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Nachbarrecht

161 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Zweck des Nachbarrechts

Die nachbarrechtlichen Bestimmungen lösen den Widerstreit zwischen den gleichrangigen Eigentumsrechten benachbarter Grundstücke. Sie schränken die Befugnisse jedes Eigentümers ein, damit ein friedliches Zusammenleben möglich ist. Dafür wird auch Ersatz für zugefügte Schäden gewährt.

Baubewilligung und Schaden des Nachbarn · günstig für Nachbar

Nein. Eine Bewilligung der Baubehörde, etwa für eine Vertiefung des Grundstücks, regelt die privatrechtlichen Beziehungen zum Nachbarn nicht. Sie nimmt einer Schädigung des Nachbarn daher nicht die Rechtswidrigkeit.

Vereinbarung über nachbarliche Einwirkungen

Ja. Die Regeln über zulässige Einwirkungen zwischen Nachbarn sind nicht zwingend. Sie können mit Ihrem Nachbarn abweichende Vereinbarungen treffen, auch bloß vertragliche; diese bestimmen dann das Ausmaß der Einwirkungen, die Sie hinnehmen müssen.

Wasser von der Straße auf dem Grundstück · günstig für Grundeigentümer

Als Anrainer einer öffentlichen Straße müssen Sie gewisse Nachteile hinnehmen, etwa den Abfluss von Wasser auf Ihren Grund oder das Anlegen von Ableitungsgräben und Sickergruben. Diese Pflicht besteht aber nur so weit, als die Benützbarkeit Ihres Grundstücks nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Unkontrolliert abfließendes Wasser sowie Fäkalien und Abwässer, die wegen eines zu klein gebauten Kanals zurückstauen, müssen Sie nicht dulden.

Natürlicher Wasserablauf zum Nachbargrundstück · günstig für Grundeigentümer

Nein. Niemand ist verpflichtet, den natürlichen Wasserablauf zu ändern, damit kein Wasser auf ein tiefer liegendes Grundstück gelangt. Solche Einwirkungen müssen Sie hinnehmen, selbst wenn sie das ortsübliche Maß übersteigen. Etwas anderes gilt nur bei einer unmittelbaren Zuleitung.

Licht, Luft und Aussicht beim Nachbarbau · günstig für Bauherr

Nein. Nach dem Nachbarrecht können Sie sich nur gegen körperliche Einwirkungen wehren. Wenn ein Bau auf dem Nachbargrund dazu führt, dass Licht und Luft nicht mehr wie früher eindringen oder die Aussicht beeinträchtigt wird, ist das keine solche Einwirkung.

Ortsüblicher Lärm eines Betriebes · günstig für Betriebsinhaber

Ob eine Nutzung ortsüblich ist, richtet sich nach den Verhältnissen in der jeweiligen Gegend. Der Betrieb von Buschenschenken ist in den Wiener Gebieten Heiligenstadt, Nußdorf und Grinzing ortsüblich. Die Bewohner dieser Stadtteile können sich über den dabei entstehenden Lärm daher nicht beschweren, solange er das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß nicht überschreitet.

Veränderte Wasserabflüsse durch Straßenbau · günstig für Grundeigentümer

Die nachbarrechtliche Haftung besteht auch dann, wenn ein behördlich genehmigtes Straßenbauwerk die natürlichen Abflussverhältnisse des Wassers im Hangbereich oberhalb der Straße verändert hat. Sie können den daraus entstandenen Schaden also ersetzt verlangen.

Haftung der Baufirma im Nachbarrecht · günstig für Bauunternehmer

Nein. Ein Bauunternehmer, der aufgrund eines Werkvertrags Bauarbeiten auf dem Nachbargrund durchführt, haftet Ihnen nicht nach den nachbarrechtlichen Regeln. Ansprüche daraus richten sich gegen den Grundeigentümer oder Bauherrn.

Feste Körper vom Nachbargrundstück · günstig für Nachbar

Nein. Gegen das Eindringen fester Körper von einiger Größe können Sie sich wehren, etwa gegen herabfallendes Gestein, Erdreich oder größere Äste. Sie können dafür zumutbare Vorkehrungen verlangen, ohne dass ein besonderes Maß an Schädigung nötig wäre. Für fallendes Laub, Nadeln und herabrinnendes Hangwasser gilt das nicht.

Einmaliger Vorfall wie Wasserrohrbruch · günstig für Nachbar

Die Ersatzpflicht gilt auch dann, wenn der Schaden durch ein einmaliges Ereignis entsteht, etwa durch eindringendes Wasser nach einem Rohrbruch. Es muss also keine dauernde Einwirkung vorliegen.

Baubewilligung und Abwehr von Störungen · günstig für Nachbar

Liegt für eine Anlage nur eine Baubewilligung vor, gilt die Sonderregel für behördlich genehmigte Anlagen nicht. Sie sind dann nicht auf Geldersatz beschränkt.

Ersatz ohne Verschulden des Nachbarn · günstig für Nachbar

Der Ersatzanspruch besteht auch ohne Verschulden des Nachbarn. Sie müssen ihm also nicht nachweisen, dass er unvorsichtig oder absichtlich gehandelt hat.

Haftung des Bauführers für Senkungsschäden · günstig für Nachbar

Ja. Senkt sich Ihr Grund, weil auf dem Nachbargrund ein Gebäude errichtet wird, haftet der Bauführer für den Schaden, ohne dass ihm ein Verschulden nachzuweisen wäre. Ob die Gefährdung durch die Bauführung erkennbar war, spielt keine Rolle.

Entfernung fremder Befestigungen an der Mauer · günstig für Grundeigentümer

Ist auf Ihrem Grund eine Begrenzungsmauer bis an die Grenze gebaut, dürfen Sie die Entfernung von Schrauben verlangen, die zur Befestigung eines Zaunes eingeschlagen wurden. Das ist keine Schikane. Sie haben ein triftiges Interesse daran, dass Ihr Grundstück nicht belastet wird und künftig keine Vermutung zugunsten des Nachbarn entsteht.

Grabung des Nachbarn und Stütze des Bodens · günstig für Nachbar

Wer sein Grundstück vertieft, muss dafür sorgen, dass Ihr Boden oder Gebäude die nötige Stütze behält, und diese wiederherstellen, wenn sie nicht mehr ausreicht. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. In erster Linie ist der frühere Zustand wiederherzustellen. Ist das untunlich, bleibt Ihnen der Ersatz der Wertminderung.

Ortsüblichkeit bei Geruch vom Nachbargrund · günstig für Nachbar

Nein, darauf allein kommt es nicht an. Entscheidend ist nicht, ob die Tätigkeit des Nachbarn in der Gegend üblich ist, sondern wie stark die Einwirkung auf Ihr Grundstück ausfällt. Auch eine in der Landwirtschaft übliche Arbeit kann daher eine unzulässige Belästigung verursachen.

Eigentum an einer Mauer an der Grenze · günstig für Grundeigentümer

Steht die Mauer auf Ihrem eigenen Grundstück, gehört sie Ihnen allein. Die Regeln über gemeinsame Mauern gelten nur für Trennwände zwischen den Grundstücken, bei denen sich kein Alleineigentum nachweisen lässt.

Grabungen und Stütze des Nachbargrundes · günstig für Nachbar

Nein. Niemand darf sein Grundstück so tief ausgraben, dass der Boden oder das Gebäude des Nachbarn die nötige Stütze verliert, es sei denn, er sorgt für eine ausreichende andere Befestigung. Das gilt auch für Arbeiten unter der Erde, etwa wenn beim Abbruch die Kellerdecke entfernt wird und dadurch die Fundamente nachgeben.

Aufschüttung und Ableitung von Regenwasser · günstig für Unterlieger

Verändert der Nachbar auf dem höher gelegenen Grundstück das Gelände durch Aufschüttungen oder Planierungen und fließt das Niederschlagswasser dadurch merklich anders zu Ihnen ab, gilt das als unmittelbare Zuleitung. Solche Eingriffe müssen Sie nicht hinnehmen.

Unmittelbare Zuleitung vom Nachbargrundstück · günstig für Nachbar

Nein. Wird etwas unmittelbar auf Ihr Grundstück geleitet, müssen Sie das unter keinen Umständen dulden. Der Nachbar kann sich dabei nicht darauf berufen, dass so etwas in der Gegend üblich ist. Anders ist es nur, wenn er dafür einen besonderen Rechtstitel hat.

Jahrelanges Dulden von Immissionen · günstig für Nachbar

Dass Sie eine Beeinträchtigung durch den Nachbargrund mehrere Jahre lang hingenommen haben, macht diese noch nicht ortsüblich. Sie können sich also auch später noch dagegen wehren, selbst wenn Sie der einzige Nachbar sind, der das tut.

Alte Pflanzungen und Lichtentzug · günstig für Beeinträchtigter

Ja. Dass die Pflanzen schon vor dem Inkrafttreten der Bestimmung gesetzt wurden, schließt deren Anwendung nicht aus. Eine solche Einschränkung sieht das Gesetz nicht vor.

Zeitpunkt der Pflanzung · günstig für Baumeigentümer

Ja. Bei der Frage, ob der Lichtentzug unzumutbar ist, wird auch berücksichtigt, ob die Bäume und anderen Pflanzen zu einer Zeit gesetzt wurden, als eine solche gesetzliche Regelung noch nicht absehbar war. Dieser Umstand fließt in die Abwägung ein.

Rechtsmissbrauch im Nachbarrecht · günstig für Beklagter

Nein, nur in Ausnahmefällen. Im Nachbarrecht werden sehr strenge Anforderungen daran gestellt, wann jemand sein Recht missbräuchlich ausübt. Der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs hat daher nur selten Erfolg.

Eigentum an Grenzeinrichtungen

Bei Grenzeinrichtungen wird grundsätzlich gemeinsames Eigentum beider Nachbarn vermutet. Weisen aber der Verlauf und die Gestaltung der Einrichtung darauf hin, dass sie nur einem gehört, wird Alleineigentum vermutet.

Schäden durch Abbrucharbeiten des Nachbarn · günstig für Nachbar

Ja. Beschädigen Baumaschinen bei genehmigten oder bloß anzeigepflichtigen und nicht untersagten Abbrucharbeiten Ihr angrenzendes Bauwerk, können Sie einen Ausgleich verlangen. Ob die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden, ist dafür nicht entscheidend.

Eindringende Tiere des Nachbarn · günstig für Nachbar

Nein. Weil sich Tiere wie Hühner mit zumutbaren Maßnahmen von Ihrem Grundstück fernhalten lassen, gelten dafür nicht die Regeln über hinzunehmende Einwirkungen vom Nachbargrund. Sie sind durch die Eigentumsfreiheitsklage geschützt, ohne dass es auf Ortsüblichkeit oder Wesentlichkeit des Eingriffs ankommt.

Beseitigung eines störenden Dauerzustands · günstig für Nachbar

Ja. Hat der Störer durch sein widerrechtliches Verhalten einen dauerhaften Zustand geschaffen, der Ihr Eigentum beeinträchtigt, können Sie auch dessen Beseitigung verlangen. Es bleibt also nicht bei einem Verbot für die Zukunft.

Zaun und Mauer an der Grundgrenze

Eine Grenzeinrichtung wie ein Zaun oder eine Mauer liegt nur dann vor, wenn sie sich zum Teil auf beiden Grundstücken befindet. Steht die Anlage zur Gänze auf einem Grundstück, ist sie keine gemeinsame Grenzeinrichtung.