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Nachbarrecht

161 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Schäden durch Wurzeln des Nachbarn · günstig für Geschädigter

Beschädigen eindringende Wurzeln erkennbar Ihr Bauwerk oder wirkt etwas unmittelbar auf Ihr Grundstück ein, handelt der Eigentümer der Pflanze jedenfalls rechtswidrig. Sie können von ihm verlangen, dass er das unterlässt, und Ersatz für den Schaden am betroffenen Objekt fordern.

Entzug von Licht durch Bauwerke · günstig für Bauherr

Nein. Die Regel über den Entzug von Licht und Luft gilt ausdrücklich nur für Bäume und Pflanzen des Nachbarn. Auf Bauwerke ist sie nicht anzuwenden.

Wasser vom Nachbargrundstück · günstig für Nachbar

Ein nachbarrechtlicher Anspruch setzt voraus, dass eine Einrichtung des Nachbarn die Einwirkung auf Ihr Grundstück verursacht hat. Wurde das Wasser schadlos auf öffentlichen Grund abgeleitet und gelangte es erst wegen einer dort bestehenden Verstopfung zu Ihnen, besteht kein solcher Anspruch.

Verwaltungsvorschriften und Unterlassungsklage · günstig für Beklagter

Nein, allein deswegen nicht. Der Anspruch darauf, dass Verwaltungsvorschriften eingehalten werden, gehört dem öffentlichen Recht an und steht der Allgemeinheit zu; er gibt dem Einzelnen für sich allein noch keinen privaten Unterlassungsanspruch. Das gilt auch für konkrete behördliche Auflagen, etwa zur Einhaltung bestimmter Ruhezeiten. Ein Verstoß kann aber schadenersatzpflichtig machen.

Wer bei Immissionen geklagt werden kann · günstig für Nachbar

Sie können nicht nur den Eigentümer des Nachbargrundstücks klagen, sondern jeden, der dort unzulässige Störungen verursacht und den Grund für eigene Zwecke benützt. Ein Vertrag mit dem Grundeigentümer schließt das nicht aus, und auch ein Entgelt für die Tätigkeit spricht nicht dagegen. Ein Bauunternehmer, der dort nur Bauarbeiten durchführt, ist dagegen nicht der richtige Beklagte.

Haftung des mittelbaren Störers · günstig für Nachbar

Ja. Für Schäden durch Störungen vom Nachbargrundstück haftet jeder, der die Beeinträchtigung herbeiführt, selbst wenn die Anlage behördlich genehmigt ist. Auch wer die Störung nur mittelbar veranlasst, indem er die Voraussetzungen dafür schafft, dass andere stören, kann belangt werden.

Unterlassungsklage gegen Einwirkungen

Die Klage gegen übermäßige Einwirkungen vom Nachbargrund richtet sich darauf, den Eingriff zu unterlassen. Verlangen Sie Schutzvorkehrungen, dürfen Sie keine bestimmte Einrichtung fordern. Welche Maßnahme er wählt, muss dem Nachbarn überlassen bleiben.

Direkte Zuleitung auf das Nachbargrundstück · günstig für Grundeigentümer

Wird etwas gezielt auf Ihr Grundstück geleitet, ist das ohne besondere Rechtsgrundlage in jedem Fall unzulässig. Daran ändert es nichts, wenn die Anlage behördlich bewilligt wurde. Nur wenn die Zuleitung selbst von einer behördlichen Bewilligung gedeckt und abgegolten ist, müssen Sie sie dulden.

Öffentliches Interesse und Lärmabwehr · günstig für Nachbar

Nein. Auch wenn an einer Anlage ein öffentliches Interesse besteht, dürfen Sie als Nachbar wesentliche Beeinträchtigungen der ortsüblichen Nutzung Ihres Grundstücks untersagen. Das öffentliche Interesse zählt vor allem dann nicht, wenn sich die Belastung durch Schutzmaßnahmen verringern ließe.

Ortsüblichkeit und Zeitpunkt der Beurteilung · günstig für Nachbar

Nein. Ob eine Einwirkung ortsüblich ist, wird nach dem Zeitpunkt der Beurteilung beantwortet. Wie lange es die Störung schon gibt, ist grundsätzlich nicht entscheidend. Anders ist es nur, wenn die Ursache der Störung den Charakter der ganzen Umgebung prägt.

Wesentliche Beeinträchtigung durch Nachbarn

Ob eine Störung Ihre Nutzung wesentlich beeinträchtigt, hängt in besonderem Maß von den Umständen des einzelnen Falles ab. Deshalb ist das in der Regel keine Frage, die der Oberste Gerichtshof allgemein beantwortet.

Unterlassungsurteil als Erfolgsverbot

Ein Unterlassungsurteil zum Schutz von Eigentum und Besitz verbietet nicht eine bestimmte Handlung, sondern einen bestimmten Erfolg. Tritt dieser Erfolg dennoch ein, kann der Verpflichtete gezwungen werden, ihn künftig zu verhindern. Wie er das macht, bleibt ihm überlassen.

Wesentliche Beeinträchtigung der Nutzung

Ganz geringfügige Einwirkungen bleiben außer Betracht. Ob die Beeinträchtigung wesentlich ist, wird in erster Linie objektiv beurteilt, also danach, wie sich die Nachbargrundstücke üblicherweise nutzen lassen. Auf die Umstände des einzelnen Falls kommt es dabei besonders an.

Straße als genehmigte Anlage und Immissionen · günstig für Straßenerhalter

Eine öffentliche Straße gilt als behördlich genehmigte Anlage. Solange sie in einer dem öffentlichen Interesse dienenden Weise angelegt, erhalten und betreut wird und dabei das nötige Maß nicht überschritten wird, liegt noch keine unzulässige Einwirkung auf Ihr Grundstück vor.

Haftung öffentlicher Stellen gegenüber Nachbarn · günstig für Nachbar

Dass eine öffentliche Stelle auf eigenem Grund in Vollziehung der Gesetze handelt, schließt ihre nachbarrechtliche Haftung für verschuldensunabhängige Ausgleichsansprüche nicht aus. Sie muss neben ihren öffentlichen Pflichten auch ihre privaten Pflichten als Grundeigentümer einhalten und die Nachbarn nicht schädigen. Dass die Anlage der allgemeinen Versorgung dient, schränkt diese Haftung nicht ein.

Was als Immission gilt · günstig für Bauherr

Eine Einwirkung ist die Zuleitung sinnlich wahrnehmbarer Stoffe auf Ihr Grundstück, über den Boden oder durch die Luft. Schatten, der Entzug von Sonnenwärme und Licht durch ein Bauwerk auf dem Nachbargrund sind begrifflich keine solchen Einwirkungen. Die Zuleitung kann aber auch über andere Wege als Erde oder Luft geschehen.

Zugezogener Nachbar und Ortsüblichkeit · günstig für Nachbar

Nein. Es kommt darauf an, wie die Lage im Zeitpunkt der Beurteilung ist. Dass Sie das Grundstück erworben haben, als die Anlage schon bestand und Sie mit der Störung rechnen mussten, ist grundsätzlich ohne Bedeutung. Anders wäre es nur, wenn die Anlage den Charakter der Umgebung prägt; eine Tennisanlage mit vier Plätzen tut das nicht.

Begriff der unmittelbaren Einwirkung · günstig für Grundeigentümer

Eine unmittelbare Einwirkung liegt vor, wenn eine Anlage oder Maßnahme gerade dazu führt, dass etwas in Richtung Ihres Grundstücks gelangt. Entscheidend ist also, dass die Einwirkung zielgerichtet auf Ihr Grundstück hin verursacht wird.

Haftung für Störungen durch Dritte · günstig für Nachbar

Ja, aber nur unter einer Bedingung. Der Eigentümer haftet auch für Einwirkungen, die eine andere Person auf seinem Grund verursacht, wenn er berechtigt und imstande war, dieses Verhalten zu unterbinden. Fehlt ihm dieses Recht oder handelt jemand unbefugt, haftet er nicht.

Baubewilligung und Schadenersatz des Nachbarn · günstig für Nachbar

Wenn eine Baubewilligung den Anschein erweckt, das Bauvorhaben sei gefahrlos und rechtmäßig, wird Ihnen die Abwehr faktisch so erschwert, dass Sie es praktisch hinnehmen müssen. Oft zeigt sich die Gefährlichkeit erst, wenn der Eingriff in Ihr Eigentum bereits erfolgt ist. In solchen Fällen wirkt die Baubewilligung wie eine behördliche Anlagengenehmigung, und Ihnen bleibt der Anspruch auf Ersatz des Schadens.

Zunahme von Lärm vom Nachbargrund · günstig für Nachbar

Was auf einem einzigen Grundstück in der Gemeinde herkömmlich ist, muss noch nicht ortsüblich sein. Eine Störung müssen Sie nur so weit dulden, als sie mit dem Betrieb der störenden Anlage notwendig verbunden ist. Eine vorhersehbare allmähliche Zunahme müssen Sie hinnehmen, eine schlagartige Verstärkung dagegen nicht.

Örtliche Verhältnisse bei Immissionen

Maßgeblich ist nicht die ganze Gemeinde, sondern die unmittelbare Umgebung Ihres Grundstücks und jenes Grundstücks, von dem die Störung ausgeht. Dabei zählen nicht nur die Stärke, sondern auch die Art der Einwirkung und der Charakter der Gegend. Auch auf ein öffentliches Interesse, etwa an Straßen oder Verkehrsanlagen, ist Bedacht zu nehmen.

Behördlich genehmigte Anlage und Nachbarrechte · günstig für Nachbar

Nur wenn die Bewilligung in einem Verfahren erteilt wurde, in dem die Interessen der Nachbarn ebenso wirksam berücksichtigt werden wie bei der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage, verlieren Sie Ihr Recht, die Störung zu untersagen, und sind auf Geldersatz beschränkt. Ein Baubewilligungsverfahren oder ein sicherheitspolizeiliches Verfahren erfüllt diese Anforderung nicht.

Direkte Zuleitung trotz Genehmigung · günstig für Nachbar

Nein. Eine unmittelbare Zuleitung auf Ihr Grundstück können Sie unter allen Umständen abwehren, auch wenn sie von einer behördlich genehmigten Anlage ausgeht. Anderes gilt nur, wenn ein besonderer Rechtstitel besteht oder die Genehmigung gerade solche Eingriffe erlaubt.

Vertiefung und Standsicherheit des Nachbargrunds · günstig für Nachbar

Nein. Die Regel schützt die Festigkeit und Standsicherheit Ihres Grundstücks gegen Eingriffe in die Beschaffenheit des Bodens. Dazu zählt auch, wenn sich die Strömungsverhältnisse im Boden zu Ihrem Nachteil verändern, ebenso ein Bau oder eine Ablagerung, die den Erddruck erhöht. Ob die Maßnahme ortsüblich ist, spielt dabei keine Rolle.

Vorschäden und nachbarrechtlicher Ausgleich · günstig für Bauherr

Nein. War der Abbruch des Nachbarhauses nur der Anlass, schon vorher bestehende Baugebrechen zu sanieren, müssen Sie diesen Aufwand selbst tragen, weil er Ihnen auch sonst in gleicher Höhe entstanden wäre. Dass Ihr Haus Vorschäden hatte, schließt einen Ausgleichsanspruch aber nicht von vornherein aus.

Vorbeugende Klage gegen Grabungen des Nachbarn · günstig für Nachbar

Droht Ihnen durch eine Grabung des Nachbarn, dass Ihr Boden oder Ihr Gebäude die nötige Stütze verliert, können Sie schon vorbeugend auf Unterlassung klagen. Das gilt auch bei einem nur einmal drohenden Eingriff. Sie müssen aber ein bestimmtes gefährdendes Verhalten des Nachbarn behaupten und beweisen.

Immissionen von der Bundesstraße · günstig für Bund

Nein. Für Beeinträchtigungen, die durch den Verkehr auf einer Bundesstraße auf Nachbargrundstücken entstehen, haftet der Bund jedenfalls nicht nach den nachbarrechtlichen Bestimmungen. Anders kann es bei Schäden durch Streumaßnahmen liegen.

Bäume und Sträucher an der Grenze · günstig für Baumeigentümer

Nein. Beeinträchtigungen, die von einem Baum oder Strauch des Nachbarn ausgehen, werden nicht nach den allgemeinen Regeln über Einwirkungen beurteilt, sondern nach der besonderen Bestimmung über den Überhang. Das Recht des Baumeigentümers ist dabei aus Rücksicht auf die Nachbarschaft beschränkt.

Unterlassungspflicht und Verhalten Dritter · günstig für Nachbar

Wer zu einer Unterlassung verpflichtet ist, muss auch auf jene Dritten einwirken, auf die er Einfluss nehmen kann. Wer etwa Lieferanten bestellt und Gäste für einen Betrieb anwirbt, greift dadurch über diese Dritten in das Eigentum des Nachbarn ein und muss das durch Einwirkung auf sie abstellen.