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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Ansprüche des verletzten Fahrzeuginsassen · günstig für Beifahrer

Sind an einem Unfall zwei Fahrzeuge beteiligt, können Sie als verletzter Insasse den gesamten Schaden von jedem der beiden Schädiger verlangen. Sie müssen sich aber ein eigenes Verschulden anrechnen lassen, und zwar gegenüber jedem von ihnen.

Umfang der Aufklärung und Dringlichkeit · günstig für Patient

Je weniger dringend der Eingriff ist, desto umfassender muss aufgeklärt werden. Ist ein Eingriff medizinisch empfohlen, aber nicht eilig, ist grundsätzlich eine umfassende Aufklärung nötig. Umgekehrt darf die Aufklärung knapper ausfallen, je notwendiger der Eingriff für Ihre Gesundheit ist.

Mitverschulden beim verbotenen Mitfahren · günstig für Lenker

Ja, wenn Sie erkennen konnten oder mussten, dass die Mitfahrt gegen die Vorschriften verstößt. Die Regeln über die Beförderung von Personen schützen nicht nur andere, sondern auch Sie selbst. Sie können sich aber entlasten, wenn Sie beweisen, dass der Schaden auch ohne den Verstoß gleich eingetreten wäre.

Unfall zwischen Moped und Fußgänger · günstig für Fußgänger

Überwiegend der Mopedfahrer. In dem entschiedenen Fall trug ein unaufmerksamer Mopedfahrer, der im Ortsgebiet nicht auf Sicht fuhr, vier Fünftel des Verschuldens. Der 83-jährige Fußgänger trug ein Fünftel, weil er nicht am Bankett, sondern nahe dem Fahrbahnrand ging.

Mitverschulden nach Provokation · günstig für Schädiger

Haben Sie die Person, die Sie verletzt hat, zuvor provoziert, trifft Sie stets ein Mitverschulden. Wie hoch dieser Anteil ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Verschulden beim Linksabbiegen · günstig für Geradeausfahrender

Überwiegend der Abbiegende. In dem entschiedenen Fall trug der nach links abbiegende Autofahrer drei Viertel des Verschuldens; der entgegenkommende Rollerfahrer trug ein Viertel, weil er zu weit vom rechten Straßenrand entfernt fuhr. Wer links abbiegt, darf das nur, wenn er sicher damit rechnen kann, die Fahrbahnhälfte rechtzeitig zu räumen.

Mitverschulden des betrunkenen Beifahrers · günstig für Schädiger

Wer sich vor der Fahrt sinnlos betrinkt, kann nicht mehr prüfen, ob er sich dem Fahrer anvertrauen darf. Verursacht der betrunkene Fahrer dann einen Unfall, trifft den Verletzten eine Mitschuld. Nur wenn ihn am eigenen Rausch kein Verschulden trifft, etwa weil er die berauschende Wirkung nicht kannte, das Getränk ärztlich verordnet war oder ihm der Alkohol eingeflößt wurde, wird ihm das nicht angerechnet.

Warten auf Zustimmung des Versicherers · günstig für Schädiger

Nein, grundsätzlich nicht. Sie dürfen die Reparatur nicht hinausschieben, bis der Haftpflichtversicherer zustimmt. Ein kurzes Zuwarten von einigen Tagen ist aber zulässig, wenn erst ein Sachverständiger die Höhe des Schadens feststellen muss oder unklar ist, ob sich die Reparatur überhaupt lohnt.

Zumutbarkeit einer Operation nach einem Unfall · günstig für Geschädigter

Nein, nur ausnahmsweise. Eine Operation ist Ihnen nur zumutbar, wenn sie einfach und gefahrlos ist und ohne nennenswerte Schmerzen sichere Aussicht auf Erfolg bietet. Ist etwa eine mehrstündige Vollnarkose nötig, ist sie weder einfach noch gefahrlos.

Ablehnung einer gefährlichen Operation · günstig für Geschädigter

Ja. Ist der Erfolg der Operation schon an sich zweifelhaft, handelt es sich um einen schweren, unter Umständen lebensgefährlichen Eingriff und sind Sie durch die Unfallfolgen ohnehin geschwächt, dürfen Sie den Eingriff hinausschieben oder ablehnen. Das wird Ihnen nicht als Versäumnis angerechnet.

Pflicht zur Schadensminderung · günstig für Schädiger

Wer einen Schaden erleidet, muss sich anrechnen lassen, wenn er einen möglichen Rechtsbehelf nicht ergriffen hat, mit dem der Schaden abgewendet oder verringert worden wäre. Untätigkeit kann Ihren Ersatzanspruch daher schmälern.

Mitverschulden von Kindern bei Unfällen · günstig für Kind

Ein Mitverschulden von Kindern wiegt weniger schwer als das von Erwachsenen. Bei der Aufteilung der Verantwortung wird das zugunsten des Kindes berücksichtigt.

Eigene Maßnahmen zur Schadensminderung · günstig für Schädiger

Die zumutbaren Maßnahmen zur Verringerung Ihres Schadens müssen Sie von sich aus setzen. Darauf, wie sich der Schädiger verhält, dürfen Sie dabei nicht Rücksicht nehmen.

Mitschuld beim Sturz in Schischuhen · günstig für Gastwirt

Ja, unter Umständen. Wer in einem Gasthaus mit Schischuhen auf nassen Fliesen stürzt, trägt ein Drittel selbst. Wo das Tragen von Schischuhen nicht untypisch ist, etwa in der Unterführung bei einer Talstation, trifft Sie dagegen keine Mitschuld.

Pflichten des Geschädigten bei der Reparatur · günstig für Geschädigter

Nein. Sie tun genug, wenn Sie die Reparatur unverzüglich einem befugten Betrieb übertragen und mehrmals auf Beschleunigung drängen. Sie müssen sich nicht in den Betrieb der Werkstatt einmischen oder selbst Ersatzteile beschaffen. Sie müssen den Schaden auch nicht selbst beheben, nur weil das billiger käme.

Verschulden bei der Schadensminderung · günstig für Geschädigter

Nein. Ihr Anspruch wird nur gekürzt, wenn Ihnen persönlich vorzuwerfen ist, dass Sie den Schaden nicht kleiner gehalten haben. Konnten Sie einem Verhalten nicht wirksam begegnen, etwa wegen einer Erkrankung, bleibt das für Ihren Ersatz ohne Folgen.

Bedeutung der Alkoholisierung beim Unfall · günstig für Alkoholisierter

Nein. Die Alkoholisierung allein begründet noch keine Haftung. Sie wirkt sich aber erschwerend aus, wenn ohnehin ein Fehlverhalten vorliegt und das Verschulden abzuwägen ist. Das gilt auch für alkoholisierte Fußgänger.

Rechtzeitiger Reparaturauftrag · günstig für Schädiger

So schnell wie möglich, wenn durch das Warten der Schaden größer wird. Zögern Sie den Auftrag hinaus und wächst der Schaden dadurch an, geht das zu Ihren Lasten.

Rotlicht und Teilung des Schadens · günstig für Autofahrer

Fährt jemand bei Rot in eine Kreuzung, wiegt dieses Verschulden so schwer, dass eine bloße Unaufmerksamkeit des anderen Lenkers daneben nicht mehr ins Gewicht fällt. Der Schaden wird dann nicht geteilt.

Geringe Geschwindigkeitsüberschreitung und Mitschuld · günstig für Unfallgegner

Ja. Auch wenn Sie im Ortsgebiet nur um fünf bis zehn Stundenkilometer zu schnell waren, bleibt das bei der Abwägung der Schuld nicht außer Betracht. Das gilt selbst dann, wenn der andere den Vorrang verletzt hat.

Mitfahrt bei alkoholisiertem Lenker · günstig für Beifahrer

Nein, allein deshalb nicht. Dass Sie wussten, der Lenker habe Alkohol getrunken, genügt für eine Mitschuld nicht. Es kommt darauf an, ob erkennbar war, dass er nicht mehr fahren durfte.

Maßstab bei der Schadensminderung · günstig für Geschädigter

Sie müssen den Schaden zwar möglichst gering halten. Vorwerfbar sind Ihnen dabei aber grundsätzlich nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; ein leichtes Versehen schadet Ihnen nicht.

Beweislast bei der Schadensminderung · günstig für Geschädigter

Wirft Ihnen der Schädiger vor, Sie hätten den Schaden verringern können, muss er das behaupten und auch beweisen. Sie selbst müssen nicht nachweisen, dass Sie alles getan haben.

Zumutbarkeit von Schritten des Geschädigten · günstig für Geschädigter

Der Schädiger kann nicht verlangen, dass Sie zur Behebung des Schadens Schritte setzen, die Ihnen nicht zumutbar sind. Sie müssen dafür weder ein eigenes Risiko noch eigene Kosten auf sich nehmen.

Entschuldbare Fehlreaktion im Verkehr · günstig für Lenker

Ja, aber nur, wenn Sie ohne eigenes Verschulden von der bedrohlichen Lage überrascht wurden. Wird die Fehlreaktion nicht durch das plötzliche verkehrswidrige Verhalten eines anderen ausgelöst, müssen Sie sie selbst verantworten.

Provokation als Mitverschulden · günstig für Schädiger

Eine Provokation führt dann zu einem Mitverschulden, wenn sie geeignet ist, den anderen in einen Gemütszustand zu versetzen, in dem damit zu rechnen ist, dass er sich zu Tätlichkeiten hinreißen lässt.

Haftung nach selbstverschuldeter Verwirrung · günstig für Geschädigter

Wer sich absichtlich oder sonst schuldhaft in einen Zustand der Verwirrung bringt und darin einen Schaden anrichtet, haftet dafür. Das Verschulden liegt schon darin, dass er sich in diesen Zustand versetzt hat. Er muss den einzelnen Schaden nicht vorhergesehen haben.

Haftung bei selbstverschuldeter Trunkenheit · günstig für Geschädigter

Auch wer sich durch zu viel Alkohol selbst in einen Zustand der Verwirrung bringt, haftet für den Schaden, den er in diesem Zustand anrichtet.

Eigener Rausch als Mitverschulden · günstig für Schädiger

Die Regel über selbstverschuldete Verwirrung gilt nicht nur für den Schädiger. Haben Sie sich selbst in diesen Zustand gebracht und dadurch an Ihrem eigenen Schaden mitgewirkt, wird Ihnen das ebenso als Mitverschulden angerechnet.

Unfall zwischen Auto und Fußgängerin · günstig für Fußgänger

Überwiegend der Lenker. In dem entschiedenen Fall trug ein mit 0,74 Promille alkoholisierter Autofahrer drei Viertel des Verschuldens. Die Fußgängerin trug ein Viertel, weil sie trotz vorhandenem Bankett auf der Fahrbahn ging.