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Strafrecht

213 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.

Erlaubte angriffsweise Selbsthilfe · günstig für Besitzer

Neben der Notwehr, mit der Sie einen Angriff abwehren, kann auch angriffsweises Handeln erlaubt sein, um den rechtmäßigen Zustand wiederherzustellen. Dafür müssen zwei Bedingungen zusammentreffen: Sie halten das Maß des Angemessenen ein, und die Hilfe der Behörde käme zu spät.

Dringender Tatverdacht bei der Haft

Ein dringender Verdacht besteht, wenn nach Ihrer Vernehmung die belastenden Umstände stärker wiegen als die entlastenden. Verlangt wird eine überwiegende, nicht bloß zufällige Wahrscheinlichkeit, dass Sie die Tat begangen haben.

Schaden bei einem erschlichenen Kredit · günstig für Kreditgeber

Erschleicht sich jemand einen Kredit, obwohl er weder zahlen kann noch will, entsteht der Schaden des Kreditgebers bereits mit der Auszahlung des Geldes. Ob der Kreditgeber den Kredit später formgerecht fällig stellt, ändert daran nichts.

Getilgte Vorstrafe und bedingte Strafe · günstig für Staatsanwaltschaft

Ja. Auch eine bereits getilgte Verurteilung kann dazu führen, dass Ihnen die Strafe nicht bedingt nachgesehen wird. Der Fall betraf einen Lenker, der sein Fahrzeug trotz Hitze und Müdigkeit weiter gelenkt hat.

Bedingter Vorsatz und bloßes Rechnen · günstig für Beschuldigter

Nein. Vorsätzlich handelt erst, wer den möglichen Schaden nicht nur voraussieht, sondern sich innerlich auch damit abfindet. Dass Sie einen Schaden ernstlich für möglich gehalten haben, genügt für sich noch nicht. Unbedacht, Leichtsinn, Gedankenlosigkeit oder falsche Hoffnung reichen ebenfalls nicht aus.

Anwaltsrat und entschuldbarer Rechtsirrtum · günstig für Geschäftsführer

Wenn Sie sich auf den Rat eines Rechtsanwalts verlassen haben, kann Ihr Rechtsirrtum entschuldbar sein und Ihnen nicht vorgeworfen werden. Das gilt etwa, wenn der Anwalt kurz vor der Konkurseröffnung rät, einbehaltene Beitragsteile der Dienstnehmer nicht mehr an die Sozialversicherung zu zahlen, um keinen Gläubiger zu bevorzugen.

Maßstab für die notwendige Verteidigung

Ob eine Verteidigung notwendig war, richtet sich ausschließlich nach objektiven Maßstäben. Ihre seelische Verfassung spielt erst dann eine Rolle, wenn es um ein Überschreiten der Notwehr geht.

Grenzen der Notwehr nach eigenem Angriff · günstig für Angreifer

Ihre Abwehrbefugnisse werden dann gemindert. Wie weit Sie sich wehren dürfen, richtet sich nach Art, Wucht und Stärke des Angriffs, nach der Gefährlichkeit des Angreifers und nach den Mitteln, die Ihnen zur Abwehr zur Verfügung stehen. Haben Sie die Auseinandersetzung selbst begonnen, müssen Sie eine Einschränkung hinnehmen.

Überschreitung der Notwehr · günstig für Angreifer

Hätten mildere Abwehrmittel genügt und wären Sie trotz Ihrer bedrängten Lage in der Lage gewesen, eine für den Angreifer weniger gefährliche Verteidigung zu wählen, trifft Sie der Vorwurf der Fahrlässigkeit. Das gilt auch dann, wenn Sie aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken die Gefahr überschätzt haben.

Einsperren neben einer anderen Tat · günstig für Opfer

Eine Freiheitsentziehung tritt nur dann zurück, wenn sie eine typische Begleiterscheinung der anderen Tat ist und nicht wesentlich über das dabei ohnehin Notwendige hinausgeht. Das bloße Festhalten während einer Misshandlung ist so ein Fall. Wer dagegen die Wohnungstür über eine halbe Stunde absperrt und den Schlüssel versteckt, wird zusätzlich wegen Freiheitsentziehung bestraft.

Bedingte Nachsicht von Rechtsfolgen · günstig für Verurteilter

Nur solche Folgen, die unmittelbar durch das Gesetz selbst eintreten. Ein Ausschluss von der Gewerbeausübung fällt darunter. Der Entzug der Lenkberechtigung dagegen nicht, weil er erst durch eine eigene behördliche Entscheidung ausgesprochen wird.

Einstellung wegen Geringfügigkeit · günstig für Beschuldigter

Ja. Ist der Störwert der Tat gering, ist das Verfahren aus Gründen der Verfahrensökonomie einzustellen. Gericht oder Staatsanwaltschaft prüfen dann in einer Gesamtabwägung nur, ob eine Bestrafung nötig ist. Ob Sie tatbestandsmäßig, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben, muss dabei nicht festgestellt werden und wird möglichst vermieden.

Diebstahl und bloße Benützungsabsicht · günstig für Beschuldigter

Ein Diebstahl setzt voraus, dass jemand die Sache verwerten, behalten oder ihren Wert in das eigene Vermögen überführen will. Wer sie nur vorübergehend benützen will, stiehlt nicht. Soll die Sache dem Berechtigten aber dauerhaft entzogen bleiben, kommt die dauernde Sachentziehung in Betracht.

Vorsatz beim Betrug · günstig für Beschuldigter

Der Täter muss dreierlei im Bewusstsein haben: durch Täuschung über Tatsachen einen Irrtum hervorzurufen oder zu bestärken, gerade dadurch eine Vermögensverfügung und einen unmittelbaren Vermögensschaden auszulösen und sich oder einen Dritten dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Es genügt, dass er das ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet.

Falsche Angaben mit zusätzlichen Beweismitteln · günstig für Beschuldigter

Unwahre Angaben gegenüber einer Behörde, die Ihr Vorbringen vor der Entscheidung ohnehin prüfen muss, gelten dann als Täuschung, wenn Sie zusätzliche Mittel einsetzen, um Ihre bewusst falschen Angaben zu stützen. Dazu zählen etwa falsche Beweismittel oder falsche Aussagen von Zeugen und Auskunftspersonen.

Arbeitsleistung als Vermögenswert · günstig für Geschädigter

Auch persönliche Leistungen haben einen Vermögenswert, wenn im Wirtschaftsleben üblicherweise dafür bezahlt wird. Sie gelten dann als Wirtschaftsgut, das Vermögen mindern oder vermehren kann.

Betrug und spätere Rückgabe der Ware · günstig für Geschädigter

Nein. Der Schaden entsteht schon in dem Moment, in dem der getäuschte Verkäufer die Ware herausgibt. Holt er sie später zurück, macht das den Schaden nur wieder gut, es beseitigt den Betrug nicht.

Unmittelbarer Schaden beim Betrug · günstig für Beschuldigter

Nein. Erfasst ist nur der Vermögensschaden, der unmittelbar durch die Täuschung entsteht. Schäden, die sich erst mittelbar daraus ergeben, etwa eine entgangene Vermittlungsprovision, bleiben außer Betracht.

Vollendung des Betrugs ohne Gewinn · günstig für Geschädigter

Ja. Betrug ist schon dann vollendet, wenn beim Getäuschten der Vermögensschaden eingetreten ist. Ob der Täter tatsächlich einen Vorteil hatte, spielt dafür keine Rolle. Auch eine vorübergehende Verminderung des Vermögens genügt, wenn sie wirtschaftlich nicht ganz bedeutungslos ist.

Geringe Beträge beim Glücksspiel · günstig für Veranstalter

Ob nur um geringe Beträge gespielt wird, richtet sich nach dem einzelnen Spiel und nicht nach der Summe eines ganzen Abends. Etwas anderes gilt, wenn der Veranstalter absichtlich Serienspiele veranlasst oder dazu Gelegenheit bietet.

Einsatzhöhe beim Spielautomaten · günstig für Veranstalter

Bei einem Automaten, der so gebaut ist, dass ein einzelner Spielvorgang über Gewinn und Verlust entscheidet, kommt es für die Frage der geringen Beträge auf dieses Einzelspiel an. Nur wenn der Veranstalter absichtlich Serienspiele ermöglicht, wird anders gerechnet.

Täuschung über Tatsachen beim Betrug · günstig für Angeklagter

Nur unter Umständen. Eine Aussage über die Zukunft ist dann eine Täuschung über Tatsachen, wenn sie einen überprüfbaren Tatsachenkern hat, etwa Angaben über Stand und Budget einer Gesellschaft. Bloße Hoffnungen zählen nur, wenn sie eine Zusage enthalten oder auf konkreten Grundlagen beruhen. Die bloße Äußerung, Liegenschaften würden sich über künftige Mieteinnahmen selbst finanzieren, genügt nicht.

Verbot doppelter Strafverfolgung · günstig für Beschuldigter

Nein. Ist ein Strafverfahren rechtswirksam beendet, ist die neuerliche Verfolgung derselben Person wegen derselben Tat unzulässig. Solange eine Entscheidung besteht und nicht aufgehoben ist, darf über denselben Gegenstand auch nicht neuerlich entschieden werden.

Anwaltskosten im Strafverfahren

Das Gericht kann die Honorarrichtlinien der Rechtsanwälte als Grundlage für die Angemessenheit heranziehen. Gebunden ist es daran nicht: Es liegt in seinem Ermessen, ob es diese Ansätze im Einzelfall anwendet.

Befangenheit eines Sachverständigen · günstig für Angeklagter

Ja. Das Gericht soll nur unbefangene Sachverständige bestellen. Befangen ist, wer einer Sache nicht mit voller Unvoreingenommenheit gegenübertritt. Es kommt nicht darauf an, ob sich der Sachverständige selbst befangen fühlt; es genügt schon der äußere Anschein, wenn dafür ausreichende Anhaltspunkte bestehen.

Rückgabe beschlagnahmter Sachen nach Freispruch · günstig für Freigesprochener

Ja. Mit dem Freispruch fällt die Rechtfertigung für die Beschlagnahme weg. Sachen, die nicht für verfallen erklärt oder eingezogen wurden, sind Ihnen auszufolgen, wenn Sie darauf schlüssig Ansprüche erheben, und zwar auch dann, wenn andere Personen ebenfalls Ansprüche stellen. Diese müssen ihre Ansprüche vor dem Zivilgericht verfolgen.

Strafrechtliche Stellung des Geschäftsführers in der Insolvenz · günstig für Gläubiger

Ja. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Geschäftsführer zwar die Verfügung über das Gesellschaftsvermögen an den Insolvenzverwalter, seine Organstellung behält er aber. Für die strafrechtliche Verantwortung als leitender Angestellter kommt es allein darauf an.

Geschäftsführergehalt bei Verlusten · günstig für Gläubiger

Nein, nur in sehr engen Grenzen. Wirft das Unternehmen keinen Ertrag ab oder arbeitet es mit Verlust, gilt eine Geschäftsführerentlohnung in der Regel als übermäßiger Aufwand, soweit sie über das hinausgeht, was für die allerbescheidenste Lebensführung notwendig ist. Ein solcher Aufwand kann strafrechtlich als kridaträchtiges Handeln gewertet werden.

Anhängiges Verfahren als Erschwerungsgrund · günstig für Angeklagter

Nein. Dass Sie die Tat während eines anhängigen Strafverfahrens begangen haben, darf bei der Strafbemessung erst dann ins Gewicht fallen, wenn jenes Verfahren mit einem rechtskräftigen Schuldspruch geendet hat; erst dann hatte es eine Warnfunktion. Unterstellt das Gericht schon vorher, Sie hätten diese Warnfunktion missachtet, setzt es einen Schuldspruch voraus und verstößt gegen die Unschuldsvermutung.

Vorsatz beim Betrug · günstig für Beschuldigter

Nur wenn der Täter dreierlei will: täuschen, den anderen am Vermögen schädigen und sich oder einen Dritten unrechtmäßig bereichern. Es genügt schon, dass er das ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. Fehlt einer dieser Punkte, liegt kein Betrug vor.