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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Haftung des Veranstalters gegenüber Zuschauern · günstig für Zuschauer

Ja, wenn er zumutbare Sicherheitsvorkehrungen unterlassen hat. Wer eine Veranstaltung ausrichtet, muss die Zuschauer im Rahmen des Zumutbaren vor den damit verbundenen Gefahren schützen, auch wenn er kein Eintrittsgeld verlangt. Wo diese Grenze liegt, hängt vom Einzelfall ab.

Erkundigungspflicht vor Grabungsarbeiten · günstig für Geschädigter

Der verantwortliche Bauführer haftet, wenn er sich vorher nicht erkundigt hat. Liegt die Baustelle in verbautem Gebiet oder nahe einer Straße, ist mit Leitungen im Boden zu rechnen; dann muss er vor Beginn bei den Versorgungsunternehmen nachfragen. Es genügt nicht, sich auf die Auskunft des Bauherrn oder des Grundeigentümers zu verlassen.

Sorgfaltsmaßstab bei der Behandlung · günstig für Patient

Ihr Arzt muss Sie nach dem Stand der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung gewissenhaft betreuen. Der Maßstab ist, was ein ordentlicher und pflichtgetreuer Durchschnittsarzt in derselben Lage getan hätte. Bleibt er dahinter zurück, hat er das zu vertreten.

Beweislast bei fehlender ärztlicher Aufklärung · günstig für Patient

Wurde die Aufklärungspflicht verletzt, muss der Arzt oder der Träger des Krankenhauses beweisen, dass Sie der Operation auch bei ausreichender Aufklärung zugestimmt hätten. Bei minderjährigen Patienten gilt das für die Zustimmung der Eltern oder des Gerichts.

Haftung des Rechtsanwalts gegenüber dem Klienten · günstig für Klient

Ihr Anwalt schuldet Ihnen eine sachgemäße Vertretung, aber keinen Erfolg. Verletzt er seine Pflichten aus dem Vertrag vorsätzlich oder fahrlässig, haftet er Ihnen für jeden dadurch entstandenen Schaden, und zwar für jede Fahrlässigkeit. Vereitelt er den Auftrag schuldhaft, können Sie sein Honorar verweigern.

Haftung bei einer Schwarzfahrt · günstig für Geschädigter

Ja. Wer an einer Schwarzfahrt teilnimmt, haftet für die dabei entstandenen Beschädigungen gemeinsam mit den anderen Teilnehmern. Der Geschädigte kann sich daher an jeden Einzelnen halten und den ganzen Betrag verlangen.

Erwartungen an den beauftragten Rechtsanwalt · günstig für Mandant

Wer einen Rechtsanwalt betraut, darf davon ausgehen, dass dieser in besonderem Maß geeignet ist, ihn vor Nachteilen zu schützen. Der Anwalt hat alle nach der Rechtsordnung erforderlichen Schritte zu setzen, um den ihm bekannten Zweck des Geschäfts zu verwirklichen.

Entschädigung für entgangenen Gebrauch · günstig für Schädiger

Ja. Ersetzt wird nur, was Sie wirklich aufwenden mussten, etwa für einen Mietwagen oder eine Ersatzunterkunft. Für den bloßen Verlust der Möglichkeit, Ihre Sache zu benützen, bekommen Sie kein Geld. Auch die während der Reparatur weiterlaufenden Leasingraten werden nicht ersetzt.

Sicherungspflichten des Fahrzeughalters · günstig für Geschädigter

Sie müssen jede zumutbare Maßnahme treffen, damit niemand Ihr Fahrzeug missbräuchlich und für die Allgemeinheit gefährlich benützt. Unterlassen Sie das, haften Sie für den Schaden. Ein offenes Fenster mit fahrbereiter Zündung oder das Überlassen an jemanden ohne Führerschein genügen dafür.

Feststellungsklage vor Eintritt des Schadens · günstig für Kläger

Haben sich bereits Vorfälle ereignet, aus denen ein konkreter Schaden entstehen konnte, und können sie sich leicht wiederholen, dürfen Sie auf Feststellung der Haftung klagen. Das gilt auch dann, wenn noch kein bezifferbarer Schaden eingetreten ist.

Eigenes Einkommen der Witwe · günstig für Hinterbliebener

Hätte eine Witwe nach dem Tod ihres Mannes ihren Beruf aufgegeben und führt sie ihn nun trotzdem weiter, muss sie sich das daraus erzielte Einkommen auf ihren Rentenanspruch nicht anrechnen lassen.

Höhe des Schmerzengeldes

In der Regel nicht. Hat das Berufungsgericht die maßgeblichen Umstände berücksichtigt, ist die Bemessung eine Frage Ihres Einzelfalls. Nur bei einer eklatanten Fehlbemessung, die völlig aus dem Rahmen der bisherigen Rechtsprechung fällt, ist der Weg ausnahmsweise offen.

Typische Gefahren des Reitsports · günstig für Pferdehalter

Nein, nicht ohne Weiteres. Auch erfahrene Reiter bringen ein Pferd nicht immer sofort unter Kontrolle, und gefährliche Berührungen zwischen Reitern und Pferden gehören zum Wesen des Reitsports. Die typischen Gefahren dieses Sports tragen Sie selbst.

Vorrang und Wahrnehmbarkeit des Fahrzeugs · günstig für Wartepflichtiger

Nein. Die Vorrangregeln setzen voraus, dass das andere Fahrzeug überhaupt wahrnehmbar ist. Wer ein Fahrzeug nicht erkennen kann, verletzt dessen Vorrang nicht.

Haftung für Lehrer in der Schule · günstig für Lehrer

Nein. Lehrer werden beim Unterrichten, Erziehen und Beaufsichtigen hoheitlich tätig; auch rechtswidriges Verhalten ändert daran nichts. Ansprüche richten sich deshalb gegen den Rechtsträger und nicht gegen den Lehrer persönlich.

Grenzen zulässiger scharfer Kritik · günstig für Kritiker

Auch harte Kritik, die jemanden in seiner Ehre trifft, kann erlaubt sein. Voraussetzung ist, dass sie sich an konkreten Tatsachen orientiert und die Grenzen zulässiger Kritik nicht überschreitet.

Fahrzeughaftung abseits öffentlicher Straßen · günstig für Geschädigter

Die strenge Haftung für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs setzt nicht voraus, dass der Unfall auf einer Straße mit öffentlichem Verkehr passiert ist. Sie kann daher auch abseits öffentlicher Straßen greifen.

Sessellift wie Eisenbahn · günstig für Liftbenützer

Ja. Ein Sessellift wird rechtlich wie eine Eisenbahn behandelt. Für Unfälle beim Betrieb haftet der Betreiber daher nach denselben strengen Regeln, also auch ohne Verschulden.

Unfall beim Einsteigen · günstig für Fahrgast

Ja. Das Einsteigen in ein Fahrzeug gehört zum Betrieb. Verunglücken Sie dabei, greift die strenge Haftung des Halters. Vorausgesetzt ist aber, dass sich gerade eine für das Fahrzeug typische Gefahr verwirklicht hat.

Sturz beim Aussteigen · günstig für Fahrgast

Ja. Ein Unfall beim Aussteigen aus einem Zug gilt als Unfall beim Betrieb. Das gilt ebenso für einen Sturz beim Aussteigen aus der Straßenbahn. Der Betreiber haftet daher nach den strengen Regeln.

Halter eines Fahrzeugs bei kurzer Überlassung

Wer sein Fahrzeug einem anderen nur kurz und nur zum Teil überlässt, bleibt weiterhin Halter des Fahrzeugs. Die Haltereigenschaft soll nicht ständig hin und her wechseln. Erst wenn die Verantwortung für den Betrieb wirklich dauerhaft übergeht, ändert sich das.

Sicherung des Autos gegen fremde Fahrten · günstig für Fahrzeughalter

Die Pflicht zur Sicherung darf nicht überspannt werden. Maßnahmen müssen möglich, zumutbar und auch als notwendig erkennbar sein. Ein versperrt in einem Hof abgestelltes Auto ist ausreichend gesichert, auch wenn der Hof zur Straße hin kein Tor hat.

Ohnmacht des Lenkers · günstig für Geschädigter

Ja. Eine unvorhergesehene Ohnmacht oder Bewusstseinsstörung des Lenkers befreit den Halter nicht von der Haftung. Sie gilt nicht als unabwendbares Ereignis, weil das Gesetz die Allgemeinheit gerade vor den Gefahren des Fahrzeugs schützen soll.

Verletzung durch schließende Fahrzeugtür · günstig für Fahrgast

Ja. Schließt sich eine Tür während des Einsteigens, auch nur beim Zusammentreffen ungünstiger Umstände, weist sie einen Fehler in der Beschaffenheit auf. Der Halter kann sich dann nicht darauf berufen, der Unfall sei unabwendbar gewesen.

Technischer Defekt und Haftung · günstig für Geschädigter

Ja. Beruht der Unfall auf einem Fehler in der Beschaffenheit des Fahrzeugs oder auf dem Versagen seiner Einrichtungen, haftet der Halter auch dann, wenn er und sein Personal die äußerste Sorgfalt eingehalten haben. Entscheidend ist allein der technische Zustand unmittelbar vor dem Unfall.

Ursache des technischen Defekts · günstig für Geschädigter

Nein. Für die Haftung ist gleichgültig, worauf der Fehler in der Beschaffenheit oder das Versagen der Einrichtungen beruht. Auch ein eingefrorener Schalter oder vereiste Förderräder eines Sessellifts nach unvorhersehbarem Blitzeis ändern daran nichts.

Haftung des Halters für den Fahrer · günstig für Geschädigter

Ja. Der Halter haftet für das Verschulden der Personen, die mit seinem Willen beim Betrieb tätig waren. Ob er selbst etwas falsch gemacht hat, spielt keine Rolle, und ebenso wenig, ob er das konkrete Fehlverhalten gebilligt hat.

Aussteigen als Betrieb des Autobusses · günstig für Fahrgast

Ja. Das Aussteigen der Fahrgäste gehört noch zum Betrieb des Autobusses. Überqueren Sie danach die Straße, nachdem der Bus seine Fahrt fortgesetzt hat, zählt das nicht mehr dazu.

Sicherungspflicht beim Abstellen des Fahrzeugs · günstig für Geschädigter

Ja. Wer ein Fahrzeug verlässt, hat dafür zu sorgen, dass Unbefugte es nur durch Überwindung eines beträchtlichen Hindernisses in Betrieb nehmen können. Diese Pflicht trifft sinngemäß nicht nur den Lenker, sondern auch den Halter des Fahrzeugs.

Sorgfalt des Fahrers auf Baustellen · günstig für Arbeitnehmer

Ja. Wer auf einer Baustelle fährt, muss mit unvorsichtigem Verhalten der Arbeiter genauso rechnen wie mit verkehrswidrigem Verhalten anderer im Straßenverkehr. Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht nötig.