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Arbeitsrecht

1.598 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Einstufung nach der ausgeübten Tätigkeit · günstig für Arbeitnehmer

Für die Einordnung in eine Beschäftigungsgruppe kommt es auf die Art der Tätigkeit an, die Sie tatsächlich ausüben. Wie Sie der Dienstgeber eingereiht hat und welches Gehalt gezahlt wird, ist dafür nicht maßgeblich.

Einstufung in eine Verwendungsgruppe · günstig für Arbeitnehmer

Für Ihre Einstufung in eine Verwendungsgruppe kommt es auf die Merkmale Ihrer Tätigkeit und auf den Inhalt Ihrer Arbeit an. Entscheidend ist dabei die Tätigkeit, die Sie tatsächlich vorwiegend ausüben. Im entschiedenen Fall ging es um die Einstufung einer selbständigen Referentin im Einkauf.

Ermahnung vor personenbezogener Kündigung · günstig für Arbeitgeber

Bei Kündigungsgründen, die in Ihrer Person liegen, ist keine vorherige Ermahnung und Anleitung nötig, wenn die Minder- und Fehlleistungen nicht auf mangelhafter Anleitung, falschen Weisungen oder einer unpassenden Arbeitszuteilung beruhen. Liegt die Ursache allein in Ihrer Person, kann ohne Ermahnung gekündigt werden.

Vereinbarung des Urlaubszeitpunkts · günstig für Arbeitnehmer

Wann Ihr Urlaub beginnt und wie lange er dauert, muss zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Eine einseitige Festlegung ist nicht möglich.

Unbegründete Entlassung im Mutterschutz · günstig für Arbeitnehmer

Eine Entlassung ohne Grund, die während des Schutzzeitraums nach dem Mutterschutzgesetz ausgesprochen wird, beendet Ihr Dienstverhältnis nicht. Es endet auch nicht später mit dem Ablauf dieses Zeitraums.

Rückkehr in den Beruf nach der Karenz · günstig für Arbeitnehmerin

Ja. Nach Ablauf der Karenz muss Sie der Arbeitgeber in derselben Verwendung weiterbeschäftigen, für die Sie aufgenommen und tatsächlich eingesetzt worden waren. Wollen Sie das Dienstverhältnis mit Ende der Karenz beenden, müssen Sie das ernstlich gegenüber dem Arbeitgeber erklären — eine Äußerung gegenüber Arbeitskolleginnen genügt nicht.

Durchschnittsverdienst ohne Überstundenentgelt · günstig für Arbeitgeber

Zum gesicherten Durchschnittsverdienst zählen alle Lohnbestandteile, also der Grundlohn samt allen Zulagen und Zuschlägen. Das Entgelt für Überstunden ist davon nicht erfasst und muss nicht weitergezahlt werden.

Erholungszweck des Urlaubs · günstig für Arbeitnehmer

Der Urlaub soll Ihnen Erholung bringen. Dafür fallen die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis vorübergehend weg, und Sie können frei über Ihre Zeit bestimmen. Nach diesem Zweck sind die Regeln des Urlaubsgesetzes in erster Linie auszulegen.

Urlaub während der Kündigungsfrist · günstig für Arbeitnehmer

Nein, nicht in jedem Fall. Entscheidend ist, ob Sie sich in dieser Zeit wirklich erholen können. Lassen Ihre persönlichen oder familiären Verhältnisse das nicht zu oder müssen Sie eine neue Stelle suchen, ist Ihnen der Verbrauch nicht zumutbar.

Feiertag am Samstag im Urlaub · günstig für Arbeitgeber

Nein. Wird der Urlaub nicht nach Werktagen, sondern nach Arbeitstagen berechnet, bleibt bei der üblichen Fünftagewoche ein Feiertag, der in den Urlaub fällt und auf einen Samstag trifft, ohne Wirkung. Ein zusätzlicher Urlaubstag steht Ihnen dafür nicht zu.

Urlaub in einer langen Kündigungsfrist · günstig für Arbeitgeber

Beträgt Ihre Kündigungsfrist drei Monate oder mehr, ist der Urlaub grundsätzlich in dieser Zeit zu verbrauchen. Das gilt auch für einen noch offenen Urlaubsrest.

Urlaubsabfindung nach Entlassung · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Die Urlaubsabfindung verlieren Sie nur, wenn Sie ohne wichtigen Grund vorzeitig ausgetreten sind. In allen anderen Fällen, also auch bei einer Entlassung aus wichtigem Grund, bleibt Ihr Anspruch bestehen.

Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Es zählen alle Beschäftigungszeiten, die Sie beim selben Arbeitgeber zurückgelegt haben, gleich ob als Lehrling, Arbeiter oder Angestellter. Entscheidend ist, dass es derselbe Arbeitgeber war.

Rücktritt von der Urlaubsvereinbarung · günstig für Arbeitnehmer

Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass Sie den Urlaub in einem von Ihnen genannten Zeitraum verbrauchen, ist er daran gebunden. Er kann davon nur noch zurücktreten, wenn wichtige Gründe vorliegen, die ihm das Einhalten unzumutbar machen.

Widerruf eines vereinbarten Urlaubs · günstig für Arbeitnehmer

Haben Sie mit dem Arbeitgeber Beginn und Ende des Urlaubs verbindlich vereinbart, bindet das beide Seiten. Der Arbeitgeber kann davon einseitig nur aus besonders schwerwiegenden Gründen abgehen. Das setzt voraus, dass gerade Ihr Einsatz nach den Umständen unumgänglich nötig ist, um wirtschaftliche Nachteile für den Betrieb zu vermeiden.

Zustandekommen der Urlaubsvereinbarung

Für eine Urlaubsvereinbarung müssen Sie und Ihr Arbeitgeber sich über Beginn und Ende des Urlaubs einig sein. Diese Einigung kann ausdrücklich oder auch stillschweigend erfolgen.

Inhalt der Urlaubsvereinbarung

Die Urlaubsvereinbarung legt fest, wann Sie Ihren Urlaub verbrauchen. Ihr wesentlicher Inhalt sind Beginn und Ende des jeweiligen Erholungsurlaubs.

Übertragung nicht verbrauchten Urlaubs · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Nicht verbrauchter Urlaub geht von selbst auf das nächste Urlaubsjahr über; dafür braucht es weder eine Vereinbarung noch eine Erklärung. Die einzige Grenze ist die Verjährung nach dem Urlaubsgesetz.

Reihenfolge beim Urlaubsverbrauch · günstig für Arbeitnehmer

Zuerst der alte. Treten Sie im neuen Urlaubsjahr Urlaub an, wird er auf den übertragenen Rest aus dem Vorjahr angerechnet. Reste können ohne besondere Voraussetzungen so lange weiter übertragen werden, solange sie nicht verjährt sind.

Verjährung des Urlaubsanspruchs · günstig für Arbeitgeber

Ihr Urlaubsanspruch entsteht mit dem Urlaubsjahr. Vom Entstehen bis zum Ende der Verjährungsfrist stehen Ihnen insgesamt drei Jahre zur Verfügung, um ihn geltend zu machen. Danach ist der Anspruch verjährt.

Kein Verfall des Urlaubsanspruchs · günstig für Arbeitnehmer

Ihr Urlaubsanspruch geht grundsätzlich nicht dadurch verloren, dass Sie ihn in einem bestimmten Zeitraum nicht verbrauchen. Ein Verfall kommt außerhalb der Verjährung im Regelfall nicht in Betracht. Der Anspruch bleibt Ihnen also bis zur Verjährung erhalten.

Unbefugtes Verlassen der Arbeit

Als unbefugtes Verlassen der Arbeit gilt jede absichtliche Unterbrechung oder länger dauernde Aufgabe der Arbeit, die mit der Pflicht zur Einhaltung der üblichen Arbeitszeit unvereinbar ist. Das Versäumnis muss erheblich sein und darf keinen rechtmäßigen Grund haben. Rechtmäßig ist nur ein Hindernis, das auf der Erfüllung höherer Pflichten beruht.

Vollzeit oder Teilzeit im Dienstvertrag · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Ein unbefristeter Dienstvertrag als Vertragsbediensteter muss entweder Vollbeschäftigung oder Teilbeschäftigung vorsehen; ein frei schwankendes Ausmaß widerspricht dem zwingenden Gesetz. Eine befristete Vereinbarung eines bestimmten Ausmaßes bleibt aber zulässig. Der Dienstgeber darf das vereinbarte Verhältnis nicht einseitig und auf unbestimmte Zeit zu Ihren Lasten ändern.

Nachschieben von Kündigungsgründen · günstig für Arbeitnehmer

Muss eine Kündigung schriftlich begründet werden, zählen nur die Gründe, die in dieser Kündigung genannt sind. Ihr Arbeitgeber kann später keine anderen Gründe nachreichen, um die Kündigung zu rechtfertigen.

Verbot von Kettendienstverträgen · günstig für Arbeitnehmer

Aneinandergereihte befristete Dienstverträge sind verboten. Weil dieses Verbot streng ist, dürfen die Ausnahmen davon nicht weit ausgelegt werden.

Grenzen der Arbeitspflicht · günstig für Arbeitnehmer

Nein. Außerhalb des Ihnen zugewiesenen Aufgabenbereichs dürfen Sie nur zu Arbeiten herangezogen werden, die in Ihre Kategorie fallen. Ein Schulwart muss deshalb keine Erd- und Betonierungsarbeiten auf öffentlichen Straßen verrichten.

Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Kündigung · günstig für Arbeitgeber

Ob eine Kündigung berechtigt war, richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem sie ausgesprochen wurde. Lag damals ein gesetzlicher Kündigungsgrund vor, wirkt eine spätere Änderung der Umstände nicht mehr zum Nachteil des Dienstgebers. Ob sich Ihr Gesundheitszustand nach der Kündigung gebessert hat, wird daher nicht geprüft.

Nachschieben von Gründen bei Entlassung · günstig für Arbeitnehmer

Gründe, die im Kündigungsschreiben fehlen, können später nicht zur Rechtfertigung der Kündigung nachgereicht werden. Dasselbe gilt für Entlassungsgründe: Was im Entlassungsschreiben nicht steht, kann später auch nicht als Kündigungsgrund geltend gemacht werden.

Kündigungsgrund im Zeitpunkt der Erklärung · günstig für Arbeitgeber

Für die Berechtigung einer Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt an, zu dem sie erklärt wurde. War damals ein gesetzlicher Kündigungsgrund gegeben, kann eine spätere Änderung des Sachverhalts dem Dienstgeber nicht mehr zum Nachteil gereichen.

Kündigung wegen Verhaltens im Dienst · günstig für Dienstgeber

Ja. Wer wiederholt Weisungen missachtet, den Arbeitsplatz ohne Genehmigung verlässt und sich dauernd herausfordernd oder beleidigend gegenüber Vorgesetzten und Kollegen verhält, gibt Kündigungsgründe. Bei der Beurteilung des Gesamtverhaltens darf der Dienstgeber auch auf frühere Verfehlungen zurückgreifen.