mit Frist · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Wenn Sie berechtigt sofort gehen dürften, dürfen Sie stattdessen auch mit einer Frist gehen, was für den Arbeitgeber meist günstiger ist. Aus Ihrer Erklärung muss aber deutlich hervorgehen, dass Sie sich auf einen wichtigen Grund berufen; dann bleibt Ihnen die Abfertigung erhalten.

Ausschlussfrist gilt nicht für die Abfertigung · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Die kurze Ausschlussfrist, die für Ersatzansprüche nach einem Austritt oder einer Entlassung gilt, erfasst die Abfertigung nicht. Sie gilt auch nicht für die Urlaubsentschädigung, rückständigen Lohn, Sonderzahlungen und Provisionen aus der Zeit vor dem Ende.

Aussetzungsvertrag und Karenzierung · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Beim Aussetzungsvertrag ruhen die beiderseitigen Pflichten, meist für eine bestimmte oder bestimmbare Zeit, das Arbeitsverhältnis selbst bleibt aber bestehen. Es wird weder beendet noch unterbrochen und lebt danach von selbst wieder auf.

Abfertigung nach Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit

War Ihr Entgelt bis dahin gleich hoch, hat es sich dann dauerhaft geändert und bleibt seither wieder gleich, wird kein Durchschnitt gebildet. Maßgeblich ist dann das zuletzt bezogene Entgelt. Das gilt in beide Richtungen, also auch beim Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit.

Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension · günstig für Arbeitnehmer

Sie müssen die vorzeitige Alterspension tatsächlich in Anspruch nehmen. Dazu gehört ein Antrag bei der Pensionsversicherung und dass Sie das eingeleitete Verfahren auch gehörig weiterbetreiben. Nur den Willen dazu zu haben, genügt nicht.

Abgeltung von Zeitguthaben und Abfertigung · günstig für Arbeitgeber

Nein. War vereinbart, dass Sie Überstunden durch Zeitausgleich abbauen, und wird der Rest am Ende in Geld abgegolten, bleibt diese einmalige Zahlung außer Betracht. Sie fließt weder in die Abfertigung noch in die Kündigungsentschädigung oder die Urlaubsentschädigung ein.

Auflösung aus wichtigem Grund in Kündigungsform · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Auch wer sich auf einen wichtigen Grund beruft, muss nicht von heute auf morgen gehen; die Beendigung kann in die Form einer Kündigung gekleidet sein. Aus der Erklärung muss für den Empfänger aber klar erkennbar sein, dass ein wichtiger Grund in Anspruch genommen wird.

Verwirkung des Kündigungsrechts durch Zuwarten · günstig für Arbeitnehmer

Eine Kündigung im Vertragsbedienstetenrecht muss unverzüglich ausgesprochen werden, sobald der Grund bekannt ist. Wartet der Dienstgeber zehn Wochen zu und belässt Ihnen trotz eines Fehlverhaltens den bisherigen Aufgabenbereich, verliert er das Kündigungsrecht. Anders ist es, wenn das Zuwarten darauf beruht, dass die Personalvertretung eingeschaltet wurde.

Verkürzte Kündigungsfrist und einvernehmliche Auflösung

Nein, im Zweifel nicht. Sind sich beide Seiten nur darüber einig, dass es früher zu Ende geht, ändert das nichts am Grund der Beendigung. Wer einer kürzeren Frist zustimmt, will damit noch nicht auch den Rechtsgrund ändern.

Bereits abgefertigte Dienstzeiten · günstig für Arbeitgeber

Nein. Zeiten, für die Sie schon eine Abfertigung erhalten haben, bleiben bei einer weiteren Abfertigung außer Betracht. Das gilt aber nur so weit, wie diese Zeiten für die frühere Zahlung rechtlich nötig waren.

Kündigungsentschädigung nach berechtigtem Austritt · günstig für Arbeitgeber

Nein, nicht allein deshalb. Eine Kündigungsentschädigung steht Ihnen nur zu, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden an Ihrem vorzeitigen Austritt trifft. Ein Austrittsgrund, den er nicht verschuldet hat, reicht dafür nicht.

Rückwirkende Kürzung durch Betriebsvereinbarung · günstig für Arbeitgeber

Leistungen, die in einer Betriebsvereinbarung zugesagt wurden, können durch eine spätere Betriebsvereinbarung grundsätzlich auch rückwirkend verringert werden. Das gilt auch dann, wenn die frühere Vereinbarung dabei nachträglich verbindlich ausgelegt wird.

Gesundheitsgefahr muss aus der Arbeit kommen · günstig für Arbeitgeber

Nein. Die Gefahr für Ihre Gesundheit muss von der Dienstleistung selbst ausgehen. Aufregung wegen Streitigkeiten im Betrieb, Belastungen aus dem privaten Umfeld oder Arbeiten außerhalb des Dienstverhältnisses reichen dafür nicht.

Abfertigung nach dem Tod des Arbeitnehmers · günstig für Arbeitgeber

Nein, nicht schon als gesetzlicher Erbe. Sie erhalten die Abfertigung nur, wenn Ihnen im Zeitpunkt ihres Todes tatsächlich ein konkreter Unterhaltsanspruch gegen sie zustand.

Todfallsabfertigung der Hinterbliebenen · günstig für Hinterbliebener

Ja. Die Abfertigung nach dem Tod des Angestellten steht der Witwe und den unterhaltsberechtigten gesetzlichen Erben aus eigenem Recht zu, nicht als Rechtsnachfolge nach dem Verstorbenen. Der Anspruch entsteht damit in ihrer Person und nicht in jener des Verstorbenen.

Gesundheitsgefährdung als dauernder Austrittsgrund · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Eine Gefährdung Ihrer Gesundheit durch die Fortsetzung der Tätigkeit ist ein Dauerzustand, auf den Sie sich jederzeit berufen können. Es liegt am Arbeitgeber, Ihnen eine andere Beschäftigung anzubieten; dazu auffordern müssen Sie ihn nicht.

Fristbeginn für Ansprüche nach Entlassung · günstig für Arbeitnehmer

Nur bei Ansprüchen, die sofort gefordert werden können; dort beginnt die sechsmonatige Frist mit Ablauf des Austritts- oder Entlassungstages. Ansprüche, die erst später fällig werden, lösen die Frist erst mit ihrer jeweiligen Fälligkeit aus.

Drohende Gesundheitsgefahr als Austrittsgrund · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Es genügt, dass Ihre Gesundheit bei Fortsetzung der bisherigen Tätigkeit gefährdet wäre; ein Schaden muss noch nicht eingetreten sein. Die Bedrohung muss aber schon im Zeitpunkt Ihrer Austrittserklärung bestehen, eine bloße Befürchtung für die Zukunft reicht nicht.

Ehrverletzung als Entlassungsgrund · günstig für Arbeitgeber

Wirft man jemandem vor, ein Denunziant zu sein, ist das eine erhebliche Ehrverletzung. Ob eine Äußerung ehrverletzend ist, richtet sich weder nach dem Strafrecht noch nach der Sicht des Beleidigers, sondern danach, ob sie objektiv geeignet war zu verletzen und diese Wirkung auch hatte. Große Erregung entschuldigt das nicht; wer ehrenrührige Tatsachen aber zur Wahrung berechtigter Interessen und ohne Beleidigungsabsicht vorbringt, gibt in der Regel keinen Entlassungsgrund.

Entlassung neben einer Disziplinarordnung · günstig für Arbeitnehmer

Nein, im Zweifel nicht. Sieht der Kollektivvertrag die Entlassung als Disziplinarstrafe vor, darf der Arbeitgeber daneben nicht einfach eine gewöhnliche Entlassung aussprechen. Er muss das vorgesehene Verfahren einhalten.

Beweis der Entlassung selbst · günstig für Arbeitgeber

Ja. Dass eine Entlassung ausgesprochen wurde, müssen grundsätzlich Sie als klagender Arbeitnehmer beweisen. Erst danach ist Ihr Arbeitgeber am Zug und muss zeigen, dass sie berechtigt war.

Unzumutbare Weiterbeschäftigung bei Entlassung · günstig für Arbeitgeber

Ob ein Verhalten so schwer wiegt, dass eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist, wird nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt. Dabei kommt es nicht darauf an, wie lange die Kündigungsfrist noch dauern würde oder wie lange der Vertrag noch läuft. Auch die Frage, ob es wieder Gelegenheit zu einer Verletzung dienstlicher Interessen gäbe, spielt keine Rolle.

Wer als Dienstgeber gilt · günstig für Arbeitgeber

Nur die des Betriebsinhabers oder bei Firmen des vertretungsbefugten Organs, also dessen, der für das ganze Unternehmen verantwortlich ist und Abhilfe schaffen kann. Gleichgestellt sind Personen, die wirklich selbständig Arbeitgeberfunktionen ausüben. Ein Leiter einer von vielen Filialen zählt in der Regel nicht dazu.