Vertragsrecht
2.494 Regeln des Obersten Gerichtshofs, in Alltagssprache erklärt. Die alltagsnächsten stehen vorne. Genauer wird es mit einer Frage in Ihren Worten im Suchfeld.
Entscheidend ist, dass die Benützung nur gegen jederzeitigen Widerruf gestattet wurde. Nur dann liegt eine solche jederzeit widerrufliche Überlassung vor.
Für Leistungen, die wegen seiner verschuldet mangelhaften Vertretung für Sie völlig wertlos sind, bekommt Ihr Rechtsanwalt kein Honorar. Der Anwalt darf allerdings auf die Richtigkeit Ihrer Angaben vertrauen, solange kein Anlass besteht, an ihnen zu zweifeln.
Wer Wartung und Pflege eines Tieres übernimmt, schließt einen Verwahrungsvertrag; die Betreuung fällt unter die Pflicht zur Obsorge. Soweit damit auch aktive Tätigkeiten verbunden sind, enthält der Vertrag Elemente eines Werkvertrags. Das gilt etwa für die Einstellung, Fütterung und Wartung eines Pferdes.
Eine gemischte Schenkung setzt nicht nur voraus, dass Leistung und Gegenleistung deutlich auseinanderfallen. Es muss auch die Absicht bestanden haben, den Unterschied zu schenken.
Die Absicht zu schenken muss derjenige beweisen, der seinen Anspruch darauf stützt. Gelingt ihm das nicht, geht das zu seinen Lasten.
Für den Vertrag mit Ihrem Rechtsanwalt gelten die Regeln über die Bevollmächtigung, nicht jene über Dienst- oder Werkverträge. Haben Sie ein Pauschalhonorar vereinbart und entziehen Sie die Vollmacht, bevor die vereinbarte Arbeit fertig ist, steht dem Anwalt nur ein angemessener Teil des Honorars zu.
Wer für einen anderen auftritt, muss das offenlegen. So sollen Sie nicht darüber im Unklaren bleiben, wem gegenüber Sie berechtigt und verpflichtet sind. Das gilt besonders für alle, die als Organ oder als bevollmächtigter Vertreter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Dritten Geschäfte machen.
Nein. Eine Bürgschaftserklärung durch einen Bevollmächtigten wirkt nur, wenn dieser eine schriftliche Vollmacht hat, die ausdrücklich auf diese Art von Geschäften lautet. Fehlt eine solche Vollmacht, bindet Sie die Erklärung nicht.
Beim mittelbaren Finanzierungsleasing kauft die Leasingfirma den von Ihnen ausgesuchten Gegenstand bei einem bestimmten Händler und überlässt ihn Ihnen. Darüber hinaus übernimmt sie nur die Finanzierung. Sie trägt das Risiko Ihrer Zahlungsfähigkeit und ist durch ihr Eigentum an der Sache gesichert.
Beim üblichen Finanzierungsleasing tragen Sie das gesamte Risiko der Anschaffung. Sie müssen die Raten auch dann zahlen, wenn sich das Gerät nicht bewährt, beschädigt oder zerstört wird oder die Anschaffung sich aus einem anderen Grund nicht auszahlt.
Ist nicht ausdrücklich gesagt worden, dass jemand für einen anderen handelt, kommt es sorgfältig darauf an, wie Sie sein Auftreten aus Ihrer Sicht verstehen mussten. Bleibt es zweifelhaft, gilt das Geschäft als eigenes Geschäft des Handelnden.
Wer einen Vertrag für einen anderen schließt, muss erkennbar machen, dass er in fremdem Namen handelt. Ist das nicht erkennbar, kommt der Vertrag nicht mit dem anderen zustande. Dann haftet der Handelnde persönlich für die Verpflichtungen aus dem Geschäft, auf das sich der Vertragspartner im Vertrauen auf den Anschein eingelassen hat.
Wer nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter eines anderen einen Vertrag abschließt, muss das eindeutig zum Ausdruck bringen, wenn es für die andere Seite nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Das verlangen Treu und Glauben.
Wer ohne Vollmacht für einen anderen handelt, bindet diesen grundsätzlich nicht. Das Geschäft ist zunächst unwirksam. Der Vertretene kann es aber nachträglich noch genehmigen und damit wirksam machen.
Ja. Ein Rechtsanwalt, der auftragsgemäß nur die erforderliche und ihm zumutbare Bemühung schuldet und nicht den Erfolg, verletzt keine Pflicht, wenn die Parteien den laufend an ihre Wünsche angepassten Vertragsentwurf am Ende doch nicht unterschreiben, weil sie sich nicht endgültig einigen können. Ihm gebührt jedenfalls ein Entgelt, das seinen bisherigen Leistungen angemessen ist.
Ein Rückgriff gegen den eigentlichen Schuldner setzt voraus, dass Sie bereits gezahlt haben. Vorher können Sie den Ersatz nicht verlangen.
Beim Finanzierungsleasing lassen Sie die Leasinggesellschaft den gewünschten Gegenstand kaufen und ihn Ihnen dann mietweise überlassen. Die Laufzeit bleibt merklich hinter der erwarteten Gebrauchsdauer zurück. Zum Wesen des Leasingvertrags gehört, dass dem Leasingnehmer kein Kündigungsrecht zusteht.
Wer eine fremde Sache benützt, ohne dass ihm ein Recht dazu zusteht, muss dafür ein Entgelt leisten. Nutzen Sie also etwas, das Ihnen nicht gehört und wozu Sie keine Berechtigung haben, schulden Sie dem Berechtigten dafür Geld.
Nein. Beim Kauf sind Leistung und Zahlung Zug um Zug zu erbringen. Ist die andere Seite säumig, dürfen Sie zurückhalten, was Sie noch schulden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob sie gar nicht oder nur zum Teil erfüllt hat.
Rückforderungsansprüche sollen ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen rückgängig machen. Haben Sie aber in Erfüllung eines gültigen Schuldverhältnisses geleistet, gibt es einen rechtfertigenden Grund dafür. Dann können Sie das Geleistete nicht zurückfordern.
Nein, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ware und Kaufpreis sind Zug um Zug zu leisten, und eine Abweichung davon muss vereinbart sein. Wer behauptet, die andere Seite müsse zuerst leisten, muss eine solche Vereinbarung auch vorbringen.
Damit jemand als vertretungsbefugt gilt, muss ein äußerer Umstand die Grundlage für Ihre Überzeugung geben, dass eine Vollmacht besteht. Dieser Umstand muss vom Vertretenen selbst geschaffen worden sein.
Wird laufend in Teilen geliefert, darf der Verkäufer die Ware vorläufig zurückbehalten, bis Sie den offenen Preis der früheren Lieferungen bezahlt haben.
Was verjährt ist, können Sie auch nicht mit der Begründung fordern, die andere Seite sei dadurch bereichert. Wann die Verjährung zu laufen beginnt, richtet sich nach objektiven Umständen. Ein Irrtum auf Ihrer Seite schiebt den Beginn nicht hinaus.
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, bleibt der Kaufvertrag trotzdem bestehen. Er wird durch den Annahmeverzug nicht aufgehoben.
Sie können sich auf den äußeren Anschein einer Vollmacht nur berufen, wenn Sie die gebotene Aufmerksamkeit angewendet haben. Nur dann, wenn Sie danach vom Bestehen einer Vollmacht ausgehen durften, sind Sie geschützt.
Ein Vorkaufsrecht kann auch selbstständig durch Vertrag vereinbart werden. In jedem Fall gilt aber: Sie können es weder an einen Dritten abtreten noch geht es auf Ihre Erben über. Es steht nur Ihnen persönlich zu.
Bei Erklärungen unter Familienangehörigen wird üblicherweise nicht dieselbe Bestimmtheit verlangt wie im geschäftlichen Verkehr mit familienfremden Personen.
Wenn Ihnen jemand eine Sache nur zum Gebrauch überlassen hat und sich vorbehalten hat, das jederzeit zu widerrufen, liegt kein verpflichtender Vertrag vor. Der Verleiher ist dann nicht verpflichtet, Ihnen den Gebrauch weiter zu gestatten.
Der Vertrag über die Aufnahme als Gast enthält zwar auch Elemente eines Mietvertrags. Er mischt aber daneben Elemente von Dienstvertrag, Werkvertrag und Kaufvertrag und hat dadurch ein eigenes Gepräge. Einem reinen Mietvertrag ist er deshalb nicht gleichzuhalten.