Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Der Beherbergungsvertrag ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt. Er enthält Elemente des Mietvertrags und daneben solche des Dienst-, Werk- und Kaufvertrags. Deshalb wird er als eigener Vertragstyp behandelt.
Ob ein Mietvertrag oder ein Werkvertrag vorliegt, hängt nicht davon ab, welche Geräte eingesetzt werden. Entscheidend ist, ob Ihnen das Gerät für eine bestimmte Zeit gegen Entgelt zum Gebrauch überlassen wird, oder ob der Unternehmer es selbst einsetzt, um für Sie ein Ergebnis herzustellen.
Der Leasinggeber muss dem Leasingnehmer die ordnungsgemäße Nutzung des Leasinggegenstands verschaffen. Das ist eine seiner wichtigsten Pflichten. Deshalb trägt er auch die Gefahr für den Gegenstand, solange dieser noch nicht an den Leasingnehmer geliefert ist.
Nein. Beim Werkvertrag muss der Unternehmer zuerst leisten: Er kann das Entgelt nicht Zug um Zug gegen seine eigene Leistung verlangen. Das gilt auch dann, wenn das Werk zwar übergeben ist, behebbare Mängel aber noch nicht beseitigt sind.
Wer Arbeitsleistungen annimmt, die nach Art und Umfang üblicherweise bezahlt werden, muss dafür ein angemessenes Entgelt zahlen. Das gilt auch dann, wenn über die Bezahlung nie gesprochen wurde. Anders ist es nur, wenn der Empfänger nicht damit rechnen musste, dass er diese Leistungen besonders vergüten soll.
Haben Sie für einen bestimmten Aufwand einen Vorschuss erhalten und ihn nicht dafür verwendet, müssen Sie ihn zurückzahlen. Der Grund, den Vorschuss zu behalten, ist damit weggefallen.
Ein Vorschuss ist ein Geldbetrag, der jemandem im Voraus bezahlt wird, obwohl er ihn sonst erst später verlangen könnte. Von einem Vorschuss spricht man auch, wenn der Werklohn vor dem üblichen Zeitpunkt der Fälligkeit zu zahlen ist. Üblich wäre die Zahlung erst nach Fertigstellung des Werks.
Entscheidend ist nicht, ob die Sache austauschbar ist, sondern ob sie nach Ihren besonderen Wünschen zu Maßen und Ausstattung hergestellt werden soll. Wird nach individuellen Bedürfnissen gefertigt, liegt ein Werkvertrag vor; bei einer Standardküche handelt es sich um einen Kauf.
Ein Vertrag über Partnervermittlung mit Werbung, Inseraten und Bearbeitung der Zuschriften ist überwiegend ein Werkvertrag. Treten Sie als Auftraggeber zurück, muss sich das Unternehmen anrechnen lassen, was es sich dadurch erspart. Daran ändert auch der Glücksfaktor eines solchen Vertrags nichts.
Wenn Sie sich wegen eines Mangels für einen Preisnachlass entschieden haben, sind Sie an diese Wahl gebunden. Wegen derselben Mängel können Sie dann keine Verbesserung mehr fordern.
Ein Unternehmer muss in der Regel keine besonderen, sonst unüblichen Prüfungen des Materials anstellen. Er muss Sie aber warnen, wenn er mit der von ihm zu erwartenden Sachkenntnis erkennen musste, dass das beigestellte Material untauglich ist.
Ein Unternehmer hat keinen Anspruch darauf, ein bestelltes Werk auch tatsächlich ausführen zu dürfen. Sie können als Auftraggeber den Beginn oder die Fortsetzung der Arbeiten verhindern. Niemand soll gezwungen werden, etwas herstellen zu lassen, woran er kein Interesse mehr hat.
Verlangen Sie zunächst eine Verbesserung des Werks, lassen diese dann aber nicht zu oder vereiteln sie sonst, steht dem Unternehmer in der Regel das volle Entgelt zu. Ihr Verhalten wird dann so beurteilt, als hätten Sie gar keine Verbesserung verlangt.
Sind mehrere Unternehmen mit der Herstellung desselben Werkes beauftragt, müssen sie zusammenarbeiten. Das gilt auch dann, wenn keines von ihnen die Gesamtleitung übernommen hat. Jedes Unternehmen muss alles vermeiden, was das Gelingen des gemeinsamen Werkes gefährden könnte.
Ein Architektenhonorar verjährt wie andere Werklohnforderungen aus einem geschäftlichen Betrieb in drei Jahren. Die Frist beginnt, sobald eine Rechnungslegung objektiv möglich ist. Durch ein Hinauszögern der Bekanntgabe des Betrages kann die Frist nicht beliebig verlängert werden.
Die Pflicht des Unternehmers, den Auftraggeber zu warnen, besteht grundsätzlich auch dann, wenn der Auftraggeber selbst fachkundig ist. Sie entfällt also nicht deshalb, weil Sie sich auskennen.
Ja. Wird das Werk nur teilweise vereitelt, können Sie jedenfalls jenen Teil des vereinbarten Entgelts verlangen, der auf die bereits geleistete Arbeit entfällt.
Wenden Sie ein, die Forderung sei mangels ordentlicher Abrechnung noch nicht fällig, so hilft dieser Einwand nicht mehr, wenn der Abrechnungspflichtige die Mängel der Abrechnung im laufenden Verfahren behebt. Das Gericht kann dann trotzdem zur Zahlung verurteilen.
Eine Werkstätte muss nach der Behebung des beauftragten Fehlers nicht auch noch andere Bereiche des Gegenstands auf Fehler untersuchen. Das gilt jedenfalls für Fehler, die bei einwandfreier Montage im Herstellerwerk gar nicht auftreten können.
Der Unternehmer muss für einen Mangel einstehen, ohne Rücksicht darauf, ob sein Werk dem Stand der Technik zur Zeit der Bestellung oder der Ausführung entsprochen hat. Der damals übliche Standard entlastet ihn also nicht.
Als beigestellter Stoff gilt alles, woraus oder womit das Werk hergestellt wird. Dazu gehören auch der Grund, auf dem gebaut wird, und das Gebäude, an dem gearbeitet wird.
Unterlässt der Unternehmer die notwendige Warnung, verliert er nicht nur seinen Anspruch auf Bezahlung. Er muss Ihnen darüber hinaus auch den weitergehenden Schaden ersetzen.
Die Warnpflicht ist eine Pflicht des Unternehmers, die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Sie kann schon vor Abschluss des Vertrags bestehen.
Nicht jeder Wunsch und nicht jede Anregung des Auftraggebers ist eine Anweisung. Eine Anweisung liegt vor, wenn er nicht nur das Ziel vorgibt, sondern auch die Art der Ausführung konkret und verbindlich vorschreibt. Ob das bereits beim Vertragsabschluss oder erst später geschieht, macht keinen Unterschied.
Wenn Sie sich vergleichen, wird bei der Bewertung von Leistung und Gegenleistung auch das Risiko eines Prozesses mitgerechnet. Ein Abschlag gegenüber der vollen Forderung bedeutet daher nicht ohne Weiteres ein Missverhältnis.
Auch eine ausdrückliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften hilft Ihnen nicht, wenn Ihnen beim Erwerb bekannt war, dass diese Zusicherung nicht stimmt. In diesem Fall entsteht keine Gewährleistungspflicht.
Ja. Auch bei einer einseitigen Erklärung, die einem anderen zugehen muss, gehen Unklarheiten zulasten dessen, der sie abgegeben hat. Diese Regel kommt allerdings erst zum Zug, wenn sich der Inhalt der Erklärung nicht ohnehin ermitteln lässt.
Sind mehrere Personen auf der Schuldnerseite eines Vertrags, muss die Erklärung, mit der der Vertrag aufgelöst oder von der zurückgetreten wird, allen von ihnen zugestellt werden. Es genügt nicht, sie nur an eine dieser Personen zu richten.
Wer einen Verlust aus einem verbotenen Spiel bereits bezahlt hat, kann dieses Geld nicht zurückfordern. Die Zahlung bleibt also endgültig.
Verträge über die Lieferung von elektrischer Energie werden wie Kaufverträge behandelt. Wird zu wenig geliefert, ist das ein Mangel in der Menge. Ihnen stehen daher die Rechte wie bei einem mangelhaften Kauf zu.