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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Zufallsschaden trägt der Betroffene · günstig für Schädiger

Den Schaden trägt derjenige, bei dem er eingetreten ist. Entsteht er durch bloßen Zufall, können Sie ihn also niemand anderem anlasten.

Beweislast bei verletzter Aufsichtspflicht · günstig für Geschädigter

Wenn Sie geschädigt wurden, müssen Sie beweisen, dass die Aufsicht vernachlässigt wurde. Der Aufsichtspflichtige muss dann beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Wie streng die Aufsicht sein muss, hängt vom Alter, den Eigenschaften und der Entwicklung des Beaufsichtigten ab.

Haftung bei Verletzung einer Schutzvorschrift · günstig für Geschädigter

Wer eine Vorschrift verletzt, die Schäden verhindern soll, haftet für den entstandenen Schaden. Von dieser Haftung kommt er nur frei, wenn er beweist, dass der Schaden auch dann eingetreten wäre, wenn er sich vorschriftsmäßig verhalten hätte. Diesen Beweis muss er selbst erbringen.

Fußgänger und geringfügige Verlangsamung · günstig für Fußgänger

Nein. Einem Autofahrer ist eine geringfügige Verringerung der Geschwindigkeit zuzumuten. Wenn Sie als Fußgänger die Fahrbahn überqueren und deshalb nur leicht abgebremst werden muss, trifft Sie deswegen keine Mitschuld.

Bedeutung der Beleuchtungsvorschriften · günstig für Unfallgegner

Die Vorschriften über die Beleuchtung von Fahrzeugen haben für die Verkehrssicherheit besondere Bedeutung. Ihre Verletzung wiegt bei der Abwägung der Schuld besonders schwer, wenn sie geeignet ist, andere Verkehrsteilnehmer geradezu in die Irre zu führen. Das gilt auch für Fahrräder.

Verkehrsregeln und Kinder als Fußgänger · günstig für Lenker

Ja. Auch Kinder müssen die Regeln für Fußgänger einhalten. Das gilt aber nur so weit, wie man es nach ihrem Einsichtsvermögen und ihrer körperlichen und geistigen Reife von ihnen erwarten darf.

Schutzzweck einer verletzten Vorschrift · günstig für Schädiger

Die Verletzung einer Schutzvorschrift verpflichtet nur insoweit zum Ersatz, als der Schaden gerade jenes Gut betrifft, das die Vorschrift schützen soll. Schäden, die außerhalb dieses Schutzzwecks liegen, sind nicht zu ersetzen.

Angepasste Geschwindigkeit und plötzliches Hindernis · günstig für Lenker

Sie müssen Ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen anpassen. Diese Pflicht bezieht sich aber nur auf Hindernisse, die Sie wahrnehmen können oder mit denen Sie rechnen müssen. Für ein Hindernis, das plötzlich und für Sie nicht vorhersehbar auftaucht, greift dieser Schutzzweck nicht.

Fußgänger nachts auf der Fahrbahn

Dann trifft Sie ein Mitverschulden. In dem entschiedenen Fall wurde das Verschulden gleich geteilt: Der Fußgänger ging nachts angeheitert auf der Fahrbahn, der Autofahrer fuhr nicht auf Sicht. Je nach den Umständen fällt die Teilung auch anders aus, bis zu drei Vierteln zu Lasten des Fußgängers.

Schutzzweck des Überholverbots · günstig für Geschädigter

Das Überholverbot soll nicht nur den Gegenverkehr gefahrlos ermöglichen. Es soll auch alle Schäden verhindern, die beim Vorbeifahren am überholten Fahrzeug und beim Wiedereinordnen nach dem Überholen entstehen können.

Reichweite der Überholverbote · günstig für Geschädigter

Die Überholverbote dienen nicht nur dem gefahrlosen Gegenverkehr. Sie sollen auch jene Schäden verhindern, die während des Vorbeifahrens am überholten Fahrzeug und beim Wiedereinordnen nach dem Überholen entstehen.

Mitverschulden von Schulkindern im Verkehr · günstig für Kind

In der Regel nicht. Ein Kind, das erst seit kurzem zur Schule geht, muss sich der Gefahren im Straßenverkehr noch nicht voll bewusst sein. Spieltrieb und das Vergessen von Warnungen sprechen gegen einen Vorwurf.

Sorgfalt eines neunjährigen Kindes im Straßenverkehr · günstig für Autofahrer

Von einem etwa neunjährigen Schulkind darf erwartet werden, dass es vor dem Betreten der Fahrbahn nach beiden Richtungen schaut, ob der Verkehr das Überqueren zulässt. Tut es das nicht, kann ihm das als Mitverschulden angerechnet werden.

Verspätete Reaktion des Lenkers · günstig für Autofahrer

Nein. Betritt jemand verkehrswidrig die Fahrbahn und reagieren Sie um Sekundenbruchteile verspätet, trifft Sie kein Verschulden – anerkannt wurde das etwa bei 0,3 und bei 0,39 Sekunden. Bei einer Verspätung von 1,3 Sekunden hat das Gericht dagegen ein Verschulden angenommen.

Sicherung des abgestellten Fahrzeugs · günstig für Geschädigter

Ja. Die Pflicht, ein abgestelltes Fahrzeug gegen Abrollen zu sichern, ist eine Schutzvorschrift. Wer sie verletzt, haftet für Schäden, die gerade durch das Wegrollen entstehen. Verwirklicht sich diese Gefahr nicht, greift die Vorschrift dagegen nicht.

Kleinkind läuft auf die Fahrbahn · günstig für Kind

Nein. Läuft ein noch nicht sechsjähriges Kind aus Spieltrieb über die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten, trifft es kein Mitverschulden. Kindern in diesem Alter kann unbedachtes Verhalten im Straßenverkehr wegen ihrer geistigen Unreife in der Regel nicht vorgeworfen werden.

Fahrradbeleuchtung als Schutzvorschrift · günstig für Unfallgegner

Die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder sind eine Schutzvorschrift von erheblicher Bedeutung. Sie sollen erkennbar dafür sorgen, dass Fahrräder bei Dunkelheit von anderen wahrgenommen werden können. Wer ohne ausreichendes Licht oder ohne die vorgeschriebenen Rückstrahler fährt, verstößt dagegen.

Kind überquert die Fahrbahn · günstig für Kind

Meist überwiegend zu Lasten des Fahrzeuglenkers. In dem entschiedenen Fall trug der Lastwagenlenker zwei Drittel und das achtjährige Kind ein Drittel. In anderen Fällen wurde das Verschulden mit drei zu eins oder vier zu eins zugunsten des Kindes geteilt.

Private Unfallversicherung und Schadenersatz · günstig für Geschädigter

Nein. Was Ihnen aus einer privaten Unfallversicherung zufließt, mindert den Ersatz nicht, den der Schädiger zu leisten hat.

Haftung für selbständige Gehilfen · günstig für Kunde

Ja. Ihr Vertragspartner haftet für das Verschulden jedes Gehilfen wie für sein eigenes, gleichgültig ob dieser bei ihm angestellt oder ein selbständiges Unternehmen ist. Frei wird er nur, wenn er beweist, dass den Gehilfen kein Verschulden trifft.

Notstandshilfe und Schadenersatz · günstig für Geschädigter

Nein. Die Notstandshilfe soll nicht den Schädiger entlasten. Sie zählt nicht als Erwerbseinkommen, und auf ihre Gewährung besteht auch kein unbedingter Rechtsanspruch. Sie wird Ihnen daher nicht angerechnet.

Familienbeihilfe und Schadenersatz · günstig für Geschädigter

Nein. Die den Eltern eines geschädigten Kindes gezahlte erhöhte Familienbeihilfe wird auf die Ansprüche des Kindes nicht angerechnet. Dabei macht es keinen Unterschied, ob das Kind selbst oder die pflegenden Angehörigen den Ersatz fordern.

Arbeitnehmerschutz als Schutzvorschrift · günstig für Arbeitnehmer

Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer, darunter jene für Bauarbeiten, dienen dem Schutz von Leben und Gesundheit bei der beruflichen Tätigkeit. Wer sie verletzt, kann dafür einstehen müssen.

Haftung des Reisebüros für Vermittlungsfehler · günstig für Reisender

Ein Reisebüro, das ein Veranstalter ständig mit der Vermittlung von Verträgen betraut, arbeitet wie ein Handelsvertreter. Macht das Reisebüro bei dieser Tätigkeit einen Fehler, etwa bei der Preisberechnung, muss es dafür neben dem Reiseveranstalter einstehen.

Begriff der höheren Gewalt

Ein außergewöhnliches Ereignis, das von außen einwirkt, nicht in gewisser Regelmäßigkeit vorkommt und selbst mit äußerster zumutbarer Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann. Ein schwerer Sturm oder unerwartete Kriegsgefahr können darunter fallen.

Sturz von einer Stützmauer am Weg · günstig für Geschädigter

Eine Stützmauer, deren oberer Rand auf gleicher Höhe mit einem daneben liegenden Weg liegt, gilt zugleich als Bauwerk und als Anlage im Zuge des Weges. Wer von ihr stürzt, kann seinen Anspruch auf beide Haftungsregeln stützen.

Haftung für gefährliche Bauwerke · günstig für Geschädigter

Die Haftung für Bauwerke gilt nicht nur bei Einsturz oder beim Ablösen von Teilen. Sie greift sinngemäß auch dann, wenn die Gefahr von einem Gebäude oder einem anderen Werk auf dem Grundstück ausgeht und der Schaden auf andere Weise entsteht, etwa durch einen Sturz in eine Grube mit vorstehendem Betonrand.

Umfang der Streupflicht · günstig für Straßenerhalter

Sie richtet sich nach dem Verkehrsbedürfnis und danach, was zumutbar ist. Maßgeblich sind auch die organisatorischen Verhältnisse beim Straßenerhalter. Vorbeugend gestreut werden muss in der Regel nicht, und kleineren Gemeinden ist weniger zumutbar als großen.

Grenze der Tierhalterhaftung · günstig für Tierhalter

Als Tierhalter haften Sie nicht schon deshalb, weil ein Schaden durch Ihr Tier nicht völlig ausgeschlossen war. Die Haftung setzt erst ein, wenn Sie jene Vorkehrungen unterlassen haben, die nach den Umständen geboten waren.

Säubern und Streuen von Wegen · günstig für Wegbenützer

Ja. Wer für den ordnungsgemäßen Zustand eines Weges verantwortlich ist, muss ihn auch säubern und bestreuen. Beides gehört zur Betreuung des Weges.