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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Haftung für Lehre an Universitäten · günstig für Lehrender

Nein. Der Unterricht an Universitäten erfolgt in Vollziehung der Gesetze, gehört also zum hoheitlichen Bereich. Der Lehrende kann deshalb nicht persönlich für schuldhaftes Verhalten in Anspruch genommen werden; auf die Art seines Dienstverhältnisses zur Universität kommt es nicht an.

Vertrauensperson als Organ der Polizei · günstig für Geschädigter

Ja. Eine Vertrauensperson, welche die Kriminalpolizei mit verdeckten Ermittlungen beauftragt hat, handelt hoheitlich, solange ihr Tun in einem ausreichend engen inneren Zusammenhang mit dem Ermittlungsauftrag steht. Das gilt auch für ihre Aussage vor der Polizei über die Ergebnisse; sie ist insoweit selbst Organ.

Schutzzweck der getrennten Anhaltung · günstig für Staat

Die Vorschriften über die getrennte Anhaltung und Verwahrung bestimmter Gefangener sollen nicht Justizwachebeamte vor Verletzungen schützen. Wird ein Häftling entgegen diesen Vorschriften nicht gesondert untergebracht und verletzt er einen Beamten, lässt sich eine Staatshaftung darauf nicht stützen.

Schadenseintritt beim Verlust eines Schuldners · günstig für Gläubiger

Ja. Als Gläubiger können Sie sich aussuchen, welchen von mehreren Mitschuldnern Sie in Anspruch nehmen. Fällt eine dieser Möglichkeiten weg, ist Ihr Vermögensnachteil damit bereits eingetreten, ähnlich wie beim Entstehen einer neuen Verbindlichkeit.

Verzugszinsen beim Rückgriff · günstig für Mitschuldner

Nein. Wenn Sie als einer von mehreren Schädigern geklagt wurden und Zinsen wegen verspäteter Zahlung leisten mussten, können Sie diese Zinsen von den anderen nicht zurückverlangen. Die Zinsen sind keine unmittelbare Folge der Schädigung, sondern treffen nur denjenigen, der selbst gemahnt oder geklagt wurde.

Prozesskosten beim Rückgriff · günstig für Mitschuldner

Nein. Der andere muss Ihnen nur so weit Ausgleich leisten, wie Sie beide gemeinsam für den Schaden einstehen müssen. Die Kosten eines früheren Prozesses zählen nicht zu dieser gemeinsamen Verpflichtung. In neueren Entscheidungen wird ein Ersatz dieser Kosten aber aus einem anderen Grund zugelassen, wenn dem anderen der Streit verkündet wurde und er nicht beigetreten ist.

Verjährungsbeginn beim Rückgriff · günstig für Rückgriffsberechtigter

Die dreijährige Frist beginnt nicht schon, wenn Sie vom Schaden erfahren. Sie läuft frühestens ab dem Zeitpunkt, in dem Ihre Ersatzpflicht unverrückbar feststeht, etwa mit der Wirksamkeit eines Vergleichs oder mit der endgültigen Verurteilung, im Regelfall aber erst mit Ihrer Zahlung.

Verjährung von Ausgleichsansprüchen nach Unfall

Verlangt ein Unfallbeteiligter von einem anderen Ausgleich für Zahlungen an Dritte, gilt dafür eine Frist von dreißig Jahren. Geht es dagegen um seine eigenen Ansprüche, muss der Ausgleich schon bei deren Erledigung erfolgen; diese Ansprüche verjähren in drei Jahren.

Schadenersatz in fremder Währung

Wird ein Schadenersatz in ausländischer Währung geschuldet, ist ab dem Eintritt der Fälligkeit nur mehr der entsprechende Betrag in der inländischen Währung zu zahlen.

Zeitpunkt der Schadensberechnung · günstig für Schuldner

Verglichen wird Ihre Vermögenslage bei rechtzeitiger Erfüllung mit jener nach dem Ausbleiben der Leistung. Die Zeitpunkte dürfen Sie nicht frei wählen: Maßgeblich sind einerseits die vertragsgemäße Abwicklung, andererseits der Moment, in dem die Verzögerung erkennbar und weiteres Zuwarten unzumutbar war. Sie dürfen den Rücktritt daher nicht hinauszögern.

Stichtag der abstrakten Schadensberechnung

Wenn Sie Ihren Schaden abstrakt berechnen, also nach dem Marktwert statt nach einem tatsächlichen Ersatzgeschäft, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem der Vertrag aufgelöst wurde. Spätere Preisänderungen bleiben damit außer Betracht.

Stellung des amtlichen Notarvertreters · günstig für Notar

Der amtlich bestellte Vertreter eines Notars ist gleichsam ein Notar auf Zeit. Schon wegen dieser amtlichen Bestellung ist er kein gewöhnlicher Untervertreter, für dessen Auswahl der Notar nach den allgemeinen Regeln einzustehen hätte.

Ursache des Schadens vor Gericht

Ob ein Verhalten den Schaden tatsächlich verursacht hat, ist eine Tatsachenfrage, die die unteren Gerichte klären. Erst wenn diese den Zusammenhang bejaht haben, kann die rechtliche Frage der Ursächlichkeit aktuell werden, die auch der Oberste Gerichtshof prüft; das setzt aber voraus, dass das anzuwendende Gesetz selbst Regeln zur Ursächlichkeit enthält oder voraussetzt.

Rechtswidrigkeit eines schädigenden Verhaltens

Ein Verhalten wird zur unerlaubten Handlung, wenn es allgemeine Verhaltensregeln oder besondere Schutzvorschriften verletzt, die unabhängig von einem Vertrag gelten. Dass ein geschütztes Rechtsgut beeinträchtigt wurde, ist dafür nur ein Anhaltspunkt und genügt allein nicht. Ob das Verhalten rechtswidrig war, ergibt sich erst aus einer Abwägung aller betroffenen Interessen.

Bereicherung neben Schadenersatz · günstig für Geschädigter

Ja. Ein Anspruch auf Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung tritt nicht hinter einen Schadenersatzanspruch zurück; beide können nebeneinander bestehen. Das gilt auch dann, wenn sich der Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten richtet. Der Schädiger kann Ihnen daher nicht entgegenhalten, es sei kein Schaden entstanden, weil Sie das Geld von jemand anderem zurückfordern könnten.

Nachforschungspflicht bei fremden Forderungen · günstig für Dritter

Nein. Ersatzpflichtig werden Sie grundsätzlich nur, wenn Sie ein Ihnen bekanntes fremdes Forderungsrecht wissentlich beeinträchtigen. Eine allgemeine Pflicht, im Geschäftsverkehr nach fremden Forderungen zu forschen, gibt es nicht, weil solche Rechte nach außen kaum erkennbar und zugleich sehr häufig sind. Nur besondere Umstände können ausnahmsweise eine Nachfrage verlangen.

Stichtag für die Vorteilsanrechnung

Wenn Ihnen Vorteile auf den Schadenersatz angerechnet werden, kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, zu dem der Schaden eingetreten ist. Nach diesem Stichtag wird gerechnet.

Interessenabwägung bei der Rechtswidrigkeit

Ob ein Eingriff in ein fremdes Recht rechtswidrig ist, entscheidet eine Abwägung der Interessen. Dabei zählt auch, wie wahrscheinlich es war, dass fremde Interessen zu Schaden kommen. Diese Wahrscheinlichkeit hängt auch davon ab, wie stark die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen wurde.

Absolute Wirkung von Forderungsrechten · günstig für Gläubiger

In drei Fällen: bei Eingriffen in die Zuständigkeit der Forderung, bei Eingriffen in die Willensbildung des Schuldners und bei bestimmten Eingriffen in Ihr Recht, befriedigt zu werden, etwa wenn jemand einen fremden Vertragsbruch bewusst ausnützt.

Haftung des Gerichtssachverständigen gegenüber Parteien · günstig für Prozesspartei

Ja. Der gerichtlich bestellte Sachverständige haftet den Parteien für Schäden aus einem schuldhaft falschen Gutachten. Dass auf dem Gutachten ein rechtskräftiges Urteil beruht, schließt Ihren Ersatzanspruch nicht aus. In Strafsachen kann ein Verurteilter aber erst vorgehen, wenn das verurteilende Urteil nicht mehr aufrecht ist.

Beweis des gebotenen Verhaltens · günstig für Schädiger

Sie müssen beweisen, dass sich der Schädiger in der konkreten Lage nur auf eine bestimmte Weise rechtmäßig hätte verhalten dürfen und dass er sich tatsächlich anders verhalten hat. Dieses Gebot kann sich aus einer Rechtsvorschrift oder aus dem Vertrag ergeben. Die Beweislastregel hilft Ihnen weder bei dieser Ableitung noch beim Zusammenhang zwischen Verhalten und Schaden.

Rückgriff unter Mitschuldigen und Verfahrenskosten · günstig für Beklagter

Haften mehrere gemeinsam für einen Unfallschaden und zahlt einer davon, kann er sich das Geld von den anderen anteilig zurückholen. Das gilt aber nur für den Unfallschaden selbst. Für Verfahrenskosten, für die keine gemeinsame Haftung besteht, gibt es diesen Rückgriff nicht.

Voraussetzungen einer Schutzvorschrift · günstig für Schädiger

Ja. Nur eine konkrete, deutliche Verhaltensregel kann Ihnen im Schadenersatz besonders helfen. Sie muss das gebotene und verbotene Verhalten genau umschreiben und erkennen lassen, dass sie bestimmte Interessen schützen soll. Ganz allgemein gehaltene Bestimmungen genügen dafür nicht.

Öffentlich-rechtliche Vorschrift als Schutznorm · günstig für Geschädigter

Ja, das kann sie. Eine Vorschrift verliert ihre Schutzwirkung nicht dadurch, dass sie zum öffentlichen Recht gehört oder nicht ausschließlich Einzelne schützen soll. Entscheidend ist, dass der Schutz des Einzelnen mit zu ihren Zielen gehört.

Abgrenzung der Schutzvorschrift · günstig für Schädiger

Nein. Das Gesetz knüpft besondere Folgen nur an die Verletzung einer genau umschriebenen Schutzvorschrift. Deshalb muss zwischen solchen Vorschriften und allgemein gehaltenen Verhaltensgeboten unterschieden werden.

Ausgenommene Fahrzeuge und Gefährdungshaftung · günstig für Fahrzeughalter

Nein. Fahrzeuge, die das Gesetz von der strengen Haftung ausdrücklich ausnimmt, dürfen nicht über den Umweg des gefährlichen Betriebs doch wieder darunter fallen, sonst würde die gewollte Ausnahme unterlaufen. Ein auf einem Fahrzeug aufgebauter, mit eigenen Stützen am Boden stehender Kran ist kein gefährlicher Betrieb.

Umsatzsteuer-Rückersatz nur im eigenen Verfahren · günstig für Geschädigter

Wer Schadenersatz zahlen muss, kann seinen Anspruch auf Rückersatz der Umsatzsteuer nicht in demselben Verfahren geltend machen. Dafür ist ein eigener Rechtsstreit nötig.

Ausgleich unter Unfallbeteiligten und Schmerzengeld · günstig für Schädiger

Der Ausgleich zwischen mehreren Unfallbeteiligten setzt voraus, dass alle gesetzlich für den Schaden haften. Dabei zählt nicht nur das besondere Haftpflichtgesetz, sondern auch das allgemeine Zivilrecht. Deshalb ist der Ausgleich auch dann möglich, wenn es zum Teil um Schmerzengeld geht.

Getrennte Ansprüche der Hinterbliebenen · günstig für Hinterbliebener

Ja. Die Ansprüche der Witwe und der Kinder werden getrennt beurteilt und haben nach Höhe und Dauer ihr eigenes Schicksal, auch wenn Sie weiter zusammenleben. Die gleichbleibenden Haushaltskosten werden deshalb grundsätzlich anteilig auf die Berechtigten aufgeteilt. Muss sie ohnehin ein Elternteil allein tragen, unterbleibt die Aufteilung.

Rückgriff der Unfallversicherung bei der Witwenpension · günstig für Sozialversicherungsträger

Ja. Die Rente aus der Unfallversicherung tritt an die Stelle der entgangenen Pension. Ist die gedachte Witwenpension gleich hoch oder höher als diese Rente, deckt sie sich mit dem Schaden. Der Anspruch geht dann in Höhe der Leistungen auf den Versicherungsträger über.