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Insolvenz

225 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Anfechtungsgegner beim Veräußerungsverbot · günstig für Gläubiger

Die Einräumung eines Veräußerungs- und Belastungsverbots ist eine Handlung, die angefochten werden kann. Gegner der Anfechtung ist dabei die Person, zu deren Gunsten das Verbot besteht.

Insolvenzeröffnung aufgehoben, Prozess läuft weiter · günstig für Kläger

Hat ein Rechtsmittel gegen die Eröffnung Erfolg, werden alle damit verbundenen Folgen rückgängig gemacht. Die Unterbrechung eines Zivilprozesses endet dann von selbst, so als hätte sie nie stattgefunden. Einen Antrag auf Aufnahme des Verfahrens brauchen Sie dafür nicht.

Unterbrechung durch Insolvenz

Wird über eine Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein laufendes Verfahren schon von Gesetzes wegen unterbrochen. Ein Beschluss des Gerichts darüber stellt das nur fest und bewirkt die Unterbrechung nicht erst.

Kündigungsrecht bei gemischten Dauerverträgen · günstig für Insolvenzverwalter

Das besondere Kündigungsrecht in der Insolvenz setzt nicht voraus, dass der Vertrag in allem einem Mietvertrag entspricht. Es soll verhindern, dass die Masse durch ein dauerndes Rechtsverhältnis belastet wird, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten oder sie angemessen nutzen zu können. Deshalb kann es auch bei Verträgen eigener Art oder mit Elementen mehrerer Vertragstypen gelten.

Wahlrecht des Insolvenzverwalters · günstig für Insolvenzverwalter

Der Insolvenzverwalter kann wählen, ob er Rechtsgeschäfte des Schuldners als von vornherein unwirksam behandelt oder ob er sie anficht.

Schadenersatz nach Auflösung eines Leasingvertrags · günstig für Insolvenzverwalter

Löst der Insolvenzverwalter wegen der Insolvenz des Leasingnehmers die Leasingverträge auf, entsteht Ihnen daraus ein Schadenersatzanspruch, der kein Verschulden des Schuldners voraussetzt. Dieser Anspruch ist eine Insolvenzforderung, die Sie im Verfahren anmelden müssen.

Feststellung der Forderung in voller Höhe · günstig für Gläubiger

Auch wenn Sie für Ihre Forderung eine Sicherheit haben, wird die angemeldete Forderung in voller Höhe festgestellt, soweit sie zu Recht besteht. Eine Beschränkung auf den voraussichtlichen Ausfall ist dabei nicht zulässig.

Hypothekarklage während der Insolvenz · günstig für Gläubiger

Wenn Ihre Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt und im Verzeichnis vermerkt wurde und Sie zugleich ein Pfandrecht haben, dürfen Sie auch während des Insolvenzverfahrens mit einer Klage die Verwertung Ihres Pfandes verlangen.

Insolvenzantragspflicht als Schutzgesetz · günstig für Gläubiger

Auch die Vorschrift, die zur rechtzeitigen Beantragung des Insolvenzverfahrens verpflichtet, ist ein Schutzgesetz. Wer dadurch als Gläubiger zu Schaden kommt, kann sich also darauf berufen.

Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters · günstig für Gläubiger

Ja. Seine Haftung ist nicht bloß nachrangig; Sie müssen also nicht zuerst versuchen, aus der Masse Befriedigung zu erlangen. Sie können sich wahlweise an ihn halten, wenn ihn ein Verschulden trifft.

Erkennbarkeit von Sicherheiten im Inland · günstig für Insolvenzverwalter

Nach österreichischem Recht muss ein Pfandrecht oder Sicherungseigentum nicht nur bei der Begründung, sondern auch für das Weiterbestehen nach außen erkennbar sein. Diese Vorschrift schützt die Ordnung unter den Gläubigern im Inland und will auch bei Auslandsbezug angewendet werden.

Klage gegen einen insolventen Schuldner · günstig für Kläger

Haben Sie eine Klage irrtümlich gegen den Schuldner selbst eingebracht, obwohl über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren läuft, muss die Klage nicht zurückgezogen werden. Die Bezeichnung der beklagten Partei kann auf den Verwalter richtiggestellt werden. Das ist auf Antrag und auch von Amts wegen möglich.

Haftung des Insolvenzverwalters · günstig für Insolvenzverwalter

Nur eingeschränkt. Maßstab sind die Kenntnisse und Fähigkeiten, die man von einem Insolvenzverwalter seines Berufsstandes gewöhnlich erwarten darf, hier von einem Rechtsanwalt. Für eine Fehleinschätzung, die nur mit dem Fachwissen eines anderen Berufsstandes vermeidbar gewesen wäre, muss er nicht einstehen.

Zurückweisung anfechtbarer Zahlungen · günstig für Gläubiger

Eine Zahlung, die später angefochten werden kann, gilt nicht als Erfüllung der Schuld, sondern nur als Scheinzahlung. Wenn Sie eine solche Zahlung erhalten sollen, dürfen Sie sie zurückweisen.

Zweckmäßigkeit von Kosten, Zeitpunkt

Ob Kosten zweckmäßig waren, wird danach beurteilt, wie sich die Lage darstellte, bevor sie entstanden sind. Es kommt also nicht darauf an, wie die Sache später ausgegangen ist.

Anwendbares Recht bei Insolvenz im Ausland

Läuft in einem Land ein Rechtsstreit und wird über eine Partei im Ausland ein Insolvenzverfahren eröffnet, so richtet sich nach dem Recht jenes Landes, in dem der Prozess anhängig ist, ob er ausgesetzt oder fortgeführt wird. Nach diesem Recht beurteilen sich auch die Folgen davon, dass der Schuldner nicht mehr frei verfügen darf und ein Verwalter einschreitet.

Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters · günstig für Prozessgegner

Nur ausnahmsweise. Führt der Verwalter für eine Masse Prozess, die Ihren Kostenersatz nicht deckt, haftet er persönlich, wenn ein sorgfältiger Verwalter von der Klage zweifelsfrei abgesehen hätte. Das ist schon dann der Fall, wenn ein Erfolg bei sorgfältiger Prüfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen war.

Verkauf von Anfechtungsansprüchen · günstig für Insolvenzverwalter

Ja, jedenfalls dann, wenn mit dem Anfechtungsrecht auch der darauf beruhende Zahlungsanspruch übertragen wird. Unwirksam ist die Abtretung nur, wenn sie rechtsmissbräuchlich ist oder dem Zweck des Insolvenzverfahrens offenbar zuwiderläuft. Auf die Höhe des Preises kommt es dabei nicht an.

Verteilung des Erlöses einer Sondermasse · günstig für Gläubiger

Verteilt das Gericht im Insolvenzverfahren den Erlös aus dem außergerichtlichen Verkauf einer Sache, an der Pfandrechte bestehen, muss es die Verteilungsvorschriften der Exekutionsordnung beachten. Es muss vor dem Verteilungsbeschluss eine mündliche Verhandlung anordnen und dort die Ansprüche der Gläubiger einzeln und der Reihe nach prüfen.

Widerspruch bei Verteilung einer Sondermasse · günstig für Gläubiger

Verteilt das Gericht im Insolvenzverfahren eine Masse aus einem freihändigen Verkauf, wird ein Widerspruch nur dann auf den eigenen Rechtsweg verwiesen, wenn strittige Tatsachen zu klären sind. Sonst entscheidet das Gericht sogleich selbst.

Belastungsverbot in der Insolvenz · günstig für Schuldner

Nein. Ist zu Ihren Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot eingetragen und wird über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet, bleiben die Rechte daraus in Ihrer freien Verfügung. Der Insolvenzverwalter kann daher keine Erklärung abgeben, mit der das Verbot gelöscht wird.

Grundbuchsrang bei Insolvenz des Eigentümers · günstig für Gläubiger

Nein. Entscheidend ist der Tag, an dem Ihr Antrag beim Grundbuchsgericht einlangt. Langt er erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Eigentümer ein, wird er abgewiesen. Wann der Vertrag geschlossen, die Urkunde errichtet oder die Liegenschaft übergeben wurde, spielt dabei keine Rolle.

Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit bei Schuldübernahme

Eine Leistung ist nur dann unentgeltlich, wenn ihr Zweck Freigebigkeit ist, sie also bewusst ohne Gegenleistung erfolgt. Zahlen Sie die Schuld eines mittellosen Schuldners ohne jeden Ersatz, ist das je nach Ihrer Absicht ein Geschenk an den Schuldner oder an dessen Gläubiger.

Zurechnung einer Zahlung in der Insolvenz · günstig für Gläubiger

Wessen Schuld durch eine Zahlung getilgt wurde, wird nach einer objektiven Betrachtung beurteilt; wie der Empfänger die Zahlung verstehen durfte, schützt vor allem ihn. Ob eine solche Zahlung in der Insolvenz angefochten werden kann, hängt aber in erster Linie davon ab, ob das Vermögen der Masse benachteiligt wurde.

Neue Forderungen während der Insolvenz · günstig für Insolvenzverwalter

Forderungen, die erst während des Insolvenzverfahrens gegen den Schuldner entstehen und keine Masseforderungen sind, nehmen am Verfahren nicht teil. Sie müssen sie gegen den Schuldner selbst geltend machen, nicht gegen den Insolvenzverwalter. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche der Masse scheitert daran, dass sich die Forderungen nicht gegenseitig gegenüberstehen.

Anfechtung trotz unterbrochenem Verfahren

Während der Unterbrechung wegen einer Insolvenz sind Schritte im Verfahren gegenüber der anderen Partei unwirksam; das Gericht muss sie zurückweisen oder für unwirksam erklären. Fühlen Sie sich aber durch eine Entscheidung beschwert, die trotz der Unterbrechung ergangen ist, dürfen Sie diese anfechten und den Verstoß geltend machen. Wegen aller anderen Gründe kann der Masseverwalter nach Aufhebung der Unterbrechung innerhalb der neu laufenden Frist neuerlich Berufung erheben.

Rekurs bei Insolvenz einer Partei

Wird über eine Partei erst nach Vorlage von Rekurs und Rekursbeantwortung die Insolvenz eröffnet und geht es um eine Forderung im Insolvenzverfahren, darf erst nach Fortsetzung des Verfahrens entschieden werden. Fortgesetzt werden kann es, nachdem die Forderung in der Prüfungstagsatzung bestritten wurde. Eine dennoch ergangene Entscheidung ist nichtig.

Unterbrechung wegen Insolvenz · günstig für Gläubiger

Nein. Wird ein Verfahren wegen einer Insolvenz unterbrochen, gilt der sonst geltende Ausschluss von Rechtsmitteln gegen Unterbrechungsentscheidungen nicht. Auch ein Beschluss über die Fortsetzung des Verfahrens kann in diesem Fall bekämpft werden.

Fortsetzung nach Insolvenzunterbrechung

Nein. Wurde Ihr Verfahren wegen der Insolvenz einer Partei unterbrochen, muss der Beschluss, mit dem es fortgesetzt wird, nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden. Es genügt, dass der Wille des Gerichts, weiterzumachen, deutlich erkennbar ist. Ergibt sich aus der Begründung dagegen, dass dieser Wille fehlt, liegt keine Fortsetzung vor.

Bindung an festgestellte Insolvenzforderungen · günstig für Gläubiger

Wurde eine Forderung im Insolvenzverfahren angemeldet und nicht bestritten, gilt sie als festgestellt. Für spätere Klagen auf Zahlung bindet diese Feststellung das Gericht. Ändern lässt sich das nur mit den Mitteln des Verfahrensrechts, also mit einer Wiederaufnahmsklage, nicht mit einer eigenen neuen Klage.