Schadenersatz
2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Ein Abfindungsvergleich erfasst jedenfalls jene Ansprüche, die beim Abschluss erkennbar oder vorhersehbar waren. Diese können Sie danach nicht mehr gesondert geltend machen.
Nein. Allein daraus, dass Sie an einer Sportveranstaltung mit gewissen Risiken teilnehmen, folgt kein Verzicht auf Schadenersatzansprüche. Das gilt etwa für einen Tandemsprung mit dem Paragleiter oder für eine Segelregatta.
Ob ein Weg mangelhaft ist, richtet sich danach, wie er üblicherweise benützt wird. Zusätzlich kommt es darauf an, welche Maßnahmen dem Halter des Weges zumutbar sind.
Nein. Es kommt jeweils darauf an, ob der Verantwortliche die für genau diesen Weg zumutbaren Maßnahmen getroffen hat. Maßgeblich sind die Art des Weges, sein Zweck, seine Lage in der Natur und wie stark er vernünftigerweise benutzt wird.
Der Veranstalter muss für die Sicherheit von Beteiligten und Zuschauern sorgen. Liegt es nahe, dass von der Veranstaltung Gefahren für andere ausgehen, muss er im zumutbaren Rahmen angemessene Maßnahmen treffen. Welche das sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
Auch eine Ehrenbeleidigung setzt voraus, dass die Äußerung verbreitet wurde. Verbreiten bedeutet, dass sie zumindest einer weiteren Person mitgeteilt wurde, die weder der Äußernde noch der Betroffene ist.
Nein. Wer ein Fahrzeug nur für eine Fahrt oder für einen Tag gemietet oder geliehen hat, wird dadurch nicht zum Mithalter. In so kurzer Zeit haben Sie keine wirkliche Möglichkeit, die Gefahren abzuwenden. Dabei macht es keinen Unterschied, an wen das Fahrzeug übergeben wurde.
Ja. Wer Räume für Publikum öffnet, muss jene Gefahren bedenken, die gerade bei dieser Art von Besuch typisch sind. In einem Gastlokal ist damit zu rechnen, dass Gäste durch Alkohol weniger aufmerksam sind und dass Kleinkinder kurz aus dem Blick der Eltern geraten und auch entlegenere Ecken erkunden. An Gaststätten werden deshalb besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit gestellt.
Ja. Seit 1991 geht ein Anspruch auf Schmerzengeld auf die Erben über, auch wenn der Verletzte ihn zu Lebzeiten noch nicht geltend gemacht hat. Dass das Gesetz von einem Verlangen spricht, hat keine eigenständige Bedeutung mehr.
Der Abbiegende. Wer weiß, dass sein Fahrzeug beim Richtungswechsel mit dem Heck bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenkt, darf erst abbiegen, wenn er sich vergewissert hat, dass er dadurch niemanden gefährdet oder behindert. Das gilt nicht nur gegenüber dem Gegenverkehr, sondern auch gegenüber einem Fahrzeug, das gerade überholt.
Gibt es nur einen Radweg oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg, ist dieser für beide Fahrtrichtungen zu benützen. Auch wenn das Verkehrszeichen nur für eine Richtung angebracht ist, folgt daraus nicht, dass der Radweg nur in dieser Richtung befahren werden darf.
Ein Sachverständiger muss auch gegenüber einer dritten Person sorgfältig arbeiten, wenn er damit rechnen muss, dass diese Person ihre Entscheidung auf sein Gutachten stützen wird.
Eine Rodelbahn muss so beschaffen sein, dass man bei sachgerechter Benützung auf Sicht fahren kann. Ungewöhnlich sind jene Gefahren, die über die üblichen Risiken beim Rodeln hinausgehen, mit denen Sie daher nicht rechnen und die Sie nicht ohne Weiteres erkennen. Wellen und Mulden bis zu vierzig Zentimeter Tiefe sind im Nachtbetrieb ohne künstliche Beleuchtung eine solche ungewöhnliche Gefahr.
Ein Händler muss Massenware nicht durch eigene Tests auf Eigenschaften prüfen, die der Hersteller zugesichert hat. Ohne besondere Umstände oder konkrete Verdachtsmomente darf er sich auf die Auskünfte des Herstellers verlassen. Ein Verschulden trifft ihn dann nicht.
Ein Ersatzanspruch setzt immer voraus, dass das Produkt fehlerhaft war. Geschützt ist jeder, der durch das Produkt einen Körper- oder Sachschaden erleidet. Maßgeblich sind die berechtigten Sicherheitserwartungen, ein sachlicher Maßstab, der im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu bestimmen ist.
Man unterscheidet drei Arten. Beim Konstruktionsfehler liegt der Mangel schon im technischen Konzept, beim Produktionsfehler ist das Konzept in Ordnung, aber einzelne Stücke wurden nicht normgerecht hergestellt, und beim Instruktionsfehler macht erst die unzureichende Darbietung das Produkt fehlerhaft.
Ihre Sicherheitserwartungen sind nur berechtigt, wenn Sie selbst die nötige Eigenverantwortung wahren. Für völlig unvorhersehbare oder absurde Verwendungen steht der Hersteller nicht ein. Für sozial übliche Gewohnheiten und auch für naheliegenden Missbrauch muss er dagegen vorsorgen.
Nein. Ein Werturteil ist nicht geschützt, wenn es auf unwahren Tatsachenbehauptungen beruht. Auch scharfe oder überspitzte Bewertungen sind nur so lange zulässig, als sie eine ausreichende Tatsachengrundlage haben und nicht in einen Wertungsexzess münden. Das gilt auch in politischen Auseinandersetzungen.
Eine Abfindungsklausel ist sittenwidrig, wenn nicht vorhergesehene Folgen zu einem ganz krassen und für Sie völlig unzumutbaren Missverhältnis zwischen dem Schaden und der vereinbarten Summe führen. Der Schädiger oder dessen Versicherung kann sich dann nicht auf die Klausel berufen. Der tatsächliche Schaden muss dafür ein Vielfaches der Abfindung betragen.
Ob der Pistenhalter genug getan hat, richtet sich nach den besonderen Umständen des einzelnen Falls. Eine für alle Fälle gültige Regel, wann ein Hindernis ganz zu entfernen oder eine bestimmte Absicherung ausreichend ist, lässt sich nicht aufstellen.
Ein Vorwurf trifft Sie nur, wenn die unterlassene Handlung Ihnen zumutbar war und geeignet gewesen wäre, den Schaden zu verringern. Verweigern Sie eine zumutbare Heilbehandlung, die Ihre Beschwerden bessern könnte, müssen Sie die Folgen selbst tragen. Beschreiten Sie einen risikobehafteten Rechtsweg nicht, liegt dagegen keine Verletzung vor.
Nein. Allein aus einem Sturz beim Schifahren kann ohne weitere Umstände kein Verschulden abgeleitet werden. Auch Stürze, die auf Fahrfehler zurückgehen, sind für sich noch nicht vorwerfbar; vorwerfbar kann aber ein Fehlverhalten sein, das dem Sturz vorausging und ihn ausgelöst hat.
Was zur Sicherung nötig ist, hängt immer von den Umständen des einzelnen Falls ab. Entscheidend ist vor allem, welche Maßnahmen möglich und zumutbar sind, um eine Gefahr zu vermeiden.
Wenn die Verwendung eines Produkts erhebliche Gefahren für die Gesundheit bringen kann, dürfen Warnhinweise nicht im übrigen Text versteckt werden. Sie müssen die Art der drohenden Gefahr deutlich herausstellen und erkennbar machen, warum das Produkt gefährlich ist.
Die Produkthaftung gewährt vor allem Konsumenten einen Mindestschutz, der nicht vom Verschulden abhängt. Sie soll aber nicht alle nachteiligen Folgen ausgleichen. Ersetzt werden die Kosten der Wiederherstellung der beschädigten Sache oder deren Wert, nicht aber Folgeschäden wie entgangener Gewinn.
Nein. Wo die besondere Verkehrssicherungspflicht des Wegehalters gilt, bleibt für die Annahme allgemeiner Verkehrssicherungspflichten kein Raum. Sie können sich daher nicht ergänzend auf diese allgemeinen Pflichten stützen.
Ja. Die Haftung für gefährlich verwahrte Sachen gilt auch für Wasser, etwa wenn ein Abfluss auf einer Terrasse undicht ist und dadurch bei anderen Schaden entsteht.
Nein. Allein aus einem Sturz lässt sich kein Fehlverhalten ableiten, auch nicht auf den ersten Anschein. Es kommt auf das Verhalten vor dem Sturz an, etwa auf zu geringen Abstand oder das Missachten der Pistenregeln.
Ihr Anwalt muss Ihre Rechte gewissenhaft vertreten und den übernommenen Auftrag umsichtig und redlich besorgen. Daraus ergeben sich zahlreiche Pflichten, etwa Sie zu warnen, aufzuklären, zu informieren und Schaden zu verhüten. Alle diese Pflichten dienen dazu, Ihre Interessen zu wahren und Sie rechtlich zu betreuen.
Ein Vorschriftszeichen wirkt erst ab der Stelle, an der es steht. Den Vorrang müssen Sie also erst beachten, nachdem Sie das Zeichen passiert haben.