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Schadenersatz

2.241 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Wiederaufnahme und Pflicht zur Schadensabwehr · günstig für Geschädigter

Nein. Wenn Sie der Behörde vorwerfen, ihr Ermessen missbraucht zu haben, müssen Sie bei genau dieser Behörde nicht zuerst die Wiederaufnahme des Verfahrens anstreben. Sie verletzen dadurch nicht Ihre Pflicht, den Schaden abzuwenden.

Rechtsbehelfe vor der Amtshaftung · günstig für Behörde

Wer den Staat für einen Schaden in Anspruch nehmen will, muss zuvor die möglichen Abhilfemaßnahmen ergreifen. Nur wenn ein Rechtsbehelf schon nach seiner allgemeinen Wirkungsmöglichkeit zur Abwehr des Schadens ungeeignet und damit offenbar aussichtslos war, schadet es Ihnen nicht, ihn unterlassen zu haben.

Amtshaftung als letzter Ausweg · günstig für Rechtsträger

Amtshaftung ist nur der letzte Ausweg. Sie können den Rechtsträger erst in Anspruch nehmen, wenn alle anderen Möglichkeiten, den Schaden abzuwenden oder ersetzt zu bekommen, erfolglos geblieben sind. Dazu gehört auch, den Anspruch des Schädigers gegen dessen Haftpflichtversicherung zu pfänden.

Schaden durch österreichische Organe im Ausland · günstig für Geschädigter

Österreichisches Recht. Handelt ein österreichisches Organ im Ausland hoheitlich und rechtswidrig, wird dieses Verhalten nach österreichischem Amtshaftungsrecht geprüft. Das galt etwa für einen Unfall, den ein Fahrzeug des Bundesheeres im Kosovo verursacht hat.

Bagger als Kraftfahrzeug · günstig für Halter

Nein, nicht allein deshalb. Dass ein Bagger mit eigener Motorkraft fährt und für die Fortbewegung Ketten hat, rechtfertigt für sich noch nicht die Einstufung als Kraftfahrzeug. Ergibt sich diese Einstufung auch aus den Genehmigungs- und Zulassungspapieren nicht zweifelsfrei, ist nach der besonderen Regel des Kraftfahrgesetzes vorzugehen.

Umladen und Betrieb des Fahrzeugs · günstig für Halter

Nein. Wurde die Ware vom Lastwagen bereits auf einen Hubstapler umgeladen und kippt danach die Ladung des Staplers um, geschieht das nicht mehr beim Betrieb des Lastwagens. Die strenge Halterhaftung für den Lastwagen greift dann nicht.

Mast als Verkehrshindernis

Nein. Ein auf einer Fahrbahnhälfte aufgestellter Mast einer Telefonleitung ist kein Hindernis im Sinn der Vorschrift über Verkehrshindernisse. An ihm ist daher nicht nach den Regeln über das Vorbeifahren an einem Hindernis vorbeizufahren.

Amtshaftung für höchstgerichtliche Entscheidungen · günstig für Staat

Nein. Aus Entscheidungen der Höchstgerichte können Sie keine Ersatzansprüche gegen den Staat ableiten. Sonst müsste ein untergeordnetes Gericht die Entscheidung des Höchstgerichts nachprüfen; erfasst ist jede Art höchstgerichtlicher Entscheidung.

Ersatz bei bewilligter Wassernutzung · günstig für Geschädigter

Ja. Wird ein Wasserbenutzungsrecht verliehen und verlieren Sie dadurch Ihre Abwehrrechte, steht Ihnen ein Ausgleich zu, ohne dass jemandem ein Verschulden nachzuweisen wäre. Erfasst sind allerdings nur Schäden, die bei bewilligungsgemäßem Betrieb entstehen. Wurde die nachteilige Wirkung durch höhere Gewalt verursacht, entfällt die Haftung.

Auslegung von Aussagen bei klarem Sinn · günstig für Beklagter

Ist für einen unbefangenen Durchschnittsbetrachter klar, in welche Richtung eine Mitteilung zu verstehen ist, bleibt es bei diesem Verständnis. Die Regel, wonach unklare Aussagen zulasten dessen gehen, der sie gemacht hat, kommt dann nicht mehr in Betracht.

Entschädigung nach ungerechtfertigter Haft · günstig für Rechtsträger

Nach dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz wird nur der eigentliche Vermögensnachteil ersetzt. Ein Ausgleich für seelisches Leid steht Ihnen auf dieser Grundlage nicht zu. Wer im Verfahren auch einen solchen immateriellen Schaden fordert, stützt sich damit erkennbar nicht nur auf dieses Gesetz.

Begleitung eines Schwertransports · günstig für Geschädigter

Wird ein Schwertransport vom Landeshauptmann bewilligt und dabei eine Begleitung durch ein ermächtigtes Straßenaufsichtsorgan angeordnet, handelt dieses Organ bei der Begleitung hoheitlich. Fehler dabei sind daher nach dem Amtshaftungsrecht zu beurteilen.

Haftungsmaßstab des Notars · günstig für Klient

Ein Notar haftet als Fachmann. Er muss dafür einstehen, wenn ihm die für seinen Beruf erforderlichen besonderen Kenntnisse fehlen. Für seinen Vertreter hat er wie für eigenes Verschulden einzustehen.

Ersatz der Pension durch den Schädiger · günstig für Dienstgeber

Ja. Muss ein öffentlich-rechtlicher Dienstgeber einem verletzten Bediensteten eine Pension wegen Dienstunfähigkeit zahlen, kann er den Ersatz dieser Leistung von demjenigen verlangen, der die Verletzung verursacht hat.

Ersatz vor Ende des Behördenverfahrens · günstig für Geschädigter

Nicht immer. Sie können schon vor dem rechtskräftigen Ende eines Verwaltungsverfahrens Ersatz für rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten der Behörde verlangen. Das gilt aber nur, soweit feststeht, dass der Schaden bereits eingetreten und nicht mehr abwendbar ist.

Verjährung bei Amtshaftungsansprüchen · günstig für Geschädigter

Nein. Fordern Sie den Rechtsträger vor einer Klage schriftlich zum Ersatz auf, ist der weitere Lauf der Verjährungsfrist bis zu seiner Erledigung gehemmt. Dasselbe gilt für den Ersatz nach ungerechtfertigter Haft.

Arbeiten im Zuge der Waldbewirtschaftung · günstig für Waldeigentümer

Ja. Zu den Arbeiten im Zuge der Waldbewirtschaftung zählen alle Arbeiten, die der Begründung, der Pflege und der Nutzung des Waldes dienen, samt der nötigen Begleitarbeiten. Das Fällen eines beschädigten Baumes gehört jedenfalls dazu. Schlägerung, Bringung und Abtransport bilden eine einzige Maßnahme.

Maßgebliche Rechtslage beim Schadenersatz

Maßgeblich ist die Rechtslage im Zeitpunkt der schädigenden Handlung. Ob ein Verhalten rechtswidrig war, wird also nach der damals geltenden Vorschrift beurteilt, auch wenn diese später geändert oder aufgehoben wurde.

Verjährungsbeginn beim Sozialversicherungsträger · günstig für Sozialversicherungsträger

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Sozialversicherungsträger selbst von Schaden und Schädiger erfahren hat oder hätte erfahren können. Dass der Verletzte schon früher Bescheid wusste, ändert daran nichts, obwohl der Anspruch bereits im Zeitpunkt seines Entstehens auf den Träger übergeht.

Maßgebliche Straftat für die lange Verjährung · günstig für Geschädigter

Ob die lange Verjährungsfrist gilt, hängt davon ab, welche Straftat der Täter im konkreten Fall tatsächlich begangen hat. Maßgeblich ist die konkret verwirklichte Tat und nicht eine allgemeine Einordnung.

Zeitpunkt des Herstelleranscheins · günstig für Hersteller

Ob jemand nach außen wie der Hersteller wirkt, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt, zu dem das Produkt auf den Markt kam. Zeichen, die erst später auf dem Produkt angebracht werden, bleiben dabei unberücksichtigt.

Endprodukt und bloße Verpackung · günstig für Geschädigter

Ein Endprodukt ist die Form, in der eine Ware für den Verkauf bestimmt ist und in der Sie sie verwenden können. Dient eine Verpackung nur dem Transport und dem Schutz der fertigen Ware, entsteht dadurch kein neues Endprodukt. Auch aus mehreren Verpackungsmaterialien zusammen entsteht kein eigenes Produkt Transportverpackung.

Tötung geschützter Tiere und Ersatzanspruch · günstig für Geschädigter

Das Verbot, geschützte wildlebende Tiere zu töten, schützt nicht nur die Natur an sich. Weil der Schutz solcher Arten der öffentlichen Hand erheblichen finanziellen Aufwand verursacht, schützt das Verbot auch die finanziellen Interessen derer, die diesen Aufwand getragen haben. Diese können daher Ersatz verlangen, etwa die Betreibergesellschaft eines Nationalparks.

Anzeigepflicht der Behörde und Vermögensschaden · günstig für Staat

Die Pflicht einer Behörde, einen Verdacht anzuzeigen, soll nicht verhindern, dass später jemand einen Geldschaden erleidet. Wer erst nach der unterlassenen Anzeige zu Schaden kommt, ist von dieser Pflicht nicht geschützt. Er kann daraus keinen Ersatzanspruch gegen den Staat ableiten.

Beistellung einer Lokomotive · günstig für Fahrzeugbeisteller

Nein. Wer ein Triebfahrzeug einem Bahnunternehmen bloß überlässt und keinen Einfluss auf dessen Einsatz nehmen kann, gilt nicht als Betriebsunternehmer und haftet daher nicht nach dem Eisenbahnhaftungsrecht. Das gilt auch dann, wenn das Fahrzeug samt Fahrer beigestellt wird.

Prüfingenieur und Amtshaftung · günstig für Staat

Nein. Der Prüfingenieur nach der Wiener Bauordnung handelt nicht als Organ der Behörde. Er unterstützt den Bauwerber dabei, den Nachweis zu erbringen, dass entsprechend der Bewilligung gebaut wurde. Für seine Fehler kann der Staat daher nicht nach dem Amtshaftungsrecht belangt werden.

Verjährung von Rentenansprüchen · günstig für Geschädigter

Wenn Sie während eines laufenden Feststellungsverfahrens laufende Rentenbeträge noch nicht geltend gemacht haben, verjähren diese nicht währenddessen. Die Verjährungsfrist beginnt für diese Beträge erst neu zu laufen, sobald das Feststellungsurteil rechtskräftig ist.

Menschenrechte und Amtshaftung · günstig für Rechtsträger

Aus behaupteten Verstößen gegen Schutzpflichten der Menschenrechtskonvention durch unzureichende Information lassen sich keine Amtshaftungsansprüche ableiten. Diese Bestimmungen wirken für die Verwaltung und damit für das konkrete behördliche Handeln nicht unmittelbar.

Schutzzweck der Ermittlungsvorschriften · günstig für Staat

Die Regeln über den Beginn von Ermittlungen sollen nur Schäden aus jenen Taten verhindern, wegen derer ermittelt werden soll. Schäden aus ganz anderen Taten sind davon nicht erfasst. Das gilt auch dann, wenn diese anderen Taten bei den Ermittlungen zufällig entdeckt worden wären.

Verständigung des Opfers und späterer Schaden · günstig für Staat

Die Verständigung des Opfers von der Einstellung eines Verfahrens soll ihm die Möglichkeit geben, die Fortsetzung der Ermittlungen zu verlangen. Sie soll das Opfer aber nicht davor schützen, dass ihm der Beschuldigte durch spätere Taten einen weiteren Geldschaden zufügt.